Klagen, Lüften, Zagen, Testen im Lichte eines Kunstfreiheit-Urteils und Testprojekts und Yo Yo Mas

Die Tage gab es ein Urteil des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs (VfGH), das sich unter anderem wie „Aufstehen für die Kunst“ mit der Kunstfreiheit auseinandersetzte und die mit dieser anderen Popularklage geforderte einstweilige Aussetzung der aktuellen Bayerischen Infektionsschutzverordnung abschmetterte. Zugleich erlebt man in Berlin das Pilotprojekt „Perspektive Kultur“, das Öffnungen von Kulturbetrieben unter Berücksichtigung von Corona-Schnelltests und Hygienekonzepten organisatorisch testet und dann verwalterisch evaluieren möchte.

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Geständnis

Doch bevor es losgeht, ein Geständnis: ich laufe durch meine Wohnung und singe die ganze Zeit Stellen aus dem Kosky/Jurowski/Kloke-Rosenkavalier nach, der vor ein paar Tagen an der Bayerischen Staatsoper Premiere hatte. Ich gestehe, wäre es möglich, diese Oper live erleben zu können, ich würde hingehen wollen. Aber dabei möchte ich mich sicher fühlen. Dass die Aufführung von Oper im Stream funktioniert, sieht man an meinem heimischen Dauersingsang und wiederholtem Ansehen des Mitschnittes auf Arte. Womit wir wieder bei der Kunstfreiheit wären.

Abgleich der Popularklage von „Aufstehen für die Kunst“ mit dem Urteil in einer ähnlichen Popularklage

Am 22.03.2021 fällte der VfGH ein Urteil in einer Popularklage, die nicht die von „Aufstehen für die Kunst“ ist. Wie eingangs erwähnt, richtet sie sich wie die des Kreises um Gerhaher, Hengelbrock und Mutter auch neben anderen Punkten gegen die Untersagung von Live-Aufführungen. Dem Antrag auf einstweilige Aussetzung der entsprechenden Passagen in der aktuellen Verordnung gab man nicht statt. Dennoch stellte das Gericht im Urteil am Ende der Ausführungen zur Kunstfreiheit fest, „dass die Schließung der Einrichtungen über die aus fehlenden Eintrittsgeldern resultierenden materiellen Verluste hinaus auch in ideeller Hinsicht das staatlich zu schützende Kulturleben erheblich schädigt, steht freilich außer Frage“. Dem Gericht ist die Wichtigkeit des Kulturlebens also bewusst. Aber es hält die Schliessungen von Kulturstätten für angemessen.

„Aufstehen für die Kunst“ sagt zu seiner Klageabsicht auf der Homepage, das „Kulturveranstaltungsverbot ist rechtswidrig und verletzt die Kläger in ihrer … Kunstfreiheit und in ihrer Berufsausübungsfreiheit… .“ Mit dem Urteil ließe sich das so beantworten: „Es kann offenbleiben… ob mittelbar in das den Künstlern selbst zustehende Grundrecht aus Art. 108 BV (Anm.: Kunstfreiheit) eingegriffen wird, da in der flächendeckenden Sperrung der künstlerischen Wirkungsstätten etwa für Schauspieler oder Musiker eine faktische Beeinträchtigung mit eingriffsgleicher Wirkung gesehen werden kann.“

Sprich, man beantwortet vorerst diese Frage nicht, findet aber die Schliessungen angesichts der Pandemie akzeptabel: „Jedenfalls ist die Maßnahme geeignet, durch eine Verringerung der Zahl menschlicher Kontakte einer weiteren Ausbreitung des Virus entgegenzuwirken.“

„Aufstehen“ sagt sinngemäß, dass der Rang der Kunst in der bayerischen Verfassung so hoch anzusehen sei, dass Kulturstätten nicht als letztes wiedergeöffnet werden dürften: „Pauschale, also keine Ausnahmen vorsehende Kulturveranstaltungsverbote lassen sich verfassungsrechtlich mit Blick auf die hohe Bedeutung der Kunstfreiheit nicht rechtfertigen… Zudem ist der verfassungsrechtliche Gleichheitssatz verletzt, da die Kulturveranstaltungen aktuell noch vollständig verboten sind, obwohl Gottesdienste, Versammlungen, Einzelhandel (Gartenmärkte, Baumärkte und Buchhandlungen) derzeit mit nur geringen Einschränkungen geöffnet sein dürfen.“

Mit dem Urteil in der anderen Popularklage könnte man dem entgegenhalten: „Darin besteht jedoch nicht zwingend ein Gleichheitsverstoß. Wie der VfGH bereits … hervorgehoben hat, darf der Normgeber besonders bei Massenerscheinungen, die sich – wie das gegenwärtige weltweite Infektionsgeschehen – auf eine Vielzahl von Lebensbereichen auswirken, generalisierende, typisierende und pauschalierende Regelungen treffen, ohne wegen der damit unvermeidlich verbundenen Härten gegen den Gleichheitsgrundsatz zu verstoßen.“

Die Bewegung der Musiker bemängelt immer wieder, dass z.B. Gottesdienste und Demonstrationen möglich sind und dort die Einhaltung einfacher AHA-Regeln genügen, demgegenüber aber Theater und Konzerthäuser mit aufwändigen Lüftungsanlagen dem Publikum verschlossen seien. Hier räumt der VfGH mit solch einer Auffassung nachhaltig auf: „In den letztgenannten Fällen geht es jedoch jeweils um eine gemeinschaftliche Grundrechtsausübung der Gottesdienstbesucher bzw. Demonstrationsteilnehmer, wohingegen die Besucher von Kulturveranstaltungen nicht selbst Träger des Grundrechts der Kunstfreiheit nach Art. 108 BV sind. Dies dürfte eine unterschiedliche Behandlung der beiden Lebensbereiche rechtfertigen.“

„Aufstehen“ meint, dass z.B. mit den Studien der Bayerischen Staatsoper, des Konzerthauses Dortmund/Fraunhofer-Institut und der Modellierung der TU Berlin mit situationsspezifischen R-Werten z.B. zu nur zu z.B: 20%-50% belegten Theatern ein Stand der Wissenschaft vorläge, der Öffnungen in der Pandemie rechtfertigen würde.

In seinem Urteil zur anderen Popularklage meint dazu der VfGH: „Für die Annahme der Antragsteller, bei Aufführungen im Freien oder mit einem entsprechenden Lüftungskonzept in geschlossenen Räumen ließen sich Ansteckungen unter den Besuchern und unter den Aufführenden praktisch ausschließen, dürfte es trotz vereinzelt vorliegender Studien bisher an eindeutig gesicherten Erkenntnissen fehlen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass es bei Veranstaltungen in den von § 23 Abs. 1 12. BayIfSMV erfassten (stationären) Kultureinrichtungen typischerweise zur längeren Anwesenheit eines größeren Personenkreises in einem engen räumlichen Umfeld kommt, sodass schon von einem einzelnen infizierten Besucher eine erhebliche Ansteckungsgefahr ausgehen kann.“

Problematische Studien

Wie kann das Gericht solche oder andere Studien anzweifeln? Das Problem der Studie der Staatsoper z.B. ist, dass zwar die Lüftungsanlagen, das komplexe Hygienekonzept des Hauses auch von der Virologie der TU München evaluiert wurde, dass eine Besucherumfrage ausgewertet wurde, die ein hohes Sicherheitsgefühl des Publikums bescheinigte. An der Handhabung der einzigen nach einer Aufführung gemeldeten Corona-Infektion durch einen Besucher und der anschliessenden Bestätigung der Nicht-Infektion der um diesen platzierten anderen Besucher sieht man aber, dass es wohl v.a. eine Organisationsstudie war.

Das hinterlässt allerdings angesichts der besonders asymptomatischen Übertragung von SARS-Cov2 offene Punkte: wenn vorzugsweise symptomatische Personen und nur ihre Kontaktpersonen getestet werden, entgehen einem nicht-symptomatische Infektionen anderer Besucher, die sich mit derselben Person z.B. im Foyer, den Gängen oder den sanitären Anlagen hätten ereignen können. Um nicht nur aufgrund der Selbstmeldung und Selbsteinschätzung des Publikums die Sicherheit zu bestätigen, hätten zumindest stichprobenartig Tests mit ausgewählten Besuchern am Tag der Aufführung selbst und wenige Tage danach stattfinden müssen. Damit hätte man die Sicherheit erheblich stärker bescheinigen können.

Ein Vorbild aus Katalonien, wenn sowieso getestet wird

In Barcelona führte das Primavera Sound Festival mit medizinischer Unterstützung einen Feldversuch sogar in einem Club durch. Ca. 1000 Personen wurden davor negativ getestet, 500 durften in den Club, 500 wurden nach Hause geschickt. Die Personen im Club durften mehrere Stunden unter Aufbehalten ihrer FFP2-artigen Masken tanzen und singen, ohne Abstand einhalten zu müssen. Einige Tage danach wurden alle ca. 1000 Versuchsteilnehmer erneut getestet: in der Gruppe der Clubbesucher konnte keine Infektion nachgewiesen werden, unter der Gruppe der nach Hause geschickten gab es zwei Infektionen. Nachgebaut wurde dieser Versuch bisher nicht.

In Berlin wird im dortigen, oben genannten Pilotprojekt vor Einlass jeder Besucher per Schnelltest überprüft. Das erhöht die Sicherheit enorm. Allerdings wird hier wie in München auch nicht nach der Veranstaltung nochmals getestet. So ist dieses Pilotprojekt nur eine reine organisatorische Ablaufstudie. Die Berichterstattung in rbb24 und z.B. auch SZ war dermaßen auf die Kunst fixiert, jubelnd oder Bayern in der SZ zum „Kunstgefängnis“ herabwürdigend, dass man verabsäumte jemand aus der Wissenschaftsabteilung mitzunehmen und ein paar kritische Fragen zumindest mal aufzuwerfen, was dann so ein Komponist und Blogger wie ich hier nachholen muss.

Hätte man die Chance beim Schopfe ergriffen, so hätte man endlich mit den besuchenden Menschen nachweisen können, dass auch bei geringerer Zuverlässigkeit von Schnelltests als die der PCR-Tests aufgrund von Abständen, FFP-2-Masken und Lüftungsanlagen oder auch schlichterer, aber effektiver Hygienekonzepte Veranstaltungsbesuche unter Pandemie-Auflagen nicht nur erfahrungsgemäß oder gefühlt Sicherheit besitzen könnten.

Daher liegt es nahe, dass Aufstehen trotz der angeführten Studien vor dem VfGH mit seiner Popularklage scheitert, wie das Gericht die Studien in der anderen Popularklage als nicht ausreichend erachtete.

Andere Wege und Strategien

Aber ist Klagen überhaupt der richtige Weg? Mir sagten einige Musiker, dass sie sich durch ein Urteil „Heilung“ oder „Anerkennung“ wünschen würden. Liest man das besagte Urteil, das in seiner Begründung Punkte abschlägig durch dekliniert, die an den Tenor der Musiker-Initiative erinnern, wird es nur schwerlich zu einer Heilung kommen, obwohl das Gericht selbst einen enormen ideellen Schaden bemerkt, wie ihn auch Protagonisten der Bewegung ins Feld führen.

Heilung, Neustart, Vertrauen bewirkt man nur durch eines: die Aufführung der Kunst höchstselbst. Das in einem Setting, das wirklich hohe Sicherheit nicht nur verspricht und fühlen lässt, sondern so hoch als möglich nachgewiesen auch einlöst. Das hatte man im Spätsommer 2020, als die Inzidenzen zwar stiegen, aber noch bei weitem nicht so hoch waren wie im Spätherbst. Das hatte man, je geringer ein Saal belegt war. Doch schon der Versuch der Staatsoper München hielt nicht immer zwei, sondern nur einen Sitz zwischen manchen Besuchern frei, unterschritt damit die 1,5 Regel, kompensiert durch die effektive Lüftungsanlage. Im immer wieder angeführten Madrider Teatro Real kam es bekanntlich einmal zu Publikumsprotesten, als man sich zu eng platziert fühlte.

Um all die effektiven Lüftungen, ausgeklügelten Hygienekonzepte und Schachbrettmusterplatzierung jetzt bei hohen Inzidenzen, in der dritten Welle unter Beweis zu stellen, hätte man in Berlin nun die Chance mit Nach-Testung gehabt. Damit bleibt die Sicherheitsfrage in letzter Konsequenz weiterhin offen.

Zurecht wird zudem kritisiert, dass Veranstaltungen mit solch hohen Aufwand nur großen Playern möglich sind und die freie Szene aktuell auf der Strecke bleibt. Zudem wird richtigerweise beklagt, dass nicht einmal in Schulen und Betrieben im Gegensatz zu den Theatern und Orchestern, die in der Woche ihre Mitarbeiter seit langem schon mehrmals testen lassen, Schnelltests immer noch nicht ausreichend zur Verfügung gestellt sind. Auch gibt es Hinweise, dass die Untersagung von Veranstaltungen mit mehr als 100 oder gar weniger als 10 Personen einen hohen Einfluss auf die Reduzierung von Infektionszahlen haben, wie die NZZ heute berichtete.

Vergesst nicht die anderen Teile der Gesellschaft

Der Hochkultur in Opern, Theatern und Orchestern muss klar sein, dass sie ihre aufwändigen Konzepte mit Publikum eigentlich nur dauerhaft betreiben sollten, wenn das auch kleineren Veranstaltern möglich gemacht wird, wie hier in Ju and Jo aufgezeigt wird, dass die Kultur sehr wohl ein Klassenproblem hat.

Und wenn in anderen Lebensbereichen zuvor die dringenden Testkapazitäten umfassend etabliert sind. Die Münchner freie Szene „erwacht“ zwar gerade und fordert Tübinger Teststrategien, die Stadt bewirbt sich als Modellkommune für solche Versuche bei Inzidenzen über 100. Doch sind München, Berlin, Köln, Hamburg und andere Städte mit über 100.000 Einwohnern auch teststrategisch etwas anderes als eben Tübingen.

Wie mein Rosenkavalier-Experiment zeigt, animieren selbst diese ungeliebten Streams das Publikum nachhaltig. Und ich kann dazu sogar im Gegensatz zum Gottesdienst daheim mitsingen. Die Musik und Kunst selbst ist also weniger gefährdet, als man annimmt, wenn man sie denn spielt und rezipieren kann. Um Vertrauen und Lust auf Kultur zu wecken, sollten Musiker, Künstler und Kulturstätten allerdings nicht unheilvolle Klagewege und Jammertäler beschreiten, sondern Schulen, Gesundheitseinrichtungen und Betrieben den Vorrang lassen.

Denn wer verkennt, dass die Pandemie v.a. die prekär körperlich arbeitenden und lebenden Personen zuerst erwischt, diese eben den vielgeschmähten vollbesetzten ÖPNV nutzen müssen, um allein überhaupt zu ihrer Arbeitsstätte zu kommen, der durchtrennt den Faden zum Rest der Gesellschaft. Bevor man sei Recht und Solidarität für sich selbst harsch einfordert, muss man mit den anderen Gruppen solidarisch sein. Wenn jetzt also Testprojekte laufen, erweitert sie um Nach-Testungen und arbeitet an umfassenden Testkapazitäten für Alle mit und seid mit den anderen Berufen in Not solidarisch, ja, nehmt Euer Cello, Euer Instrument, Eure Stimme, Euren Text und spielt wie Yo Yo Ma im oder vor dem Impfzentrum.

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2 Antworten

  1. Lieber Alexander, wie schön, dass der Rosenkavalier Live-Stream Dich zum heimischen Mitsingen ermutigt hat! Allerdings ist es schon bemerkenswert, dass Du Deine Sangeslust dann gleich zum „Experiment“ umwidmest. Du schreibst „Wie mein Rosenkavalier-Experiment zeigt, animieren selbst diese ungeliebten Streams das Publikum nachhaltig. Und ich kann dazu sogar im Gegensatz zum Gottesdienst daheim mitsingen. Die Musik und Kunst selbst ist also weniger gefährdet, als man annimmt[…]“ Das wiederum ist nun allerhand. Bist Du das Publikum? Stellvertretend sozusagen? Soll man sich ein Beispiel nehmen? Weil Du zuhause mitsingst, ist die Kultur außer Gefahr?! Was mich an Deiner und auch Moritz‘ Argumentation seit Monaten so verstört, ist die spürbare Erleichterung auf Eurer Seite, wenn wieder einmal Bemühungen von Kulturinstitutionen um eine Wiedereröffnung unter kontrollierter Bedingungen scheitern! Ihr seid regelrecht erfreut wie es scheint. Ich rechne es Dir zwar an, dass Du im Gegensatz zu M. wenigstens auf pseudoironische Häme verzichtest, aber die „Ex kathedra“-Attitüde Eurer Verlautbarungen kann das nur bedingt wettmachen. Es gibt belastbare Studien. Nicht nur aus der Kultur sondern aus vielen Gesellschaftsbereichen! Als einer der größten Infektionstreiber erweisen sich in diesen Studien neben eskalierenden Privatfeiern vor allem Großraumbüros. Wir sprechen hier von faktoriellen Unterschieden! Diese Regierungen, deren Handeln Ihr ein ums andere mal in einer beinahe liebedienerisch staatstragenden Art und Weise verteidigt, hat es aber bis heute nicht für notwendig gehalten, den Arbeitgebern und Betreibern solcher Großraumbüros eine Pflicht zum Homeoffice aufzuerlegen. Auch die viel zitierten Supermärkte sind noch immer Wildwest-Gebiet. Kaum je wird die Zahl der Besucher tatsächlich überwacht, kaum je werden Drängeleien an der Fleischtheke oder an den Kassen konsequent unterbunden. Ergebnis: alle einschlägigen Auswertungen sehen das Risiko in Supermärkten doppelt so hoch, wie beim Konzertbesuch. Das Risiko im Großraumbüro übrigens: bei 20% Belegung mit Maske 1,6, bei 50% Belegung ohne Maske 8,0 (jeweils der R-Wert). Theater, Oper, Museen – ja Museen, die gibt es auch noch! – bei 30% Belegung mit Maske 0,5. In Worten: Null komma fünf! Die Frage ist nicht – und dies ist entscheidend – ob eine Infektion im Konzertraum 100%-ig ausgeschlossen werden kann (das kann sie nie), sondern ob das Risiko bei Kulturveranstaltungen zum Pandemie-TREIBER werden kann oder nicht. Deine Art, die vorliegenden Studien in Frage zu stellen empfinde ich als neurotisch. Niemand zwingt Dich, ins Konzert zu gehen, wenn Du Dich unsicher fühlst. Aber ich möchte gerne hingehen, weil die ermittelten Zahlen mir eine hinreichende Sicherheit vermitteln! Ein Risiko Null wird es nicht geben, nirgendwo! Aber R-Werte deutlich unter 1 müssen dazu führen, dass vorsichtig geöffnet wird. Wenn Du/Ihr hier auf dem Bad Blog tatsächlich so wenig von der gesellschaftlichen Notwendigkeit von Kulturveranstaltungen überzeugt seid, frage ich mich, warum Ihr diesen Beruf ausübt. Und das angebliche Gerechtigkeitsproblem? Also Opern, städtische Theater, „die Etablierten“ sollen nicht öffnen dürfen, wenn nicht auch die „freie Szene“ – das bin u.a. Ich! – vollumfänglich spielen darf? Was ist das für eine Neidaffine Kleinmeierei! Ich, ein Leben lang Angehöriger der freien Szene, freue mich über jeden Sänger, Schauspieler, Violinisten oder anderen Kollegen, der unter dem Dach der Institutionen wieder spielen darf! Selbstverständlich! Fühle ich mich besser, wenn sie es nicht dürfen? Nein! Fühlst Du Dich dann besser? Das ja hoffentlich wohl nicht! Beste kollegiale Grüße

    • Alexander Strauch sagt:

      Lieber Xander, der Text oben ist, bis auf die Bewertung von zwei Berichten über ein Konzert, sachlich – natürlich mit eigener Perspektive. Es geht darum, zwei aktuelle Knackpunkte aufzuzeigen: ein Urteil, das zentrale Punkte der Aufstehen-Popularklage in seiner Subsumption durchnimmt, allerdings nicht der Entscheid zu Aufstehen ist. Dann das Berliner Testmodell. Das Urteil wägt so ab, dass es generell das Zurückstehen der Kunstfreiheit für hinnehmbar hält. Es befasst sich auch mit vorgebrachten Hinweisen auf bestehende Studien und ihre Publikumsnutzung in der Pandemie. Die Studien werden für nicht hinreichend erachtet. Das ist der Dreh- und Angelpunkt am Ende auch für die Aufstehen-Klage, ob das dann zuständige Kollegium am VfGH das anders als in dem o.g. Urteil wertet. Geht man von den bestehenden Studien aus, die bis auf Leipzig-Restart-19 vor der Veranstaltung, das Publikum nicht oder nicht stichprobenartig testeten, dagegen die Barcelona-Studie, fehlt eben das Nachtesten. In Berlin muss nun vor der Veranstaltung während des Pilotversuches standardmäßig getestet werden. Die Einzelpunkte Lüftung, Masken, Abstände, etc., sind in den bisherigen deutschen Studien als Ablaufstudien einer Veranstaltung getestet worden, allerdings nicht nachgebaut. Die Studie, die Du anführst, TU Berlin, ist eine Modellierung. Jetzt könnte man, wo sowieso getestet werden muss, auch in Berlin nachtesten, wo es sich nicht um Konzertserien, sondern um Einzelaufführungen handelt. Dezidiert fragt man zwar beim Gesundheitsamt nach, ob sich Personen meldeten, die im Konzert waren, sich dort oder danach infiziert hätten. Bekanntlich haben wir mit dem neuartigen Corona-Virus das große Problem der Asymptomatik. Den Kreis wie in Barcelona zu schließen wäre jetzt die Gelegenheit, die man nicht ergriff. Damit wäre mit dem Testen vorher und ein paar zu definierende Tage, Stunden, nach dem Konzert, der Beweis erbracht, dass die Hygiene- und Teststrategien tatsächlich nicht nur per Erfahrung, dass sich niemand, fast niemand meldete und erkrankte (München), sondern per Test erbracht.
      Einen Nachtrag: man führt ja nun Tübingen ins Feld und will das auch in Städten wie München aus der Kulturszene heraus etablieren. Wünschenswert. Allerdings hantiert die Stadt Tübingen hierbei bisher mit sehr niedrigen Inzidenzen, öffnet(e) erst jetzt mehr als seit November. Daher läßt sich das nun bei Anschwellen der 3. Welle nur modifiziert ausprobieren. Bzw. müssen umfassend die Schulen und sonstige Einrichtungen etablierte Testmöglichkeiten vorzugsweise haben. Dann kann man sich an die Kultur machen. Solange Klagen und Testen eben für die Kultur im großen Stil nicht Aussicht auf Erfolg haben bzw. das Testen noch nicht überall in Einrichtungen der Daseinsfürsorge wie Bildung läuft, wäre es die bessere Strategie, sich dahingehend solidarisch zu zeigen. Politisch zu fordern, das dann möglichst breit für die Kultur ermöglichen, wenn es geht. Dezidiert nimmt das Berliner Testmodell im Gegensatz zu den Klagenden von Anfang an auch einen Club mit – im Umkehrschluss könnte man Berliner Clubkultur nun auch als Hochkultur bezeichnen. Der Rest an Mutmassungen Deinerseits in Bezug auf die Autoren hier ist was für Facebook, wo ich mich privat, aber offen, wohl dezidierter positioniere. Hier geht es darum, wie ein Testsetting vielleicht eher im Lichte des o.g. Urteils vor dem VfGH Bestand haben könnte und was alternatives Handeln sein könnte. Die Unruhe ist in manchen Künstlerkreisen derzeit sehr, sehr hoch, wie auch in der Gesamtgesellschaft. Nur hat das Virus dafür keine Gnade. Hört man auf Teile der Wissenschaft (Brockmann, Brinkmann, Briesemann, Drosten), müssten nun eher Notbremsen gezogen als Lockerungen vollführt werden. Nachweislich sehr gute Test- und Veranstaltungsstrategien, könnten da vielleicht auch Freiräume bekommen, wenn es neben den Einzelergebnissen, die einerseits gut aussehen könnten, das mehr zusammenführt, wie oben beschrieben. Das Barcelona-Setting würde sogar große, nicht sitzgebundene Veranstaltungen theoretisch ermöglichen. Davon reden wir nicht, sd. von sitzgebundenen. Es wird sowieso vorher getestet, also könnte man noch mehr Vertrauen erwecken und Funktionieren mit Nachtesten – Stichwort Problem der Asymptomatik des neuartigen Corona-Virus – nachhaltig unter Beweis stellen. Gelingt es den Berlinern nicht, können es ja nach den Osterferien vielleicht, wenn Modellstädte die Zahlen zulassen, bayerische oder andere Kommunen vollenden.