Differance: Gemeinsame Erklärung 2018 / Protest der Richard Wagner Stadt München 1933

Gegenüberstellung im Sinne von Jacques Derridas Differance des Protests der Richr Wagner Stadt München 1933 und der Gemeinsamen Erklärung 2018

„Protest der Richard-Wagner-Stadt-München“ 1933, 1. Satz

„Gemeinsame Erklärung“ 2018, 1. und finaler 2. Satz

Nachdem die nationale Erhebung Deutschlands festes Gefüge

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Mit wachsendem Befremden beobachten wir, wie Deutschland

angenommen hat, kann es nicht mehr als Ablenkung empfunden

durch die illegale Masseneinwanderung beschädigt wird.

werden, wenn wir uns an die Öffentlichkeit wenden,

Wir solidarisieren uns mit denjenigen, die friedlich dafür demonstrieren,

um das Andenken an den großen deutschen Meister

dass die rechtsstaatliche Ordnung an den Grenzen unseres Landes wiederhergestellt wird.

Richard Wagner vor Verunglimpfung zu schützen.

Die Gegenüberstellung des „Protests der Richard-Wagner-Stadt-München“ und der „Erklärung 2018“ versteht sich als Kontextualisierung im Stile der Differance Jacques Derridas. Denn auf den ersten Blick erinnert mich die Erklärung 2018 des Umfelds von Uwe Tellkamp und Vera Lengsfeld an den Protest 1933 des Umfelds von Hans Knappertsbusch und Richard Strauss, womit Thomas Mann mitunter Exil vertrieben wurde. Denn „Exil“ ist beiden gemein! 1933, kontextuell: „Ab ins Exil!“ 2018, kontextuell: „Exilanten, raus!“

Denn wie der Protest 1933, in letzter Konsequenz zu Gewalt führte, bedeutet Solidarisierung 2018 mit gegen „Masseinwanderung“ friedlich Demonstrierenden auch Gewalt, denn die Demonstrierenden dulden ihrerseits stillschweigend Kriminelle und Gewalt. Die LVZ zitierte einen AfDler: „Wenn ein Schiff sinkt und ein paar Straffällige an den Pumpen sitzen, ist es mir dann lieber, wenn sie mithelfen – oder dass ihre Plätze leer bleiben?“

Ob er damit den mehrfach verurteilten Pegida-Bachmann meint, den die Briten erst kürzlich bei der Einreise inhaftierten und abschoben oder den die Münchner Pegida-Ableger Demos aufsuchenden verurteilten Terroristenkomplizen Karl Statzberger von Martin Wiese, zu dem wiederum mutmasslich der Münchner Pegida-Chef Kontakte haben soll? Wie Richard Strauss seinen Protest hat jener AfDler seine Erklärung  nicht zu Ende gedacht: Thomas Mann durfte in letzter Konsequenz nicht mehr nach Deutschland zurück, in Cottbus und Freital sowie andernorts werden Migranten gejagt, da sich manche in letzter Konsequenz auch mit dem Protest „besorgerter Bürger“, jetzt wohl gemäß Erklärung eher „befremdeter Bürger“, dazu selbst legitimieren.

1933 wie 2018 waren die Aufrufe von mit Titeln und Ämtern Marmorierten unterzeichnet worden: Dr. Richard Strauß (1933), Dr. Thilo Sarrazin (2018), GMD Hans Knappertsbusch (1933), Prof. Max Otte (2018), Akademieprofessor Olaf Gulbransson (1933),  Prof. Dr. Bassam Tibi (2018), Prof. Dr. German Bestelmeyer (1933), Physiker Dr. Gerhard Egberts (2018), Physiker Dr. Walther Gerlach (1933), Präsident der IHK Josef Pschorr (1933), Wirtschaftswissenschaftler Prof. Dr. Günter Buchholz (2018). Zumindest die Konsequenzen aus 1933 und dem Aufschaukeln der Gewalt haben die Honoratioren 2018 nicht so richtig memoriert, siehe Cottbus, Freital, Bachmann, Statzberger und Co.

Es ist davon auszugehen, dass die 2018er Strauss, Pfitzner, Knappertsbusch, Gulbransson und Co. für kulturell bedeutsam halten, ja für die „Geistesriesen“, die sie selbst 1933 am Ende ihres Protests apostrophierten. Die Geistesriesen dieser Art sucht man auf der Erklärung 2018 vergeblich, dafür blinkt einem Eva Herman und dergleichen mehr entgegen. Später tat z.B. Hans Knappertsbusch und Richard Strauss ihr Protest leid, ging das NS-Regime später nicht immer so nett mit beiden um, schafften es beide doch noch auf die Gottbegnadeten-Liste der Endzeit, um später als künstlerischer Helden weiter verehrt zu werden. Wie das mit den Unterzeichnern der Erklärung 2018 sein wird, wissen nicht einmal die Verschwörungstheoretiker. 

Denkt man ihre Erklärung zu Ende, schottet sich die Bundesrepublik von ihren Nachbarn ab. Jetzt schon leidet an den aktuellen Grenzkontrollen der freie Warenverkehr, der uns aktuell noch den historischen höchsten Wohlstand beschert. Das dürfte sich mit geschlossenen Grenzen verschärfen. Zudem soll dem Land ein Rechtsruck verordnet werden, der, würde sich eine Kulturpolitik im Sinne der Sachsen-Anhalt-AfD durchsetzen, uns wieder vermehrt „nationale Inszenierungen“ beschert würden, Festivals Neuer Musik ohne Not kassiert würden, wie zuletzt auch in Sachsen-Anhalt gefordert, Errungenschaften wie die Ehe für Alle in Frage gestellt werden dürften, das disversifizierte Medienangebot würde auf zwei dann echte Staatskanäle reduziert gleichschaltet sein, uns würden schlichtweg ungarische und polnische Verhältnisse serviert und jetzt schon wird nach einem starken Mann wie Putin gerufen. Was den russischen Präsidenten betrifft, sind die nationalistischen Polen immerhin weniger vernebelt als die deutsch-österreichischen Querfront-Ultras.

Aber was soll dieses Raunen: wie man den Gottbegnadeten ihr Feuer ins Öl der Exilierungspolitik verzieh, wird man den 2018er Erklärbär*innen jeden nach der Heimreise dann doch gegen jedwedes Versprechen daheim inhaftierten, gefolterten oder getöteten Abgeschobenen verzeihen: zuletzt waren das Elçin Asadzada, der nach seiner Abschiebung nach Aserbaidschan dort inhaftiert wurde, namenlose neun Sudanesen wurden nach vergeblichen Aufbruch nach Britannien nach ihrer Abschiebung aus Belgien zuhause gefoltert oder Atikullah Akbari wurde nach seiner Abschiebung – formal wegen abschlägig beschiedenem Asylverfahren – aus Deutschland nach Afghanistan fast bei einem Attentat getötet.

Schön, dass solche Fälle die Erklärer nicht interessieren, schön, dass sich so viele angeblich kultivierte Persönlichkeiten darunter finden. Die Musiker können ja dann, sollten nicht nur Abschiebungen, sondern das ganze Klima im Lande nationalistisch und repressiv kippen, gefühlvolle Requien komponieren. Nachdem unsere Ultrakonservativen oft dem hätte-wäre-wenn angehören, zum Schluss folgende steile These: Hätten sich 1933 Künstler nicht den Kriminellen an die Brust geworfen, wie es jener AfDler für heute impliziert, wäre vielleicht… lassen wir das. Meine größte Hoffnung ist, dass sie irgendwann erkennen, dass nicht die heutige Republik untergeht, sondern eben jenes Boot, in welchem sie selbst sitzen und statt das Wasser abzupumpen, sie es selbst an Bord schöpfen.

Gegenüberstellung im Sinne von Jacques Derridas Differance des Protests der Richr Wagner Stadt München 1933 und der Gemeinsamen Erklärung 2018

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10 Antworten

  1. Zahal sagt:

    sich auf Richard Wagner, dem Antisemiten unter dem Herrn, zu berufen und dann die heutigen Antisemiten verteidigen, grenzt schon an was? 1933 war der Anfang vom europäischen Judenmord und es waren muslimische Divisionen, die Hitler treu ergeben waren. Karl Lagerfeld hat schon recht, denn Juden sind wieder die Minderheit, die in Europa durch die Einwanderung bedroht sind, aber was stört es bei gewissen „Einstellungen“.

    • Sehr geehrte/r Herr/Frau Zahal, eine „Matrix“ für sog. friedliche Demos ist der Verein Zukunft Heimat, der mit ähnlichen Zielen wie die „Erklärung 2018“ die Cottbusser Demos „gegen die Migrationspolitik, für Schliessung der Grenzen“ veranstaltet. Gideon Botsch, Antisemitismus- und Rechtsradikalismusforscher vom Moses-Mendelssohn-Zentrum der Universität Potsdam ordnet den Verein als Plattform der Demos und sein nächstes Umfeld eindeutig als rechtsextrem ein. Der Verein selbst distanziert sich weder von mitlaufenden NPD noch anderen extremistischen Mitläufern der Demos. Alles im Video in der linken Spalte der verlinkten Seite zu sehen und hören: https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2018/02/cottbus-zwei-demonstrationen.html Bei den Demos jenes Vereins wurden auch wichtige Dresdner Pegida-Protagonisten wie Daebritz gesichtet. Mit Bachmann gründete er die andere Matrix sog. friedlicher Demos, Spaziergänge. Bachmann war z.B. im Internet auf Bildern als Adolf Hitler verkleidet zu sehen. Der alte und neue deutsche Antisemitismus ist also auf Seiten der friedlichen Demonstranten, für die sich all die Honoratioren der Erklärung einsetzen, sichtbar, Rechtsextremismus wird durch die Wissenschaft des einen jüdischen Namen tragenden Instituts der Potsdamer Uni deutlich und mehrfach hörbar dieser Matrix, mit der sich die Erklärung 2018 auch solidarisiert, zugeordnet. Ganz klar, der Antisemitismus, den Kinder im Nahen Osten ab früher Kindheit indoktriniert bekommen und mit dem sie und ihre Eltern hier in Deutschland ankommen, ist ein Problem. Dennoch wäre es grundfalsch sie allein deswegen als nichteinreisewürdig und abschiebepflichtig kollektiv zu stigmatisieren und kollektiv zu bestrafen, so wie es das offizielle Deutschland 1933-45 kollektiv verfolgend mit Juden, Kommunisten, Christen, Schwulen, Roma, multi-etcpp. tat. Zudem bitte ich nochmals genau zu lesen: der Artikel erklärt sich nicht solidarisch mit dem Protest von Strauss, Knappertsbusch, etc. Er zieht Parallelen zwischen dem Protest der damaligen mit den heutigen Rechtsintellektuellen und den Implikationen in letzter Konsequenz. Nochmals zu den „friedlichen Demos“: da laufen Normalbürger mit, vollkommen unbescholten. Hinter und neben der organisierenden Plattform, da stecken aber Personen, die moralisch nicht so unbedenklich sind, wie sie tun, aber eben auch inkriminierte Schwergewichte sind mitverlinkt, deren Plattformen und Denkweisen in letzter Konsequenz durch mitlaufende Unbescholtene bestätigt werden. Wie die LVZ einen AfDler zitierte, der laut LVZ Moosdorf heisst, bekennt sich die aktuelle rechte Szene zu Kriminellen, nochmals: „Wenn ein Schiff sinkt und ein paar Straffällige an den Pumpen sitzen, ist es mir dann lieber, wenn sie mithelfen – oder dass ihre Plätze leer bleiben?“ Zur Erinnerung: auch die Protagonisten des NS-Staates sollten nur an den Pumpen der Ultrakonservativen und Nationalisten der späten Weimarer Republik sitzen. Und dann übernahmen sie das Ruder, um beim Schiff zu bleiben. Das sollte nie wieder passieren, auch nicht indirekt, indem Rechtsintellektuelle dann diesen Job mit Tipps der Kriminellen übernehmen.

  2. Gregor Pallas sagt:

    Ein geschwurbeltes Kunstrukt an Dummheit und Ignoranz wird nicht besser wenn es eine Analogie zu schlagen sucht. Die Rechstsstaalichkeit ist außer Kraft (OLG Koblenz 13 UF 32/17 vom 14.02.2017 ), die BKA Statistik zur Kriminalität spricht Bände (von 2,6 Millionen dort erfassten Gewalt-Straftaten werden ca. 950.000 von Mirgranten verursacht – obwohl sie nur einen Bruchteil der ca. 80 Millionen Gesamtbevölkerung ausmachen). London, Barcelona, Nizza, Paris, Brüssel, Würzburg, Ansbach, Kandel, Köln, Madrid, Würzburg – die Tätergruppe ist immer die gleiche. Wenn die Zugehörigkeit zu einer Gruppe sich bei Einzeltätern aus dem rechten wie linken Spektrum herleiten lässt, dann auch bei der Gruppenzugehörigkeit aus dem muslimischen und Migranten-Spektrum. Über dem Reichstag, dem Sitz des Deutschen Bundestages steht „DEM DEUTSCHEN VOLKE“, es steht nicht DER GANZEN WELT. Politik ist dem eigenen Volk verpflichtet. Menschenrecht und Staatsbürgerschaftsrecht sind zwei völlig verschiedene Dinge. Und wir sollten die ca. 50Mrd Euro – die wir alle nur einmal ausgeben können – für wirklich wichtige, wegweisende und zukunftsträchtige Projekte ausgeben. Nur so können wir in Zukunft auch den Bedürftigen helfen. Die gegenwärtige Politik ist ein Ausbund an Dummheit und Verrat an allen Werten aus hunderten Jahren europäischer Gesellschaftsgeschichte. Wir haben die Gleichberechtigung der Frauen nicht erkämpft um sie einer mittelalterlichen Beduinen-Religion zu opfern. Die Gemeinsame Erklärung 2018 ist ein Weckruf. Viel Zeit bleibt nicht mehr.

    • Sehr geehrte/r Herr/Frau Gregor Gallus, wir haben aufgrund der Formulierung „mittelalterliche(n) Beduinen-Religion“ zuerst auf eine Veröffentlichung verzichtet und distanzieren uns von den Aneinanderreihungen von verschiedenen Städten, wo Sie einen schlimmen Mord in Kandel zu einem Terrorakt gegen die Gesamtbevölkerung umdeklarieren. Das bewegt sich stark am Demagogischen. So wenig wie Rechte oder Linke pauschal Einzeltäter oder in Gruppen agierende Täter sind, sind andere Menschen pauschal Einzeltäter oder in ihrer Gesamtheit Kollektivtäter. Da verschwurbeln Sie sich bzw. stigmatisieren Sie die Gesamtheit eines Personenkreises aufgrund ihrer Religion und Erziehung. Das geschah leider auch in der deutschen Geschichte 1933-45 mit existentiell tödlichen Folgen. So schlimm und schrecklich Verbrechen jeder Art sind, egal wer sie begeht, so gehören diese verurteilt und bestraft. Das bewies die Justiz die Tage in Freiburg. Sie zitieren auch die Justiz: da geht es um die Alterseinschätzung nicht des Freiburger Täters oder eines anderen, da geht es darum, ob ein Jugendamt einen nach ausländischem Recht über 18 Jahre alten Mann als unter 21-Jährigen im Rechtssinne seines Heimatlandes unter Vormundschaft nehmen soll. Das wurde durch das Gericht abgelehnt. Es ist zudem die Rede vom gewöhnlichen Aufenthalt eines Kindes, das lt. dem OLG viele Merkmale erfordert und die hier nicht zuträfen. Es ist nicht die Rede, dass jemand die Person unerlaubterweise ins Land gelassen habe. Es werden merkwürdigerweise allerdings vorausnehmende Einlassungen zum damals noch nicht erfolgten Asylantrag und dessen Verfahren mit in das Urteil einbezogen. Allgemeiner Erfahrung nach könnte es damit Recht haben, aber konkret ist dies erst einmal durch das BAMF zu prüfen und entscheiden, ggf. durch ein VG, aber nicht durch ein an das Familiengericht anschliessendes Berufungsorgan. Das ist hier nicht kritisierend, sondern feststellend gemeint. Im konkreten Falle war der nun nach Urteil erwachsene Jugendliche dabei, als ältere Geschwister eine Tankstelle in Gambia überfielen. Seine Rolle dabei ist ungeklärt. Er hatte aber große Angst durch die Polizei seines Heimatlandes bei der Verfolgung der Tat der Älteren menschenunwürdig behandelt zu werden. Das war wohl sein subjektiver Fluchtgrund. Ob der objektiv standhielt, ist schwierig zu entscheiden. Immerhin hat ja der damals regierende Diktator gehen müssen, ist eine neue Regierung installiert, was den Fluchtgrund vielleicht, wir können es nicht beurteilen, nun im Asylrecht als hinfällig erklären könnte. Aktuell haben Gambier eine sehr niedrige Anerkennungsquote. Dennoch ging es hier nie darum, dass die Person ein Verbrechen hier in Deutschland begangen habe, dass alle Personen mit ähnlichen Biografien von Grund auf hier als Verbrecher agieren. Es gibt Probleme, s. zuletzt z.B. Donauwörth. Es gibt dazu differenzierte Schilderungen und selbst bei Massenprotesten ganz klar und konkret Einzeltäter, die je nach Lage strafrechtlich behandelt werden. Es zählt immer der Einzelfall. Selbst bei schärferen Prozeduren nach Dublin IV wird im Zulässigkeitsverfahren an der EU-Außengrenze der Einzelfall gelten. Wie beim anderen Kommentar beschrieben: Vorsicht mit der übermäßigen Solidarisierung mit sog. friedlichen Demos, wo der Kern der Plattformen nach der wissenschaftlichen Beurteilung rechtsextrem ist. Dieser Kern möchte so pauschal verfahren wie eben das Dritte Reich es tat. Daher ist der Vergleich leider, so satirisch er gemeint ist, gegeben.

  3. Alexander Rostert sagt:

    Unter welchen weiteren Voraussetzungen konveniert es denn, sich in genehmigten Versammlungen gegen fehlende Grenzkontrollen gewaltlos zu äußern, bzw. bei welcher staatlichen oder „zivilgesellschaftlichen“ Stelle muss man einen Genehmigungstempel abholen? Muss man sich vorher von der Amadeu-Antonio-Stiftung screenen lassen? Gibt es irgendeine einzuhaltende Kleiderordnung, darf man bestimmte Sachverhalte nicht ansprechen, muss man bereit sein, sich auch mit Pyrotechnik bewerfen zu lassen – oder nur mit dem Generalverdacht, womöglich kein Linker und also automatisch ein NSU-Sympathisant zu sein?

    • Viele Fragen. Doch die damit implizierten Thesen werden weder im Text noch in den Kommentaren aufgezählt. Mh…

      • Im Falle von Cottbus sei nochmals auf die Einschätzung von Gedeon Botsch hingewiesen, s. Antwort zu Zahal. Gibt das einem EMMA-Autoren nicht zu denken?

      • Alexander Rostert sagt:

        Das war natürlich Absicht. Denn die in der „Gemeinsamen Erklärung“ enthaltenen zwei dürren Sätze implizieren offenbar problemlos sämtliche im ellenlangen Text enthaltenen Anwürfe.

        • Ich hatte gerade zum Urteil des OLG kommentiert und das dann zurückgezogen. Ja, es steht drin, allerdings ohne in Klammern gesetzten Teil, das mit der Aussetzung der Rechtsstaatlichkeit und dem Aussetzen der Verfolgung der illegalen Einreise. Allerdings muss man das in einem anderen Lichte sehen: zuvor wurde gegen jeden illegal Eingereisten ein Verfahren deswegen eingeleitet. Und dann in fast allen Fällen eingestellt, wo mit Stellung eines Asylantrags, wie hier zu rechnen ist, obwohl er im konkreten Fall noch zu erfolgen hatte – das zog sich ja aufgrund der damaligen Situation im BAMF bis zu einem Jahr hin, inzwischen Vergangenheit wie die Geschehen 2015/16. Angesichts der Vielzahl der illegalen Einreisen hat man somit schlichtweg die Polizei/Justiz von einer überflüssigen Prozedur befreit, um das Registrieren dagegen zu verstärken. Der Alarmismus des Rosinenpickens, um den Untergang der Rechtsordnung zu begründen erinnert ein wenig an die Absurdität der Reichsbürger die Nichtexistenz der Bundesrepublik mit eben einem Urteil eines Gerichts der Bundesrepublik zu beweisen. Der Kontext der Stelle ist wichtig, denn aufgrund der illegalen Einreise und einer Strafverfolgung könnte eben besonderes Interesse an einem fürsorglichen Schutz des Jugendlichen bestehen, aber er wird eben nicht verfolgt. Somit ist das aus dem Kontext gerissene Zitat kein Leitsatz oder von sonstiger allgemeiner Bedeutung, sd. beschreibt was, was man jeder Zeitung entnehmen kann. KORREKT, VOLLSTÄNDIG: „Ein Fürsorgebedürfnis ergibt sich schließlich auch nicht im Hinblick auf eine dem Betroffenen drohende Strafverfolgung und einer in diesem Zusammenhang ggfls. erforderlich werdenden Mandatierung eines Rechtsanwalts, soweit der Betroffene hierzu nicht bereits ebenfalls nach § 80 AufenthG handlungsfähig ist. Zwar hat sich der Betroffene durch seine unerlaubte Einreise in die Bundesrepublik nach §§ 95 Abs. 1 Nr. 3, 14 Abs. 1 Nr. 1, 2 AufenthG strafbar gemacht. Denn er kann sich weder auf § 15 Abs. 4 Satz 2 AufenthG noch auf § 95 Abs. 5 AufenthG i.V.m. Art. 31 Abs. 1 GFK berufen. Die rechtsstaatliche Ordnung in der Bundesrepublik ist in diesem Bereich jedoch seit rund eineinhalb Jahren außer Kraft gesetzt und die illegale Einreise ins Bundesgebiet wird momentan de facto nicht mehr strafrechtlich verfolgt.“ Damit hat sich Frau Lengsfeld selbst düpiert.
          http://www.landesrecht.rlp.de/jportal/portal/t/7qe/page/bsrlpprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&doc.id=KORE242742017&doc.part=L

  4. Hinter diesen Problemen steckt die Frage, was denn die Europäische sekuliere Gesellschaft ausmacht: Staatsrechtlichkeit, ja, Aufklärung: ja, Menschenrechten: sicherlich, Kulturfreiheit: absolut – inklusive Religion. Die Westliche Gesellschaft ist universell und unter diesem ‚Regenschirm‘ können (und sollen) verschiedene Kulturen und Religionen zusammenleben. Das ist die wirkliche Idee der ‚multikulturellen Gesellschaft‘, eine Errungenschaft wofür Jahrhunderten gestritten ist. (Es ist ihrem universellen Charakter zu verdanken dass sie überall in der Welt die unterdrückten Massen zu Reformen inspiriert.)

    Dieses ‚Regenschirm‘ hat staatsrechtlichen Gesetze die für jeder Mensch gelten, auch für Einwanderer. Kultur und Nationalität sind nicht in dieser universellen Idee festgelegt (ist auch nicht möglich) und dieses Konflikt spielt mit den Einwandererpolitik wieder auf – die Debatte über die EU ist ein anderer Streitpunkt. Nur wenn Europa als eine Federalstaat zusammenwächst und auch die ‚lokale‘ Kultur als ‚zentral‘ in ihr Grundgesetz festlegt, können mit so einem Kompromis Einwanderer Europeanisiert werden ohne ihre Kultur zu tabuisieren. Wo eine ‚Einwandererkultur‘ sich mit den Gesetz streitig zeigt, soll sie sich, selbstverständlich, anpassen (das ist Bassam Tibi’s Botschaft: https://en.wikipedia.org/wiki/Bassam_Tibi

    Die Sorgen der Prominenten über die Einwandererpolitik mit Nazisympathisanten zu vergleichen, ist extrem wie die Aeusserungen der Extremrechten, und wenig nützlich.

    http://subterraneanreview.blogspot.nl/2017/10/culture-clashes.html

    http://subterraneanreview.blogspot.nl/2017/10/the-inhumanity-of-forgotten-people.html

    http://subterraneanreview.blogspot.nl/2018/03/belgian-integration-experiment.html