Sexuelle Übergriffe an den Musikhochschulen Düsseldorf und Hamburg

Wer glaubte, dass mit der juristischen und medialen Aufklärung der sexuellen Übergriffe an der Musikhochschule München das Thema aus der Musikwelt sei, dass seine eigene Hochschule glimpflich am Unglück vorbeigeschrammt sei, der irrt. Die Autoren des Spiegels haben nun weiter recherchiert und stießen auf Vorfälle an den Musikhochschulen Düsseldorf und Hamburg, die aller Voraussicht nur die Fälle sind, wo sich mutmasslich betroffene Opfer endlich trauten, darüber mit dem Rechercheteam zu reden.

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Laut Spiegel berichteten drei Alumni der Robert Schumann Hochschule Düsseldorf, dass Regelverletzungen unterschiedlichster Natur vorkamen: anzügliche Bemerkungen über Körper- und Geschlechtsteile einer Studentin im Unterricht, mit körperlichen Grenzüberschreitungen wie am Hinterteil anfassen oder Kleidung und Frisur der Studentin herabzusetzen – der besagte Professor wies die Beschuldigungen gegenüber dem Spiegel als Diffamierungen zurück.

Ein anderer Unterrichtender küsste seine Studentinnen überraschend oder fasste sie an ihrer Brust an. Bei Tanzübungen hätten sie in anderen Situationen ihre Oberteile ablegen sollen und dieser Unterrichtende die Studentinnen dabei gefilmt.

Der Schock sitzt in Düsseldorf tief und man will nun Richtlinien zum Umgang mit sexuellen Übergriffen erlassen, wie es andere Musikhochschulen schon längst unternahmen.

Der dem Spiegel in Hamburg bekannt gewordene Fall betrifft eine Frau, die vor ca. 25 Jahren an der Musikhochschule studierte. Damals gab es überhaupt keine realistische Möglichkeit, dass sexuelle Übergriffe von Lehrpersonal an Studierenden erfolgversprechend ernstgenommen worden wären. Vielmehr ließ eine Professorin sie wissen, an die sie sich wandte, dass der übergriffige Klavierprofessor eben eine starke Persönlichkeit sei, was ihm zum guten Musiker mache. Ihr europäischer Professor impfte ihr als Asiatin ein, dass man sinngemäß als Musiker beim Klavierspiel wie beim Sexualkontakt aus sich herauszugehen habe, um ein toller Musiker zu werden.

Zu meiner Studienzeit herrschte tatsächlich das Gerücht, dass asiatische Musiker zwar technisch hochbegabt seien, aber nicht so sehr aus sich herausgehen würden. Im interkulturellen Austausch mag es tatsächlich schwierig gewesen zu sein, dass die asiatischen Studierenden zu einem Freundschaften aufbauten oder man zu ihnen, wie man es mit europäischen Kommilotonen pflegte.

Wer an Musiker wie Mitsuko Uchida oder den asiatischen US-Bürger YoYo Ma denkt, sieht schnell, dass es Unfug sein muss, klassische Musik ausübenden und studierenden Asiaten musikalische Emotionslosigkeit zu unterstellen.

Eine Möglichkeit, den richtigen physischen Umgang zwischen Studierenden und Lehrpersonal zu finden, sollen an manchen Musikhochschulen jährlich stattfindende Gespräche zwischen Schüler und Lehrer eröffnen. Das ist tatsächlich eine innovative Idee. Und kann das Selbstbewusstsein der Studierenden stärken.

Wenn es allerdings solche Professoren wie den der Hamburger Studentin gibt, die subtil persönliche, kulturelle und musikalische Probleme verknüpfen, kann es in der Folge selbst eines solchen klärenden und verpflichtenden Studierenden/Lehrenden-Gesprächs zu Übergriffen kommen. Denke ich an einen Münchner Professor, der jeden erst einmal in apollinische oder dionysische Künstlerpersönlichkeit einteilte und insbesondere bei den dionysisch Deklarierten vorsichtig peu à peu die Grenzen in seinem Sinne verschob, bis er zum pädagogisch deklarierten Ziel einer musikalischen Öffnung und dann vielleicht in anderen Fällen zu Öffnungen insbesondere in seine Richtung hin kam, gibt es zwar Möglichkeiten, es den Übergriffigen schwer zu machen, die aber als begabte Musiker leider auch nicht gerade unintelligent sind, um Regeln in ihrem Sinne gekonnt zu unterlaufen.

Der mutmassliche Täter-Professor im Falle der Hamburger Studentin Shoko Kuroe schloss sich ziemlich grob mit ihr im Musikstudio ein, um den sexuellen Übergriff zu begehen. Selbst der charmanteste Täter wird im Moment der Tat grob, es sei denn, es gelang ihm, in seinem Sinne Selbstzweifel in die Studierenden zu setzen, damit diese die für sie eigentlich nicht einvernehmliche Situation in eine einvernehmliche umzudeuten oder sich für einvernehmlichen Sexualkontakt für unfähig zu halten und die Schuld bei sich suchen. Das klingt einerseits verquast, ist aber gerade bei vorsichtig und geschickt vorgehenden Tätern eher die Regel als die Ausnahme.

Gerade weil Musikhochschulen im Einzelunterricht sehr nahe auch an psychische Schichten der labilen Studierenden vorstossen, wie es sonst in keinem anderen Studium geschehen kann, weil diese Annäherung als unbedingt pädagogisch notwendig verkauft werden kann, um aus jemand einen tollen Musiker zu machen, liegen hier vielleicht unlösbare Seinslagen vor, wo nur hilft, dass nicht so sehr der Übergriff enttabuisiert wird, sondern das Schweigen über diesen und das Verbrämen dessen als methodische Notwendigkeit, um das künstlerische Ich offenzulegen.

Es wäre so vielleicht auch zu überlegen, Musikpsychologie und Psychologie selbst stärker in den Unterricht für die Studierenden zu integrieren, damit sie zum einem psychologische Konzepte besser kennenlernen, andererseits aber auch mit Hilfe dieses wissenschaftlichen Unterrichts im künstlerisch-praktischen Unterricht propagierte psychologische Strategien einschätzen können und im Extremfall vor deren Falschanwendung geschützt sind. Wenn das nicht möglich ist, sollte verstärkt darauf geschaut werden, was das künstlerisch-praktische Lehrpersonal von Psychologie bis Esoterik einsetzt und verkündet.

Was nach dieser Recherche bleibt: Gott sei Dank öffnen sich immer mehr Musikhochschulen dem Thema sexuelle Übergriffe im Unterricht und am Arbeitsplatz und passen ihre Richtlinien und Fortbildungen entsprechend an, richten externe Ombudsstellen ein. Wichtig wäre allerdings auch einen viel weitergehenden Blick in die Vergangenheit zu wagen. Da gilt es natürlich die Rechte von Beschuldigten wie Opfern abzuwägen. Aber nur aus den alten Fällen kann man letztlich die richtigen Schlüsse für das Heute ziehen, gehört auch eine Aufarbeitung für betroffene Alumni dazu: diese fanden früher kein Gehör und heute immer noch nicht bzw. ist ihre musikalische Karriere durch das missbräuchliche Verhalten des damaligen Lehrpersonals mit beschädigt worden. Das ist schwierig abzuschätzen. Damit Aufarbeitung glaubhaft ist, gehört dies allerdings auch dazu.

Im Falle der Hamburger Studentin streitet der damalige Professor nach wie vor Alles ab, ist die Sache verjährt. Die Hamburger Staatsanwaltschaft aber bescheinigt der Geschädigten Glaubwürdigkeit. Und letztlich zählt einzig und allein dies!

Komponist*in

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3 Antworten

  1. Sonia G.Y. sagt:

    Männer, die sich sexuell an Frauen vergehen, sind Feiglinge, immer auf der Suche nach leichter Beute. Oft sind erst neu angekommene und alleinstehende Ausländerinnen. Ein neulich bekannt gewordenes Beispiel, ausschließlich ausländische Gastarbeiterinnen in Zypern, wo mehrere Frauen Opfer eines einheimischen Offiziers wurden. Die vermeintlichen(noch kein Prozess) Opfer des Kompositionsprofessors an der Münchner Musikhochschule sind auch Studierende mit ausländischem Hintergrund.

    Ich glaube, dass die Dunkelziffer der durch Professoren/Dozenten verursachten Sexualtaten an Musikhochschulen viel größer sein könnte, als man denkt. Ihnen bieten Musikhochschulen einen idealen Tatort, in denen besonders viele Ausländer/innen studieren, und deren Unterricht sich in geschlossenen Räumen befinden. Als Prävention sehe ich keine andere alternativ als die Einführung von Überwachungskameras in Unterrichtsräumen. Sonstige Maßnahmen würden nicht viel nutzen, da diese Gruppe der Lehrenden mental nicht richtig ticken. Sie haben ein massiv gestörtes Frauenbild. Ihr Problem führt zurück auf ihre familiäre Erziehung, in der Respekt Frauen gegenüber nicht unbedingt relevant in der Gesellschaft hat.

  2. Liebe Sonia G.Y., bitte den Ball flach halten. Klar, die vom Spiegel recherchierten Fälle sind nicht die einzigen. Es liegen nun Reaktionen der Leitungen der Musikhochschulen Düsseldorf und Hamburg vor. Deren Präsidenten erwähnen je einen Fall, der disziplinarisch verfolgt werden musste, beiden wurden 2004 Präsidenten. Lampson spricht dort allerdings auch von „unter Generalverdacht stellen“ der Professorenschaft von vor 25 Jahren. Davor würde ich persönlich gerne abraten. Im konkreten Fall bezöge sich das nur auf Klavierprofessoren und eben auch nur die Männer unter diesen, aber eben nicht Dozenten, Lehrbeauftragten.

    Dass es Sexualkontakte zwischen Lehrenden und Studierenden geben kann, das ist natürlich ein Problem, da Unabhängigkeit und Transparenz z.B. von Leistungsbewertungen wie Notenvergaben aus Sympathie zu Gefälligkeiten werden können. Natürlich plädieren Viele inzwischen dafür, sogar in Arbeitsverträgen dem Lehrpersonal sexuelle Beziehungen zu den Studierenden zu verbieten. Rein juristisch liegt hier allerdings nicht Uneinvernehmlichkeit vor, Machtmissbrauch allerdings schon – s. das Notenvergabebeispiel. Deshalb gilt an vielen Musikhochschulen, dass solche Beziehungen von den Betroffenen offenzulegen sind, ggf. Lehrerwechsel angeraten wird, verpflichtend ist. Läge selbst ein vertragliches Beziehungsverbot vor, kann es natürlich immer „funken“, kann es zu einer Beziehung kommen – rein menschlich immer denkbar. Da wären Offenlegung und nachfolgende von der Hochschule vorgeschriebene Schritte erst einzuhalten, bevor es zum Sexualkontakt kommen dürfte. Aktuell darf es das schon vorher, dann erst Offenlegung der Beziehung, etc.

    Was allerdings stimmt: wenn v.a. männliche Professoren Sexualkontakte zu Studierenden pflegten, ich verwende bewusst bei den Lernenden die geschlechtsneutrale Form, da es meiner Erfahrung nach eben beide Geschlechter als Studierende betrifft, war das selten nur die eine große Liebe für die nächsten Jahre, Jahrzehnte. Das gab es auch, dafür gälte der o.g. Absatz, hätten dessen aktuelle und mögliche Hürden die Beziehung nicht beendet.

    Für die Fälle von Lehrenden, wo es vielleicht auch neben der großen, einen Liebe, dennoch um eine hohe Quantität von Sexualkontakten ging, konnte und kann man sagen: es betraf und betrifft da v.a. immer dieselben Professoren. Die machten es sich leicht und „entdeckten“ für sich ihre Studierenden als Pool für ihre erotischen Experimente. Der Faktor „hohe Quantität“ macht es nicht von vornherein nicht-einvernehmlich, wenn es zum Geschlechtsverkehr kommt. Das Erkennen und Nutzen „seiner“ Studierenden als Pool ist allerdings das Tor in den Machtmissbrauch, der bei der Quantität und nicht auf „die eine Beziehung“ ausgerichtetem Verhalten fast automatisch entsteht, wenn die Studierenden feststellen, wer von ihnen nun besonders oder nur wenig oder gar nicht in der Gunst des Professors steht.

    Aufgrund der speziellen Verhältnisse einer Musikhochschule mit Einzelunterricht, die Wichtigkeit der Lehrerwahl für den Lebenslauf, die Mentorschaft, die besonders Professoren zufällt, potenziert sich das in Klassen mit viel Einzelunterricht und wenig gemeinsamen Seminaren der Klasse. Dennoch schweisst das Teile einer Klasse erst einmal eng zusammen. Wenn der Professor mit denen sexuell aktiv ist, ist das Machtmissbrauch, sexueller Missbrauch, denn es führt in Fragen des „wer ist näher“ zu Konkurrenz, Misstrauen untereinander, denn es geht bei Komposition z.B. auch immer um Stipendien, Aufträge und Verlage. Interessant ist beim Verhalten des Professors: den richtigen Kick scheint er im Sexualverkehr mit den Schwächsten der Klasse zu haben, die sich abkapseln, leicht träumerisch und beeinflussbar sind, da sie sich v.a. auf ihr Studium und den Professor konzentrieren. Ideale Opfer! Sind sie Ausländer, um so eher ist die gerade beschriebene Situation Fakt.

    Bei all dem Wahnsinn: es handelt sich dabei meistens um einzelne Professoren. Dreht man das Alleinsein des Studierenden um in Bezug auf einen Sonderstatus des Professors, wird es auch interessant: ist ein Professor v.a. homo- oder bisexuell, ist er in einem sehr kleinen Fachbereich mit 2-4 Professoren höchstwahrscheinlich allein, da niemand seine „Interessen“ teilt. Kommt ihm ein weiterer Sonderstatus als besonders renommierter Künstler zu, lässt man ihn sowieso weitestgehend gewähren wie es ihm beliebt: es nutzt ja der ganzen Fachschaft und Hochschule.

    Ein wenig anders ist es in Fachschaften mit mehreren Professoren, wo dann die sexuellen „Interessen“ vielleicht von mehreren geteilt werden: einerseits mag das sogar ein Schutz vor zu großer sexueller Aktivität sein, wenn der mit den Studierendenpool-Nutzende allein da steht. Wenn potenzielle und faktische Sexualkontakte allerdings in dem Fachbereich bei einigen der Professoren vorliegen, ist es massiv toxisch: Studierende werden vielleicht sogar sexuell herumgereicht. Oder eigentliche sexuell zurückhaltende Lehrende übernehmen das übergriffige Verhalten, da es nicht sanktioniert wird oder als tabu gilt.

    Das ist alles sehr schrecklich. Aber es lässt sich eigentlich doch ganz gut eingrenzen auf unkontrollierte Persönlichkeiten oder einzelne Fachbereiche mit sehr kleinen Klassen oder sehr vielen Ausländern.

    Neben all den Gesprächen, Fortbildungen, besonderen Verfahren und Anlaufstellen, ist eine Anpassung der Arbeitsverträge das stärkste Mittel: wer sexuelle Kontakte zu Studierenden eingeht, wird mit Sanktionen bedroht und sich umgehend zu offenbaren, wenn es „doch mal passiert“, wofür er (oder sie) zumindest abgemahnt wird und mit Geldstrafe belegt wird – wer im Berufsorchester zu spät kommt, wird z.T. auch finanziell geahndet…

    Wichtig ist zudem, die Lehrenden öfters zu kontrollieren, wie sie unterrichten und wie sie sich gegenüber den Studierenden verhalten. Zwar handelt es sich bei den Studierenden um junge Volljährige, nur ist die schulische Situation eher mit der einer Schule für Minderjährige zu vergleichen als mit dem Berufsleben, wo Auszubildende jeglichen Alters besonderen Schutz genießen. Wenn künstlerische Behauptungen manchmal unter die Lupe genommen würden, die sich angeblich auf wissenschaftliche Quellen berufen, wäre auch schon einiges gegen guruhaftes Auftreten getan.

    Vor der Entfristung von Arbeitsverhältnissen von Professoren sollten nicht nur deren persönliche Eigenschaften oder Lehrinhalte überprüft werden. Mit den Studierenden sollte besonders geschultes Personal sprechen, das menschliche Verhalten und die persönlichen wie beruflichen Fähigkeiten des Lehrenden dabei durchleuchten. Zudem sollten nicht nur Gespräche des Lehrers mit dem Studierenden sowie Unterrichtsbesuche durch Vorgesetzte vorgeschrieben sein. Z.B. alle 2 Jahre sollte eine Art „Führungsdialog“ zwischen den Studierenden und dem Lehrenden einer Hauptfach-Klasse stattfinden: mit einer externen Person tauschen sich die Studierenden der Klasse erst über einen anonymen Fragebogen aus, dann im kollektiven und einzelnen Gespräch mit der externen Person. Diese eröffnet das Ergebnis anonymisiert dem Lehrenden im Einzelgespräch, im Gemeinschaftsgespräch wird das dann abgeklärt, Ziele vereinbart oder weitere Massnahmen vereinbart. Wenn eine Hochschule moderne Personalführung kennt, machen dies Teams aus Vorgesetzten und dienstlich Untergeordneten auch, selbst die Hochschulleitung untereinander. Dies auf das Verhältnis Lehrende/das Klassenkollektiv der Studierenden übertragen, wäre ein Weg.

    Die Personalauswahl selbst müsste umstrukturiert werden: nicht nur das Renommee, die Veröffentlichungen oder zahlreichen Konzerte, Aufträge sowie das Vor-Unterrichten sollten bestimmend sein, sondern psychologische Begutachtung nach den üblichen Verfahren vor Vertragsabschluss könnte Vieles klären. Dazu keine zu weitreichenden Ausnahmeregelungen wie z.B. fehlender Studienabschluss kann durch künstlerischen Erfolg wettgemacht werden. Oder reduzierte Lehrdeputate bei vollem Honorar. Das neue Besoldungssystem zielt z.T. genau auf besondere Ausnahmen bei besonderen Leistungen ab. Nur sollten diese Leistungen allein im Unterricht und nicht im künstlerischen Aussenleben des Professors liegen. Wer Professor wird, dessen Kunstschaffen muss im Vergleich zum Lehrvertrag zur Nebentätigkeit werden oder er/sie kann eben nur in Teilzeit unterrichten oder gar nur in einem begrenzten Lehrauftrag.

    Ja, und wenn baulich die Hochschule nicht für einen transparenten Umgang taugt, muss sie verändert oder neu gebaut werden – das macht Videokameras hoffentlich erst Recht überflüssig, auch wenn deren Einsatz verführerisch wirkt: überall gibt es den toten Winkel. Und entscheidend ist die Persönlichkeit des Lehrenden, egal ob Mann oder Frau, ob erfolgreich Kunst ausübend oder immer schon eher pädagogisch, wissenschaftlich tätig.

    • Sonia G.Y. sagt:

      Mit „Dunkelziffer“ meinte ich eigentlich die Zahl der Opfer. Selbstverständlich handelt es sich um einzelne Täter unter den Professoren. Alle meine Klavierlehrer waren anständige Männer. Lehrende, die Studierende anfassen oder überfallen, müssen doch mental und moralisch total krank sein. Diese Art von Männern zählen zu einer absoluten Minderheit in der Gesellschaft. Allerdings sind diese in der Regel Wiederholungstäter. Diesbezüglich hinterlässt ein Täter mehrere Opfer, vergleichbar mit den Priester-Kinderschändern.

      Ich plädiere ebenfalls dafür, in Arbeitsverträgen dem Lehrpersonal sexuelle Beziehungen zu Studierenden zu verbieten. Auch wenn diese Art der Beziehung einvernehmlich wäre, geht es hier doch oft um Vorteilnahme, Abhängigkeitsverhältnissen und Machtausübung. Ein Verbot aber schreckt Täter nicht völlig ab. Sie werden es immer wieder versuchen, so lange sie sich sicher fühlen und glauben nicht beobachtet zu werden. Nur mit Videoüberwachung wird der Unterrichtsraum zu einer Sexualtat freien Zone. Ob andere Umbau Maßnahmen wirksam sein werden, da habe ich meine Zweifel. Videoüberwachung ist Gewohnheitssache. Man hat sich mittlerweile daran gewöhnt. In Unterrichtsräumen sollte es auch nicht anders sein.