Begleiten mit der Stechuhr
Von meinem Kollegen Benny Gambino (Pianist) bekomme ich regelmäßig Infos über eine skurrile Auseinandersetzung in Italien, bei der es um das Selbstverständnis von Kulturschaffenden geht, die sich vom Amtsschimmel missverstanden fühlen. Das Ganze zieht inzwischen weite Wellen, wird national diskutiert und beschäftigt jetzt mehrere Gerichte.
Worum es geht: Italienische Musikhochschulen und Konservatorien beschäftigen Begleiter und Korrepetitoren, die exakt dasselbe machen wie ihre Kollegen in Deutschland – sie unterstützen junge Studierende am Klavier bei der Einstudierung von Werken. Nun sind aber nach Definition des italienischen Amtsschimmels alle Korrepetitoren seit kurzem technische Angestellte und Beamte, und werden daher exakt so behandelt wie Angestellte in der Verwaltung.
Und hier liegt die Crux: Während es in Deutschland zwar Beamte an Hochschulen gibt, die künstlerisch tätig sind, haben diese anders als in Italien Freiheiten darüber, in welchem zeitlichen Rahmen sie ihre Tätigkeit ausüben. Es gibt zwar das Konzept von „Wochenstunden“, diese werden aber sehr flexibel gehandhabt, da man genau weiß, dass es in einer Woche mehr, in der anderen weniger sein können. Ich zum Beispiel bin sicher, dass ich mehr Wochenstunden für meine Studierenden ableiste, als in meinem Vertrag steht, aber das kann eben auch mal eine beratende Zoomkonferenz in den Sommerferien oder der Besuch einer Aufführung sein.
Man kann die individuellen Anforderungen von Musikstudierenden kaum in einen Arbeitsvertrag fassen, der feste Anwesenheitszeiten und Stunden vorsieht, als würde man in einer Fabrik arbeiten. Wenn es bei der Vorbereitung eines Konzertes „brennt“, ist es für Begleiter z.B. absolut üblich, auch außerhalb der offiziellen Arbeitsstunden Extraproben einzulegen, hinzu kommen natürlich auch die unzähligen Stunden zuhause, in denen die zu begleitenden Werke vorbereitet und einstudiert werden müssen.
Die italienischen Kollegen müssen aber seit kurzem strenge 36-Stunden-Wochen einhalten, bei denen ihre Anwesenheit am Klavier Pflicht ist und abgesessen beziehungsweise abgespielt werden muss. Das ist komplett weltfremd gegenüber den Anforderungen eines künstlerischen Berufs.
Im Schnitt sollen die Begleiter damit 7 ½ Stunden pro Tag ununterbrochen Klavier spielen (auch wenn kein Student anwesend ist), ansonsten droht ihnen sofort ein Verstoß gegen ihren Arbeitsvertrag und Rausschmiss. Hinzu kommen die zahllosen Extradienste, die ihr Beruf mit sich bringt und natürlich das Vorbereiten und Üben am Wochenende. Kein Wunder, dass die italienischen Kollegen argumentieren, dass Ihnen Sehnenscheidenentzündungen, Burnout und Erschöpfungssyndrome blühen, wenn diese Regelung weiterhin durchgesetzt wird.
Ihre Kollegen in der Verwaltung schieben währenddessen eine wesentlich ruhigere Kugel in ihren Büros – dort sitzt man die Anwesenheitszeit nämlich einfach ab und kann noch einiges nebenher regeln und machen am Computer. Und vor allem ist es keine künstlerische Arbeit, die im Gegensatz zu Bürojobs mehr Konzentration und Einsatz fordert, und damit auch andere Ruhephasen und Pausen.
Die Fronten sind aber verhärtet und die „Nationale Gesellschaft der musikalischen Begleiter“ (AFAM) Italiens sieht sich nun gezwungen, den Rechtsweg zu gehen, und zwar an Arbeitsgerichten in Forlì, Milano, Bologna, Florenz und Rom. Dort muss man den Richtern unter anderem erklären, dass es sich beim Musikmachen nicht um eine „technisch-administrative“ , sondern um eine künstlerisch-pädadogische Tätigkeit handelt. Diesen Unterschied scheinen die Paragrafenreiter anscheinend nicht zu verstehen.
Man kann den Kolleginnen und Kollegen nur wünschen, dass der Amtsschimmel ein Einsehen hat und sie endlich wieder üben, korrepetieren und einstudieren können, wann es Sinn macht, nicht wenn es die Uhr vorschreibt.
Moritz Eggert
Komponist
