Netzwerke: Wer zog seine Unterstützung zur Mauser-Festschrift zurück?

Die junge Musikwissenschaft auf Twitter

Nach dem Erscheinen meines Textes zur geplanten Mauser-Festschrift, für die Beiträge von Autor*innen wie Nike Wagner, Dieter Borchmeyer, Hermann Parzinger oder Peter Sloterdijk vorgesehen sind oder von Musikwissenschaftlern, Dirigenten oder Komponisten wie Jörn Peter Hiekel, Peter Gülke, Aribert Reimann, Helmut Lachenmann, Jörg Widmann et al. reagierte die junge Musikwissenschaft in den sozialen Medien.

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Die junge Musikwissenschaft scheint sich wohl ein anderes ethisches Gewissen und Selbstbewusstsein ihrer Zunft zu wünschen, als es die annocierten älteren Festschrift-Kollegen erkennen lassen. Wird man retrospektiv irgendwann sagen können: 2013 die beginnende Aufarbeitung in Sachen Hans Heinrich Eggebrecht, 2019 in Sachen Musikwissenschaft und Moral im frühen 21. Jahrhundert?

Der jungen Musikwissenschaft fiel wohl persönlich auf, dass einige Persönlichkeiten sich weigerten einen Beitrag zur Festschrift beizusteuern oder gar ihre Beiträge zurückzogen, als die Vorwürfe gegen Dr. Mauser und die erste Verurteilung wegen einer Sexualstraftat an der Cembalistin Christine Schornsheim breiter bekannt wurden. Auf Twitter konnte man die Tage lesen: „Noch etwas zur Causa Siegfried Mauser: Leider muss man überhaupt betonen, dass es durchaus Wissenschaftler*innen gibt, die ihre Beiträge zur geplanten Festschrift nach Bekanntwerden der Vorwürfe zurückgezogen haben. Mir sind alleine 3 solche Fälle bekannt.“

Die junge Musikwissenschaft auf Twitter

Wer das sein könnte, ist bisher nicht bekannt. Wer die Autor*innenliste der Festschrift sieht, die über 30 Namen, davon die prominentesten älteren E-Musik-Komponisten Deutschlands, hat das Gefühl, dass sich da ein großes Netzwerk abbildet, das mit der Nähe der Ankündigung des Erscheinens der Festschrift zu den BGH-Revisionsterminen, wo aktuell die Bundesanwaltschaft laut Süddeutscher Zeitung dem Landgericht München zum Trotz sogar eine Verurteilung wegen Vergewaltigung in den Raum stellte, jetzt ausgerechnet mutmasslich zur Ehrenrettung Dr. Mausers zuschlagen soll.

Dass zudem das künstlerische und wissenschaftliche Netzwerk Mausers von seinem Umfeld eingespannt werden sollte, zeigte sich daran, dass z.B. ein ehemaliger Doktorand von Mauser als gleichzeitiger freier SZ Journalist (s. weiter unten im Link) bei der Stasi-Unterlagen-Behörde Akteneinsicht bei einem der Opfer Mausers beantragte, womit man mutmasslich die von den Gerichten mehrfach konstatierte Glaubwürdigkeit des Opfers kompromittieren wollte. Oder das Umfeld Mausers schrieb mutmasslich reihenweise Künstler an, für Mauser, wo auch immer, ein gutes Wort einzulegen. Das zeigte sich wunderbar an der konzertierten Leserbriefaktion von Borchmeyer, Krüger und Enzensberger.

So schrieb man wohl auch einen eminent wichtigen und international wirkenden österreichischen Komponisten an – wie vielleicht mutmasslich noch viel mehr Persönlichkeiten. Etliche wie die Leserbriefaktionisten meldeten sich, andere nicht. Als die Ehefrau Mausers einen Text der esoterischen, ein wenig rechts stehenden Alpenschau verlinkte, verabschiedete sich der Komponist empört aus dem Kreise der FB-Freunde: „Wer okkulte rechte Propaganda betreibt… verliert meine Freundschaft.“ Darauf konterte die Gattin Mausers: „…ich glaubte damals, als ich Sie „anfragte“, Sie könnten das aus persönlichen Gründen nachvollziehen – aber von Ihnen kam die ganze Zeit lang NICHTS. Kein Zuspruch, keine moralische Unterstützung.“

Ein prominenter österreichischer Komponist zu Frau Mauser auf Facebook

Im Gegensatz zu den Leserbrief-Männern hatte der Komponist mit Mauser wohl niemals engen, häufigen Kontakt. Wenn allerdings solch eine entfernt stehende Person angeschrieben wird, sind eben mutmasslich noch ganz andere entfernte Persönlichkeiten angeschrieben worden. Das erklärt auch vielleicht, warum sich bisher kaum jemand öffentlich von der Festschrift distanzierte: man scheint nach wie vor große Angst zu haben sich zu positionieren. Fürchtet man sich immer noch aus den Reihen der renommierten Musikwissenschaft ausgeschlossen zu werden oder als Komponist keine Aufträge mehr zu bekommen?

Klar, sich Pro-Mauser positionierende Persönlichkeiten wie Nike Wagner vom Beethovenfestival oder Susanne Popp vom Reger-Institut oder Peter Sloterdijk von der Karlsruher HfG oder auch solche Festschrift-Namen wie die Reimanns, Trojahns, Rihms und Lachenmanns haben noch ein hohes förderndes, gutachterliches und gremienpolitisches oder rein CV-begünstigendes Gewicht. Wenn diese Mauser stützen, dann wird man sich kaum gegen diesen oder gar gegen das Engagement dieser Personen für Mauser aussprechen, wie es sich immerhin z.B. Journalisten trauen.

Daher wäre es sehr wichtig, wenn Viele immerhin klar und deutlich öffentlich vermelden würden: „Das Wirken Mausers als Sexualstraftäter finden wir nicht o.k., sein künstlerisches Wirken schon, sein Wirken in Ämtern wiederum nicht, da wir klar gegen jegliche Art von Amtsmissbrauch und die Ausübung sexueller Übergriffe sind.“ Nur traut sich das jemand? Ich wiederhole: 2013 begann in der Musikwelt die Aufarbeitung der Causa Eggebrecht, 2019 sollte nun die Musikwelt mit dem Aufräumen in der Sache Mauser beginnen und das künstlerische wie täterliche Wirken so weit und erkennbar wie möglich voneinander trennen.

Z.B., in dem man die Festschrift auf 2020, 2021 oder den 70. Geburtstag verschiebt. Denn feiert man nicht vielmehr die Dezennien im Alter und erst ab dem 75. Lebensjahr in Fünferschritten? Zudem sei an die Verschiebung des Renteneintritts erinnert, der für Mauser deutlich nach seinem 65. Geburtstag liegen wird (65 Jahre und acht Monate) – das wäre ein krummes Datum, aber ein korrektes. Nun, nachdem mancher der Festschriftmacher noch mit 65 in Rente durfte, ist denen natürlich dieser Zeitwandel aus eigener Erfahrung unbekannt.

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Komponist*in

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4 Antworten

  1. Der eingangs zitierte Twitterpost stammt von mir (ich bin trotzdem sehr dankbar für die Tilgung meines Namens). Ich denke, dass jeder verstehen kann, dass ich die Namen derjenigen Wissenschaftler*innen nicht nennen werde, die mir im persönlichen Gespräch vom E-Mailwechsel mit dem Herausgeberteam der geplanten Festschrift erzählten. Ich hoffe, dass dazu von diesen Personen selbst bald noch etwas zu lesen sein wird.

    Das bringt mich aber zu einem anderen Punkt, nämlich dem Dilemma der Unschuldsvermutung. Siegfried Mauser wurde vom Landgericht verurteilt, ja. Das Urteil ist aber bis zur Entscheidung des BGH noch nicht rechtskräftig. Diejenigen, denen es egal ist, was Mauser getan hat oder nicht, suchen seit Bekanntwerden der Vorwürfe die Öffentlichkeit um für ihren Freund einzustehen. Dabei schrecken sie auch vor Herabwürdigungen der Opfer nicht zurück. Die Anderen sind (was öffentliche Meinungsbekundungen angeht) in der Zwickmühle – denn ein Freispruch ist unwahrscheinlich aber nicht unmöglich. Je mehr Instanzen mit Schuldsprüchen durchschritten werden und je lauter die verteidigende Partei sich äußert, desto schwieriger ist es, das (ggfs. eigene) Schweigen zu ertragen. Aber, das Prinzip ‚in dubio pro reo‘ gilt nicht nur im Gerichtssaal, sondern auch in der Öffentlichkeit. Umso wichtiger wird es sein, nach dem letztinstanzlichen Urteil eine Debatte anzustoßen, die eine kritische Rückschau auf den öffentlichen Umgang mit der Causa Mauser zulässt.

    Ich persönlich bin froh, dass wir in einem Rechtsstaat leben, der Revisionen zulässt, und bin gerne bereit, mehrere Jahre zu warten, bis ich weiß, wie ich mich öffentlich zu einer Person verhalten soll. Das muss man einfach aushalten. Umso wütender macht mich diese Festschrift. Die Ankündigung der Veröffentlichung zum jetzigen Zeitpunkt ist aus meiner Sicht – ganz unabhängig vom Ausgang des Prozesses – ein öffentlicher Schlag ins Gesicht aller Opfer von sexueller Gewalt, nicht nur an der Musikhochschule in München, sondern überall.

  2. Lieber Herr Kelber, Danke für Ihren Kommentar und Ihre durchgehend richtigen Bemerkungen. Ein paar Anmerkungen dennoch meinerseits dazu:

    a) Die Bundesanwaltschaft hat sehr genau festgestellt, dass die Feststellungen des Landgerichts München nicht zu beanstanden sind, also die Ermittlung des Tathergangs und die Feststellung der Glaubwürdigkeit der Opferzeuginnen sowie die Schuld des Beschuldigten. Sie bemängelt nur die Rechtsfolgen, also das jeweilige Strafmass. Sie sieht es im Fall der Vergewaltigung als zu erhöhen, im Falle der dreimaligen Nötigung sieht sie eine Herabsenkung. D.h., die Bundesanwaltschaft, deren Votum die BGH-Senate in den überwiegenden Fällen folgen, sieht die Schuldfrage als negativ für den Beschuldigten geklärt. Neu ermittelt wie bei einer Berufung wird hier nicht.

    b) Das Dilemma der Zurückhaltung: Zurückhaltung galt für Dr. Mausers Umfeld in der Sache bisher überhaupt nicht, das kann hier in verschiedenen Artikeln über die Jahre verfolgen. Das kann man auf der Webseite Dr. Mausers nachvollziehen, wo zu jedem Offenen Brief oder Urteil oder Interview der Opferseite bzw. Musikhochschule beschuldigende Kommentare erschienen. Die Halterin der Seite (die Gattin) wurde zudem für manche Äußerungen im Kontext der Seite gerichtlich zur Rechenschaft gezogen. Es gibt auch andere Beispiele des Nicht-Zurückhaltens des Mauserkreises: auf der Künstlerseite auf Facebook des Pianisten und Musikwissenschaftlers erschien vorgestern ein Posting, wo er im Vortragssaal der Bayerischen Akademie der Schönen Künste in einer privaten Gedenkfeier für Peter Hamm in Anwesenheit z.B. von Peter Handke, Alfred Brendel et al. Klavier spielt. An sich kein Problem. Das Problem ist die Öffentlichmachung dessen. Denn von Seiten der Akademie hieß es mir gegenüber 2017, dass mit Mauser die nächsten 2 Jahre dort nichts geplant sei. Öffentlich ist da tatsächlich nichts geplant. Aber wie gesagt, Mauser durchbricht selbst dieses Agreement, wenn er sein Auftreten in den Räumen in einer Feier für ein ehemaliges Mitglied, was es doch zu einer Art Veranstaltung von Akademiemitgliedern macht, die wiederum die Leitlinie ihrer Institution nicht zu interessieren scheint, öffentlich bekanntgibt.

    c) Ich würde niemals erwarten, dass Sie die Namen der Festschrift-Verweigernden bekanntgeben würden. Interessant wäre allerdings, wenn die besagten Persönlichkeiten es indirekt oder direkt selbst tun würden. Das Problem ist: es haben immer noch Viele Angst sich überhaupt offen zu dem Themenkomplexen der Causa zu äußern, gerade wenn so wichtige Wissenschaftler und Musiker pro Mauser auftreten. Oder es gibt die, die ihr Desinteresse bekunden oder ihre Zurückhaltung mit Seriosität untermauern, in anderen Kontexten des Musiklebens sehr wohl hart und machiavellistisch in Gremien agieren, wenn es um Ämter und Würden geht. Das spielt dem Mauserkreis letztlich nur in die Hände, den Mächtigen und den zurückhaltenden Offensiven, wenn Andere durch und durch still halten. Damit soll sich letztlich nichts ändern. Deren auch v.a. mit Mauser und auch mal mit seinem Amtsmissbrauch aufgebauten Netzwerke sollen auch dann funktionieren, wenn dieser ausfällt. Daher sehe ich durchaus in der Festschrift auch einen Aufarbeitungsbedarf, wie er der Musikwissenschaft in Sachen Eggebrecht widerfuhr. D.h., nicht die Leistungen der Besagten verdrängen, sie aber im Lichte ihres weiteren, auch täterlichen Wirkens zu sehen bzw. bei zu enger eigener Vernetzung mit den künstlerischen und wissenschaftlichen Leistungen der Besagten zuvörderst in Bezug auf sich selbstkritisch eine scharfe Trennlinie zwischen diesen und den kriminellen Leistungen zu ziehen. Denn sonst heißt es historisch irgendwann: mitgehangen, mitgefangen bzw. tat man nichts selbst gegen die proto-kriminelle Energie in der eigenen Zunft, die sowieso auch schon früher die offen-kriminelle Energie der Besagten ignorierte bzw. dadurch passiv, vielleicht sogar aktiv duldete.

  3. k. sagt:

    Lieber Herr Strauch, lieber Herr Kelber,

    Danke für die Beiträge.

    Ergänzend möchte ich feststellen, dass für das Strafrecht in Deutschland das Prinzip der Ultima Ratio gilt. Eine strafrechtliche Verurteilung soll der letzte Lösungsweg des Staates sein. Es also nicht so, dass man erst eine Strafbarkeit oder gar eine strafrechtliche Verurteilung braucht, um ein Verhalten ethisch verwerflich zu finden, gesellschaftlich zu ächten oder um zivilrechtliche Konsequenzen zu ziehen.

    Zudem können auch im Strafverfahren die Rechtsprechungen (Auslegung des Gesetzes) je nach Bundesland (bzw. Zuständigkeit der Strafsenate) unterschiedlich ausfallen.

    Als Musikerzunft könnte man – wenn man wollte – also viel früher Farbe bekennen und z.B. sagen: es ist in einer beruflichen Situation nicht in Ordnung, sexuelle Handlungen gegen den Willen des anderen zu begehen, egal ob man im Glauben handelte, dass die sexuellen Handlungen einvernehmlich seien, oder nicht.

    Ein interessanter Artikel über den Umgang der MET mit Domingo:

    https://www.npr.org/2019/09/20/762298674/met-opera-faces-one-more-catastrophic-crisis-as-employees-must-work-with-domingo

    „The sources told NPR that rank-and-file employees at the opera house, as well as many solo cast members, have been sent to anti-sexual harassment training since the allegations against Levine were made public, but that it rankled them to then see Plácido Domingo — who continues to be a powerful figure in the opera world — on the Met’s stage.“

  1. 23. November 2019

    […] steckte mutmaßlich eine gezielte Aktion. Alexander Strauch vermutete auf dem Blog der nmz, dass die Freunde zu diesen Briefen aufgefordert worden waren. Als Beleg führte er einen […]