KI zur Bewertung von Musikwerken: Zuversicht und Skepsis

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Kaum ein Thema wird in der Musikszene derzeit so emotional diskutiert wie Künstliche Intelligenz (KI). Zwischen Euphorie, Abwehr und echten Sorgen liegt ein breites Feld an Missverständnissen – besonders dann, wenn es bei Verwertungsgesellschaften wie der GEMA um WerkprüfungFörderverfahren oder automatisierte Bewertung geht.

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Viele Musikerinnen und Musiker, vor allem aus dem Pop- und U-Bereich, fragen sich:
Wird meine Musik von einer Maschine „verstanden“? Wird sie analysiert, kopiert, verwertet, vielleicht sogar missbraucht? Diese Sorgen sind ernst zu nehmen. Aber sie beruhen oft auf einer falschen Vorstellung davon, was mit KI in diesem Zusammenhang überhaupt gemeint ist.

Diese Sorgen teilen auch Komponierende der zeitgenössischen Musik. Hier kann man jetzt bereits feststellen: ästhetische Qualität, Neuheit, Innovation und Kreativität sowie Auktorialität kann KI mit den jetzigen KI-Modellen aufgrund von Bilderkennung des Notenbildes in Abgleich mit musikwissenschaftlichen sowie Werk- und Nutzungsangaben sehr gut bearbeiten und bewerten.

Diese Sparte würde in einem richtig genreoffenen Wettbewerb mit Kriterien wie ungerade oder variable Formen, durchkomponierte Form, besondere Verknüpfung von Text und Musik, besondere Qualität des Textes, besondere melodische, harmonische oder rhythmische Gestaltung, erweiterte Spieltechniken, besondere klangliche Gestaltung undinnovative multimediale Konzertformate gut abschneiden. Genauso experimentelle Formate des Jazz, des Pop, Rock und Schlagers sowie der Filmmusik. Je kommerzieller und „alltäglicher“, um so eher könnten Ergebnisse nicht so hoch bewertet ausfallen.

Worum es nicht geht

Wenn Verwertungsgesellschaften wie die GEMA heute von automatisierten oder KI-gestützten Prüfverfahren sprechen, geht es nicht um:

  • Nachkomposition oder Stilkopien
  • kreative Eingriffe in Werke
  • ästhetische Bewertungen („gut“ oder „schlecht“)
  • Training kommerzieller KI-Modelle mit Mitgliederrepertoire
  • Weitergabe von Musikdaten an Dritte

Gerade Letzteres ist zentral: Eine Verwertungsgesellschaft darf und will kein Repertoire zur KI-Erzeugung nutzen. Im Gegenteil – sie kämpft juristisch genau dagegen an, dass große Plattformen Werke ohne Zustimmung zum Training verwenden. Die laufenden Auseinandersetzungen zwischen europäischen Verwertungsgesellschaften und internationalen KI-Anbietern zeigen das sehr deutlich.

Worum es tatsächlich geht

Automatisierte Werkprüfung bedeutet etwas viel Nüchterneres – und im Kern sehr Klassisches:

  • Handelt es sich um ein eigenständiges Werk?
  • Ist die angegebene Dauer plausibel?
  • Ist das Werk aufführbar und konsistent dokumentiert?
  • Stimmen Werkangaben, Registrierung und Nutzung logisch zusammen?

Kurz gesagt: Es geht um formale Plausibilität, nicht um künstlerische Qualität. Was früher von Sachbearbeitern, Ausschüssen oder Kuratorien manuell geprüft wurde – oft unter Zeitdruck, mit begrenzten Ressourcen – kann heute teilweise regelbasiert und automatisiert erfolgen. Das ist kein Kontrollwahn, sondern eine Konsequenz aus steigenden Werkzahlen, hybriden Formaten und wachsender Vielfalt.

So arbeitet ein Alternativantrag aus den Reihen der E-Musik. Dagegen schafft der Antrag der GEMA zur neuen Kulturförderung allerdings zehn Teilkulturen, von Schlager bis zeitgenössische Musik. Das ist am Ende nicht wirklich genreoffen, da jede Teilkultur budgetiert und somit letztlich eingeengt wird bzw. durch Höhergewichtung von Film-/Werbemusik (AV-Produktionen), deutschen Texten und Nachwuchs einige Teilkulturen vor anderen privilegiert werden. Zudem werden nicht nur Werk- und Nutzungsdaten ausgelesen, sondern auch Kritiken und Berichte. Damit wird weniger genreoffen und allgemein abstrakt skaliert wie mit den oben genannten rein musikalischen Parametern.

Und in der Skalierung liegt vielleicht das größte Problem wie in der Budgetierung und Privilegierung der Teilkulturen. Damit wird die KI-Neutralität potentiell eher politisch als normativ gestaltet. Zudem wird quasi am offenen Herzen operiert und sind die Regeln keine gerichtsfeste Geschäftsordnung, sondern jederzeit durch den Aufsichtrat als dessen Beschlüsse veränderbar. Letztlich wird jede Person erstmal ein Werk einreichen können und die Förderung dazu mit 1000-2500 € zwar breit ausfallen, aber kaum nachhaltig für die Geförderten: Coronastipendien mit 5000-6000 € waren dagegen sehr nachhaltig. 5000 Werke sollen so gefördert werden, 500 pro Teilkultur.

Im Pop kann das viel sein, bei den höheren Verteilungssummen im Bereich Film/Werbung ist das ein Tropfen auf den heißen Stein, wenn v.a. das sowieso Erfolgreiche statt das Nischen- und Experimentalrepertoire im Mittelpunkt steht. Unser Antrag skaliert das Experimentelle eher hoch, unabhängig vom Erfolg, im Sinne der GEMA kommt dieser trotz Aufkommensfreiheit hinten wieder rein: mehr Marktidentität als Marktnähe – Förderung sollte nur mit letzterem als Förderung einer Verwertungsgesellschaft als leichte und nicht größere Gewichtung arbeiten und die Sparten nicht budgetieren, sondern richtig genreoffen behandeln.

Warum ein KI-Verfahren sogar fairer sein kann

Gerade für viele Komponist:innen und Songwriter:innen liegt hier eine Chance:

  • Gleichbehandlung: Automatisierte Prüfungen wenden dieselben Kriterien auf alle an – unabhängig von Szene, Netzwerk oder Bekanntheitsgrad.
  • Transparenz: Klare Parameter sind nachvollziehbarer als implizite Geschmacksurteile.
  • Entlastung: Weniger subjektive Vorauswahl, weniger Gatekeeping, weniger „man kennt sich“.

Vor allem für genreübergreifende, hybride oder schwer einzuordnende Werke kann das ein Gewinn sein. Nicht alles muss zuerst durch eine ästhetische Schublade passen, um überhaupt berücksichtigt zu werden.

Und die Angst im Pop-Bereich?

Sie ist verständlich – aber meist fehlgeleitet.

Die Sorge, dass Songs „ausgelesen“, zerlegt oder gar kopiert werden, stammt aus der Debatte um generative KI. Genau diese steht jedoch außerhalb dessen, was eine Werkprüfung leisten soll.

Eine automatisierte Prüfung in Förder- oder Verteilungsverfahren bedeutet:

  • keine Veröffentlichung
  • keine Weiterverwendung
  • keine kreative Transformation

Im Gegenteil: Sie dient dazu, bestehende Rechte besser zu schützen, indem eindeutig festgestellt wird, was ein Werk ist und wem es gehört.

Wo reale Risiken liegen – und wie man ihnen begegnet

Natürlich ist Skepsis nicht falsch. Risiken gibt es, und man sollte sie benennen:

  • Intransparente Kriterien → müssen offengelegt werden
  • Fehlentscheidungen → brauchen Korrektur- und Einspruchswege
  • Überautomatisierung → darf nicht zur Blackbox werden

Die Lösung ist aber nicht, Automatisierung zu verteufeln, sondern sie einzubetten:

  • klare Regeln
  • menschliche Letztentscheidung
  • Beschwerdemöglichkeiten
  • strikte Zweckbindung der Daten

Europa ist hier weiter als viele glauben: Datenschutz, Urheberrecht und KI-Regulierung setzen enge Grenzen – und genau diese Grenzen sind der Rahmen, in dem solche Systeme überhaupt funktionieren dürfen. Und wenn es offener als mit den Teilkulturen einhergeht, liegt darin eine Chance. Ansonsten gilt es der geplanten Skalierung mit Wachsamkeit zu begegnen.

Fazit

Die Frage ist nicht, ob automatisierte Werkprüfung kommt – sie ist längst Teil moderner Verwaltung. Die eigentliche Frage ist, wie sie eingesetzt wird. Wenn KI nicht kreativ, sondern administrativ genutzt wird, wenn sie nicht bewertet, sondern prüft, wenn sie nicht ersetzt, sondern unterstützt, dann ist sie kein Angriff auf künstlerische Freiheit – sondern ein Werkzeug für Fairness, Skalierbarkeit und Transparenz.

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