Gedanken zum Statement der BADSK in Sachen des Ausschlusses Mausers
Am vergangenem Donnerstag tagte die Musikabteilung der Bayerischen Akademie der Schönen Künste. Als Ergebnis wurde ein Statement der Musikabteilung zu Siegfried Mauser veröffentlicht. Das zeigt im Umkehrschluss, dass Mauser es wohl ablehnte selbst auszutreten. Einstimmig beschloss man, die Musikmitglieder der BADSK bis 6.11.19 per Brief geheim abstimmen zu lassen, ob an alle Mitglieder der Antrag gestellt werden soll, per Abstimmung Herrn Mauser aus der Akademie als Mitglied auszuschliessen. Dafür müssten 66,6% der Mitglieder sein (oder der abgegebenen Stimmen?), um das zu vollziehen.
Nun erfuhr BR-Klassik zudem von Kammersängerin Brigitte Fassbaender, dass diese austreten würde, wenn Mauser nicht ausgeschlossen würde. Damit steht die Akademie nun unter massiven Druck: mit der Kammersängerin verlöre man eines der prominentesten Mitglieder der Münchener und globalen Opernwelt. Mit Mauser würde man einen wohl bald seine Haft Antretenden in seinen Reihen behalten, der dazu wegen sexueller Nötigung verurteilt wurde.
Gewisse Mitglieder der Akademie werden sagen, dass dieses Dilemma nicht durch die Akademie, sondern durch die Öffentlichkeit und Berichterstattung entstehe. Da liegen sie aber daneben. Mauser übt letztlich mit seiner mutmasslichen Weigerung auszutreten diesen Druck aus. Auch das Einschwören seiner Akademiekollegen und Freunde auf ihn setzt diese von Anfang unter Druck. Hätte er diese wohl rechtzeitig über den drohenden zweiten Prozess 2017 informiert, als z.B. auch die Vorbereitungen zur Festschrift begonnen haben – so eine Publikation nimmt ungefähr zwei Jahre in Anspruch, die nun 2019 im Herbst erscheinen soll und somit seit Herbst 2017 in Mache sein dürfte – so hätte man vielleicht eher ein Verschieben oder Nicht-Veröffentlichen erwägen können.
Nachdem diese Schrift laut dem Herausgeberkreis auf Verlagsrisiko entstand, ist es jetzt wohl tatsächlich zu spät deren Erscheinen auszusetzen ohne dem Verlag einen großen Verlust zu bereiten. Wobei dieser Verlust angesichts des drohenden Haftantritts aufgrund der erfolgten Verurteilung aus PR-Gründen opportun sein könnte. Aber das liegt in der Hand der Herausgeber und des Verlags.
Hätte also der Mauserkreis und er selbst erwogen, dass die Prozesse auch negativ ausgehen könnten, hätte man ein vorausschauendes Notfallmanagement einkalkulieren können. Innerhalb der BADSK hätte Herr Mauser z.B. auch den Mitgliederversammlungen fern bleiben können, um so die Amtsträger und Mitglieder neutral agieren zu lassen. So wäre es zu Situationen wie Eggert sie im Offenen Brief beschrieb niemals in der Form gekommen.
Genauso eben der wahrscheinlich verweigerte eigene Austritt aus der Akademie. Noch wäre der möglich. Aber nun übt er wohl durch sein Verhalten den höchsten Druck auf die Akademie und seine dortigen Freunde aus, die – s.o. – schon die ganze Zeit durch ihn unter Druck stehen.
Wenn Mauser bei seiner implizierten Weigerung bleibt, werden zudem vorwiegend Männer über ihn abstimmen, werden die Mitglieder nun im Sinne der Satzung über ihn urteilen, was man eigentlich nie tun wollte. Eine andere Möglichkeit wäre vielleicht das Ministerium zu bitten, seine Aufsicht auszuüben. Denn eigentlich nur dieses und seine Juristen können den unbestimmten Rechtsbegriff „grobe Verfehlung“ auslegen. Es könnte die Akademie dazu verpflichten, mit 66,6% den Ausschluss zu beschliessen. Es könnte zudem vielleicht aus opportunen Gründen und des öffentlichen Interesses selbst per Ersatzvornahme den Ausschluss herbeiführen. Das würde viel Druck von der Akademie nehmen.
Zur Festschrift sagt das Statement nur, dass diese unabhängig von der Akademie stattfände. Bemerkenswert ist allerdings, dass diese Distanzierung durch den Musikdirektor gezeichnet wurde, der selbst einen Beitrag zur Festschrift leistet. Also distanziert man sich als Amtsträger von sich selbst, distanziert man sich eigentlich von der Festschrift. Dieses Dilemma ist kaum auflösbar, es sei denn, man erklärt auch persönlich seinen Rückzug von der Festschrift. Wenn sie erscheint, werden sich ihre Macher und Autoren auch erkennbar von den Taten Mausers distanzieren?
Das Statement sagt auch, dass Herr Krüger beim Verfassen und Veröffentlichen seines Pro-Mauser-Lesebriefes mit all den Worten gegen die Glaubwürdigkeit der Opfer und der Justiz, als Privatmann gehandelt habe. Allerdings ist der Leserbrief erkennbar mit Krüger, Präsident der Bayerischen Akademie der Schönen Künste gezeichnet. Das mag er selbst als reine Funktionsangabe werten. Doch nennt er sich nicht nur Autor und Verleger, sondern verleiht er mit der gekennzeichneten Amtsträgerschaft seinen Einlassungen das Gewicht des Chefs einer bayerischen staatlichen Körperschaft.
Laut Moritz‘ Offenem Brief sagte Krüger in einer Versammlung der Akademie, dass diese zu 99% hinter Mauser stünde, so ist dies eine Ansage eines Amtsträgers beim Ausüben seines Amtes, nämlich dem Leiten einer Akademiesitzung. Wenn er dazu sagte, er täte dies als einfaches Mitglied, so tat er es in seiner Funktion als Mitglied der Akademie und nicht als Privatmann. Somit ist dieser Teil des Musikabteilungsstatement sehr kritisch und vielleicht als mehr als unzutreffend zu betrachten.
Um ihre Dilemmata zu lösen, sollte die Akademie und die Musikabteilung überlegen, wie sie in der Akademie, den Leserbriefen, den Statements und der Festschrift involvierte Mitglieder von dieser Last befreien kann. Ein Weg wäre die Eröffnung einer Perspektive mit personellen Neuanfängen und einer Ersatzvornahme des Ausschlusses durch das Ministerium.
Man kann nun der Meinung sein, dass die Akademie aufgrund ihres Zögerns und der massiven und zahlenstarken Positionierungen von Amtsträgern und Mitgliedern Pro-Mauser in der Öffentlichkeit sich die anstehende Entscheidung selbst eingebrockt habe. Das stimmt wohl. Auch werden Viele noch nicht soweit in ihrer Neu-Ausrichtung sein wie die anwesenden Mitglieder der aktuellen Sitzung der Musikabteilung. Nur viel Zeit, das intensiv zu diskutieren bleibt der Akademie nicht. Im schlimmsten Fall verliert sie eine wichtige Kammersängerin und behält einen Straftäter. Auch im besten Fall eines Ausschlusses kann es sein, dass Mitglieder austreten.
Wenn Mauser wirklich etwas an der Akademie und nicht nur seiner Person in der Akademie was liegt, würde er selbst austreten, würden ihm das seine engsten Freunde nahelegen. Wenn ihm seine Person wichtiger ist, wenn ihm seine Freunde egal sind, die er in schwere Gewissensnöte brachte, wenn ihn die Institution als oberste Pflegestelle der Kunst in Bayern als solche Institution nicht interessiert, reißt er seine Freunde und diese Institution in den Abgrund. Damit erledigt sich dann auch seine künstlerische und wissenschaftliche Leistung für diese Akademie, die als wichtige Leistung auch ein Teil der Festschrift sein könnte, da diese mit in den Abgrund gerissen wird. Wenn er die Noblesse und den Charme hat, die und den ihm seine Freunde nachsagen, dann erlöst sein freiwilliger Rückzug die Akademie aus ihrem Dilemma, zeigt er Respekt vor der Institution. Tut er es nicht, wird sie wohl erst den Abstimmungsprozess zum Ausschluss durch ihre Mitglieder ausführen müssen.
Oder das Ministerium hilft ihr dabei. Für ihr Ansehen in 10 Jahren wäre es jedenfalls wichtig, wenn sie Brigitte Fassbaender als Mitglied behält. Vielleicht sollte man vor allem diese Perspektive der Zukunft einnehmen. Und sich sehr, sehr bald auch darauf einigen, wie die Musikhochschule bei den Opfern Mausers vorstellig zu werden und sich für die aus dem Ruder gelaufenen Mitglieder und Amtsträger persönlich und eindeutig zu entschuldigen.
Komponist*in