Anmerkungen zum Urteil im Fall Bose: „Ich hoffe, Sie kommt darüber hinweg!“

„Ich hoffe, Sie kommt darüber hinweg!“

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Wie es sich anfühlt, wenn Recht gesprochen wird und am Ende keine Gerechtigkeit herauskommt, das hat im Prozess gegen den Münchner Kompositionsprofessor Hans-Jürgen von Bose ausgerechnet das Opfer erfahren. Zum wiederholten Mal. Das Bewährungsurteil von sechs Monaten wegen Drogenbesitz, das der Angeklagte wie einen Freispruch aufnahm, wirft die Frage auf, ob Frauen, die eine Beziehungstat oder eine Vergewaltigung anzeigen, das gleiche Recht auf Gerechtigkeit erhoffen dürfen wie andere Opfer von Gewaltdelikten. Noch immer werden in Deutschland nur ein Bruchteil solcher Taten zur Anzeige gebracht. Ich habe den Prozess für die Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung beobachtet, neun Anmerkungen zu den Fragen, die sich aus dem Urteil ergeben:

 

1

Im Wesentlichen ging es in der Anklage der Staatsanwaltschaft um den Vorwurf der dreifachen Vergewaltigung. Das Landgericht München I kam zu der Überzeugung, dass der Geschlechtsverkehr dreimal „nicht einvernehmlich“ geschah, so Richter Frank Schaulies wörtlich, den Straftatbestand der Vergewaltigung sah er dennoch nicht begründet. 

Frage: Wenn eine sexuelle Handlung „nicht einvernehmlich“ geschieht, muss sie dann nicht zwangsläufig eine Straftat sein, einfach deshalb, weil gegen den Willen des Opfers die Gewalt gegen das Opfer impliziert?

 

2

Der Straftatbestand der Vergewaltigung wäre dann zu ahnden gewesen, so das Gericht, wenn man in der Beziehung zwischen Hans-Jürgen von Bose und seinem Opfer ein „Klima der Gewalt“, so die rechtssichere Formulierung, hätte hinreichend belegen können. Stattdessen sprach das Gericht von einem „Klima der Erniedrigung, Demütigung und Perversion“. Dass Bose eine Schreckschusspistole im Schlafzimmer griffbereit hielt, seine fast 30 Jahre jüngere Partnerin – sie war zum Tatzeitpunkt 22 Jahre alt, es war ihre erste Beziehung – während seiner wiederkehrenden Wutausbrüche mit Füßen getreten hat, den Aschenbecher nach ihr geworfen hat, sie unter Drogen gesetzt hat, ihr Essen, Trinken und Schlaf verweigert hat, sie mit Sprüchen geängstigt hat wie, er bräuchte nur einmal hinlangen und ihr Gehirn klebe an der Wand, ihr sogar mehrfach wörtlich mit dem Tod gedroht hat, all diese Beziehungsbeschreibungen aus der Aussage des Opfers hielt das Gericht für glaubhaft. Ein „Klima der Gewalt“ konnte es dennoch nicht erkennen, stattdessen erkannte es eine „Zwangslage“, eine Formulierung, die juristisch nicht belastbar ist. „Diese Form der psychischen Gewalt stellte das Gesetz damals nicht unter Strafe“, so der Vorsitzende Richter Frank Schaulies. Hintergrund: 2016 wurde das Sexualstrafrecht verschärft, die angezeigten Taten passierten aber bereits 2006 und 2007. Zu diesem Zeitpunkt waren sexuelle Handlungen nur dann strafbar, so das Gesetzgeber, wenn gegen den erkennbaren Willen des Opfers zusätzlich eine Gewalt- oder Todesdrohung oder das Ausnutzen einer schutzlosen Lage erkennbar war. 

Frage: Wie war es möglich, dass das Gericht in diesem Fall keine Gewalt-, keine Todesdrohung und auch keine schutzlose Lage erkennen konnte?

 

3

Verurteilt wurde Hans-Jürgen von Bose zu sechs Monaten Haft auf Bewährung wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz. 5,153 Gramm Kokain übertraf die als geringfügig zu wertende Menge von bis zu 5 Gramm um 0,153 Gramm. Das Gericht sprach von einem „minderschweren“ Fall und hielt Bose zugute, dass er geständig war und der Fall schon so lange zurückliegt. Was aus den Drogenfunden der Polizei in Boses Haus im April 2015 wurde, die „Mülltütenweise“ (Spiegel) stärkste verschreibungspflichtige Medikamente und Drogen, darunter LSD, Kokaingemische, Haschisch, Valium, Valoron, Methylphenidat, Selegilin, Fluctin und Typtophan abtransportiert hat, wurde nicht erörtert. 

Frage: Kann man Mülltütenweise Drogen horten ohne gegen die Maßgabe der geringen Menge zu verstoßen?

 

4

Vor Gericht bezeugte ein ehemaliger Student eine weitere Straftat Hans-Jürgen von Boses. So soll der Professor im Jahr 2007 vor der Münchner Musikhochschule den Hitlergruss gezeigt haben. Zur Einleitung eines neuerlichen Strafverfahrens kam es nicht: Das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verjährt nach drei Jahren. Die „Knarre“, wie Bose die Schreckschusspistole in seinem Schlafzimmer nannte, brauchte er, um sich „vor den Kameltreibern schützen zu können“, von denen er seine Drogen erwarb. Auch diese Zuschreibung der Nebenklägerin hielt das Gericht für glaubhaft. Ein Jahr nach der Hausdurchsuchung und der Beschlagnahmung der Waffe, kaufte Bose von dem bekannten Neonazi Mario Rönsch erneut eine Schreckschusspistole. In seinem Unterricht an der Münchner Musikhochschule hat Bose bis zu seiner Suspendierung 2015 Reichsbürgertheorien- und jüdische Weltverschwörungsphantasien vertreten (siehe FAS vom 8.11.20: https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/debatten/prozess-gegen-den-muenchner-komponisten-hans-juergen-von-bose-17039527.html). Der aktuelle Hochschulpräsident Bernd Redmann, der Bose seit Anfang der 1990er Jahre kennt, hat, nach eigener Aussage, davon nie etwas mitbekommen. 

Frage: Wie kann es sein, dass ein Hochschulprofessor mit Hitlergruss, Neonazibekanntschaften und Weltverschwörungstheorien für sein pädagogisches Wirken mit dem Kaske-Preis ausgezeichnet wird, aber nie ein Disziplinarverfahren bekommt?

 

5

Das Gericht hat das Verfahren gegen Hans-Jürgen von Bose als persönlichen Einzelfall eingestuft, für das große Bild, sein Wirken an der Münchner Musikhochschule – von 1992 bis 2015 insgesamt 23 Jahre mit Unterbrechungen – hat sich das Gericht nie interessiert. Und das, obwohl eine Vielzahl von ehemaligen Studenten bei der Polizei über Boses Übergriffe und Missbrauch (Sex, Drogen, Porno im Unterricht) Zeugnis ablegten (siehe auch Spiegel vom Mai 2018: https://www.spiegel.de/spiegel/sex-skandal-an-der-musikhochschule-muenchen-a-1207253.html). Auf die Aussage von Maria B., einer ehemaligen Studentin und heutigen Lebensgefährtin Boses verzichtete das Gericht kurzfristig. Der langjährige, inzwischen mehrfach vorbestrafte Hochschulpräsident Siegfried Mauser, von 2003 bis 2014 Boses Chef und Männerfreund, der über die Strukturen des Missbrauchs an der Hochschule hätte Auskunft geben können, wurde gar nicht erst vorgeladen. Das erinnert den Autor an den Prozess gegen Uli Hoeneß, in dessen Verlauf der Vereinsname „Bayern München“ nie fiel. Woher das Geld für Hoeneß‘ Börsenspekulationen tatsächlich kam, ist bis heute nicht abschließend geklärt. Das erinnert den Autor an den NSU-Prozess, der nach einem fünfjährigen Mammutverfahren zu der Erkenntnis kam, dass es kein Unterstützernetzwerk für die drei Haupttäter gab. Jenes Netzwerk, das aktuell in Frankfurt vor Gericht steht, weil es im dringenden Tatverdacht steht, 2019 den Politiker Walter Lübcke ermordet zu haben. Frage: Warum interessiert sich Justiz nicht für das ganze Bild?

 

6

Das Opfer im Bose-Prozess hat am 6. Dezember 2014 Anzeige erstattet. Sechs Jahre und vier Tage später hat sie nun ihr Urteil. Warum es von der Anzeige bis zur Anklage, bis zur Zulassung bei Gericht, bis zum Verfahren selbst so lange gedauert hat, ist bis heute nicht plausibel geklärt. Selbst für den Pressesprecher des Gerichts nicht, das gibt er auch zu. Das aussagepsychologische Gutachten, der Wechsel im Vorsitz der Strafkammer oder Corona können nicht annähernd der Grund dafür gewesen sein. Dass das Gericht dem Angeklagten die lange Verfahrensdauer in der Strafbemessung der Bewährung als mildernden Umstand auslegt, beim Opfer nach all den Jahren „Erinnerungsverzerrungen auf der Bewertungsebene“ moniert, erscheint seltsam austariert. Roland Weber, Anwalt der Nebenklägerin und ehrenamtlicher Opferbeauftragter der Landes Berlin erlebt es auffallend häufig, so erklärte er mir nach dem Urteil, dass bei Beziehungstaten und Vergewaltigungsprozessen die Akten bei Gericht liegen bleiben. „Aber je länger die angezeigten Taten zurückliegen, desto stärker sind die Verzerrungen in der Bewertung. Das ist logisch und deshalb hat das ein Geschmäckle“, so Weber. 

Frage: Warum werden gerade solch sensible Verfahren, bei denen es auf die genaue Erinnerung und ihre Bewertung ankommt, nicht beschleunigt behandelt, wenn der Gesetzgeber doch will, dass mehr Frauen Vergewaltigungen und sexuelle Nötigungen anzeigen sollen? 

 

7

Hans-Jürgen von Bose richtete seine letzten Worte vor der Urteilsverkündung an seine ehemalige Partnerin, die er „über jedes menschliche Maß hinaus“ erniedrigt habe, so hat er es selbst gesagt. Seine ehemalige Partnerin war beim Urteil nicht im Gerichtssaal anwesend, deshalb richtete er seinen Blick auf den Richter. Bose erklärte, seine Unbeherrschtheit, seine Aggressionen und Demütigungen täten ihm heute leid. „Ich wünsche ihr, dass sie darüber hinweg kommt!“ Zweieinhalb Stunden später, als das Urteil feststand, zeigte sich Hans-Jürgen von Bose den anwesenden Journalisten zutiefst menschlich. Ungefragt zog er sein Portemonnaie aus der Tasche und zeigte Bilder seiner jüngsten Kinder, ein Baby und ein Kleinkind, herum: „Die Trennung von ihnen hätte ich nicht überstanden“, seufzte Bose mit Verweis auf die von der Staatsanwaltschaft geforderte Freiheitsstrafe von vier Jahren. Das Mitgefühl, das er seinem Opfer nicht zuteil werden ließ, war ihm jetzt sicher.

Frage: Wenn ein Prozess so zu Ende geht, ist es das, was man eine Täter-Opfer-Umkehr nennt?

 

8

Der ganze Prozess mit seinen acht Verhandlungstagen war ein Spiegelbild der Anklage der Staatsanwaltschaft. Es kam genauso, wie es in der Anklageschrift vom 30. Juni 2016 auch steht.

Frage: Wenn der Prozessverlauf die Anklage bestätigt, es am Ende aber zu keiner einzigen Verurteilung in den Hauptvorwürfen kommt, warum wurde die Anklage dann überhaupt bei Gericht zugelassen, wenn bei Strafprozessen sowieso nur Anklagen zugelassen werden, in denen eine Verurteilung wahrscheinlicher ist als ein Freispruch?

 

9

Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Nebenklage haben Revision gegen das Urteil eingelegt. Der BGH wird klären, ob in der Urteilsbegründung Rechtsfehler begangen wurden. Eine neue Verhandlung wird es nur geben, wenn der BGH das Verfahren an das Landgericht München I zurückverweist.

Frage: Was ist nun Recht und was Gerechtigkeit?

 

Thilo Komma-Pöllath

Freier Journalist, www.kommapoellath.de

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13 Antworten

  1. k. sagt:

    „Ich hoffe, Sie kommt darüber hinweg!“

    Wenn er es ernst meint, kann er ihr natürlich auch freiwillig Entschädigung zahlen, Therapiekosten übernehmen usw., wenn sie es denn möchte (das ist nämlich für die Betroffenen auch eine heikle Frage, denn das kann sich auch wie eine Prostitution und Legitimierung der Taten anfühlen .)

    Die Nebenklägerin hätte evtl. noch die Option eines Zivilverfahrens (Anspruch auf Schadensersatz kann auch ohne Strafbarkeit bestehen) oder Sozialverfahrens (Opferentschädigung, wobei dies bei einem Freispruch sehr schwierig werden dürfte), das dürfte in ihrem Fall nicht verjährt sein.

    • k. sagt:

      § 825 BGB Bestimmung zu sexuellen Handlungen

      „Wer einen anderen durch Hinterlist, Drohung oder Missbrauch eines Abhängigkeitsverhältnisses zur Vornahme oder Duldung sexueller Handlungen bestimmt, ist ihm zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.“

      Dass es diesen Paragraphen bereits gibt, war ein Argument gegen die Sexualstrafrechtsreform 2016. Man hat aber trotzdem für die Strafrechtsreform entschieden, weil das Opfer in einem Zivilprozess als Kläger/Klägerin sämliche Beweise selber aufbringen muss, was praktisch nicht geht.

      In diesem Fall sind die Beweise aber schon vorhanden, weil die Ermittlungen im Rahmen des Strafverfahrens geschehen sind.

  2. k. sagt:

    Zu Frage 1. Selbst im neuen Sexualstrafrecht ist nicht-einvernehmlicher Sex nicht bedingungslos strafbar. Im alten Sexualstrafrecht erst recht nicht. Ihre Frage kommt leider 5 Jahre zu spät, genau das war ein wichtiger Streitpunkt (wann soll nicht-einvernehmlicher Sex strafbar sein, und was ist mit Fällen, wo das Opfer gar keinen Willen bilden konnte) bei der Sexualstrafrechtsreform. 

    Spätestens jetzt sollte jedem in der Kulturbranche klar sein, dass eine Nicht-Verurteilung gerade bei Vergewaltigungsanzeigen nicht bedeutet, dass an der Anzeige nichts dran gewesen wäre, die Frau doch irgendwie gewollt hätte, oder die Sache doch nicht so schlimm.
    Eine Revision, ein neues Verfahren und eine Verurteilung wäre ein Szenario, was das Glauben in die Justiz stärken könnte, das ist aber mit einer enormen Belastung für das Opfer verbunden.   

    Der Mauser Prozess war insofern ein Meilenstein, da das Gericht trotz des alten Strafrechts verurteilt hat, in dem Sinne der vorletzten Reform, und damit signalisiert, dass ein solches Verhalten nicht okay ist. Das darf aber nicht dazu führen, dass die Kulturszene dahinter versteckt, dass die Justiz es schon richten wird, die Opfer müssten nur anzeigen und wenn sie es nicht tun, sind sie selber schuld.    

    Zu Frage 2: Zu den juristischen Feinheiten bei der Bewertung des objektiven Sachverhaltes müssen sich Juristen äußern. Manchmal kommt es auch auf Kleinigkeiten an (z.B. warum beendete sie nicht die Beziehung, wo war der Türschlüssel). Und natürlich verhält sich eine junge Frau in so einer Situation nicht unbedingt danach, was sie jetzt tun muss, damit die Sache später als eine Vergewaltigung gilt. 

    Eine Schwierigkeit ist auch, dass wenn es um ein Strafverfahren um Vergewaltigung geht, man die kleineren Delikten nicht unbedingt prüft (nur Freiheitsberaubung, nur Körperverletzung, nur Nötigung), es ist dann entweder eine Vergewaltigung oder gar nichts. 

    Zu Frage 4: Wurde der Professor nicht suspendiert? 

    Zu Frage 5 + 6: das fordern Opferschützer schon lange, es ist kein neues Phänomen. Ein ganz krasses Beispiel ist z.B. der Sachsensumpf.

    Zu Frage 7: Täter-Opfer-Umkehr besagt eigentlich was anderes. Und wenn er verurteilt geworden wäre, hätte man bei der Strafe schon berücksichtigt, dass er kleine Kinder hat, und dass die Kinder ein Recht auf ihren Vater haben (nicht umgekehrt!). Eigentlich müsste man auch schauen, ob die Kinder in der Umgebung gesund aufwachsen können oder auch einen Schutz brauchen. 

    Zu Frage 8: früher stellte man solche Verfahren noch eher ein, schon um das Opfer zu schützen (vor Belastung des Prozesses, vor der Boulevardpresse und der Öffentlichkeit). In den letzten Jahren fand ein Umdenken statt, dass das nicht unbedingt im Sinne der Gerechtigkeit und der Prävention von weiteren Taten ist. In München ist auch noch ein weiteres Verfahren mit Prominenz anhängig (Wedel, der Verteidiger von Mauser macht die Nebenklagevertretung.)    

    Zu Frage 9: Für die Klassik- und Hochschulszene ist es wichtig, zu schauen, wie man mit solchen Kollegen umgeht. Was er getan hat, bleibt, ob mit Verurteilung oder ohne.    

    • Sonia G.Y. sagt:

      “ Eigentlich müsste man auch schauen, ob die Kinder in der Umgebung gesund aufwachsen können oder auch einen Schutz brauchen.“

      Das sind auch meine Bedenken.

  3. Sonia G.Y. sagt:

    Laut Spiegel Bericht soll Bose eine Studentin, mit der er eine Beziehung hatte (oder hat), die auch in seinem Haus wohnte (oder wohnt), dazu gebracht haben, nach ‚Stundenplan‘ Sex mit anderen Männern zu haben. Bose soll ähnliches von der Klägerin dieses Prozesses verlangt haben, welches oft in einem Streit endete.

    ‚Nach Stundenplan‘ weist auf Regelmäßigkeit hin. Das heißt, die Studentin hatte regelmäßig Rendezvous mit bestimmten Männern. Wer waren diese Männer. Hat jemand dieses Rendezvous mit der Studentin organisiert und wie hatte die Studentin sie kennengelernt. Mit Laufkundschaft kann man doch keinen Stundenplan führen. Könnte dies des Rätsels Lösung sein, dass Bose trotz seiner verschiedenen Taten immer wieder davon kam.

    Die Tatsache spricht für sich, dass ein Protokoll der Unterredung eines minderjährigen Studenten, der Bose sexuelle Belästigung vorwarf, im Ministerium bis heute unter Verschluss bleibt. Warum unter Verschluss. Wer hat etwas zu verheimlichen. Danach sollten Journalisten unnachgiebig recherchieren.

    • k. sagt:

      Wichtiger Punkt. Und könnte es vielleicht sogar sein, dass es auch Gründe gibt, warum darüber vergleichsweise wenig berichtet wird?

      Das erinnert mich ein bißchen an den Abschlussbericht über Missbrauch bei den Domspatzen, wo nur die Rolle der Kirche und des Internats thematisiert wurde.

  4. Liebe k., so viele Punkte wie immer und gut auf gedröselt von Ihnen! Ein Gedanke kam mir bei Ihren Sorgen um die Kinder. Es gibt ja die Strafe zu 6 Monaten auf Bewährung wegen Drogenbesitz. Ich nehme mal an, dass aufgrund der Erstverurteilung da vielleicht gar nicht so viel an Obhut z.B. durch Jugendamtsbehörden. Man kann nur hoffen, dass diese dennoch einen Blick darauf werfen werden, denkt man an den Spiegel-Bericht 2018, der von „müllsäckeweise“ beschlagnahmten Drogen und Medikamenten sprach. Auch hier im Text wird das mit „LSD, Kokaingemische, Haschisch“ angegeben.

    Eine Revision wird lt. Text ebenfalls angestrebt, es ist nun sogar die Staatsanwaltschaft mit dabei. Man sollte die Chancen nüchtern sehen. Aber es spricht auch Bände über die Kraft des Opfers, ja, ich sage Opfer, da man die Nicht-Einvernehmlichkeit feststellte, eine unglaublich gewaltgeladene Situation. Wenn mit dem Tod gedroht wurde, wie es hier geschildert wurde, dann wundert man sich wirklich, warum das nicht als Klima der Gewalt gewertet wurde. Das wird eine juristische Stellschraube sein, die wir, ich hier nicht erkennen. Die Botschaft dieses Freispruchs aber könnte sein: paraphrasiert man frei den Text oben, dann „mach‘ jemand fertig, entziehe ihm Nahrung und Trinken, gewähre ihm nur Drogen, trete ihn mit den Füssen, lass Dir ein wenig Zeit, begehe uneinvernehmlichen Geschlechtsverkehr und alles ist gut.“

    Und natürlich begnügen sich besonders ein paar Herren schon wieder mit der Meinung, dass es nur um altes vs. neues Recht geht. Ich bin gespannt, wer sich als erstes bemüßigt sehen wird, z.B. eine Festschrift zum 70. zu verfassen. Ich nehme an, dass der Freigesprochene weniger hochgestellte Freunde hat, wie sie immer noch öffentlich zu Mauser stehen. Die Verrücktheit gerade Gleichaltriger und das Geraune von einem „metoo-Problem“, wie es in 3sat am Ende des Kultur-Zeit-Berichts der 80 Jahre alte Anwalt tat, das zieht sich quer durch die Szene. Zwar vereinzelt, aber genug, um sich ans Hirn zu fassen.

    Irgendwer erzählte mir, dass angeblich ein Anti-metoo-Werk für Klavier oder gar Orchester irgendwo im Wendland entstehen soll. Es gab ja schon Werkideen gegen die Flüchtlingspolitik für Klavier solo, wohl eher im Südwesten als im Norden. Der Satz „Enthirnung“ aus Musique pour les soupers du Roi Ubu von Bernd Alois Zimmermann scheint realer zu sein, als man es glauben möchte. Solange niemand auf die Idee kommt und Opernpornos als Hommage dreht, so wie es der Freigesprochene laut Spiegel als Unterrichtsmethode apostrophierte, also Pornos als Analysematerial für besseres Opernverständnis, dann ist ja alles gut. Aber auch hier ist leider mit Enthirnung zu rechnen.

    • k. sagt:

      Ich kenne einen Fall (auch in einer Uni-Konstellation), wo das Gericht sagte, dass das Messer nur zur Dekoration da gewesen wäre, also gar nicht als eine Bedrohung gemeint war.

      „Klima der Gewalt“ nach dem alten Recht besagt vereinfacht, dass wenn das Opfer schon öfters erlebt hatte (z.B. bei häuslicher Gewalt), dass der Täter sie krankenhausreif verletzt hatte, wenn sie sich körperlich wehrte, und diesmal deshalb nur Nein sagte, dass das als Unwillensbekundung zählt.

      „Todesdrohung “ zählte nur, wenn dies unmittelbar auf Verweigerung auf Sex bezog („wenn Du jetzt nicht Sex mit mir machst, töte ich Dich“), um den Widerstand des Opfers zu brechen. Es gab z.B. einen Fall, wo ein Täter vor den Augen einer Frau ihren Freund erschlossen hatte, die Frau dann ins Auto geordert hatte und Sex von ihr verlangte. Der Täter wurde wegen der Tötung verurteilt aber nicht wegen der Vergewaltigung.

      Also, alles juristische Feinheiten, und hängt auch vom zuständigen Gericht ab. Menschen mit normalem Anstand würde trotzdem nicht sagen, dass das okay ist, weil es nicht zu einer Verurteilung gekommen ist.

      Bleibt zu hoffen, dass der BGH jetzt etwas progressiver denkt.

      Klar, der Anwalt war ja bisher damit durchgekommen, denn das galt als Recht und Mainstream, und er konnte sich als Verteidiger des Rechtsstaates und quasi der gesellschaftlichen Werte präsentieren.

      Wenigstens kommt er nicht mehr durch mit dem Argument, dass die Frau es ja auch irgendwie mitgemacht hätte und deshalb damit einverstanden wäre, quasi eine Art SM-Beziehung und damit völlig okay, sie solle sich nicht nach so vielen Jahren so anstellen und den Mann fertig machen usw. Das ist schon mal was wert.

      Ich bin mal gespannt, wie man „anti-metoo“ als Musikstück komponiert. Glorifizierung von Vergewaltigung ist ja vor allem in der Oper nicht neu, aber anti-metoo als Instrumentalwerk?

      • k. sagt:

        Und ja, das Jugendamt. Oder Bewährungshelfer (fängt eigentlich die Bewährungsstrafe jetzt schon an, oder erst, wenn in der Vergewaltigungssache entschieden ist?). Ich hoffe, jemand schaut da hin, wegen der Kleinkinder.

        Im Kontext des Studium und der Hochschule hatte er sich gegenüber der damals Studentin und jetzigen Lebensgefährtin nicht korrekt verhalten, selbst wenn das nicht strafbar war. Aber jetzt wo sie in dieser Beziehung ist und Kinder hat, hat nämlich auch sie als Mutter Verantwortung gegenüber den Kindern. Nicht nur der direkt übergriffige Vater ist verantwortlich. Und es ist wichtig, dass es nicht zu einer Gewaltspirale kommt wie so häufig in solchen Konstellationen.

        • Mir ist speiübel: Hitlergruß vor Ex-Führerbau in München! Bose soll das lt. dem Text von Komma-Pöllath vor der Hochschule gezeigt haben. Was ist denn das für eine üble Sache, eines bayerischen Staatsbeamten absolut unwürdig. Das zudem eben vor dem Haus, aus dem übelste Machenschaften des NS-Staates hervorkamen. Sein Vorfahr Herbert von Bose, der im Röhm-Putsch ermordet wurde, wird sich im Grabe umdrehen ob dieses Grußes der NS-Schergen, die Herbert von Bose ermordeten. Bose redet von Migranten als „Kameltreiber“. Auch eine üble Einstellung, gerade gegenüber denen, von denen er seine Drogen erwarb. Denn dafür besass er seine Gaspistole, um sich gegen diese zu „schützen“. Der beste Schutz wäre gewesen: selbst in dem Bereich korrekt zu sein oder noch besser, überhaupt gar kein Kokain, LSD und Haschisch zu konsumieren – eines bayerischen Hochschulprofessors auch nicht würdig. Ja, wenn Ufer und er großartig von „Künstler“ machen dies palavern, warum wurde er dann überhaupt Professor? Warum kehrte er überhaupt aus der Frühpension zurück, wo er da doch wieder frei war, wenn auch mit erheblich verringerten Pensionsbezügen? Wer ist da der Spießer: wohl doch eher der, der um seine Staatspension bibberte und mutmasslich mit seiner Rückkehr noch ein wenig Ansprüche für die Alterspension erwerben wollte? Als die „Kameltreiber“-Gaspistole weg war, organisierte er sich wohl eine über Rönschs Migrantenschreck. Tja Rönsch, das ist der, dem man nachsagt, auch die in Russland liegende faschistische Hetzplattform anonymousorg zu betreiben. Was werden eigentlich all die Gemeinsame Erklärung 2018 Freunde Boses sagen, also Henryk M. Broder, Vera Lengsfeld, dass ein wegen Koksbesitz Verurteilter zu ihrer Runde gehörte, der eben nicht nur rechtskonservativ ist, sondern den Hitlergruß zeigt und von übelsten Hetzern Waffen erwirbt? Ich hörte einmal bei einer EvS-Preisverleihung vor ein paar Jahren einen ehemaligen Akademiechef sagen: kein Nazi sei unter den EvS-Förderpreisträgern. Nun, ein Migrantenschreckkonsument, ein Kokainmissbraucher, ein Frauen übelst behandelnder, ein Hitlergrußzeiger befindet sich also doch in dieser Riege! Was sagt eigentlich der neue Akademiechef dazu, der in München das NS-Dokumentationszentrum gründete?

          • Sonia G.Y. sagt:

            Leute wie Bose sollten einmal gründlich nachdenken: Wer soll ihren Hintern in den Pflegeheimen putzen? Die Hände der Deutschen oder die der „Kameltreiber“ wie sie diese Leute nennen? Als mein Mann wegen eines Unfalls ein Monat lang im Krankenhaus lag, wurde mir klar, dass ohne Ausländer und ohne Migranten der med. Pflegebereich zusammenbrechen würde.

            Vor einigen Monaten brauchten wir Möbelpacker für unsere Möbel. Zu uns kamen „Kameltreiber“. Ohne sie wären wir ohne Chance gewesen. Wer macht generell diese Schwerstarbeit? Bestimmt keine Deutschen. Ich war den Jungs dankbar, dass sie diesen schwierigen Job machten. Ein anderes Beispiel ist die Müllentsorgung ohne Migranten und Ausländer undenkbar. Die schlecht bezahlten „Drecksarbeiten“ machen immer mehr Ausländer und Migranten hierzulande. Ich glaube, dass die meisten von ihnen ein anständigeres Leben führen als der Komponist.

    • k. sagt:

      Was mich bei dieser Sache auch stört ist, dass die Hochschule offenbar denkt, dass man mit einem Verbot des Unterrichtens in Privaträumen solche Probleme in Griff bekommen kann.

      Es gibt tausende Privatmusikerzieher und Musikstudenten, die nicht in öffentlichen Gebäuden unterrichten und trotzdem nicht übergriffig sind.

      Hier handelt sich offenbar um einen Professor, der nicht nur im Dienst sondern auch privat sich in mehrerer Hinsicht nicht gesetzeskonform oder korrekt verhalten hat. Die Studierenden waren leichte Beute.

      Nicht der Raum macht kriminell, sondern die Person selbst. Und da muss man ansetzen.

  5. Ulrich Ludat sagt:

    Ich verstehe nicht, wie man THILO KOMMA-PÖLLATH heißen kann, aber der Artikel ist gut; sogar sehr gut.