Rat-, hilf- und trostloser Musikindustrie-Beirat – ECHO Pop

Wolfgang Börnsen. Beiratssprecher. Foto: Hufner
Wolfgang Börnsen. Beiratssprecher. Foto: Hufner

Nach 2013 hat der ECHO Pop auch dieses Jahr wieder ein Problem. Ging es vor fünf Jahren um die Gruppe Frei.Wild, die nominiert war, was teilweise unter den Mitnominierten zu Übellaune führte, ist es in diesem Jahr Farid Bang und Kollegah. Es ist klar, dass in der Popmusik nicht immer alles nach heiler Schlagerwelt klingt und tönt – und textet. Es geht da auch schon mal „zur Sache“. Und eben auch darüber hinaus. Präzise wurden Künstler nominiert, bei denen aktuell die Textzeile „Mein Körper definierter als vom Auschwitzinsassen“ auftaucht.

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Eigens für diese Zwecke hat sich der Bundesverband Musikindustrie [BVMI], die den ECHO betreibt, einen Beirat geschaffen, der unabhängig von Weisungen sich in Problemfällen dazu äußern soll, ob die nominierten Künstler auch weiterhin nominiert werden sollen. Die Entscheidung des Beirats ist für die ECHO-Jury bindet.

„Für die Prüfung solcher Zweifelsfälle hat der Vorstand des Bundesverbandes Musikindustrie vor einigen Jahren den ECHO-Beirat ins Leben gerufen, der vom Vorstand eingeschaltet werden kann. Als ein von der Branche unabhängiges Gremium beurteilt der ECHO-Beirat – unter Abwägung der künstlerischen Freiheit – die Vereinbarkeit eines Werkes mit grundlegenden gesellschaftlichen Normen und entscheidet, ob ein Künstler mit dem zur Diskussion stehenden Produkt von der Nominierung ausgeschlossen werden soll.“ [Quelle]

Die Idee ist prima. Denn sie entlastet das ECHO-Gremium davon, sich selbst zu positionieren. Egal, was der Beirat entscheidet, man hat dann jemanden, der die Entscheidung trägt und zu ihr stehen muss.

Der Beirat hat entschieden, sein Sprecher, Wolfgang Börnsen, erklärt:

„Bei der Nominierung der Künstler ‚Kollegah & Farid Bang‘ mit dem Album ‚Jung Brutal Gutaussehend 3‘ für den ECHO handelt es sich um einen absoluten Grenzfall zwischen Meinungs- und Kunstfreiheit und anderen elementaren Grundrechten. Wir stellen fest, dass dieses Album nicht auf dem Index der Bundesprüfstelle steht, schließen aber nicht aus, dass es noch eine behördliche Befassung geben sollte. Die Wortwahl einiger Texte, wie bei dem Titel ‚0815‘ auf der Beilage-EP ‚§ 185‘, ist provozierend, respektlos und voller Gewalt. Sie als Stilmittel des Battle-Raps zu verharmlosen, lehnen wir ab und möchten an dieser Stelle unsere deutliche Missbilligung gegenüber der Sprache und den getroffenen Aussagen unterstreichen.“ [Quelle]

Mit anderen Worten: Was da in den Texten der Autoren transportiert wird, missbilligt der Beirat. Er hält es sogar für möglich, dass die Texte so gestaltet sind, dass man sich „behördlich“ damit befassen wird. (Wäre es so, käme dieses Werk auf den Index, hätte es den Ausschluss vom ECHO zur Folge – so steht es in den Regularien.) Da dies aber bisher nicht aber der Fall ist, will man sich selbst nicht positionieren durch eine Ablehnung:

„Nach intensiver und teilweise kontroverser Diskussion sind wir dennoch mehrheitlich zu dem Ergebnis gekommen, dass ein formaler Ausschluss nicht der richtige Weg ist.“ [Quelle]

Dann eben nicht. Dann sollte man einen inhaltlichen Ausschluss vielleicht wählen. Dafür führt der Beiratssprecher auch genügend Gründe an:

„Wir nehmen wahr, dass nicht nur in der Musik, sondern auch in anderen Bereichen der Kultur, wie in Film, Theater und Malerei, eklatante Tabubrüche zunehmend zu den Merkmalen der Kunstfreiheit gehören. Auch sehen wir, dass Hass und Gewalt im gesamten medialen Umfeld zunehmen. Wir halten diese aktuelle Entwicklung in unserer Gesellschaft für bedenklich und falsch und beobachten mit großer Sorge die Aufwärtsspirale, die sich auch in der verbalen Missachtung von Gesetzen ausdrückt.“ [Quelle]

Hörthört. Die genannte Textstelle wird als Tabubruch wahrgenommen. Und als solche ist sie eben Ausdruck allgemeiner Tendenzen der Kulturentwicklung. Das ist zwar doof. Aber mit dem Begriff des „Tabubruchs“ auch irgendwie nobilitiert. Man muss ja die Tabus brechen, um weiter zu kommen, um etwas aufzudecken, was kulturell sonst behütet wird. Der Tabubruch adelt das Unterfangen. Die Logik der Argumentation erlaubt es dem Werk, als Kunstprodukt durchzugehen.

Aber ansonsten legt man die Hände in den Schoß und sagt sich: Nicht unser Problem. Das muss die Gesellschaft lösen. Jetzt ernsthaft. Dafür braucht es nur eine Institution (welche?), „die eine Plattform zur Auseinandersetzung mit diesem Thema schafft.“ Wir sind nur der Beirat, wir werden das nicht entscheiden. Das sollen andere. Nachher heißt es noch, wir würden Zensur ausüben. Es geht ja doch nur um den Satz: „Mein Körper definierter als vom Auschwitzinsassen.“ In der Branche ist das ein üblicher Verstoß, bloß ein rappender Bodycheck. Doof zwar und wir finden das gar nicht schön, aber normal in dieser Szene. Darf man sich das so vorstellen? Ja, nein. Sie missbilligen das und akzeptieren das auch nicht als Stilmittel des Battle-Rap. Aber, was soll’s. Nominiert ist nominiert. Ob das tolerabel ist, sollen andere entscheiden. In unserer Geschäfts- und Verfahrensordnung ist das Thema nicht vorgesehen.

„Deshalb appellieren wir an die politisch wie gesellschaftlich Verantwortlichen in unserem Land, eine ernsthafte Debatte über die Bedeutung und den Deutungsrahmen der Kunst- und Meinungsfreiheit zu führen. Es gilt, über alle Medienformen hinweg eine Institution zu bestimmen, die eine Plattform zur Auseinandersetzung mit diesem Thema schafft.“ [Quelle]

Denn: „Die Problematik, die an diesem Fall deutlich wird, reicht weit über den Musikpreis ECHO hinaus. Es ist eine Debatte, die die gesamte Gesellschaft betrifft.“ [Quelle]

Wolfgang Börnsen. Beiratssprecher. Foto: Hufner

Wolfgang Börnsen. Beiratssprecher. Foto: Hufner

Natürlich betrifft sie die Gesellschaft. Aber konkret geht es jetzt nur um die Zeile: „Mein Körper definierter als vom Auschwitzinsassen.“ Kann man unter Tabubruch abhaken? Wenn dann die Schlussformel sagt: „Wir sind bereit, uns aktiv an dieser Auseinandersetzung zu beteiligen“ [Quelle], so ist das glatt gelogen. Das ist der Beirat, wie er in seiner Stellungnahme bezeugt, eben nicht.

Wenn man dann in die Liste der Mitglieder des Beirats schaut, wird einem unwohl. Da sind Vertreter vom Deutschen Kulturrat, dem Deutschen Musikrat, der evangelischen und katholischen Kirche dabei, gegen diese Stimmen könnte der Beirat nicht diese Entscheidung fällen. Sie müssen die Sache wohl mitgetragen haben. Wie sie konkret abgestimmt haben, kann man nicht wissen, denn die Abstimmung ist geheim (warum eigentlich?). Durch ihre Teilnahme an der Besetzung des Beirats legitimieren sie das Gremium sowieso und es ist damit auch unerheblich. Sie meinen das wahrscheinlich tatsächlich ernst.

Twitterin Kunstfeler hat das eigentlich glasklar erkannt:

Ansonsten herrscht eben Gelassenheit. So sieht es Farid Bang.

Der BVMI sieht es gelassen, denn der hatte es nicht entschieden.

Der Beirat sieht es nicht ganz so gelassen, schiebt das Problem aber vor sich her. Was die beiden Kirchen und die Kulturverbandsvertreterinnen hier kundtun, das ist Vogelstrauß-Taktik nach dem Muster: Ist eben kompliziert: Kunstfreiheit und Meinungsfreiheit sind irgendwie wichtig. Tabubrüche gehören zum Spiel. Satire und Kunst dürfen alles. Beirat ohne Stachel. Die Ruhrbarone sind da weniger zimperlich als ich:

„Die beiden [Kollegah und Farid Bang] verdienen gut mit der Vermarktung antisemitischer Inhalte und der entsprechenden Posen. Das ist nicht dumm, weil es genug antisemitisches Dreckspack gibt, das die Musik der beiden kauft, aber natürlich widerwärtig. Doch genauso widerwärtig wie Kollegah & Farid Bang sind ihre willigen Helfer. Die Schreibtischtäter vom Bundesverbandes Musikindustrie e.V. und seinem Beirat …“ [Quelle]

Daher mal konkret an Olaf Zimmermann, den Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates: Ist es okay, wenn auch im Namen ihrer Institution Ihr Präsident diese Entscheidung mitträgt? Und an den Generalsekretär des Deutschen Musikrates: Ist es okay, wenn auch im Namen ihrer Institution ihr Präsident diese Entscheidung mitträgt? – Oh, Sie sind ja zugleich Präsident des Deutschen Kulturrates. Damit hat sich die Antwort wohl erledigt.

Nein, mit dieser Beiratstoleranz sind Sie Teil des Systems, das sie beklagen. Ist schon ein bisschen heuchlerisch, oder? Oder mehr??

Endlich könnte man mal ein bisschen Farbe bekennen – und lässt es dann. Gratulation, Deutscher Kulturrat; Gratulation, Deutscher Musikrat. Harmloser geht es nicht.


Für Ihre Unterlagen – Mitglieder des ECHO-Beirats:

  • Wolfgang Börnsen (ehem. MdB)
  • Klaus-Martin Bresgott (Rat der Evangelischen Kirche Deutschland)
  • Christian Höppner (Deutscher Kulturrat)
  • Martin-Maria Krüger (Deutscher Musikrat)
  • Uta Losem (Katholisches Büro)
  • Kurt Mehnert (Folkwang-Universität)
  • Ole Oltmann (Musikpädagoge)

Der Deutsche Kulturrat hat mittlerweile eine nicht namentlich gekennzeichnete Erklärung zum Thema verfasst und mir zukommen lassen [der Text hier erschien zunächst auf musikunrat.de]. Darin heißt es unter anderem:

„(…) Laut Satzung ist Zweck des Deutschen Kulturrates „die Förderung von Kunst und Kultur. Er soll auf nationaler, europäische und internationaler Ebene der Kultur und den Künsten die gebührende Geltung verschaffen und die Voraussetzungen für ihren Erhalt und ihre Entwicklung verbessern.“ Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch „Eintreten für Kunst-, Publikations- und Informationsfreiheit“.

Der Deutsche Kulturrat wendet sich entschieden gegen Antisemitismus, Rassismus, Hass und Herabsetzung von Menschen. Er tritt für Toleranz und gesellschaftlichen Zusammenhalt in Vielfalt ein. (…)

Der Deutsche Kulturrat distanziert sich entschieden von Wortwahl und Inhalt des Albums „JBG3“ von Kollegah & Farid Bang.“

Das ist ja schön. Wäre es nicht konsequent, der Missbilligung zumindest insofern Taten folgen zu lassen, mindestens, dass man den Beirat verlässt. Wenn es denn so kompliziert ist, zwischen Kunst-, Publikations- und Informationsfreiheit auf der einen Seite und entschiedener Ablehnung von „Antisemitismus, Rassismus, Hass und Herabsetzung von Menschen“ zu entscheiden? So bleibt der Geruch der Komplizenschaft mit Industrie und Verkaufszahlen und des Maulheldentums, wo man doch initiativ sein könnte. Wenn es um Verkaufszahlen alleine geht, da braucht man am Ende keinen Beirat, der das noch ablehnend abnickt.

Chefmitarbeiter bei Kritische Masse | Website

seit 1997 chefökonom der kritischen masse und netzbabysitter der nmz.

22 Antworten

  1. … Und was will uns der Titel “ Jung Brutal Gutaussehend“ überhaupt sagen? Wird hier ein neuer „gesunder“, „brutaler“ und „schöner“ Typus Mensch propagiert oder soll dieser gar „gezüchtet“ werden? Etwa im Sinne Nietzsches: „Allen Zärtlingen zum Trotz wird sich die blonde Bestie erheben … das frohlockende Ungeheuer, ein Typus Mensch, der von der scheußlichen Abfolge von Mord, Niederbrennung, Schändung, Folter mit Übermut heimkommt wie von einem Studentenstreich …“ Sollen diejenigen, die nicht jung, brutal und gutaussehend sind vertrieben oder zu „Opfern“ werden? Und was geschieht dann mit den physisch und psychisch Kranken? Den Alten und Hinfälligen? Denen, die nicht einem kalten und „brutalen“ Schönheitsideal entsprechen? Und was wird aus einem Land oder besser einer Gesellschaft, in der Horden von jungen, brutalen und gut aussehenden „Bestien“ frei von Zivilisation und Bildung an die Macht gelangen? Und was sind das für Beiräte und Kirchen, die solch einen Unfug zur Nominierung freigeben? Schon mal etwas von Biedermännern und Brandbeschleunigern gehört?

    • Der Titel will nur aussagen: So sind wir (würden wir gerne rüberkommen). Alle anderen sind normalerweise eh Weicheier. Das ist Pose machen. Mehr nicht, leider nicht mehr und nicht weniger. Für ihre Klientel ist das okay, das ist deren Denk- und Fühlschema. Natürlich ist das Käse und hyperspätpubertär.
      Aber es entbindet sie nicht von Resten des Respektes sonst ist es tatsächlich purer zynischer Rassismus. Leider weiß man bei denen nie genau, wann sie was wie meinen. In dieser Grau(s)zone ist es für die sehr bequem. Man meint etwas, was man nicht meint. Die Hörerinnen verstehen es dann so oder so. Man hat ja nix gesagt. Ist wie bei den Höckes und Co. Sagen wir mal so, die leben davon, dass sie „missverstanden“ werden – und damit eben genau richtig verstanden werden. Ist ein bisschen dialektisch.
      Ebenso mit der Judenfeindlichkeit und dem Antisemitismus, der sich nur selten ganz direkt manifestiert – aber immer mitgemeint ist und auch so aufgefasst wird. Im Zweifel hat man aber nichts gesagt. Ist schon „rechter Dreck“.

  2. … Und seit wann läuft Volksverhetzung unter der Kunstfreiheit? Mir – wie Ihnen Herr Hufner – ist es sicherlich egal, ob die Hetze nur so pubertär – unreif dahingesagt wird oder ernst gemeint ist. Sie wird durch ein gerade bei jungen Menschen sehr beliebtes Medium in die Welt gesetzt: ist also „Propaganda“.
    P.S: In der „Jüdischen Allgemeinen“ erschien ein guter Artikel dazu mit dem Titel „Dumm und Dümmer“. Man kann ihn finden, wenn man die Begriffe im Netz eingibt.

    • In der „Jüdischen Allgemeinen“ steht selbst: „Es ist richtig: Solange eine Textzeile nicht justiziabel ist, ist sie – auch wenn sie noch so falsch oder niederträchtig erscheint – von der Kunstfreiheit gedeckt.“ Deswegen, aber auch sonst: Man wird der Sache nicht gerecht, wenn man sie mit dem Recht erreichen will. Wobei das Grundrecht der Kunstfreiheit nicht einfach zu fassen ist. Ich arbeite gerade an einem Artikel dazu. Volksverhetzung wird man anhand dieser Textzeile auch nicht so leicht festmachen können. (Ich kann es nicht.) Unabhängig davon sind aber Teile dieser Rap-Szene ganz offensichtlich antisemitisch durchsetzt. Auch an anderen Beispielen von Kollegah und Co wird man das durchaus festmachen können.

      In der ARD-Mediathek gibt es ein gutes Feature dazu. http://www.ardmediathek.de/tv/die-story/Die-dunkle-Seite-des-deutschen-Rap/WDR-Fernsehen/Video?bcastId=7486242&documentId=51196000

  3. Liest man weitere Texte aus „Jung Brutal Gutaussehend“ kann man durchaus volksverhetzende Elemente wie etwa Zustimmung zu Gewalt etc. erkennen. Auch in anderen Texten: Bei „Taktloss“ heißt es etwa: „Der Fernseher ist an, ich freu mich auf Tote im KZ/Die Vergewaltigung im anderen Film ist auch ganz nett …“ Läuft das unter Kunstfreiheit? Ist nur eine Meinung? Meinungsfreiheit?

    • Das läuft sicher alles unter Text. Das ist vielleicht gewaltverherrlichend. Aber daran wirst Du niemand festnageln können. Ich könnte dir immer eine alternative Lesart anbieten. Und dann bleibt die Frage: Spricht hier das „Ich“ oder die Kunstfigur. Es ist, wie ich oben schon sagte, auch eine Kunst, Dinge so zu sagen, dass sie mindestens mehrdeutig bleiben können (nach außen), in der Szene aber sehr wohl eindeutig verstanden werden. Wenn, dann kommt man meistens nur über den Zusammenhang an die unterschwelligen Bedeutungen. Ist aber alles ein anderes Thema.

  4. Lieber Herr Hufner,
    dann würde das in letzter und absurder Konsequenz bedeuten, dass etwa auch die Hetzreden eines Goebbels unter die Meinungsfreiheit oder die Kunstfreiheit fallen würden? Eine Jury oder ein Beirat könnten begründen, Goebbels habe sich sehr intensiv und mit viel Arbeit – wie ein Künstler – auf seine Reden vorbereitet. Die von ihm gewählte, bewusst rohe und primitiv – rassistische, verachtende Sprache sei nun mal im „nationalsozialistischen Genre oder Umfeld“ üblich, das sich als von unten, von der Strasse kommend und gegen die bürgerlichen Eliten protestierend definiere. Die Zustimmung der Massen zeige zudem, dass er „gut“ sei – und man könne seinen Sprechgesang für einen Echo nominieren?
    In was für einer abstrusen Welt leben wir eigentlich? Und wenn dies „erlaubt“ wäre, dann wäre letztendlich „alles erlaubt“…

    • Lieber Herr Klotz,
      in Sachen Goebbels bin ich nicht sicher. Sicher ist aber, dass Meinungs- und Kunstfreiheit ihre Grenzen dann finden, wenn andere Rechte betroffen sind. So werde ich zum Beispiel nicht eine Komposition von Moritz Eggert als die meine ausgeben dürfen. Dass es sich dabei um Kunst handelt, dürfen wir da voraussetzen. Umgekehrt mag es Sie vielleicht erstaunen, dass heute teilweise (oder zur Gänze, ich weiß es nicht), die Texte von Josef Goebbels zugänglich sind. Hier über die Bayerische Staatsbibliothek (http://www.1000dokumente.de/index.html/index.html?c=dokument_de&dokument=0200_goe&object=translation&l=de). Für den ECHO kann man ihn nicht nominieren, dafür wäre zur Zeit seine Verkaufszahlen zu gering.

      Sie sollten sich immer vor Augen halten: Die Grundrechte sind Schutzrechte für die Individuen. Sind eher nicht Verbotsauflagen. Die Kunst ist frei heißt es da. Und ja, soweit ich in informiert bin stimmt die Aussage: „Was nicht verboten ist, das ist erlaubt“ meistens. Aber deswegen ist ja auch nicht alles erlaubt. Aber vor allem auch unabhängig von Rechtsgeschichten. Der ECHO-Beirat hätte kann ohne jeden Anflug und das Bemühen der Rechtspflege gegen die Nominierung aussprechen können. Dass er dies nicht gemacht hat, das darf man ihm durchaus vorwerfen, unter die Nase reiben …

      Schauen Sie und werfen Sie bitte mal einen Blick zurück in die Vergangenheit. Wenn man Traber/Reininghaus‘ Buch „Schubert und das Wirtshaus“ ein bisschen durchblättert, wird man sehen, welche Anstrengungen beispielsweise der Autor Müller für die Texte aufwenden musste, die den Müller-Liedern bei Schubert zugrunde liegen. Um nicht der Zensur zum Opfer zu fallen, musste er Umwege der Sprache finden, die man, wenn man es zu lesen verstand, sehr wohl als gesellschaftskritisch auffassen konnte. Für den einen ist es eine Blume … Und es funktioniert leider auch anders herum, wenn FPÖler blaue Kornblumen am Revers tragen.

      Ich denke aber, das können die Rapper nicht für sich in Anspruch nehmen. Ein Satz wie zu den „definierten Körpern“ ist, wenn überhaupt, eben als antisemitische Äußerung zu dechiffrieren, eher noch als eine allgemeine Persönlichkeitsverletzung, als zynische Geschmacklosigkeit. Vielleicht eben auch mehr. Ob sich da irgendein Staatsanwalt wegen einer Anzeige einschalten wird, halte ich für möglich, aber unwahrscheinlich. Georg M. Oswald hat in seinem gerade erschienene Buch „Unsere Grundrechte – Welche wir haben, was sie bedeuten und wie wir sie schützen“ (München 2018) natürlich auch dazu was geschrieben: „Meinungsfreiheit schützt auch das Ressentiment. Abwertende Pauschalurteile über Hautfarben, Religionszugehörigkeiten, Nationalitäten. Ethnien sind erlaubt. Erst das Aufstacheln zu Hass, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen steht als Volksverhetzung unter Strafe.“ (S. 62).

      Wie gesagt, das darf einen aber nicht daran hindern, gegen Ressentiments vorzugehen, sie zu entkräften und Menschen davon zu befreien. Diese Chance hat der Beirat des ECHO vertan. Das ist schmerzhaft und ärgerlich und es gibt allen Grund, den dafür Verantwortlichen das vorzuwerfen.

  5. Lieber Herr Hufner,

    Sie schreiben, die Kunst – und Meinungsfreiheit hat dort ihre Grenzen, wo die Rechte anderer verletzt würden. Bei in der Öffentlichkeit gemachten Aussagen wie „Mein Körper definiert sich … “ oder „ich freu mich über Tote im KZ“ werden aber die Grundrechte anderer – in diesem Falle unserer jüdischen Mitbürger und die der Überlebenden der KZs massiv verletzt und beschädigt. Und ich rate den jüdischen Gemeinden in Deutschland hier ein Klage einzureichen: Wenn sie vor deutschen Gerichten wohl nicht Recht bekommen, so sicher beim EU – Gerichtshof für Menschenrechte.
    P.S. Besonders zynisch: Heute findet in Polen unter dem Motto „Marsch der Lebenden“ ein Gedenktag für die Holocaust – Opfer statt – und just an diesem Tag findet in Deutschland der Echo statt, mit Teilnehmern, die dies infantil ins Lächerliche ziehen. Armes, dummes Deutschland!

  6. … und der Echo ging nun doch an Kollegah und Co.
    Es ist eine Katastrophe – gerade auch im Hinblick auf das friedliche Zusammenleben der Kulturen und das internationale Ansehen unseres Landes.
    Die Texte Herrn Blumes (Kollegahs) sind voll von Hass, Niedertracht, Verachtung von Frauen und Minderheiten, Intoleranz und Antisemitismus. Die Botschaft der Preisvergabe an die Jugendlichen ist fatal: mit Hass und Gewalt könnt ihr im Deutschland 2018 erfolgreich sein und sogar die höchsten Kulturpreise erlangen. Wir, die Beiräte und Juroren legitimieren das indirekt und indem wir Preise verleihen, zeigen wir, dass wir das gut finden – Man gibt einem Hund ja auch nur einen Preis, wenn er etwas tut, was man gut findet. Die Jugendlichen denken, der sagt das und ich MACH das. Wer sät wird ernten und die Saat wird hier düster ausfallen.
    Bezeichnend auch, wie feige sich die Beiräte und Juroren wegdrücken und keiner zum Artikel Herrn Hufners Stellung bezieht.

  7. Ja, genau! In der „Frankfurter Allgemeine“ erschienen heute 3 interessante Artikel dazu.
    Besonders interessant ist eine Stelle: Kritikern (von Herrn Felix Blume und Co.) werde mit offener Gewalt gedroht. Und diese Einschüchterungsversuche vor und während der Echo – Preisvergabe hätten wohl auch beim Einknicken des Ethikrates (ohne Ethik) und der Juroren eine Rolle gespielt. Hatten die (Kirchen -) Räte Angst um ihre Unversehrtheit und die ihrer Familien und haben deshalb nachgegeben? Tatsächlich tritt Herr Blume in „Videobotschaften“, die dem Steinzeit – Stil der IS – Videobotschaften nachempfunden zu sein scheinen – mit bärtigem Gesicht und drohender, finsterer Mine als „Guru“ seiner Herde vor die Kamera. Sein Youtuber droht in einem Video offen den kritischen Journalisten, sie würden untergehen und ihre Lügen würden ohnehin nur noch von den über 40-jährigen Opas gelesen und ernstgenommen. Bald werden wir, die neue, junge und brutale Generation (und „wir“ sind schon Millionen) an der Macht sein und dann werden „sie“ verstummen …
    Klingt ein wenig wie die NS – Einschüchterungsversuche gegenüber der kritischen Presse in den 20er Jahren des vorigen Jahrhunderts: So wurde dem Herausgeber der „Fackel“ Karl Kraus offen gedroht: Es hat sich „ausgefackelt“ oder wir werden „abfackeln“ oder „nicht mehr lange fackeln“. Die ganze Sprache, wie etwa „Jung Brutal Gutaussehend“ ist offen dem NS -Sprachstil nachempfunden.
    Ich kann hier nur betonen (auch wenn dieser Satz schon überbeansprucht und häufig zitiert wurde): Wehret den Anfängen!

  8. Lesen Sei einmal folgendes Zitat heute in der FAZ über die Nominierung, lieber Herr Hufner.

    Ich bin also längst nicht der Einzige, der hier einen eklatanten Missbrauch unseres hohen und zum Glück sehr weit gefassten Wertes der Kunstfreiheit konstatiert: Ein Missbrauch, um rassistischen hate speech zu verbreiten.
    Zitat aus der FAZ: “ … Es gehe beim Echo um Masse (Verkaufszahlen) und nicht um Klasse, so lautet eine Entschuldigung der Jury, warum der Preis dennoch verliehen wurde… Wichtiger war aber die Entscheidung der Jury, die Nominierung der beiden Männer überhaupt zuzulassen, und zwar in „Sinne der Kunstfreiheit“. So lassen sich in Deutschland mittlerweile selbst Antisemitismus, Vergewaltigung und Menschenverachtung als Kulturgut verkaufen: Man muss nur die dümmste Verpackung zur Kunst erklären. Und es braucht Mitläufer (Juroren) von denen hier nicht ein einziger den Mut hatte, dieser Farce den Rücken zu kehren“ Zitat Ende. (Anm. Sie hatten schon zuvor diesen Mut, Herr Hufner!)
    … Und was sind das überhaupt für degenerierte Wertungskriterien, in denen die Verkaufszahlen – sprich die „Kohle“- über die Qualität einer Kunst entscheidet? Es wäre, wie wenn etwa im Jahr 1938 ein Sprechgesang über Texte aus „Mein Kampf“ den Echo erhalten würde und eine Jury würde dies Kritikern gegenüber damit begründen, dass dieses Buch zur Zeit nun mal eines der am meisten verkauften Bücher in Deutschland sei: Inhaltliche, qualitative, ethische oder moralische Fragen seien dabei für die Jury aber kaum relevant.
    Und nur weil sich Hass, Gewalt, Antisemitismus, Vergewaltigung und moralische Verrohung im Deutschland 2018 am besten verkaufen, vergibt diese Jury dafür den Echo. Pfui! Für das Ausland ist er wieder da: Der hässliche Deutsche!

  9. Ergänzung zum Pingback oben „Der Ethikrat des Bundesverbandes der Musikindustrie sagt …“:

    … und mittlerweile haben auch einige renommierte Künstler den Echo aus Protest wieder zurückgegeben. Und dies sollten alle anständigen Künstler in Deutschland tun. Musikindustrie! welch ein roher, hässlicher und kalter Begriff: Warum spricht man nur bei der Musik von „Industrie“ und nicht von Malereiindustrie oder Literaturindustrie? (Es gibt zwar Industriemalerei, etwa wenn Industriegebäude künstlerisch dargestellt werden und es gibt Literatur zur Industrie – aber das ist etwas anderes.) „Musikindustrie“, das klingt so hässlich und kalt wie Liebesindustrie, Körperindustrie – oder wenn man sagen würde Moralindustrie, Religionsindustrie oder Ethikindustrie.

    • Zumindest die Literaturindustrie hat schon sehr früh Alexis de Tocqueville in seinem Buch „Über die Demokratie in Amerika“ (1835) erwähnt. Musikindustrie ist ausnahmsweise mal eine korrekte Bezeichnung für das erwähnte Musikgebiet. Die Häßlichkeit gehört nicht nur dazu, sondern ist Grundlage des Geschäftsmodells.

  10. Ja, da haben Sie Recht! Die Hässlichkeit der „Musikindustrie“ ist hier ein Spiegel des Versuchs, reine Geldgier mit der Vermarktung von ihrem Ursprung nach eigentlich immateriellen, kulturellen und moralischen Werten zu befriedigen. „Musikindustrie“ klingt auch nach kaltem Orwell – Staat. Wie wenn wir morgen in der Zeitung lesen würden: Die Führung hat erklärt, dass das Budget der Kulturindustrie (Musik, Literatur etc.) drastisch heruntergefahren werden soll. Dafür soll aber die Propagandaindustrie mit deutlich mehr Mitteln gefördert werden …

  11. Die Plattenfirma BMG (Bertelsmann) hat die Zusammenarbeit mit den beiden Rappen nun gestoppt. Wären die Wellen der Empörung öffentlich aber nicht so hochgeschlagen und der Echo ohne Skandal über die Bühne gegangen, so hätten sie dies wohl nicht getan. Das heisst de facto, nicht die antisemitischen und rassistischen Inhalte an sich, wie „Mache mal wieder nen Holocaust“ oder „Jeder Syrer ohne Aufenthalt möchte eine Frau wegknallen“ oder „Wir ballern mit der Gun auf Menschen..“ haben sie dazu veranlasst, dies zu tun, sondern die Angst ums Image. Es bleibt ein fahler Beigeschmack: Ohne den gesellschaftlichen Aufschrei, hätten sie gerne weiterhin mit diesem Dreck fette Kohle gemacht…

  12. Hier ein Rechtsanwalt zum Thema, ob der Satz unter Volksverhetzung läuft:

  13. Bernd-Uwe Grand sagt:

    Erschütternd ist hier alles: hasserfüllte und menschen- wie lebensverachtende Wahnvorstellungen, die an sich schon durch Ihr sich zeigen in der Welt Anlass zu tiefer Traurigkeit geben, gehen durch skrupellos vermarktende Produktion in eine dezidierte und multiplizierte Darstellung und werden durch einen gesellschaftsfähigen Preis auch noch parkettfähig. Nicht genug also damit, dass, wie Herr Klotz treffend konstatiert, mit Dreck anscheinend Kohle verdienen lässt. Zutiefst verstörend noch viel mehr, dass es dafür zahlreiche Konsumenten zu geben scheint, noch dazu in unserem Land, das Buchenwald, Auschwitz, Dachau und den Holocaust mit unendlich ungezähltem Leid geboren hat, nein: nicht genug damit. Etablierte gesellschaftsfähige Jurys, Gremien, Beiräte bestimmen und vergeben, nicht zuletzt unter dem Vermerk einer gewissen Kunstfreiheit eine Preistrophäe für diesen rassistischen, antijüdischen, lebensverachtenden Wahnsinn. Dabei ist Kunst immer auch ein Spiegel ihrer selbst!

  14. Es ist interessant, dies 48 Stunden vor dem Moment zu lesen, in dem das Schicksal einer Nation wie Kolumbien entschieden wird. Entweder nimmt diese denselben Kurs Kubas- oder schlimmer: Venezuelas, wo etwa ein drittel der Kleinkindern aufgrund von Mangelernährung geistig schwach werden- oder den Weg zu einem liberalen Kapitalismus. Nach einem katastrophalen achtjährigen Regierung des“Friedensnobelpreisträger“ Santos ist das Land einen fruchtbaren Boden für den Populismus geworden, deswegen ist der erste Ausweg, so absurd wie er klingt, nicht auszuschliessen. Daher ist es mir nicht möglich, mich im Moment zufriedenstellend mit dieser Angelegenheit zu befassen, deswegen bitte ich als Leser um Verständnis.Bin selber Musiklehrer und unterrichte in einer Musikschule seit 28 Jahre.

  15. Eberhard Klotz sagt:

    Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf hat nun entschieden, dass Zeilen wie der Imperativ „Mache mal wieder nen Holocaust“ nicht zu Gewalt auffordern und nicht den Strafbestand der Volksverhetzung erfüllen.
    Ebenso stellen Aussagen wie „Mein Körper definierter als von Auschwitzinsassen“ und „Mache Asche wie ein KZ – Ofen“ keine Beleidigung, Demütigung oder Schmähung Verstorbener oder von Opfern der Schoa dar. Unbedenklich ist auch „Ich würde lügen, Kind, wenn ich sagen würde, ich hätte noch nie ne minderjährige Bitch missbraucht“ oder „Ey, ich komm in dein Wohlstandsviertel mit dem Wagen voll Rauschgift/ Und wenn die Ladung verkauft ist, gleicht die Gegend Lagern von Auschwitz“. Laut dem Leiter der Düsseldorfer Staatsanwaltschaft, Herrn Ralf Herrenbrück, wiegt die Kunstfreiheit hier mehr. Aussagen wie die oben zitierten, können nun in Deutschland – unter dem Segen der Staatsanwaltschaft Düsseldorf – unbedenklich millionenfach verbal, über Printmedien oder Tonträger verbreitet werden. Sofern nur das Etikett „Kunst“ darauf geheftet wird, sind strafrechtliche Konsequenzen nicht zu befürchten.

    Dass es hierbei auch „Etikettenschwindel“ geben könnte und hinter der Etikette „Kunst“ das „Produkt“ Ideologie, Hass, Antisemitismus, Rassismus, Frauenverachtung verpackt sein könnte, scheint für die Herren Staatsanwälte allerdings eine zu komplexe Überlegung zu sein.
    Und gerade so war es vor 1933: Die hyper – liberalen Freiheitsrechte der Weimarer Republik wurden gezielt missbraucht, um eine verbrecherische Ideologie zu etablieren. Ein Höcke müsste in einem solch geistigen Klima seine Rede vom „Mahnmal der Schande“ nur als Performance – Kunst oder als Ironie deklarieren, und er könnte in Deutschland frei agieren. Selbst die Hetzreden eines Goebbels könnten so von heutigen Richtern und Staatsanwälten als Kunst, als eine Art Sprechgesang, legitimiert werden. Etwa in dieser Form: „Der bewusst rohe, kriminelle, antisemitische, rassistisch – hetzende Ton sei nun mal für das nationalsozialistische Genre und Milieu üblich, gleichsam eine für diese Kunstform typische Ausdrucksweise, ein rein künstlerisches Stilmittel des Nazi – Raps.

  1. 17. April 2018

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