Musik-Verbot von AFD!

Uns erreichte heute folgender Text, von dem sich der Autor des Badblogs vorsichtshalber distanziert, auch wenn er ihn interessant findet: Die Ratsmusikkammer – eine Untersektion der Atlantikbrücke – erlässt folgendes:

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§ 1 Ab heute, Sonntag, den 01.10.2017, wird bis auf weiteres, längstens bis zum tatsächlichen Ende der Legislaturperiode des 19. Bundestages, jede Aufführung von Musik verboten, die an ihrem Beginn eine thematische Kombination der Tonfolge A-F-D enthält. (Anm.a: Das soll die bisher erreichte Aufmerksamkeitsspanne in der Öffentlichkeit dieser Buchstaben- wie Tonfolge ausgleichen) (Anm.b: betroffene Werke, z.B. Joh. Seb. Bachs Kunst der Fuge oder A. Bruckners 3. Sinfonie; etc.)

§ 2 In einem Kalenderjahr kann nach Ermessen der entscheidenden Stelle (s. noch zu veröffentlichende VerbAFDVO bzw. entspr. Richtlinien) eine Aufführung von 12,5 Werken mit der in § 1 genannten Tonfolge genehmigt werden.

§ 3 Zusätzlich wird ein Aufführungsverbot von Werken der Tonart d-moll und dorischen Kirchentonart für die in § 1 genannte Zeitspanne angeordnet. (Anm.: z.B. Joh. Seb. Bachs Toccata in d-moll; W.A. Mozarts Ouvertüre zu Don-Giovanni, das Klavierkonzert in d-moll oder das Requiem; F. Schuberts Der Tod und das Mädchen; L.v. Beethovens 9. Sinfonie; César Francks einzige Symphonie; Hans Zimmers Pirates of the Carribean; Rage Against The Machines Killing in the Name; etc.)

§ 4 Das Transponieren der von § 3 betroffenen Werke ist strengstens untersagt. Genauso dürfen andere Werke, insbesondere zur Erleichterung der Sanglichkeit für betroffene Vokalregister, nicht in die in § 3 genannten Tonarten transponiert werden.

§ 4a Musikerinnen und Musikern ist es untersagt, sich oder ihre Verheirateten und Kinder mit Namen wie z.B. Alfred oder Adolf in der Öffentlichkeit zu präsentieren, da diese die Kombination A-F-D oder A-D-F enthalten.

§ 5 (1) Verstösse gegen das Verbot aus § 1 werden wie folgt bestraft: die Täterin bzw. der Täter kann zur manuellen Transkription von Richard Wagners Meistersinger oder eines ähnlichen Werkes von C-Dur nach His-Dur belangt werden, im Wiederholungsfalle können auch B-Tonarten angeordnet werden.
(2) Transponieren im Sinn des § 4 kann mit bis zu zwei Jahren lautes Dauersingen von C. Orffs „O Fortuna“ aus dessen Carmina Burana geahndet werden.
(3) Sollten die Absätze 1 und 2 Nachahmungstäter nicht abschrecken, kann die entscheidende Stelle auch jegliche Musik in D-Dur untersagen.
(4) Bei Verstössen gegen § 4a werden den zu Belangenden passende Familiennamen aus der deutschen Historie aus den Jahren 1871 bis 1945 erteilt.

Berlin, 30.09.2017

Der Vorsitz der Ratsmusikkammer in Zusammenarbeit mit allen Gremien der Atlantikbrücke, etlicher Logen der Freimaurer sowie diverser im Mittelmeer tätiger NGOs sowie keine Anhänger von Nostradamus, etcpp.

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3 Antworten

  1. Da bin ich aber froh, dass Wagner auf dem Sterbebett bei den ersten 4 Tönen des Cello- Motivs seines Tristan – Vorspiels
    das „d“ noch ins „dis“ geändert hat: a – f – (e) – DIS ! Und das, obgleich Cosima und Chamberlain ihm dringend zum „d“, also a – f – (e) -d geraten haben. (Tagebucheintrag vom 12. Feb. 1883)

    • Eben wunderbar d-iffuse Harmonik u. Linearität! Und über die Tonart streiten’s immer wieder in Seminaren. Bzw. nach Ihrer Erkenntnis: beim Wilde-Oscar die Tapete, beim Wagner-Ritschi: „Des de, dis do“ – meinte er auf italienisch, nicht fränkisch/sächsisch C?? Horch‘ amol, he’nach? A-Moll? Nun bringe ich die Dialekte durcheinander – liegt am traumat. Erlebnis Wolfgang Wagner nicht sächsisch, sd. fränkisch sprechend erlebt zu haben…