Die Bose-Collection, Chronik eines skandalösen Verfahrens

Die Bose Collection –

Chronik eines skandalösen Verfahrens

 

Hans-Jürgen von Bose, heute 67 Jahre alt, war in den 1980er und 90er Jahren ein berühmter Komponist. Nicht wenige sahen in ihm den legitimen Erben Hans Werner Henzes, dem vielleicht bedeutendsten deutschen Komponisten des 20. Jahrhunderts. Ob Streichquartette, Vokal- oder Kammermusik, Orchesterwerke, Ballett oder Oper, Boses Schaffen zeugte von großer Vielfalt, seine postmoderne Stilistik beeindruckte die Musikkritiker. In den letzten Jahren sorgte von Bose, der immer großen Wert auf seine adelige Herkunft gelegt hat, nicht mehr mit seiner Musik, sondern mit seiner ambivalenten Persönlichkeit für Schlagzeilen. Dass sich seit Jahren Öffentlichkeit, Polizei, Staatsanwaltschaft, Politik und Justiz gleichermaßen für das Privatleben eines Komponisten und Münchner Hochschulprofessors interessiert, zeigt den Sonderfall Hans-Jürgen von Bose: Am 28. April 2015 führte ein Sondereinsatzkommando der Polizei eine Hausdurchsuchung bei ihm durch. Fünfeinhalb Jahre später, am 13. November 2020, begann vor dem Münchner Landgericht I der Prozess gegen den Professor wegen mehrfacher schwerer Vergewaltigung der Schwester eines Studenten. Am 10. Dezember 2020 wurde Professor Bose vom Vorwurf der Vergewaltigung in erster Instanz freigesprochen, obwohl das Gericht den Geschlechtsverkehr gegen den Willen des Opfers feststellte. Mit Datum vom 29. Juli 2021 hat der Bundesgerichtshof die Revision der Nebenklägerin verworfen, das Urteil ist seitdem rechtskräftig. Hans-Jürgen von Bose kam mit einer Bewährungsstrafe von sechs Monaten Haft wegen Drogenmissbrauchs davon.

 

Die Widersprüche, die Ungereimtheiten, die Auffälligkeiten, die Einseitigkeiten im Verfahren gegen Hans-Jürgen von Bose sind – trotz rechtskräftigem Urteil – bis heute nicht aus dem Weg geräumt. Auf zu viele Fragen gibt es bis heute keine schlüssigen Antworten. U.a.:

 

  • Warum wurde der Fall Bose, der älter ist als der Fall seines Freundes und Präsidenten der Münchner Musikhochschule, Siegfried Mauser, erst nach Mauser verhandelt? Warum hat das gesamte Verfahren über sechs Jahre gedauert und warum hat die dritte Strafkammer des Münchner Landgerichts maßgeblich an der Verfahrensverzögerung mitgewirkt?
  • Warum spielte die über 2000 Seiten starke Ermittlungsakte der Polizei vor Gericht kaum eine Rolle? Warum sind die Erkenntnisse der Polizei aus der Akte so gut wie gar nicht in das schriftliche Urteil eingeflossen? Warum glaubt und gewährt das Gericht dem Angeklagten alles und misstraut der Nebenklägerin in vielem?
  • Warum kann der Bayerische Justizminister Georg Eisenreich ein schriftliche Anfrage der Grünen zum Fall Bose nachweislich falsch und unwahr beantworten, ohne dass er sich dafür erklären oder Konsequenzen fürchten muss?
  • Wie kann es sein, dass ein bayerischer Hochschulprofessor wie Professor Bose über zwei Jahrzehnte seine StudentInnen mit Sex und Drogen manipuliert, ohne dass der Dienstherr eingreift? Wie kann es sein, dass ein bayerischer Hochschulprofessor, mit guten Kontakten in rechtsextremistische Milieus, im Rahmen des Unterrichts jüdische Weltverschwörungstheorien äußern kann ohne dass sein Dienstherr eingreift? Warum hat das Kultusministerium seine engen Verbindungen zu Professor Bose bis heute nicht offen gelegt? Und warum hat man bis heute das Gefühl, dass die Politik den Fall Bose nicht restlos aufklären will?

 

Auf vielfachem Wunsch mache ich hiermit die wichtigsten Erkenntnisse im „Fall Bose“ in chronologischer Reihenfolge der Recherche öffentlich zugänglich, damit sich jeder selbst ein Bild dieses skandalösen Verfahrens machen kann.

 

In den Anhängen die etwas andere Bose Collection:

1) Bose und die Musikhochschule (Aus der „FAZ“ vom 8. November 2020)

2) Der Bose-Prozess (Aus der „WELT“ vom 29. Juli 2021)

3) Bose und die Justiz (Am 14. & 20. September 2021 auf „Facebook“ erstveröffentlicht)

Die Öffentlichkeit wartet weiterhin auf Antworten…

Thilo Komma-Pöllath

Erschienen am 8. November 2020 in der „FAZ am Sonntag“:

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1) Der nächste Prozess

 Die Münchner Musikhochschule kämpft seit der Verurteilung ihres langjährigen Präsidenten Siegfried Mauser wegen sexueller Nötigung um ihr weltweites Renommee. Am 13. November beginnt ein neuer Prozess gegen einen weiteren Professor, den Komponisten Hans-Jürgen von Bose. Der Vorwurf: Vergewaltigung. Von Thilo Komma-Pöllath  

Es ist der dritte große Strafprozess in fünf Jahren, der auf die Hochschule für Musik und Theater in München zukommt, und ihr Präsident Bernd Redmann, der gerne seine Vorreiterrolle im Kampf gegen sexuelle Diskriminierung und Machtmissbrauch betont, steht unter Druck. Sein Vorgänger, Siegfried Mauser, 65, wurde 2016 und 2019 in zwei Verfahren der sexuellen Nötigung für schuldig befunden und rechtskräftig verurteilt. Es war der tiefe Fall eines hoch angesehenen Konzertpianisten und Hochschulpräsidenten, den die Politik bis zuletzt hofierte, einige der größten Intellektuellen des Landes tun es bis heute.

Mitte November beginnt vor der dritten Strafkammer des Landgerichts München I ein neuer Prozess, diesmal gegen den langjährigen, mittlerweile suspendierten Kompositions-Professor Hans-Jürgen von Bose, 66, auch er eine Berühmtheit. Es geht um den Vorwurf der mehrfachen Vergewaltigung. Die Vorfälle sollen sich 2006 und 2007 ereignet haben, warum der Fall erst jetzt vor Gericht kommt ist für Bernd Redmann „ein völliges Rätsel“. Tatsächlich ist der Fall Bose älter als der Fall Mauser. Und wie schon bei den Prozessen gegen seinen Vorgänger befürchtet Präsident Redmann nun wieder Schlagzeilen, die das Renommee seiner Institution weiter beschädigen.

Das mutmaßliche Opfer Amira Navid (Name geändert) ist die Schwester eines ehemaligen Bose-Studenten. Amira, zum Zeitpunkt der in der Anklage benannten Vorfälle Anfang 20, sei zunächst fasziniert gewesen vom 30 Jahre älteren Professor, aber sehr schnell sei es vor allem um die Befriedigung seiner Bedürfnisse gegangen, um Swingerclub-Besuche, um Sex mit anderen Männern, wozu er sie genötigt haben soll. Das geht aus der Anklageschrift hervor, die diese Zeitung einsehen konnte. Danach berichtete Amira in den polizeilichen Vernehmungen von delirischen Zuständen, die durch Schlafentzug, Hunger und Dehydrierung hervorgerufen worden sein sollen. Um sie wach zu halten, soll Bose sie zum Drogenkonsum gezwungen haben. Immer wieder berichtet sie von seinen Wutanfällen, auch soll er sie für mehrere Tage in einem Zimmer in seinem Haus festgehalten haben. Das alles steht so in der Anklage. Sie habe sich wie eine Sklavin gefühlt, hat sie dem Kompositionsprofessor Moritz Eggert erzählt, der einen kritischen Musikblog betreibt und die Zustände an seiner Hochschule schon lange kritisiert. Zu ihm hatte Amira Kontakt gesucht, ehe sie am 6. Dezember 2014, mehr als sieben Jahre nach den im Raum mutmaßlichen Taten, Anzeige erstattete. Bei einem darauf folgenden SEK-Einsatz in Boses Haus im April 2015 wurde ein ganzes Arsenal von verbotenen Drogen – von Chrystal Meth bis Kokain – gefunden und auch eine illegale Schreckschusspistole.

Im Mai 2018 wies Hans-Jürgen von Bose in einem Interview mit dem „Spiegel“ alle Vorwürfe als „absurd“ zurück, drei Monate später ließ das Landgericht die Klage von Amira Navid zu.

Professor Bose wollte sich vor Prozessbeginn nicht mehr persönlich äußern, sein Anwalt Steffen Ufer teilte mit, er gehe davon aus, dass sein Mandant „aus rechtlichen und tatsächlichen Gründen freigesprochen“ werde. Herr von Bose werde sich mit allen juristischen Mitteln gegen neuerliche Diffamierungen zur Wehr setzen, die „ihn offenkundig nur gesellschaftlich endgültig vernichten“ sollen.

Der heute 66 Jahre alte Hans-Jürgen von Bose trat 1992 als Ordinarius für Komposition in München an, mit Unterbrechungen war er 23 Jahre Professor an der Musikhochschule. In der gleichen Zeit absolvierte Bernd Redmann in München eine akademische Bilderbuchkarriere: Studium mit Meisterklassendiplom, 2005 Berufung zum Professor, ab 2011 Vize-Präsident, seit Oktober 2014 leitet er die Musikhochschule. Wegen der BoseErmittlungen sah sich der Aufklärer Redmann zu einem höchst ungewöhnlichen Schritt veranlasst: Im Juni 2018 schrieb er einen Brief an den Senat (er liegt der Redaktion vor), dem höchsten Leitungsgremium der Hochschule. Darin offenbarte er den verblüfften Senatoren „eine etwa einstündige sexuelle Begegnung“ mit der späteren Ehefrau Boses. Diese einmalige Begegnung habe sich 1994 zugetragen, als er selbst noch in München Komposition studierte. Redmanns Begründung, warum er 24 Jahre später etwas so Privates offenbart: Im Vorfeld seiner Wiederwahl als Präsident im Juli 2018 habe der Amtschef des Ministeriums von ihm wissen wollen, ob es richtig sei, dass er eine Beziehung mit der Ehefrau von Bose unterhalte, Redmann verneinte. Mit der Offenlegung habe er einer Diskussion um seine Befangenheit zuvorkommen wollen.

Will man die Vorgänge der letzten dreißig Jahre an der Münchner Musikhochschule aufarbeiten, wird derlei Intimes auf einmal hochschulpolitisch. Der Umgang Boses mit seinen Studenten fiel früh auf. Der freie Komponist Alexander Strauch kam 1992, gerade 20, als Jüngster in Boses erste Münchner Klasse. Laut Strauch habe Bose beinahe jeden seiner Studenten gefragt: „,Bist du der apollinische oder der dionysische Typ? Magst du Polanski, Mozart?‘ Mozart war für ihn Inbegriff der sinnlichen, erotischen, ungezügelten Diversität des Rokoko. Das hatte nichts mehr mit dem Unterricht zu tun, da ging es schon ins Intime“. An anderer Stelle habe Bose gerne betont, ein Komponist müsse „polymorph-pervers“ sein. „Einmal kam einer, von dem es hieß, dass er mit Bose was hatte, auf mich zu und fragte mich: ‚Wie findest du den Meister?‘“, so erinnert sich Strauch. „Dabei zeigte er auf Bose, der am offenen Fenster lässig eine filterlose Zigarette rauchte. ‚Ist er nicht geil?‘. Damals habe ich das nicht kapiert, aber das war ein typisches Antesten von Hans.“

Es gibt nicht wenige Studierende, die Hans-Jürgen von Bose erst bewundernd an den Lippen hingen und später Verstörendes berichteten. Einige von ihnen vertrauten sich während ihres Studiums Kommilitonen an oder sagten im Zuge der Bose-Ermittlungen bei der Polizei aus.

Moritz Eggert, der in den 1990er Jahren in München Komposition studierte und heute selbst Professor an der Hochschule ist, hörte von homoerotischen Gruppenerfahrungen, von Stalking und Schockstarre, Pornofilmen, Sex und Drogen im Unterricht in Boses Privaträumen, wie er gegenüber dieser Zeitung erklärt. Eggert erinnert sich daran, dass er in Studientagen Bose-Schüler auf dem Flur der Hochschule einmal mit der flapsigen Frage provozierte: „Und, habt ihr jetzt alle Gruppensex mit Hans?“ Auch der Student Redmann hat während einer gemeinsamen U-Bahn-Fahrt in Boses erstem Münchner Jahr einen unmissverständlichen Annäherungsversuch des Professors erlebt, bestätigt Präsident Redmann im Gespräch.

Hochschulprofessoren wie Siegfried Mauser oder Hans-Jürgen von Bose genießen in der akademischen Welt eine herausragende Stellung. Die Frauenbeauftragte Professorin Christiane Iven, nennt es den „Geniekult“. Im Bayerischen Hochschulpersonalgesetz (Art. 18 (3)) gibt es die sogenannte „Genieklausel“, mit der Professorenstellen in Ausnahmefällen ohne öffentliche Ausschreibung vergeben werden können. Sie schien wie gemacht für Bose und dessen „in besonderer Weise qualifizierte Persönlichkeit“. Ein berühmter Komponist, der schon mit seinen ersten Streichquartetten ab Mitte der 1970er Jahre öffentliche Aufmerksamkeit erhielt, mit Einladungen zu den großen Festivals in Donaueschingen und Schwetzingen. Er erhielt Kompositionsaufträge für Ballett, Opern- und Orchesterwerke von der Hamburger Staatsoper, der Deutschen Oper Berlin und der Berliner Philharmoniker und etliche Auszeichnungen, später auch den Preis der Kaske-Stiftung als Anerkennung für seine pädagogischen Verdienste. Der legendäre Wilhelm Killmayer bestand darauf, dass Bose ihm in München nachfolgt, dabei hatte Bose sein Klavier- und Kompositionsstudium in Frankfurt ohne Abschluss abgebrochen, als 19-jähriger Schüler war er in München gar durch die Aufnahmeprüfung gefallen.

Präsident Redmann sagt, dass Übergriffe heute nicht mehr passieren können, weil im Meister-Schüler-Verhältnis das Persönliche und das Musikalische strikt getrennt werde. Er spricht von einer „Null Toleranz-Politik“. Der Unterricht in Privaträumen wurde verboten, es gibt eine externe psychologische und eine juristische Ombudsstelle, Aktionstage und eine Arbeitsgruppe gegen Machtmissbrauch und Diskriminierung.

Im Dezember 2007 hatte sich Bose als dienstunfähig in den Ruhestand versetzen lassen, er sei wegen seiner konservativen Art gemobbt worden, das habe ihn krank gemacht, sagte er vor zwei Jahren im „Spiegel“. Für seine Rückkehr im Herbst 2012 hatte ihm der Amtsarzt trotz 50-prozentiger Schwerbehinderung und vier Bandscheibenvorfällen wieder volle Dienstfähigkeit bescheinigt. Als Boses Rückkehr an die Hochschule feststand, beschwichtigte Präsident Mauser seine Professoren für Komposition Jan Müller-Wieland und Moritz Eggert mit der Kenntnis, dass Bose „seine Sexbesessenheit überwunden hat, er ist jetzt sexgedämpfter“. Beide bestätigen unabhängig voneinander den Wortlaut. Im Gespräch verneint Bernd Redmann, dass Mauser jemals mit ihm über das Intimleben von Bose gesprochen habe.

Hans-Jürgen von Bose fiel auch durch bizarre Äußerungen in seinen Seminaren auf, wie der frühere Kompositionsstudent Markus Boden berichtet. Boden belegte im Studienjahr 2013/14 bei Professor Bose das Seminar „Ästhetik und Geschichte der neuen Musik“, über das, was im Unterricht passiert sein soll, hat er eine eidesstattliche Versicherung abgegeben. Danach wetterte der Professor offen gegen Arnold Schönbergs Zwölftonmusik, die gesamte Avantgarde sei für ihn die Musik des Hässlichen, die die Kunst zerstören wolle. Bezogen auf die Reaktorkatastrophe im japanischen Fukushima verschickte Bose YouTube-Videos der rechtsextremen amerikanischen Verschwörungsplattform Infowars.com mit angeblichen Beweisen, dass dunkle Mächte aus Satanisten und Freimaurern die Welt verstrahlen wollen.

Im privaten Gespräch und in den Raucherpausen des Seminars soll Bose erzählt haben, Satanisten und Außerirdische wollten das Strahlenlevel auf der Erde anheben, damit Aliens die Menschheit auslöschen können. Putin und Obama seien eingeweiht, Adorno und CIA hätten im kalten Krieg die Beatles und die 68er-Bewegung als popkulturelle Gegenbewegung zum sozialistischen Realismus ins Leben gerufen, der Familie Rothschild gehöre 75 Prozent des gesamten Reichtums auf der Welt, die BRD sei eine GmbH der Vereinigten Staaten. Bose lässt über seinen Anwalt Steffen Ufer ausrichten, er habe „niemals ernsthaft irgendwelche Verschwörungstheorien vertreten“. Soweit er gegenüber seinen Studierenden auf die Existenz derartiger Theorien hingewiesen haben sollte, sei dies allenfalls geschehen, um deren Reaktion zu testen. Keinesfalls habe er sich derartige Theorien zu eigen gemacht. Herr Bose habe auch zu keinem Zeitpunkt über den Reichtum irgendeiner jüdischen Familie gesprochen, sagt Ufer: „Er hatte nie den geringsten Anlass, derart Unsinniges von sich zu geben“. Bei den Studierenden kam das offenbar anders an. Markus Boden erklärt, keiner der Studenten, mit denen er gesprochen habe, habe in den Äußerungen eine ironische oder ästhetische Brechung erkennen können.

Über seine Erlebnisse mit Bose wollte Markus Boden reden, bevor er im Sommer 2019 mit seinem Master die Hochschule verließ. Er war einer der letzten Studenten, der eine persönliche Erfahrung mit dem Professor gemacht hatte, er pochte auf eine protokollierte Aussage vor der Arbeitsgruppe gegen Machtmissbrauch. Überraschend kam auch Bernd Redmann hinzu. Boden aber fühlte sich nicht ernst genommen und registrierte „starke Relativierungsversuche“ von Seiten seines Präsidenten. „Ein so brillanter Kopf, der könne kein Rechter sein, das sei nur belanglose Spinnerei.“ Im Gespräch mit dieser Zeitung erklärte Redmann, dass er Boses Fukushima-Theorien kannte und für kindisch hielt. Dass Bose rechten Ideen nachhängen soll, sei für ihn, als er als Präsident davon erfahren habe, ein ganz neues Kapitel gewesen.

Dass Hans-Jürgen von Bose ein Künstler ist, der mit rechten Narrativen jongliert, weiß man an der Hochschule seit Mitte der 1990er Jahre. Die Uraufführung seiner „Deutsche Motette“, aus Anlass des 350. Jahrestages des Westfälischen Friedens in Münster, wurde 1998 abgesagt. Das rot-grüne Stadtparlament sah in den von Bose recherchierten historischen Texten zum Bombenkrieg der Alliierten und zum Versailler Vertrag reaktionäre Gedankengut. Im März 2018 unterzeichnete Bose neben Vera Lengsfeld, Uwe Tellkamp oder Matthias Matussek eine „Gemeinsame Erklärung“ von 300 Kulturschaffenden gegen die Flüchtlings- und Asylpolitik der Bundesregierung mit der Forderung, die rechtsstaatliche Ordnung an den Grenzen wiederherzustellen.

Darüber hinaus wurden Verbindungen Boses zum Rechtsextremisten und Waffenhändler Mario Rönsch bekannt, der im Dezember 2018 vom Berliner Landgericht zu zwei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt wurde. Rönsch verkaufte im Internet als Betreiber des illegalen Waffenshops „Migrantenschreck“ von Budapest aus in Deutschland illegale Schreckschusswaffen und warb mit rassistischen Sprüchen und Videos gegen Migranten und Ausländer. Bei der Durchsuchung von Boses Haus im April 2015 stellte die Polizei eine solche illegale Schreckschusspistole sicher. Im Juni 2016 schickte Rönsch per Post eine weitere Pistole nach Zorneding bei München, dem Wohnort Boses. Eine „Zeit“-Recherche dokumentierte die Lieferung. Die Bestätigung für die Verbindung zu Rönsch kam im zweiten Mauser-Prozess im April 2018: Der damalige Justiziar der Musikhochschule, Oliver Umlauf, erklärte vor Gericht, dass die Polizei ihn über diese „Migrantenschreck“-Lieferung in Kenntnis gesetzt und gesagt habe, dass Bose die Waffe „die Tage“ abgeben werde. HansJürgen von Bose, der sich auf Anfrage auch über seine Beziehung zu Rönsch nicht äußern möchte, ist bis heute Mitglied in der Akademie der schönen Künste.

Die Vorgänge an der Münchner Musikhochschule sind auch deshalb ein Rätsel, weil man kaum versteht, warum die Politik so lange nicht eingriff. Seit spätestens 1995 wusste das zuständige Kultusministerium von Hans-Jürgen von Bose, wie der „Spiegel“ vor zwei Jahren öffentlich machte. In dem Jahr hatte ein 16-Jähriger Jungstudent berichtet, Bose habe ihn bedrängt, sich als homosexuell zu outen. Der Professor war offensichtlich in ihn verliebt und konnte das kaum verbergen, erinnert sich ein Kommilitone gegenüber dieser Zeitung: „Der wusste gar nicht wohin mit seiner Lust“.

Drei Wochen später bekam der Kommilitone unvermittelt einen Anruf von Bose. Dieser zeigte sich erbost, dass die Klavierlehrerin des 16-jährigen Jungstudenten ein Telefonat mit ihm mitgeschnitten und Untersuchungen losgetreten habe: „,Und wenn einer fragen sollte, da war natürlich nichts, du weißt von nichts‘“, erinnert sich der frühere Mitstudent an Boses Wutausbruch am Telefon. Ohne Eltern und ohne juristischen Beistand wurde der Jungstudent erst in der Hochschule, später im Ministerium befragt, recherchierte der

„Spiegel“ 2018. Der Jungstudent ließ die Anzeige fallen, der politische Skandal blieb aus. Das Kultusministerium hatte die Bose-Oper „Schlachthof 5“, die im Sommer 1996 die Münchner Opernfestspiele eröffnete, mit 100.000 Mark gefördert. Der Jungstudent von damals, der heute an einer Berliner Musikschule Klavier unterrichtet, will sich zu dem Fall nicht mehr äußern.

Das Protokoll der Unterredung im Ministerium ist bis heute unter Verschluss. In einer schriftlichen Anfrage forderten die Grünen im Landtag im Mai 2018 Aufklärung. Eine Antwort gab es nicht. Die Sprecherin von Kultusminister Bernd Sibler verweist auf Nachfrage auf die Verschwiegenheitspflicht im Beamtenstatusgesetz. Im Sommer 2020 unternahm die kulturpolitische Sprecherin der Grünen, Sanne Kurz, einen neuen Anlauf, Ergebnis offen: „Wenn ein Regierungsdirektor, was offenbar geschehen ist, darum bittet, das müsse alles sehr diskret behandelt werden – ein Regierungsdirektor wird ja nicht gewählt, der sitzt vermutlich heute noch da –, dann sieht man, was das für verfilzte, verkrustete Strukturen sind.“

Fast sechs Jahre nach Erstattung der Anzeige durch Amira Navid muss sich Hans-Jürgen von Bose jetzt vor Gericht verantworten. Das Landgericht hat bis zum 10. Dezember sieben Sitzungstermine anberaumt, die Staatsanwaltschaft wirft ihm Vergewaltigung in drei Fällen vor in Tatmehrheit mit unerlaubtem Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge. Seine politischen Ansichten sind nicht Gegenstand des Verfahrens und werfen doch neue Fragen auf. Der ganze Fall, sagt Kompositions-Professor Moritz Eggert, die mutmaßliche Verquickung aus Sex, Macht und Missbrauch und einer Politik des Wegschauens, erinnere ihn an Jeffrey Epstein.

 

Erschienen am 29. Juli 2021 in der Tageszeitung DIE WELT:

 

2) Der Fall Hans-Jürgen von Bose

 

Ein gefeierter Komponist und Hochschulprofessor wird der Vergewaltigung angeklagt und freigesprochen. Schaut man sich das Verfahren gegen Hans-Jürgen von Bose an, offenbart sich eine merkwürdig nachlässige Justiz. Wer wusste was? Wurde etwas vertuscht? Eine exklusive Recherche.

 

Von Thilo Komma-Pöllath

 

Im Dezember vergangenen Jahres ging vor dem Landgericht München I ein Prozess zu Ende, der bis heute die Musikwelt spaltet. Hans-Jürgen von Bose, 67, 23 Jahre lang Kompositionsprofessor an der Münchner Musikhochschule, wurde vom Hauptvorwurf der mehrfachen Vergewaltigung der Schwester eines Studenten freigesprochen.

Verurteilt wurde Bose lediglich wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz zu sechs Monaten auf Bewährung. In der Öffentlichkeit und bei der Opposition in Bayern wurde das Urteil mit Empörung aufgenommen, Staatsanwaltschaft und Nebenklage kündigten umgehend Revision an.

Der Fall Hans-Jürgen von Bose ist der zweite seiner Art nach den beiden Urteilen gegen dessen Freund und langjährigen Chef Siegfried Mauser. In zwei aufsehenerregenden Prozessen war der ehemalige Präsident der Münchner Musikhochschule 2016 und 2017 wegen sexueller Nötigung in vier Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und zwei Monaten verurteilt worden.

Auch im Fall Mauser ist die Öffentlichkeit bis heute empört: Als die Urteile rechtskräftig wurden, setzte sich Mauser mit seinem österreichischen Pass ins Nachbarland ab und weigert sich seitdem, mit Verweis auf seine angeschlagene Gesundheit, die Haft anzutreten. Die Bilder, die von Mauser in sozialen Netzwerken kursieren, suggerieren ein anderes Bild.

Mauser und Bose. Zwei Professoren, wie gemacht für die „Genieklausel“ im Bayerischen Hochschulpersonalgesetz (Art. 18 (3)), zwei, die sich ob der Strahlkraft ihres Namens herausnehmen konnten, was anderen nie erlaubt gewesen wäre. Bose konnte so auch ohne abgeschlossenes Hochschulstudium zum Professor berufen werden.

Hans-Jürgen von Bose war nicht irgendein Komponist, sondern einer, der als legitimer Nachfolger von Hans Werner Henze galt, dem vielleicht bedeutendsten deutschen Komponisten des 20. Jahrhunderts. Sein Karrierehöhepunkt: die Eröffnung der Münchner Opernfestspiele 1996 mit seiner Oper „Schlachthof 5“. Danach schrieb der Kritiker des „Spiegel“: „Das könnte sie sein, die Oper der Zukunft.“

 

Sex mit Studenten, Drogen, Pornos

Nun gibt es Zweifel an der unabhängigen Aufarbeitung im Fall Bose. Nimmt man Einblick in das schriftliche Urteil und die mehr als 2000 Seiten umfassende Ermittlungsakte (liegen der Redaktion exklusiv vor), finden sich Hinweise darauf, wie das aktuelle Strafverfahren beeinflusst und verzögert wurde. Die Akte geht weit über die angezeigte Vergewaltigung hinaus, sie dokumentiert das ambivalente Leben eines Professors, das auch in den zwanzig Jahren davor immer wieder Gegenstand hochschulinterner wie polizeilicher Untersuchungen war, die niemals zu dienst- oder strafrechtlichen Konsequenzen führten.

Es geht um regelmäßigen Sex mit seinen Studenten, Pornos und Drogen im Unterricht, seine Nähe zu rechtsextremen Kreisen und eine Reichskriegsflagge in seinem Haus, monatelange Krankschreibungen, nötigendes Verhalten gegenüber seinen Lebensgefährtinnen, um den Vorwurf von sexueller Belästigung eines minderjährigen Studenten in den 1990erJahren. In der Gesamtschau suggeriert die Akte, dass in zwei Jahrzehnten weder Musikhochschule noch Ministerium dem berühmten Professor Einhalt gebieten wollten. Es geht um den Verdacht einer Amigo-Affäre aus der Hochkultur.

Das Verfahren von 2020 fällt allein deshalb auf, weil es sich von der Anzeige im Dezember 2014 bis zum Urteil über sechs Jahre hinzog. Eine Erklärung, warum es so lange gedauert hat, nannte das Gericht im schriftlichen Urteil nicht, erklärte aber, dass „die Voraussetzungen einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung erfüllt“ sind. Irritierend, dass im Fall Bose zwei unterschiedliche Anklageschriften in Umlauf sind, neben einer korrekten auch eine ohne rechtliche Würdigung und Strafnormen, beide beglaubigt.

Der Angeklagte und sein Anwalt, Verteidiger-Legende Steffen Ufer, bekamen die vollständige Anklage eine Woche nach Ausstellung Anfang Juli 2016 zugestellt. Der Nebenklageanwalt musste darauf drei Jahre warten. Für das mutmaßliche Opfer war bis Juli 2019 nicht ersichtlich, welchen Tatvorwurf die Staatsanwaltschaft gegen Hans-Jürgen von Bose zur Anklage bringen wollte.

Warum die Nebenklage zweimal eine falsche Anklage bekam, kann der Gerichtssprecher nicht erklären. Auch nicht, warum der Fehler nicht korrigiert wurde, als der Nebenklageanwalt mehrfach darauf aufmerksam machte. Dass eine beglaubigte Abschrift einer Anklageschrift erstellt werden kann, ohne dass ein Original zum Vergleich vorliegt, sei Usus, das System mache keine Fehler, heißt es bei Gericht.

 

Falschbeurkundung im Amt?

Roland Weber ist seit 22 Jahren Opferanwalt in Berlin, ein derartiges Verfahren hat er noch nicht erlebt. „Ich kenne keinen Fall, in dem einem Angeklagten mit einem sehr bekannten Wahlverteidiger noch ein Pflichtverteidiger gestattet wird, den er mehrfach austauschen darf. Ich habe auch noch nie eine unvollständige Anklage bekommen, das ist mit reiner Schluderei oder Überlastung nicht zu erklären.“ Wenn es kein Versehen war, wäre es eine Straftat: Falschbeurkundung im Amt.

In den ersten vier Jahren des Verfahrens, erzählt Weber, habe er den Vorsitzenden Anton Winkler nie persönlich sprechen können, die Annahme seiner Anrufe seien verweigert, seine Schriftsätze ignoriert worden, alle Beschlüsse zu Anklage, Eröffnung und Nebenklage waren zeitlich stark verzögert oder fehlerhaft, das Gericht spricht von Überlastung.

„So fühlt es sich an, wenn die Nebenklage ausgebootet werden soll“, sagt Weber, seit Jahren auch Opferbeauftragter des Landes Berlin. Im Sommer 2019 übernahm Frank Schaulies den Vorsitz der Strafkammer, keine vier Wochen später hatte Weber eine korrekte Anklageschrift. Auf Nachfrage erklärt der Sprecher des Gerichts, Florian Gliwitzky, dass es eine Beeinflussung des Verfahrens zu keiner Zeit gegeben habe.

Nicht nur der Prozessverlauf, auch die Bewertung der Tatumstände werfen eine entscheidende Frage auf: Spielen die Erkenntnisse aus der Ermittlungsakte für die Urteilsbegründung des Gerichts überhaupt eine Rolle? Das mutmaßliche Opfer sagte aus, dass sich das zunächst einvernehmliche Liebesverhältnis in den Jahren 2006 und 2007 zwischen ihr und dem 30 Jahre älteren Professor schnell in eine toxische Beziehung verwandelt habe.

Die Frau berichtete von Wutanfällen und Bedrohungen, Bose soll sie für mehrere Tage in einem Zimmer eingesperrt und mit Drogen wachgehalten haben, sie sprach von delirischen Zuständen, die durch Schlafentzug und Dehydrierung hervorgerufen worden seien. Bei drei ganz konkreten Übergriffssituationen war die Staatsanwaltschaft vom Vorwurf der schweren Vergewaltigung überzeugt.

Auch das Gericht kommt im Urteil unstrittig zu der Erkenntnis, dass der Geschlechtsverkehr dreimal gegen den Willen des Opfers stattgefunden hat. Aufgrund „retrospektiver Umbewertungen und Verzerrungen“ war die Kammer aber nicht von der „Widerstandsunfähigkeit“ der Frau überzeugt. Hinreichende Gründe für ein „Klima der Gewalt“ konnte das Gericht nicht erkennen, Voraussetzung für eine Verurteilung nach §§ 177 StGB in der alten Fassung.

 

„Eine geile Situation“ herstellen

Das aussage-psychologische Gutachten kommt, was die „Verzerrungen“ der Nebenklägerin angeht, zu einer anderen Erkenntnis. Das Fazit der CharitéProfessorin Renate Volbert: „Eine derart ausführliche Darstellung mit einem so hohen Grad an Detailierung wird von Zeugen üblicherweise auch nicht annähernd abgegeben“.

In der rechtlichen Würdigung schreibt die Kammer, dass die Nebenklägerin, eine heute 36-jährige Frau aus Berlin, „zu keiner Zeit“ einen direkten Zusammenhang zwischen Bedrohungen und der Veranlassung zu sexuellen Handlungen geschildert habe.

Kennt man das Gutachten, die Aussage der Nebenklägerin bei der Polizei, liest man die 47 selbstgeschriebenen DIN A4-Seiten, die die Frau zu ihrer Anzeige mitgebracht hatte, dann stellt sich die Frage, wie das Gericht zu einer solchen Einschätzung kommen konnte. Immer wieder geht es darum, dass die Zeugin „eine geile Situation“ herstellen sollte, zweimal soll der Professor gedroht haben, sie zu „töten“, weil ihr das nicht gelungen sei.

Andere Beweise werden selektiv bewertet oder ganz ausgeblendet: Einen Aufenthalt der Zeugin in einer Klinik im April 2007 wertete das Gericht als nicht tatrelevant, es sei nur ein Harnwegsinfekt diagnostiziert worden. Laut Krankenblatt nur die halbe Wahrheit. Als Hauptbefund sind Schwellungen von Haut und Schleimhäuten, sogenannte Quinckeödeme, und Bauchkrämpfe festgehalten. Symptome, die auf eine Dehydrierung hinweisen könnten, auch deshalb wurden der Zeugin drei Infusionen verabreicht.

Eine vom Gericht festgestellte Dehydrierung wäre tatrelevant gewesen, da sie eine Widerstandsunfähigkeit plausibel gemacht hätte. Eine Einstweilige Verfügung, die die Nebenklägerin unmittelbar nach ihrer Beziehung 2007 gegen Professor Bose erwirkt hatte und die ihre Aussagen untermauert, wird vom Gericht gar nicht gewürdigt.

Dass der Fall der Nebenklägerin kein Einzelfall ist, zeigen die in der Akte penibel dokumentierten Beziehungen Boses zu den beiden Müttern seiner Kinder. In Bezug auf seine aktuelle Lebensgefährtin Martina (Name geändert), seine ehemalige Studentin, gibt es die Aussage eines Freundes, wonach der Professor sie zur Prostitution angehalten habe, damit sie Geld für die Miete beisteuere. Der Sex mit einem Dutzend Fremden gegen Geld ist in der Akte mit Chatprotokollen, Handynummern, Emailadressen belegt.

 

Bedrohungen, Freiheitsberaubungen

Der Bayerische Justizminister Georg Eisenreich schreibt Anfang Februar 2021 in einer Antwort auf eine Schriftliche Anfrage der Grünen im Landtag, Prostitution konnte nicht festgestellt werden, Freier gab es „insoweit keine“.

Es gibt zahlreiche in der Akte als Beweismittel dokumentierte Videos und DVDs, die mit dem Namen der Lebensgefährtin beschriftet sind und den Sex mit Fremden zeigen.

In einer Antwort auf eine zweite Anfrage der Grünen bestreitet der Justizminister im April 2021 die Existenz solcher Videos. Das ist nachweislich falsch.

Auch die Beziehung zu seiner langjährigen Partnerin Katharina (Name geändert), die er zeitlich vor der Nebenklägerin führte, war von Gewalt geprägt. Laut Akte hat schon Katharina 2004 den Professor wegen sexueller Nötigung angezeigt. Auch sie sprach von Bedrohungen, Freiheitsberaubungen, davon, dass sie mit Gegenständen geschlagen wurde.

Ein in der Akte beigefügter Krankenbericht ihres Internisten dokumentiert Hämatome und einen Rippenbruch. Später hat Katharina die Anzeige zurückgezogen, die Staatsanwaltschaft glaubt, dass Bose sie mit dem Entzug des Sorgerechts des gemeinsamen Sohnes unter Druck gesetzt habe. Auffallend sind die in der Akte dokumentierten Nötigungsmuster in allen drei Fällen (Martina, Katharina und der Nebenklägerin), die das Gericht nicht erkennen konnte.

Während das Gericht die persönlichen Angaben der Zeugin nicht ernst nimmt, bewertet es die von Bose selbst dann als „glaubhaft“, wenn es grotesk erscheint. So hat Bose, laut toxikologischem Gutachten, insgesamt 46 illegale oder verschreibungspflichtige Substanzen konsumiert, die alle bei ihm zuhause gefunden wurden.

Harte Drogen wie Kokain, Heroin, LSD, Ecstasy und Ketamin, K.o.-Tropfen, Cannabis, Opioide, Psychopharmaka, Aufputschmittel, in Deutschland nicht zugelassene russische Dopingmittel. Grund dafür seien, so Bose, seine diversen Erkrankungen wie ADHS, Schläfrigkeit oder Depression.

 

„Lehrbuchbeispiel eines Polytoxikomanen“

Das Gesundheitsamt bemängelt in der Ermittlungsakte, dass die Ärzte des Professors dessen Selbstdiagnosen gar nicht nachgeprüft hätten, gleich mehrfach heißt es, sie seien „nicht ausreichend nachvollziehbar“. Die Staatsanwaltschaft sah „erhebliche Anhaltspunkte“, dass die ärztlichen Verschreibungen erschlichen, die Substanzen missbräuchlich eingenommen wurden und ermittelte gegen Boses Ärzte.

Der Pharmakologe Professor Fritz Sörgel, einer der bekanntesten deutschen Dopingexperten, spricht gegenüber unserer Zeitung vom „Lehrbuchbeispiel eines Polytoxikomanen, eines Mehrfachabhängigen“. Und das Gericht? Stellte im Urteil fest, dass Professor Bose den Missbrauch eingestellt habe.

Für die Einweisung in eine Entziehungsanstalt müsse ein Hang, berauschende Mittel im Übermaß zu sich zu nehmen, Voraussetzung sein. Ein solcher Hang bestehe „jetzt nicht mehr“. Das Gericht behauptet das einfach, belegt ist es nicht.

Darüber hinaus offenbart die Ermittlungsakte ein Abhängigkeitsgeflecht zwischen Bose und dem Kultusministerium, das delikat ist. Enthalten ist ein „Top-Secret-Beschluss“ aus der Personalakte Boses vom November 1995, in dem der Professor schon einmal beschuldigt wurde, sexuell übergriffig geworden zu sein. In einer vierseitigen schriftlichen Stellungnahme informierte damals ein 16-jähriger Jungstudent die Hochschule, dass Bose ihn im Unterricht sexuell bedränge.

 

„Ich bin auf dich nicht angewiesen“

Bereits beim ersten Treffen habe der Professor ihm das Angebot gemacht, bei ihm privat zu übernachten. Einmal forderte Professor Bose den damals noch 15-jährigen Schüler dazu auf, zu seiner Homosexualität zu stehen, ein andermal soll Bose dem Schüler erklärt haben, dass er bereits von ihm geträumt habe, er könne sich das alles sehr gut vorstellen mit ihm, seine Frau (Katharina) sei damit einverstanden.

Das alles steht so in der Aussage von 1995. Als der verängstigte Jugendliche dem Professor sagt, dass er das nicht möchte, drohte Bose mit Nachteilen im Unterricht. Der Jungstudent zitiert ihn wie folgt: „Ich bin auf dich nicht angewiesen, ich brauche nur in ein Freibad gehen, einen Knaben finde ich immer!“ Oder: „Wenn einer der Bubis mit mir ein Spielchen treiben will, bin ich dazu gerne bereit“.

Mit „Bubis“ bezog sich Bose auf minderjährige Jugendkomponisten, die im Rahmen des Fördervereins der „Jeunesses Musicales“ z Kompositionskursen auf Schloss Weikersheim eingeladen wurden – so auch der Jungstudent. Wenige Tage danach schrieb der Kanzler der Hochschule an den Musikbeauftragten im Ministerium, Dirk Hewig, einen Brief. Darin bestätigte er dem Jungstudenten einen „glaubwürdigen Eindruck, Widersprüche traten trotz einiger Fangfragen nicht auf“.

Nach einem Telefonat mit Bose bestätigte auch die Klavierlehrerin des Jungstudenten den Eindruck ihres Schülers und warnte die Hochschule in einem Brief vor ihrem Professor.

 

Was tat die Staatsanwaltschaft?

Ende Januar 1996 sollte der Jungstudent seine Aussage, ohne Eltern und Anwalt, im Ministerium bestätigen. Das Protokoll dieser Unterredung unterscheidet sich von dem aus der Hochschule dadurch, dass das Bemühen erkennbar wird, dem minderjährigen Schüler eine Mitschuld an Boses Verhalten hineinzuredigieren.

Im Zuge des aktuellen Bose-Verfahrens wurde der Jungstudent von damals 2015 noch einmal zu seinem Fall befragt, er zeigte sich verärgert darüber, „als hätte ich den Hans angemacht. Ich weiß auch noch, dass ich gerne das ein oder andere korrigiert hätte“, etwa dass er sich „opportunistisch“ verhalten haben soll. Warum die Staatsanwaltschaft aufgrund eines Anfangsverdachts nicht von sich aus ermittelt hat und welche Rolle das Protokoll aus dem Ministerium dabei gespielt hat, ist bis heute ungeklärt.

Seine neuerlichen Aussagen decken sich auch zwanzig Jahre später mit dem, was er schon 1995 zu Protokoll gegeben hat, und zeichnen das Bild eines Professors, der offensiv sexuelle Beziehungen zu seinen jungen, männlichen Studenten suchte. In der Akte sind Protokolle von 25 Studenten dokumentiert, sechs von ihnen geben den Sex mit Bose offen zu. Der ehemalige Jungstudent erinnert sich 2015, dass Bose ihn einmal zuhause nur in Boxershorts bekleidet zum Unterricht empfangen und „eine Latte geschoben“ habe.

 

Wie ist das denkbar?

Für Professor Bose hatte all das keinerlei Konsequenzen. Auch dem eindeutigen Hinweis, dass es während der Jugendkurse in Weikersheim zu einem Missbrauch von Schutzbefohlenen gekommen sein könnte, wurde nicht nachgegangen. Der Gründer und langjährige Leiter des Programms, Martin Christoph Redel, bestätigt, dass er von Polizei oder Staatsanwaltschaft nie dazu befragt worden sei. Professor Bose war in den Folgejahren auch weiterhin Dozent in Weikersheim. Wie ist das denkbar?

Im Oktober 1992 wurde Hans-Jürgen von Bose von Kultusminister Hannes Zehetmair zum Professor berufen, keine vier Jahre später hat sein Ministerium die schon erwähnte Bose-Oper „Schlachthof 5“ im Sommer 1996 zur Eröffnung der Münchner Opernfestspiele mit 100.000 Mark finanziert. Zwischen Premiere und Aussage des Jungstudenten lagen exakt fünf Monate. Hätte das Ministerium dem Jungstudenten Glauben geschenkt, hätte man die Opernpremiere kaum wie geplant durchführen können, eine Absage wäre ein veritabler Kulturskandal gewesen.

Auf Nachfrage verweist das Ministerium heute auf „teils konträre Aussagen“ des Jungstudenten, eine „dienstrechtlich relevante Pflichtverletzung“ habe nicht vorgelegen. Als Hans-Jürgen von Bose nach einer Frühpensionierung im Wintersemester 12/13 an die Musikhochschule zurückkehrte, wurde ihm umgehend wieder ein minderjähriger Jungstudent zugewiesen. Dirk Hewig hatte der Hochschule genau davon abgeraten, wie aus einem Protokoll der Hochschulleitung vom Juni 2013 hervorgeht. Ungeklärt sind auch Sonderzahlungen in Höhe von 7500 Euro an Bose aus dieser Zeit, die die Hochschule auf Nachfrage nicht erklären wollte.

Dezember 2020, Freispruch für Professor Hans-Jürgen von Bose vom Hauptvorwurf der Vergewaltigung. Sechs Jahre Verfahren, das mit einer vom Gericht bestätigten „rechtsstaatswidrigen“ Verzögerung endet, von der am Ende nur der Angeklagte profitiert: seine Strafe wird reduziert und die „Glaubhaftigkeit“ der Zeugin in Zweifel gezogen. Seine Revision begründet Nebenklageanwalt Roland Weber damit, dass die Verzerrungen der Zeugin im Bose-Verfahren unerheblich seien, weil sie mit dem eigentlichen Tatgeschehen nichts zu tun gehabt haben, der Missbrauch nachweislich stattgefunden habe.

„Dieser Fall ist superexemplarisch“, erklärt Weber. „Die jahrelange Untätigkeit des Gerichts wird dem Opfer vorgeworfen, ihre Erinnerung wäre nach all der Zeit verzerrt. Damit kann kein Missbrauch mehr verurteilt werden. Für den Rechtsstaat ist es ein Armutszeugnis, wenn Opfer vor Gericht noch einmal zum Opfer gemacht werden.“ Eine Entscheidung des BGH wird bis Herbst erwartet.

Wie kam es zum „Freispruch“ für Hans-Jürgen von Bose?

3) „Münchner Verhältnisse“

Der Komponist und Münchner Hochschulprofessor Hans-Jürgen von Bose hat es jetzt höchstrichterlich: Er hat nichts gemacht! Nichts, was man in einem Rechtsstaat bayerischer Auffassung unter Strafe stellen kann. Oder soll man sagen: stellen will? Der Sex gegen den Willen des Opfers (die Schwester eines Studenten) wurde vom Landgericht München festgestellt, dass es keine Vergewaltigung war ebenso. Am Ende zählen etwas mehr als fünf Gramm Kokain, sechs Monate auf Bewährung, das Urteil ist gleichermaßen erstaunlich wie rechtskräftig.

Die Verwerfung der Revision durch den BGH Ende Juli war ein weiterer Meilenstein in der langen Erfolgskarriere von Strafverteidiger Steffen Ufer, nicht weniger als eine lebende Legende im bundesdeutschen Justizwesen. Ufer, 80 Jahre alt, war Boses Wahlverteidiger. Zusammen mit dem mindestens ebenso alten Pflichtverteidiger Wolfgang Bendler (über sein genaues Alter schwieg sich Bendler während des Prozesses im Dezember 2020 aus) waren sie die Doppelspitze des juristischen Catenaccios für ihren Mandanten Professor Bose, ein ehemals berühmter Komponist. Auch wenn Sie beide vor Gericht nicht mehr jeder Aussage jedes Zeugen akustisch folgen konnten (Bendler zu einem Zeugen: „Könnten Sie etwas lauter sprechen?“), 160 Jahre juristische Kompetenz sind in München eine unschlagbare Expertise. Und jetzt also der Bundesgerichtshof, der im Urteil keine relevanten Rechtsfehler entdecken konnte, bei so vielen Widersprüchen und Wundersamkeiten im Verfahrensverlauf und in der Bewertung der Tatumstände muss man das „Im Namen des Volkes“ erstmal hinkriegen.

Einer dieser zahlreichen, bis heute kaum beachteten Widersprüche des Verfahrens ist der Umstand, dass sich in dem sechsjährigen Verfahren nicht nur ein berühmter Wahlverteidiger um Professor Bose kümmerte, eben jener Steffen Ufer, einer der teuersten Strafverteidiger des Landes (wer ihn bezahlte ist unklar; Professor Bose gab vor Gericht an, verschuldet zu sein), sondern abwechselnd auch noch drei (in Worten: drei) Pflichtverteidiger. Pflichtverteidiger müssen vom Steuerzahler bezahlt werden. Warum Professor Bose das erlaubt wurde, das hat das Münchner Landgericht bis heute nicht hinreichend erklärt. Der Sprecher des Gerichts erklärt, dass man die Beiordnung von Pflichtverteidigern grundsätzlich sehr rigide handhabe, um die öffentliche Kasse zu entlasten, insofern sei der Fall Bose „unüblich“. Nebenklageanwalt Roland Weber, Opferbeauftragter des Landes Berlin, sagt, er habe es in seiner über 20-jährigen Laufbahn überhaupt noch nicht erlebt, dass einem Angeklagten drei Pflichtverteidiger erlaubt worden seien. Auf der anderen Seite hat Steffen Ufer während der Verhandlungstage auf den Gerichtsfluren stolz erzählt (dem Nebenklageanwalt genauso wie dem Autor dieses Textes), wie gut er die dritte Strafkammer des Münchner Landgerichts I kenne, wie gut er mit dem beisitzenden Richter Michael Schönauer bekannt sei. Wie es der Zufall will: Eben diesem Richter Schönauer hatte Ufers Kanzlei in einem Telefonat vom 9. März 2016 mitgeteilt, dass Boses Wahlverteidigung nicht gesichert sei und um die Bestellung eines zusätzlichen Pflichtverteidigers gebeten. Ufer war offensichtlich der Meinung, dass Bose ihn nicht mehr bezahlen kann. In so einem Fall gibt ein Wahlverteidiger gewöhnlich sein Mandat zurück, Ufer aber hielt daran fest. Am 21. März 2016 verfügte der Vorsitzende Richter Anton Winkler, wie gewünscht, die Bestellung eines ersten Pflichtverteidigers für Professor Bose, den dieser im Lauf des sechsjährigen Verfahrens noch zweimal auswechseln sollte.

Die Frage muss erlaubt sein: Geht das alles so einfach in einem Rechtsstaat? Zwei gute alte Bekannte, ein Richter, ein Anwalt und schon bezahlt die öffentliche Hand für ein ehrenwertes Mitglied der Münchner Society zusätzlich einen Pflichtverteidiger, der noch vier Wochen zuvor mit Verweis auf Boses berühmten Wahlverteidiger abgelehnt wurde? Mail des Autors an Ufer und Schönauer: Ob Sie Ihre Bekanntschaft einmal genauer erklären könnten, ob Ihr persönliches Verhältnis die Entscheidung des Gerichts beeinflusst habe, ob es private und berufliche Verquickungen gebe? Ufer reagiert empört, von einer etwaigen Freundschaft ist jetzt nicht mehr die Rede: „Ich habe mit Herrn Richter Schönauer noch nie auch ein privates Wort gewechselt. Sie <…> versuchen hier aus einigen Missverständnissen völlig unsinnig und für meinen Mandanten bösartig nachzutreten! Wir können diese Geschichte gern vor Gericht austragen. Das habe ich mir in 50 Jahren immer verkniffen , wenn ein Journalist daneben gelangt hat. Habe ich von mir aus auch nicht vor!“ In einer weiteren Mail schreibt Ufer: „Offenkundig haben Sie nicht richtig zugehört. Ich war zu keinem Zeitpunkt mit Herrn Richter Schönauer befreundet. Ich hatte nur ein für Münchner Verhältnisse normales offenes Verhältnis zu einem früheren Vorsitzenden, der erst die juristische Meinung teilte, dass das alte Recht nicht für eine Hauptverhandlung reiche,…“.

Ufer bezieht sich auf das alte Sexualstrafrecht, das 2016 verschärft wurde und auf den Vorsitzenden Richter Anton Winkler, der in den ersten vier Jahren maßgeblich für die Verzögerung des Verfahrens verantwortlich war.

Bemerkenswerte Aussagen: „Einige Missverständnisse“, „Münchner Verhältnisse“, einem Journalisten mit Klage drohen – so viel Insidersprech einer Justitia Bavariae hört man sonst ja eher selten aus dem Mund eines über jeden Zweifel erhabenen Starjuristen, der immerhin schon Uli Hoeneß, Ottfried Fischer oder Rainer-Werner Fassbinder verteidigt hat. Und was sagt Richter Schönauer? „Außerhalb der beruflichen Kommunikation anlässlich von Verfahren, in denen er (Ufer; d. Red.) als Verteidiger vor einer Kammer auftrat, der ich angehörte“, habe er, Schönauer, keinen Kontakt zu Ufer gepflegt. „Ich bin daher nach meinem Wortverständnis nicht ‚gut bekannt‘ mit ihm und sicher nicht ‚befreundet’“. Dem allgemeinen Verständnis nach sehr viele Worte dafür, dass beide schlicht und einfach nicht befreundet sind. Zu möglichen Interessenkonflikten – von Richter Schönauer kein Wort.

Interessant auch wie Steffen Ufer in einer weiteren Mail an den Autor offen erklärt, dass er sich mit dem Vorsitzenden Richter Anton Winkler frühzeitig einig gewesen sei, dass die Eröffnung des Verfahrens fraglich sei, dass Winkler seine, also Ufers, juristische Meinung teilte, dass das alte Sexualstrafrecht für eine Hauptverhandlung nicht reiche. Tatsächlich gibt es einen Schriftverkehr zwischen Ufer und Winkler, der das nahelegt, noch bevor die Polizeiermittlungen abgeschlossen waren und es überhaupt eine Anklage der Staatsanwaltschaft gab. Zu eben jenem Vorsitzenden Richter Anton Winkler hat Ufer, wie erwähnt, „ein für Münchner Verhältnisse normales offenes Verhältnis“. Was auch immer das sein mag, ein „Münchner Verhältnis“, die Verhältnisse in Berlin, Hamburg, Frankfurt, Köln oder Leipzig sind offenbar andere. Zumindest muss das jede Frau hoffen dürfen, die in Zukunft eine mutmaßliche Vergewaltigung zur Anzeige bringen will. In seiner Autobiographie „Nicht Schuldig“, während des Verfahrens ebenfalls 2016 erschienen, hat Steffen Ufer sein Rechtsverständnis wie folgt formuliert: „Lieber 100 Schuldige laufen lassen, als einen Unschuldigen zu Unrecht einsperren“.

          Thilo Komma-Pöllath

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2 Antworten

  1. k. sagt:

    Danke für die Zusammenstellung, und für den Mut, den Artikel zu veröffentlichen. Namensnennungen sind immer heikler als Grundsatzdiskussionen. Zur Justizia Bavaria und zum „Münchner Verhältnis“ kann ich nichts sagen, wobei ich anmerken möchte, dass die Verhältnisse anderswo vielleicht anders aber nicht unbedingt besser sind. Es führen eben mehrere Wege zur Vertuschung.

    Traurig ist, dass dieses Verfahren ganz plastisch zeigt, dass die Aussage „Opfer müssen nur anzeigen, dann werden Täter auch verurteilt“ so pauschal nicht gilt.

    Ein ganz großes Problem bezüglich sexueller Gewalt sehe ich darin, dass noch eine strikte Trennlinie zwischen Missbrauch von Minderjährigen und sexuelle Gewalt gegen Volljährige gezogen wird. Es sind dann teilweise unterschiedliche Behörden zuständig, unterschiedliche Beratungsstellen, unterschiedliche Politiker, die mit Scheuklappen die Situation betrachten nur ihre Zuständigkeiten sehen. Dabei sind das gerade in Bereichen wie Leistungsmusik und Leistungssport dieselben Täter und dasselbe Umfeld, so dass man nicht sagen kann, dass der eine mit dem anderen nichts zu tun hat. Insbesondere wenn es um Prävention und Aufarbeitung geht, kann man nicht sagen, dass weil jemand einen Jugendlichen missbraucht hat, das zwar nicht in Ordnung ist, aber die erwachsenen StudentInnen seien keine Kinder mehr und sollten sich wehren können, wenn sie nicht wollen. Oder umgekehrt, dass weil jemand eine Studentin vergewaltigt hat, das zwar blöd ist, aber man dürfe nicht unterstellen, dass dieser jemand auch Kinder missbrauchen würde. Und ohnehin würden dieser jemand als unschuldig gelten, bis er verurteilt ist, und es ist als ob nichts passiert wäre (Auch von Opfern wird dann erwartet, dass sie so tun, als ob nichts passiert sei).

    Hier ist nicht nur Umdenken in der Musikszene notwendig, sondern auch bei den Behörden. Und natürlich sind Behörden und die Justiz auch nicht von #metoo Problematik verschont, da geht es nämlich auch um Machtverhältnisse.

  2. k. sagt:

    Nachtrag:

    Zu der Aussage „Lieber 100 Schuldige laufen lassen, als einen Unschuldigen zu Unrecht einsperren“ (die ja inbesondere im Kontext der Sexualdelikte in unterschiedlichen Varianten gibt, 10 Schuldige, 99 Schuldige usw.) sei angemerkt, dass die Opfer auch nicht fordern, dass Unschuldige zu Unrecht eingesperrt werden. Was sie wollen ist vielmehr, dass die Schuld des Täters anerkannt wird. Es passiert zu oft, dass gesagt wird, dass das Verhalten verwerflich, unangemessen, schlecht war, der Täter aber rechtlich nicht schuldig ist, gekoppelt mit dem Vorwurf, warum man einen Unschuldigen zu Unrecht verurteilt sehen möchte. Dabei will das Opfer nur, dass ein Schuldiger verurteilt wird.

    Wenn 100 Schuldige als unschuldig laufen gelassen werden müssen, damit ein wirklich Unschuldiger (richtigerweise!) nicht eingesperrt wird, kann man sich vorstellen, wievielen Opfern unrichtigerweise als Kollateralschaden Rechte verwehrt werden.