Fehleinschätzungen und verlorene Lebenszeit – zum Ende der Causa Mauser
Nun ist Dr. Siegfried Mauser dort angekommen, wo er nicht hin wollte: am 1. Februar 2022 soll er in Österreich seine Haft antreten. Damit wird das Urteil wegen sexueller Nötigung des Landgerichts München, vom Bundesgerichtshof bestätigt, endlich vollzogen. Damit hören hoffentlich auch vorerst die Anwürfe im Hintergrund auf, die aus dem Mauser-Kreis jahrelang gegen jede Form von durch diesen ausgemachte „Gegner“ erfolgte, wie zuletzt in der Schweizer Weltwoche gegen das Opfer des Prozesses, der Mauser nun hinter Gitter brachte. Dem Artikel in der Schweizer Weltwoche entnimmt man, dass er die Wiederaufnahme des Verfahrens beantragte, damit vor den zuständigen Gerichten aber scheiterte. Nun sei da wohl Verfassungsklage eingereicht worden, so wie er es vor ein paar Jahren zum BGH-Bestätigungsurteil kund tat, Ausgang auch dessen unbekannt. Der Haft aber entkommt er jetzt auch aufgrund von Gesundheitsfragen vorerst nicht, nachdem das gutachterlich abgewiesen worden ist.
Kleines Gedankenspiel: hätte Dr. Mauser nach dem Urteil des Landgerichts seine Haftstrafe akzeptiert, hätte er sie nach dem BGH-Urteil bzw. der ein paar Monate danach erfolgten Haftantrittsladung in Landsberg/Lech angetreten, wäre ein Gutteil längst abgegolten, er vielleicht schon Freigänger, könnte extern wissenschaftlich, vielleicht sogar pädagogisch oder künstlerisch wieder tätig sein, u.U. bei früheren Haftantritt sogar längst aufgrund guter Führung zur Bewährung entlassen und würde jetzt bereits wieder konzertieren können.
Aber mit seiner Flucht aus Deutschland nach Österreich, dessen Staatsbürgerschaft er wie die deutsche besitzt, verlängerte er sein persönliches Herausschieben eines Endes des Abwarten-Müssens. Es drohte wohl auch ein EU-Haftbefehl oder wurde angeblich wohl ausgestellt, er ließ den Haftvollzug nach Österreich übertragen, mutmaßlich auf günstigere, kürzere Haftbedingungen in Salzburg hoffend, mit Attesten, die nun scheiterten, Hauftverschonung zu erhalten oder vielleicht mit Fussfessel die Strafe daheim absitzen zu können oder das vielleicht sogar auch bei Haft kurz nach deren Beginn nach österreichischen Recht zu erhalten. Wie auch immer – mit 65 floh er, nun ist er 67, zwei wertvolle Jahre verstrichen ergebnislos, die Haft hätte längst zu Ende sein können.
Das zeigt ein wenig die Fehleinschätzungen, denen Mauser vor, während und nach dem Prozess aufsass. Er beschäftigte eine Armada von Anwälten, ließ sich von denen mutmaßlich jeden Winkelzug, Antrag, Einspruch, Gegendarstellung in den vielen Verfahren zu den beiden sexuellen Nötigungs-Urteilen oder Disziplinarverfahren erklären, legte jedes ihm nahegelegte Rechtsmittel ein. Damit gewann er trügerische Zeit, die nun doch hinter den Toren einer Haftanstalt endet. Und seine Rechtsanwälte verdienten wohl viel Geld, er nun ohne Rentenansprüche, ohne Auftritte seit Flucht, da schmolz mutmaßlich sein Einkommen und Vermögen auch dahin.
Mag sich auf Social Media ein harter, beachtlicher Liker-Kreis halten, so schrumpfte die öffentliche Unterstützung. Nach langem Hin-und-Her wurde die Festschrift zum 65. Geburtstag ein mediales Debakel, mitten in erste Urteile und sich neue anbahnende Prozesse blindlings von den Herausgebern weitergeplant. Er musste aus einer Akademie austreten. Was ist nun mit seinem Bundesverdienstkreuz und dem Maximiliansorden, so fragt man sich z.B. auf Twitter? Uli Hoeneß, der nach dem ersten Urteil seine Haft antrat, hat seine Ehrenzeichen wohl vor Haftantritt noch dem Freistaat Bayern zurückgegeben – aus Wut, aber auch, um die Unbill langer Entzugsverfahren auch den Ehrungen zu ersparen.
Das Unangenehme an den Verfahren und Vorgängen war wie bei dem Hin-und-Her um Mitgliedschaften oder Doch-Noch-Ehrungen, dass das künstlerische Umfeld mit hinein gezogen wurde. So ging es eben nicht nur streng um Entlastung des Angeklagten in den Verfahren, sondern es wurden durch ihn und sein Umfeld unnötige kulturpolitische Nebenkriegsschauplätze eröffnet, die zuerst eher neutral Eingestellte relativ weit ins Geschehen hineinriss. Und sich zwar als Möglichkeiten wie auch Flucht oder viele Rechtsmittel darstellten – aber eben auch als vollkommene Fehleinschätzung der Seinslagen. Blickt man auf die Causa Bose, so sprach fast nur dessen Anwalt Ufer zur Öffentlichkeit, verhielt sich der nun nur wegen Koksbesitz Verurteilte viel geschickter als Mauser, der nun zweimal verurteilt ist und wegen geringeren Vorwürfen sogar ins Gefängnis muß.
Angesichts der honorigen Kunst- & Wissenschaftswelt-Unterstützung für Mauser kam sich manche Person eher verloren vor. So sollte man sich wohl nach deren Mobilisierung auch unbedingt fühlen. Moralisch jedenfalls tat man sich z.B. mit dem Festhalten an der Festschrift nichts Gutes, es gab keine Exit-Strategien, falls das mit den Rechtsmitteln wie vor dem BGH doch schief gehen würde. Was es dann ja auch tat. Man vermutete Fehleinschätzungen bei der „Gegenseite“. Doch eines ist klar: nicht der Zeitgeist war hier am Werk, oder Weltgeist.
Es waren eine Kette von Fehleinschätzungen des Mauser-Kreises die dazu führten, dass die Haft nicht längst vorüber ist, sondern eben jetzt erst angetreten wird. Wird sie voll abgeleistet, wird er erst in über zwei bis drei Jahren wieder frei sein, dann fast 70 Jahre alt, wo doch jetzt bereits das Schlimmste vorbei sein könnte. Es sind ihm viel Kraft und Erkenntnis zu wünschen, Versöhnung mit dem eigenem Dasein sowie beste Führung, was die Zeit im Gefängnis verkürzen könnte. Und wenn das österreichische Recht noch andere Erleichterung doch bewirken sollte, mag das manchen ärgern, kann aber getrost akzeptiert werden, wenn man sieht wie viel Jahre Mauser durch sein ureigenstes, herauszögerndes Agens verlor statt wie ein Fussballmanager das Alles schnellstmöglich abzuschliessen.
Komponist*in