Bayerische Kunstschaffende – stimmt gegen die Schuldenbremse in Bayern!

Zusammen mit der Landtagswahl stimmt Bayern die nächsten Wochen, manche Wählende jetzt schon per Briefwahl, auch über einige Volksentscheide zur Änderung der bayerischen Verfassung ab, die von fast allen massgeblichen Parteien des Landtags empfohlen werden. Das ist erst Mal ein feines Gefühl, wenn man im Gegensatz zu anderen Bundesländern oder zum Grundgesetz als wahlberechtigte Person zu solch wichtigen Gesetzesänderungen befragt wird. Neben mehr Befugnissen des Landtags bei Übertragung von Landeskompetenzen auf die EU, Förderung des Ehrenamts, Verfassungsrang der Gleichrangigkeit der regional verschiedenen Lebensverhältnisse und Verbesserung der Gemeindefinanzen durch Hilfen des Freistaates, geht es um die Schuldenbremse auf Landesebene. Das Grundgesetz schreibt ab spätestens 2020 nach jetzt bald schon tickenden Übergangsfristen dem Bund wie den Ländern sowieso diese Ausbremsung der Nettokreditaufnahme vor. Ausnahmen gibt es nur in schwierigen wirtschaftlichen Lagen, die zu beschliessen sich aber kaum jemand trauen wird, es sei denn, er oder sie will weiter an der Spirale der Verschlimmerung einer Krise drehen, oder im Falle von grossen Naturkatastrophen.

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Warum soll man nun als kunstschaffende oder kulturaffine Person dagegen stimmen? Ja, natürlich ist es fein, späteren Generationen Schulden aufgrund von Nettokreditaufnahmen zu ersparen. Ihre Reaktionsautomatismen in Streichkonzerten in ihren Kulturetats hat diese volksfrontartige Schuldenbremseneinheitsliste der im bayerischen Landtag mit mehr als zwei Dritteln zustimmenden Parteien vor lauter Einigungsfreude und all den anderen miteingepackten Demokratiezuckerln vergessen. Aber geht die Sache nicht jetzt schon wie folgt? Der finanzielle Gestaltungsrahmen wird durch diese Schuldenbremsen in Bund und Ländern massiv eingeschränkt. Jetzt schon sind viele Kommunen und Länder kaum in der Lage, Pflichtleistungen wie Infrastruktur oder Sozialhilfe zu tragen, sparen bereits im Bereich der freiwilligen Leistungen, wie die Kulturförderung eine ist. Nennen sich die meisten Bundesländer „Kulturstaaten“ und verpflichten sie sich zum Erhalt der Substanz von Kultur, kann an dieser doch solange gespart werden, bis nur noch das Skelett einer Substanz übrig bleibt. Zudem, wo ist der Übergang zwischen Muskelfleisch, Bändern und Knochen jener kulturellen Substanz? Da ist viel Streit vorprogrammiert, man kämpft bereits jetzt um das Substanzielle.

Die Warnung des Kulturrats aus dem Jahr 2009 gilt immer noch und ist nicht stichhaltig widerlegt worden, schon gar nicht von den Politikern, die für die Schuldenbremse stimmten und in den Bundesländern stimmen werden. So kann man mit ein wenig Abstand selbst die SWR-Orchesterfusion und die Passivität der Kulturpolitik in Baden-Württemberg in Bezug auf Alternativen dazu oder die Sparversuche anhand der Streich- und Umstrukturierungsdilettantismen der Bildungspolitik des gleichen Bundeslandes mit seinen Musikhochschulen als Vorboten der Schuldenbremse betrachten – wobei die Zerstörung und der Umbau der bedrohten Trossinger und Mannheimer Institute am Ende nur Mehrkosten verursachen dürfte.

Nun haben wir in Bayern immerhin die Möglichkeit, ein Zeichen zu setzen und mit NEIN gegen das Kulturkillermonstrum Schuldenbremse stimmen. Wohl der einzige Moment, direkt im Gesetzgebungsverfahren dagegen mitzuwirken, um der Kulturpolitik dringendst die Erledigung ihrer Hausaufgaben zum Erhalt des bereits jetzt arglos Geschrumpften ins Buch zu schreiben. Denn wieder wurde ein deutliches Bekenntnis verpasst, Bayern nicht nur als Kulturstaat zu titulieren, sondern Kultur deutlich zum Staatsziel zu erklären, wie jetzt mit dem Ehrenamt. So drängt sich von allein der Widerstand der Kulturschaffenden auf, sofern sie überhaupt von jenem Volksabstimmungsdetail Notiz nehmen sollten.

Allerdings wird dieses NEIN zur Schuldebremse selbst nichts bewirken. Denn die Abstimmung zur Änderung der Landesverfassung Bayerns ist nur Kosmetik zur Sedierung der eigenen Wahlberechtigten, erinnert man sich der weiteren Änderungen in Bezug auf EU und Gemeindefinanzen. Denn die Schuldenbremse steht längst im Grundgesetz. Und wie heisst es dort lapidar, allen das Volk beteiligenden Möglichkeiten der unterschiedlichen Länderverfassungen zum Trotz: „Bundesrecht bricht Landesrecht!“. Dennoch empfiehlt sich ein NEIN! Denn nur dessen Breite kann die Politik noch bewegen, die Schuldenbremse sinnvoller und verständlicher auszuformulieren.

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3 Antworten

  1. Immerhin könnt/dürft ihr in Bayern noch gegen den Schuldenbrems-Wahnsinn abstimmen. Hier in NRW hat sich auch Rot-Grün längst der Priorität des Geldes VOR der Kultur (i. Zweifeslfalls) unterworfen. Aber richtig: die Weichen zu diesem Wahnsinn, künftig alles Wichtige nur noch nach Haushaltslage und hauptsache schonend für die Wirtschaft bzw. deren Steuerpflichten und die der Vermögenden zu entscheiden, diese Weiche (Weg ohne Umkehr?) wurde bereits durch die Grundgesetzänderung gestellt. So bleibt uns – um B.A. Zimmermann zu gedenken – vielleicht bald nur noch eine STILLE, ohne Umkehr…

  2. Ich habe diesen Beitrag mit großem Interesse gelesen. Ich bin auch Kulturschaffender und ich freue mich, dass meine Gemälde im Kunstsalon Maja & Friends im Best Western Schlosshotel am 21. September und im Schloss Montfort in Langenargen am 22. September ausgestellt werden.
    Ich präsentiere hierbei Werke aus den Bilderzyklen „ Monumente von Mensch und Natur“ und „Die Weltumsegelung der SEDOV“.
    Über Feedback zu meinen Arbeiten würde ich mich sehr freuen.

  3. Janosch Korell sagt:

    Bitte nicht vergessen: In Stuttgart ist Muho ebenfalls vom Kulturbashing der Bauer bedroht. Die Initaitve dagegen zeigt sich unheimlich stark und hat schon einiges auf die Beine gestellt.