Mehr Kulanz, Hilfen, Schadensersatz für freiberufliche Künstler, Lehrbeauftragte und bedürftige Studierende in Zeiten der Corona-Krise

Stichworte der Not von Kunstschaffenden in Zeiten der Corona-Krise

Die letzten Tage schauten freiberufliche, soloselbstständige Kunstschaffende aus Bayern aufmerksam nach NRW: dort wurde eine spezielle Soforthilfe genau für diesen Personenkreis geschaffen. Und ist nun vorerst komplett durch die vielen Anträge im Finanzvolumen ausgeschöpft und beendet. Es heißt seitens des Bundeslandes NRW, man will sich in Berlin für eine Öffnung der Bundes-Soforthilfe für soloselbstständige Künstlerinnen und Künstler einsetzen.

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In vielen Chats vernimmt man, dass manche Bundesländer in den Ausführungsbestimmungen zu ihren und Bundes-Soforthilfen Kleinstunternehmern erlauben, die ein Kleinstunternehmern führen, auch das für sie ausfallende Honorar, dass sie sich aus dieser Minifirma selbst zahlen, in Anrechnungsansatz bringen zu dürfen. In Bayern sind momentan nur Sachkosten wie gewerbliche Mieten, Pachten, Leasingraten etc. erlaubt. Das schließt unsere soloselbstständige Kunstschaffende von den Soforthilfen aus.

Sie werden auf die vorübergehend von Vermögensprüfung und gedeckelten Mietkosten befreite Grundsicherung nach dem SGB II bzw. Arbeitslosengeld II oder vulgo Hartz IV verwiesen. Abgesehen vom noch nicht immer erfolgten Wissenstransfer der Neuregelungen an die Sachbearbeitung, deckt diese Grundsicherung tatsächlich nur die Miete und bildlich gesprochen „das tägliche Brot“ ab. Daher ist natürlich jedem dringend zu empfehlen, der seine Miete bald nicht mehr zahlen können wird und kaum noch Geld für das Nötigste des Alltags hat, sofort einen Antrag bei seinem Jobcenter zu stellen. Wer z.B. am 15. April dort erst hingeht, kann dennoch ab dem ersten April für den gesamten Monat rückwirkend seinen oder ihren Anspruch geltend machen.

Dennoch wird das Viele vor erheblichen Problemen nicht retten: was ist mit den Raten für das noch nicht abbezahlte Konzertinstrument, das neue Aufführungs- und Studioequipment? Was ist mit den freiwilligen Rentenabsicherungen? Was ist mit einer PKW-Reparatur des sowieso schon alterschwachen Gefährts, das man aber im ländlichen Bayern unbedingt braucht? D.h., jede und jeder sollte natürlich noch versuchen, offene Rechnungen oder Honorare aus bereits komplett oder teilweise erfüllten Verträgen, wie z.B. nach Vertragsunterzeichnung vor der Krise für eine neue Komposition oder deren Teilablieferung, erfolgten Unterricht, geleistete Workshops, etc. einzufordern.

Oder bei Projektmitteln die Förderer fragen, ob man die Mittel behalten darf und die Restmittel auch abrufen darf, um bereits erfolgte Kosten und z.B. erfolgte Proben abdecken zu können oder überhaupt eine Verschiebung planen zu können und Teilzahlungen aus Verträgen vielleicht schon vornehmen zu dürfen. Oder, wie es einige Kulturämter erlauben, die Aufführung als Streaming stattfinden zu lassen, wenn andere Optionen wie Verschiebung nicht funktionieren. Sprich: unbedingt die Kommunikation suchen, auch wenn kaum jemand erreichbar ist oder Server zusammenbrechen. Und natürlich, so sie in der Lage sind, anderen, schlimmer Betroffenen beistehen: aber das tun wir ja sowieso schon, siehe die Initiativen der DOV, Autorenverwertungsgesellschaft GEMA, der solidarischen Orchester oder etlicher Einzelinitiativen wie die Spendenaktion des Komponisten und Bratschers KP Werani und des Akkordeonisten Kai Wangler mit der Klangbrücke München.

So großzügig wie einige Kulturämter sind, so großzügig dürfen sich allerdings z.B die bayerischen Bühnen nicht geben, was man gerüchteweise so hört. Orchester wie die Dresdner Staatskapelle, das kleine Loh-Orchester, die HR-Sinfoniker oder die Essener Philharmoniker sammeln und spenden für ihre freiberuflichen Aushilfen sowie den Fonds der Deutschen Orchestervereinigung. Diese wie viele andere verhalten sich darin vorbildlich. Hört man in den Sozialbereich rein, so scheinen in Bayern z.B. manche Träger immerhin Rechnungen ihrer freien Beauftragten wie z.B. heilpädagogische Kindertagesstätten (BR14-Link s. unten Meldungen zum 20.3.20, 13 Uhr) oder dergleichen für angefangene und nun aufgrund der Corona-Verordnungen unmöglich gewordenen Massnahmen dennoch komplett zu erstatten.

Wie man hört, gab es ähnliche Pläne an bayerischen Bühnen: Kunstminister Sibler zeigte sich offen dafür, dass gleichermassen gebuchte freiberufliche Gäste und künstlerische Aushilfen für die geplanten und nun leider ausfallenden Veranstaltungen aus Kulanzgründen dennoch ihre Honorare hätten erhalten können. Höhere Stellen scheinen das aber zu unterbinden. Da fragt man sich: warum ist das im Sozialbereich für kleine Unternehmen möglich, nicht aber im Kulturbereich für Soloselbstständige? Die sozialen Unternehmen beschäftigen natürlich auch Angestellte, die sie bezahlen müssen. Aber sind die Soloselbstständigen nicht auch genauso wichtig für unser soziales und kulturelles Miteinander?

Wie oben beschrieben, rettet die Grundsicherung des SGB II die Soloselbstständigen vor dem Ärgsten, aber gibt ihnen nicht die Möglichkeiten zum Erhalt beruflich notwendiger Anschaffungen und Wertgegenstände und sonstiger Verpflichtungen, so dass sie beim Aufheben der Corona-Einschränkungen im Extremfall nicht mehr wie bisher freiberuflich tätig sein können. Sie sind von den Soforthilfen ausgeschlossen, die bayerischen Bühnen dürfen sich mit ihnen nicht solidarisch zeigen. Sorry, da gilt es sofort und erheblich, wie garantiert auch für andere Branchen und deren Soloselbstständige ohne eigenes Unternehmen, eine radikale Öffnung und massivste Aufstockung der Soforthilfen vorzunehmen.

Auf der anderen Seite bemühen sich immerhin z.B. Kultur- und Bildungsträger wie Volkshochschulen, trotz der teilweisen vorhandenen Pflicht, Kursgebühren den Teilnehmenden für ausgefallene Kurse rückzuerstatten, den Dozenten die Hälfte der Honorare für ausgefallene Einnahmen aufgrund der abgesagten Kursstunden auszuzahlen. Das ist einerseits auch sehr kulant, da rechtlich wohl nach Angaben der Volkshochschulen nur eingeschränkt möglich, indem man damit die Vorbereitungszeit abdeckt. Es ist aber immer noch weniger als die 60% dessen, was Kurzarbeiter erhalten. Was rechtlich überhaupt möglich und großzügig erscheint, nimmt den Betroffenen die andere Hälfte, die für manche gerade mal so die Existenz abdeckt, da hier wie bei den Lehrbeauftragten an Musikhochschulen seit bald Jahrzehnten die Honorare nicht mehr erhöht wurden.

Das heißt, dass Lehrbeauftragte garantiert genauso schlimm dastehen wie Dozenten von Volkshochschulen oder Honorarmusikerlehrer von Musikschulen. Hier und da mag zwar Einzelunterricht über Skype möglich und zugelassen sein. Bei größeren Kursen, gar Chören oder Orchestern als Kurse fällt das aber komplett aus. Wenn angeblich ab 20.4.20 der Schul- und Hochschulshutdown oder spätestens April vorbei wäre, so lassen sich selbst dann nur ganz wenige Sessions nachholen, um die Ausfälle auszugleichen. Geht der Shutdown z.B. für größere Kurse länger, entstehen fast 90-100% Honorarausfälle für das Sommerhalbjahr. Diese Ausfälle müssten auch unbedingt ausgeglichen werden, die Soforthilfen bis weit in den Sommer verlängert werden.

Was ist eigentlich mit unseren Studierenden? Viele mögen Unterstützung durch ihre Eltern erfahren oder durch BAFöG-Leistungen. Viele wiederum konnten nur durch klassische Studierendenjobs in der Gastronomie, in Kulturbetrieben oder sonstwo sich ihr Studium in so teuren Städten wie München leisten. Manche besonders an Musikhochschulen sind ausländische Studierende aus Drittstaaten, die auch nicht alle aus finanziell hochausgestatteten Haushalten kommen, die hier nur aufgrund von Stipendien leben können und sich durch erlaubte Nebenjobs überhaupt die hohen Lebenshaltungskosten in unseren Millionenstädten leisten können. Studierende erhalten grundsätzlich keine Sozialleistungen ausser BAFöG, da sie nicht dem Arbeitsmarkt als Hauptbeschäftigte zur Verfügung stehen. Es gibt zwar eine Härtefallklausel im SGB II, nach der sie auf Darlehensbasis Mittel zum Lebensunterhalt beantragen können, was aber selten und ungewohnt ist. Nur wer beurlaubt ist oder psychiatrische Atteste vorlegt oder dergleichen, der kann regulär Arbeitslosengeld II beantragen. Wie man hier Möglichkeiten für Kleinstunternehmer schuf, muss man auch darlehensfreie Möglichkeiten für betroffene Studierende schaffen!

Wir alle wissen, wie nötig unser Shutdown aktuell ist, um erst einmal nötigste Massnahmen zu ergreifen, um nicht die Intensivbetten unseres Gesundheitssystems zu überfordern, um das Personal dort nicht zu überfordern und über Gebühr mit schlimmsten ethischen Entscheidungen zu belasten – ja, im Normalbetrieb arbeitet man dort schon seit Jahren unterbezahlt am Rande der Erschöpfung. Auch bemühen wir uns alle, erst einmal auf Rücklagen zurückzugreifen, bei mehreren Jobs sich auf die Einnahmen aus dem sichersten Job abzusichern, Konzerte und Veranstaltungen zu verschieben, Unterricht, Kurse, Ensembleleitungen online zu geben, später nachzuholen. Das passiert nicht immer.

Und auch bei mehreren Jobs entstehen gewaltige Verluste für den Einzelnen. Wenn überlegt wird, dass in große Firmen sogar der Staat als Shareholder einsteigt, dass kleine und kleinste Unternehmen Soforthilfen erhalten, Richtlinien mal kulanter, mal aussichtsloser sind: die Kulanz muss größer werden, Gesetze notfalls noch mehr Ausnahmen erhalten, Soforthilfen auch reinen Honorarkunstschaffenden und vergleichbaren Solo-Seinslagen in anderen Branchen ermöglicht werden.

Die Grundsicherung muss erheblich großzügiger und erhöhter ausfallen, da es hier auch um Gleichwertigkeit beim Start zurück in das selbstständige freiberufliche Berufsleben gehen wird. Und generell die Grundsicherung in Richtung viel bessere Teilhabe verändert werden sollte, vielleicht sogar in Richtung bedingungsloses Grundeinkommen. Honorare an Schulen und Hochschulen müssen endlich erhöht werden, der Sozialstatus von Lehrbeauftragten in allen Feldern dringend verbessert werden, wovon schon seit Jahrzehnten die Rede war und nichts geschah, ausser ein paar Lippenbekenntissen und grausigen Verschlimmerungen.

Letztlich sollten alle Verdienstausfälle aus Verträgen, die in die Tätigkeitsverbote der Corona-Verordnungen fallen, so sie nicht vom Schuldner komplett ausgeglichen oder gewährt werden können, staatlicherseits komplett ersetzt oder aufgestockt werden, damit freiberuflich Tätige den Versuch wagen können, wieder dort anknüpfen zu können, wo sie vom Shutdown getroffen wurden, wenn man das nicht per Verschiebungen und Nachholen ausgleichen kann.

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