Trotz BGH-Urteil Konzert mit Dr. Mauser

Konzertpläne in Blaibach mit Mauser trotz drohendem Haftantritt Kopie

Die letzte Trutz- und Schutzburg für Konzerte mit Dr. Siegfried Mauser ist das Konzerthaus Blaibach. Gebäude und Programm wurden bisher mit Preisen und Förderung unterstützt. So zum Beispiel vom Freistaat Bayern, den Bezirken Oberpfalz und Niederbayern, den Landkreisen Straubing-Bogen, Regen und Cham, den Städten Zwiesel, Osterhofen und Deggendorf. Ricola und Sparkasse Oberösterreich sind die wichtigsten Privatförderer. Werden die am 15.01.2020, 19 Uhr, auch das Konzert „Schubert: Winterreise D 911“ mit Thomas Bauer als Sänger und Siegfried Mauser als Pianisten fördern?

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Davon abgesehen: durch das gestrige BGH-Urteil ist Siegfried Mauser gemäß dem Urteil des Landgerichts München wegen drei Fällen schmerzhafter sexueller Nötigung zu 2 Jahren und 9 Monaten verurteilt. Laut Bild und Staatsanwaltschaft München soll er noch 2019 „in den Knast einfahren“. Laut SZ und Staatsanwaltschaft wird aus dem Ersturteil im Schornsheim-Prozess mit 9 Monaten und dem jetzigen Urteil eine Gesamtstrafe von mehr als DREI Jahren gebildet. Wer zu mehr als einem Jahr verurteilt ist, hat kein Vergehen, sondern ein Verbrechen begangen. Wer zu mehr als 2 Jahren verurteilt wurde, muss in Haft. Somit ist Dr. Mauser kein Sexualstraftäter, sondern ein Sexualtatverbrecher, um den kleinen Unterschied hervorzuheben.

Baldiger Haftantritt in den nächsten Wochen laut Staatsanwaltschaft München

Wer in der Art verurteilt ist, dem kann das Bundesverdienstkreuz aberkannt werden, dem kann der Bayerische Maximiliansorden aberkannt werden.

Nun verlautbaren Mauser und sein Anwalt, mit dem er bisher jede Berufung und Revision verlor, vor das Bundesverfassungsgericht ziehen zu wollen. Das wird der „Szene“ wieder Respekt abfordern. Dieser Rechtsbehelf steht im natürlich frei. Aber er verzögert nicht die Rechtskraft des Urteils vom 9.10.19, 10:30 Uhr, mit dem Herr Mauser als Verbrecher verurteilt wurde. Erst ein Urteil des BVG würde das des BGH aufheben. Dazu muss erst einmal Klage erhoben werden. Wobei hier noch weniger Klagen Erfolg haben als vor dem BGH. Herr Mauser muss auch dann trotz Klage erstmal seine Haft antreten, es sei denn, das BVG gäbe einer einstweiligen Anordnung statt oder de facto würde die Haft nicht angeordnet. Die Anordnung hemmt zudem nur für 6 Monate den Haftbefehl, setzt ihn nicht dem Grunde nach ausser Gültigkeit.

Konzertpläne in Blaibach mit Mauser trotz drohendem Haftantritt – mit den angekündigten Künstlern Bauer und Mauser, Stand 11.10.19 14:40 Uhr

Wenn ein Konzertveranstalter also weiß, dass für 2019 öffentlich der Haftantritt angekündigt wird und für Januar 2020 lange vor jeder Haftentlassung ein Konzert festsetzt, dann handelt er mit einer Konzertankündigung für die Zeit während der Haft grob fahrlässig. Es erinnert zudem an den lächerlichen Philipp Pickett, der trotz Haftladung ernsthaft vorbrachte noch unzählige Konzertverpflichtungen absolvieren zu müssen und nun bereits ein paar Jahre seiner über 10 Jahre dauernden Strafe absaß. Oder soll das schon die Rehabilitation sein: aus der Zelle auf die prominente Bühne?

In der Konzertankündigung heißt es: „Der Bariton Thomas E. Bauer und Pianist Siegfried Mauser begaben sich vor über einem Jahrzehnt mit Schuberts „Winterreise“ auf Tournee von Moskau nach Peking, eine Reise mit der Transsibirischen Eisenbahn.“ Ein Konzert nach der Haft, sorgfältig geplant, irgendwo in der Ukraine oder im dunkelsten Bayerischen Wald in einem versteckten Wirtshaus, das wäre der langsame Weg zurück auf die Podien der Musikwelt, wenn die Strafe abgebüsst ist und der künstlerische Erfolg wieder aufleben sollte. So ist es einfach nur eine Verhöhnung der Opfer Mausers, bei denen sich endlich, eigentlich auch zu spät, die Musikhochschule München entschuldigte.

Und Blaibach sollte sich für den 15.01.2020 lieber einen anderen Pianisten suchen: Bewährung und Resozialisierung beginnt nicht hier und jetzt.

Komponist*in

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14 Antworten

  1. k. sagt:

    „…Seien wir wenigstens hier ehrlich: die sogenannte kritische Neue Musik mit ihrem moralischen Anspruch, die bessere E-Musik zu sein,..“

    Vielleicht ist das ein Trugschluss. Die E-Musik hat ja auch den moralischen Anspruch, die bessere Musik zu sein. Das ist auch mit ein Grund, warum Verfehlungen wie sexuelle Gewalt in dem Bereich tabuisiert wird, wenn was passiert. Wie auch in der „Kirche“ oder „Reformpädagogik“.

    Im Übrigen: der Unterschied „Verbrechen“ (Mindeststrafe von einem Jahr oder darüber) und „Vergehen“ werde vom Gesetz definiert, nicht von der Höhe der tatsächlich verhängten Strafe im Einzelfall.

    Mich persönlich hat es eher betroffen gemacht (wenn auch juristisch korrekt und auch so erwartet), dass wenn ein Opfer bei vergleichbar kleineren Übergrifflichkeiten noch wehren kann, dies als ein krimineller Akt gewertet wird, aber wenn ein Opfer bei vergleichbar größeren Übergrifflichkeiten nicht wehren kann, dies so gewertet wird, dass keine Gewalt zur Überwindung vom erwarteten Widerstand angewandt wurde, und daher gar nicht strafbar. Daher möchte ich nicht sagen, dass eine Tat schlimm war, weil verurteilt, und die andere nicht, weil freigesprochen.

    Was man als Inhaftiere machen darf, da habe ich zu wenig Ahnung. Es gibt ja auch Dinge wie offener Vollzug. Es gibt auch Justizvollzugsanstalten mit einem Klavier drin.

    Als Jugendliche fand ich Initiative wie Musik im Gefängnis (Chorsingen, Konzerte) ganz toll. Resozialisierung durch die Kraft der Musik. Da war ich noch naiv. Irgendwann hatte ich so meine Probleme mit Initiativen wie „Live Music Now“ in Gefängnissen, weil ich fand, dass die Täter zuviel Aufmerksamkeit bekommen im Vergleich zu den Opfern. Auch wenn ich verstehe, dass viele Kriminelle auch schwere Schicksale hinter sich haben. Und auch wenn ich verstehe, dass die Musik für alle da ist.

    Eine Ironie wäre es doch, wenn jetzt die Kultur in Gefängnissen aufblühen würde.

    • Hallo k., sie spielen auf die nicht verurteilte Vergewaltigung an. Das hat sicherlich Manche/n, Viele schockiert. Mich auch. Was bleibt, sind die bislang bestehenden Verurteilungen. Ob es sich bei der dreimaligen, für das Opfer mit der operierten Brust einmal zumindest körperlich sehr schmerzhaft, wohl auch als Gewalteingriff erlebt, sexuellen Nötigung noch um ein Vergehen handelt oder es eben wegen der zugefügten Schmerzen doch um ein Verbrechen handelt, müssen Juristen beurteilen. Allerdings wurde ja ein minder schwerer Fall ausgeschlossen. Somit ist zumindest moralisch der Begriff Verbrechen angebracht, aber eben vielleicht sogar juristisch. Ich habe nochmal just einen Blick auf die Kuratorien des Reger-Instituts und der Henze-Stiftung geworfen: Frau Popp hat ihn nun mit Hinweis „Kuratorium bis Oktober 2019“ wohl erst gestern oder heute als „ruhendes Mitglied“ zum „Ex-Mitglied“ degradiert. Die Henze Stiftung führt ihn an Seite von Peter Ruzcika, den Herren Kerstan und Debus immer noch als Kuratoriumsmitglied. Da scheint sich die Neue Musik der Zeit Henzes immer noch für sakrosankt gegenüber der Justiz zu halten. Das ist es ja: was sich Neue Musik nennt, hält sich gegenüber zeitgenössischer Musik oder Klassik oder eben der E-Musik für wertvoller, künstlerisch, denkerisch, zusammengenommen: moralisch. Wenn es aber mit der sozialen und rechtlichen Moral nicht klappt, dann hat man künstlerisch und denkerisch versagt. In ihrer Selbstbezüglichkeit sehen das die Herren des Kommentars und des Blog-Ausgangstextes nicht, wollen es nicht sehen. Es wird ein schöner Herbst!

      • k. sagt:

        Mich habe es nicht schockiert, weil das ja der Grund war, warum das Sexualstrafrecht 2016 reformiert wurde. Der Wortlaut fand ich interessant und auch irgendwo passend (auch die Richter wurden in den letzten Jahren sensibilisiert, scheint es mir): „…der Angeklagte nach seinem Vorstellungshorizont keinen erwarteten Widerstand der Nebenklägerin mit Gewalt zu überwinden suchte.“ Ob man einen Unwillen des Opfers erkennt, hängt ja tatsächlich auch vom „Vorstellungshorizont“ des Täters ab. Wer sich nicht vorstellen kann, dass das Opfer vielleicht doch nicht wollen würde, ist juristisch gesehen ein Arschloch aber kein Krimineller. Ob der Nicht-Kriminelle mit einem eigenwilligen Vorstellungshorizont sich als Pädagoge oder Direktor eignet, ist natürlich eine ganz andere Frage.

        Bereits Sexuelle Nötigung ist ein Verbrechen, wobei früher Dinge wie Grapschen oder Zungenkuss selbst unter Gewaltanwendung nicht darunter fielen. Auch da werden die Richter sensibilisiert. Für mich persönlich sah das Urteil nach einer Kompromisslösung an, dass das Gesamtstrafmaß auch zur gesamten Situationen passte (auch die, die nicht verurteilt wurden, aber zum Gesamtbild und somit zu Verurteilung in anderen Fällen beigetragen haben).

        „Das ist es ja: was sich Neue Musik nennt, hält sich gegenüber zeitgenössischer Musik oder Klassik oder eben der E-Musik für wertvoller, künstlerisch, denkerisch, zusammengenommen: moralisch.“

        Das ist genau das, was ich mit dem Vergleich mit der Kirche sagen will. Die Szene X (hier: „Neue Musik“)lebt in einer Blase und hält sich für moralisch überlegen (hier: gegenüber der „Klassik“). Die Außenstehenden lachen darüber.

        Interessant wäre aber tatsächlich, ob die Kollegen, die sich jetzt von Mauser distanzieren, es aus moralischer Überzeugung tun, oder aus Image-Gründen aus Eigenschutz.

        • Bisher distanziert sich aus dem Kreise der Festschriftler niemand öffentlich oder offen wahrnehmbar.
          Der Wille der Frau beim Analverkehr – grässlich! Aber nun denn: wenn man den Darstellungen folgt, scheint es ziemlich rasant und schnell zur Sache gekommen zu sein. Da war wohl v.a. Wille des Täters, nicht so sehr Wille des Opfers. Das Überraschungsmoment muss zudem hoch gewesen sein. Im Schornsheimfall war ja zu lesen, wie das Opfer erst ein bestellt war und dann just der Raum geändert wurde, vllt. schon mit Hintersinn? Mutmassung, aber vorstellbar. Wenn hier das schnell zur Sache kam, wird es vielleicht auch einen Hintersinn gegeben haben. Oder es gibt pathologische Seiten im Täter, die zu einem so schnell erfolgenden, überraschenden Verkehr führen – natürlich auch Mutmassung. Das sich nicht wehren ist nach der alten Gesetzeslage quasi der Freifahrtschein für den Täter. Das sich nicht wehren ist allerdings auch sehr, sehr typisch von Opfern, oft auch als eine Art Selbstschutz mit der Hoffnung, das es bald vorbei gehe und nicht durch Abwehr schlimmeres passiere. Das Perverse: so Philosophinnen wie Svenja Flosspöhler propagieren die starke Frau, die es gar nicht erst zum Übergriff kommen lässt. Natürlich ist Stärkung der Frau eine super Sache. Nur wenn es eben zum Übergriff kommt, zur nicht Abwehr aus Überraschung heraus oder aus Überlebensreflex, der sogar gar nicht nötig wäre, wenn die Frau sich wehrte, dann wird das Opfer nochmals von der Philosophie diskreditiert, wie es ja auch Sloterdijk und andere Herren wie Enzensberger mit Schornsheim machten – eine starke und beeindruckende Frau und Künstlerin, die aber im Moment des Übergriffs wehrlos war. So wie Wehrlosigkeit ja auch bei anderen Gewalttaten wie z.B. Raub passieren, man sich nach einem Diebstahl schwach fühlt. Nur Frauen als Opfer oder auch männliche Opfer von Sexualdelikten durften sich nicht schwach fühlen, zeigen, wie man dem Urteil nach dem alten Gesetz exemplarisch entnehmen kann.

          • k. sagt:

            Ja.

            Natürlich ist es der Wille des Täters. Die strafrechtliche Frage ist, was für einen Willen das war: der Wille zum Sex oder der Wille zur Vergewaltigung? Für Letztere muss nachgewiesen werden, dass der Täter den Unwillen des Opfers zum Sex bewußt erkannt hatte und den Sex trotzdem erzwang. Weil es die Vergewaltigung in Deutschland nur vorsätzlich gibt. Die Hürde, wo man dieses Erkennen bejaht, ist seit der Reform zumindest theoretisch realistischer geworden, auch wenn natürlich immer noch „in dubio pro reo“ gilt (man geht von der bestmöglichen Variante zugunsten des Täters aus, dabei berücksichtigt man auch den „Vorstellungshorizont“ des Täters.)

            Ein normaler Mensch geht m.E. bei einem Bewerbungsgespräch, beim Unterricht, bei einer Probe, bei einer Examensbesprechung o.ä. nicht davon aus, dass die erstarrte Person mit dem Sex einverstanden ist.

            Merkwürdigerweise sieht man das aber nicht nur juristisch aber auch gesellschaftlich anders, sobald es konkrete Vorwürfe gibt.

            Carolin Emcke hat das in ihrem Buch „Ja heißt ja, und …“ ziemlich gut beschrieben. Aus der SPIEGEL-Rezension:

            „Emcke rüttelt etablierte Denkmuster durch. Wie zum Beispiel das, dass doch Frauen, die Männer auf Hotelzimmern zu einem Meeting treffen, wissen müssten, was sie dort erwartet. „Ist naiv, wer nicht damit rechnet, mit dem Kopf gegen die Wand geschlagen zu werden, wer nicht damit rechnet, an den Haaren über den Boden geschleift, ins Badezimmer gezogen, gewaltsam penetriert zu werden, ist selbst schuld, wer nicht damit rechnet, bepisst und gequält zu werden? Ist wirklich so ahnungslos, wer erwartet, nicht vergewaltigt zu werden?“

            Kann ich nur zustimmen. Man sollte bei einem Bewerbungsgespräch ein Bewerbungsgespräch erwarten können. Auch bei einem privat sexuell freizügig lebenden Chef.

            Man sollte bei einem Unterricht Unterricht erwarten können. Auch bei einem privat sexuell freizügig lebenden Professor.

            Und Leute wie Thea Dorn kritisieren die Opfer fürs Reden, weil dann andere (vorwiegend Nichtbetroffene, die Angst bekommen haben) mit – eigentlich unsinnigen – Forderungen wie Glastüren und Abschaffung von Einzelunterricht kommen. Das Problem in so einer missbräuchlichen Machtstruktur ist ja vielmehr, dass die Täter als Netzwerk zusammenhalten und sich gegenseitig decken. Und dann gibt es noch Mitläufer, die zwar nicht selbst Täter sind, aber stillschweigend alles mittragen. Und dann gibt es auch verständlicherweise Leute, die eigentlich dagegen sind, sich aber nicht trauen, was zu sagen, weil man sonst selber die nächste Zielscheibe werden könnte. Wer z.B. Glastüren fordert, sollte sich fragen: wenn ich auf dem Weg zu meinem Hauptfachunterricht durch die Glastür sehe, wie ein Professor seine Hand auf die Schulter einer Studentin gelegt hat, klopfe ich und frage nach, ob alles in Ordnung ist? Wirklich?

            Viel wichtiger wäre es doch, dafür zu sorgen, dass wenn man Probleme meldet, man Gehör findet statt noch mehr Probleme zu kassieren.

          • Niemand soll Opfer von sexueller Übergriffigkeit in ganz anders konnotierten Kontexten werden wie Unterricht, Dienstgespräch, Bewerbung. Und niemand sollte nicht ernst genommen, wenn man einen Übergriff meldet. Genauso umgekehrt: wer institutionell bestimmt wurde, Unterricht zu geben, Dienstgespräche zu führen, Bewerbungen zu organisieren oder auch Vorstellungsgespräche, egal ob offizielle oder informelle, zu führen oder seinen Rahmen im Sinne weiten Ermessens dazu gebraucht, sollte sich nie herausreden, dass die Offerte angeblich von der anderen Seite ausging. Wer eine verantwortliche Position hat, muss sich in ihr immer professionell verhalten und im Falle des Falles sexuelle Offerten zurückweisen und seinerseits in diesem Kontext nicht geben. Mauser redete sich ja darauf heraus, dass er Opfer von Offerten im offiziellen Kontext gewesen sei, in denen er aber sehr wohl die übergeordnete Chef-Position hatte. Abgesehen davon, dass nun juristisch bewiesen ist, dass er seine Position ausnutzte, kann er sich nicht auf seine Unprofessionalität im umgekehrten Fall berufen. Er hätte niemals Institutsleiter oder Rektor werden dürfen, sich dafür bewerben dürfen. Er hätte immer Zuarbeiter sein müssen, niemals Chef. Doch Dank Spezlhausen-Hokuspokus wurde er Chef bzw. reduzierte man das offiziell auf rein künstlerische und musikwissenschaftliche Aspekte, wohl auch da mit einem Schuss Spezlpushing.

  2. Dr. Barbara Zuber sagt:

    Lieber Alexander Strauch,

    erlauben Sie mir, Sie zu zitieren: „Die letzte Trutz- und Schutzburg für Konzerte mit Dr. Siegfried Mauser ist das Konzerthaus Blaibach.“

    Eben nicht!

    Wenn Sie etwas sorgfältiger im Internet recherchiert hätten, dann hätten Sie feststellen können, dass der Pianist des Liederabends im Blaibacher Konzerthaus nicht Siegfried Mauser, sondern Donald Sulzen ist.

    Hier der Link:
    https://www.okticket.de/tickets-blaibach-konzerthaus-o1069
    Dort heißt es:

    „Bariton: Thomas E. Bauer“
    „klavier: Donald Sulzen“

    Es wäre angemessen, wenn Sie sich bei dem Konzerthaus-Chef Thomas Bauer für Ihren Irrtum entschuldigen würden.

    Mit freundlichen Grüßen
    Dr. Barbara Zuber

    • Liebe Frau Zuber, es ist kein Irrtum. Und Sie sollten mal weiterklicken. Gestern und heute um 14:40 sind im Konzert als Künstler und Programm IN der Veranstaltungsmeldung Bauer und Mauser als Künstler und Programm angegeben. Herr Sulzen steht da nicht drin. Das sehen Sie auch unter dem Link (Stand 11.10.19 14:44 Uhr) und im Screenshot des Vorschaubildes des Artikels, den ich gestern aufnahm. Und in dem hier verlinkten Screenshot. Es wäre an Herrn Bauer, sich bei seinem Publikum zu entschuldigen und ggf. einen besseren Ticketservice zu suchen. https://www.dropbox.com/s/lqtpvxn98fjccqg/Bildschirmfoto%202019-10-11%20um%2014.39.35.png?dl=0
      Einen schönen Tag noch und viel Erfolg beim Klicken im Internet

    • Liebe Frau Zuber,

      das Bild habe ich nun mit dem neuen upgedatet. Der Link in meinem Text führt jetzt um 14:53 Uhr immer noch zu Siegfried Mauser und Herrn Bauer als Künstler des Abends. Sorgfältige Recherche heisst hier IN die Veranstaltung zu gehen und das dortige Programm zu evaluieren. Das ist das Paket, was momentan verkauft werden soll. Nett, wenn man nun hektisch Herrn Sulzen fand. Dann hätte man aber auch die Programmbeschreibung updaten müssen. Geschah nicht. Wie gesagt, weiterklicken hilft. HG AJS

    • Zudem, wie erklären Sie sich diese komische Inhaltsangabe, jetzt, um 14:57 immer noch so zu sehen: „Es war nicht nur musikalisch ein Abenteuer: Der Bariton Thomas E. Bauer und Pianist Siegfried Mauser begaben sich vor über einem Jahrzehnt mit Schuberts „Winterreise“ auf Tournee von Moskau nach Peking, eine Reise mit der Transsibirischen Eisenbahn. In den Konzerten begegnete Schuberts Musik einer Kultur, die aus einer ganz anderen Emotionalität, Lebenserfahrung und Tradition erwächst und deren Menschen umso aufgeschlossener, neugieriger und spontaner auf Schuberts Reise in die Fremde reagierten.“
      Was hat das mit Donald Sulzen zu tun? Da hat jemand ganz hektisch umprogrammiert. Eine sauer aufstossende Sache. Da hat das Konzerthaus Blaibach aber einen seltsamen Textformulierer beschäftigt. Normalerweise würde man erwarten: „und dem lauschen Herr Bauer und Herr Sulzen nach.“ Sie dürfen sich bei mir für Ihre Unterstellung entschuldigen und Herr bei seinem Publikum!

    • Und nochmals, jetzt um 15:04: der Ticketalarm ist auf Mauser und Bauer eingestellt: https://www.dropbox.com/s/4fit02gl8mt52t0/Bildschirmfoto%202019-10-11%20um%2015.03.54.png?dl=0

  3. Dr. Barbara Zuber sagt:

    Lieber Alexander Strauch,

    jetzt noch einmal in aller Ruhe.

    Der folgende Link https://www.okticket.de/tickets-thomas-e-bauer-a1484

    führt zu folgender Ankündigung:

    Mi 15. Januar 2020 19:00 Uhr
    Schubert: Winterreise D 911
    Blaibach, Konzerthaus
    Bariton: Thomas E. Bauer
    Klavier: Donald Sulzen

    Klickt man weiter, dann findet man folgende Mitteilung:

    „Veranstaltungsbeschreibung
    Es war nicht nur musikalisch ein Abenteuer: Der Bariton Thomas E. Bauer und Pianist Siegfried Mauser begaben sich vor über einem Jahrzehnt mit Schuberts „Winterreise“ auf Tournee von Moskau nach Peking, eine Reise mit der Transsibirischen Eisenbahn. In den Konzerten begegnete Schuberts Musik einer Kultur, die aus einer ganz anderen Emotionalität, Lebenserfahrung und Tradition erwächst und deren Menschen umso aufgeschlossener, neugieriger und spontaner auf Schuberts Reise in die Fremde reagierten.“

    Dann folgt:

    Weitere Infos auf der Homepage:
    http://konzert-haus.de/

    Künstler / Programme / Stücke: Thomas E. Bauer Siegfried Mauser“

    Klickt man auf http://konzert-haus.de/

    findet man nur die Programm-Ankündigungen bis Dezember 2019 einschließlich.

    Daraus wäre zu folgern: dass nicht auf der Hompage des Blaibacher Konzerthauses, sondern auf der Homepage der okticket.de GmbH irreführender Weise zwei verschiedene Pianisten des Winterreise-Liederabends gennant werden.

    So wäre es wohl das Beste, in Blaibach anzurufen und dort zu fragen, welcher Pianist am 15. 1. 2020 Thomas Bauer begleiten wird.

    Das habe ich inzwischen getan und von einer Mitarbeiterin des Konzerthausese erfahren, dass seit dem 9.10.2019 nach einem Ersatzpianisten gesucht werde. Auf alle Fälle werde Siegfried Mauser nicht auftreten.

    Eigentlich hätten Sie das auch von der freundlichen Dame in Blaibach erfahren können.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. Barbara Zuber

    • Liebe Frau Zuber, Sie schreiben es doch selbst. “Klickt man weiter, dann findet man folgende Mitteilung:

      „Veranstaltungsbeschreibung
      Es war nicht nur musikalisch ein Abenteuer: Der Bariton Thomas E. Bauer und Pianist Siegfried Mauser begaben sich vor über einem Jahrzehnt mit Schuberts „Winterreise“ auf Tournee von Moskau nach Peking, eine Reise mit der Transsibirischen Eisenbahn. In den Konzerten begegnete Schuberts Musik einer Kultur, die aus einer ganz anderen Emotionalität, Lebenserfahrung und Tradition erwächst und deren Menschen umso aufgeschlossener, neugieriger und spontaner auf Schuberts Reise in die Fremde reagierten.“

      Wo steht da Sulzen? Hätte man längst einarbeiten müssen. Was soll da sonst noch Mauser? Die Winterreise geht auch ohne…
      Weiter unten, so beschreiben Sie selbst, liest man unter Künstler, Programm
      “Künstler / Programme / Stücke: Thomas E. Bauer Siegfried Mauser“

      Wo steht dort Sulzen? Gestern war unter der Internet Recherche direkt das Konzert wie gescreenshotet so wie hier aufzufinden. Genauso in der übergeordneten Suchfunktion der Ticketseite. Denn Herr Sulzen war hier und ist hier noch nicht getaggt und somit auffindbar.

      Schön, dass Sie in Blaibach anriefen. Doof, dass Blaibach im hektischen Umprogrammieren unprofessionell weder die Programmbeschreibung noch das Tagging auf Sulzen abänderte. Wer direkt nach Mauser sucht, wird hier in die Irre geführt.

      Davon abgesehen, wie Irre ist es, im Zeitraum des Urteils überhaupt das Konzert mit Mauser zu taggen u. programmatisch zu betexten, wo es um eine lange Haft und nicht Bewährungsstrafe geht?

      Zudem wird nicht jeder Besucher dort anrufen. Die Programmseite ist hier im Netz nicht geändert und ist die einzige schriftliche ausführliche Info Quelle. Was dort steht, ist verbindlich. Sulzen in Übersicht, Mauser in Beschreibung als Künstler und Programm ist mindestens schlampig. Und zeugt von der Hektik der Umprogrammierung. Wenn die ausführliche Beschreibung geändert ist, können Sie sich hier ja nochmal melden. Solange sollte Herr Bauer nach Internetkompetenz suchen.

  4. k. sagt:

    Zum Kommentar vom 11.10. 09:54 Uhr

    Mit Ihren Überlegungen zum Verhalten haben Sie natürlich Recht.

    Ich denke dennoch, dass es für die Diskussion wichig ist, die strafrechtliche Seite nicht mit den Fragen der Professionalität als Chef, Moral als Chef, Beamtenrecht usw. zu vermischen.

    Falls ein/e Bewerber/in sexuelle Offerten macht, um den Job zu bekommen, macht er/sie sich u.U. sogar wegen Bestechung schuldig. Und der Chef wäre wegen Bestechlichkeit untragbar, wenn er auf das Angebot eingeht.

    Die BGH-Pressemitteilung klingt nicht so, als ob es bei der Revisionsentscheidung darum ging.

    Bei der juristische Frage, ob ein ungewollter Sex strafrechtlich eine Vergewaltigung ist oder nicht, spielt die Machtfrage oder Professionalität eigentlich keine Rolle (was u.U. dazu führt, dass Opfer des sexuellen Machtmissbrauchs keine Gerechtigkeit bekommen können, weil die gleichen Kriterien angewandt werden wie zwischen zwei gleichberechtigten Partnern in der Freizeit.)

    (Z.B. erlebe ich gelegentlich, dass so manche ältere Herren, die in meinen Unterricht kommen, ‚Gefühle‘ haben. Solange es bei Sachen bleibt wie „bei der Begrüßung die Hand zu lange und zu zweideutig halten“ liegt es aber in meiner Verantwortung in der Lehrerposition, professionell mit der Situation umzugehen und sich abzugrenzen. Und es gibt im Übrigen natürlich einen Unterschied zwischen normalem Handgeben und zweideutigem Handgeben, also ist die übliche Kritik an #metoo, dass man ja heuzutage Frauen gar nicht mehr berühren dürfte, schon mal falsch. Wenn hier aber die Grenze im strafrechtlichen Sinne überschritten ist, dann ist es ein sexuelle Belästigung oder Nötigung, auch wenn der Übergriffige in der Schülerposition sind.)

    Generell ist es aber so, dass Vergewaltigungen früher gerne mit der Begründung entschuldigt wurden, dass die Frau den Mann zu sexuellen Fantasien provoziert hätte (kurzen Rock getragen, Ja zum Kaffee gesagt usw.) und er daher nicht anders konnte. Die Justiz ist zum Glück jetzt ein bißchen weiter.

    Und zum Glück macht man sich heute auch Gedanken über den Umgang mit Fällen, die vielleicht nicht strafrechtlich eine Vergewaltigung sind (z.B. weil das Opfer des sexuellen Machtmissbrauchs Ja gesagt haben) aber durchaus gravierende Schäden und großes Leid verursachen und jedenfalls nicht professionell sind.