Sondershäuser Kompositionsstipendium – wer gewinnt: Komponist oder Ausschreiber?

Das glücklichste nach Uraufführungen ist immer eines: die Person, die auf das Podium eilt und sich bei Orchester, Dirigent und Publikum für die Premiere bedankt. Das löst Emotionen aus, als sei es eine Oscar-Preisverleihung. Fehlen nur noch Widmungsworte an Mama und Familie. Das bleibt einem meist bei solchen Veranstaltungen der Neuen Musik erspart. Was an Arbeit und Ermöglichung dahintersteckt, bleibt meistens verborgen. Öffnet man die diesjährige Ausschreibung für das Sondershäuser Kompositionsstipendium, welches zwei Ausgewählte mit Uraufführungen ihrer Orchesterwerke beglückt, sieht man mehrere Seiten des Aufwandes:

Werbung

  • Das Loh-Orchester Sondershausen stellt sich samt Dirigent und Aufführung in einem seiner Konzerte zur Verfügung.
  • Ein lokaler Sponsor fördert das ganze Projekt.
  • Die Thüringer Landesmusikakademie Sondershausen stellt sich als Enstehungsort für die Komposition zur Verfügung.
  • Eine Jury wählt aus den Einreichungen aus.
  • Zwei Komponistinnen oder Komponisten schreiben am Ende dieser Vorläufe als Auserkorene ihre Orchesterstücke.

Belohnt wird dies mit zwei Aufenthaltsstipendien zu je 5000 Euro. Nehmen wir nun eines genauer unter die Lupe: 3500 Euro gehen davon an die Landesmusikakademie Sondershausen, 1500 Euro verbleiben konkret in der Hand des Komponisten oder der Komponistin, als Geld zur freien Verfügung während des dreimonatigen Aufenthalts in der Landesmusikakademie. Im Kursprogramm der Akademie kostet z.B. ein Einzelzimmer für drei Tage 115 Euro, pro Tag rund 38 Euro, mal dreissig Tage im Monat sind dies 1150 Euro, mal drei Monate 3450 Euro, also nicht ganz der Teil des Stipendiums, der bei der Landesmusikakademie verbleibt. Der Komponist erhält 1500 Euro, geteilt durch drei die Monate seines Aufenthalts 500 Euro pro Monat. Mag die Kostendeckung für die Landesmusikakademie plausibel sein, wobei die Frage erlaubt sei, ob nicht bei einem solch langem Aufenthalt ein Rabatt möglich wäre, also man auch mit 2500-3000 Euro zurecht käme, reicht sie für den Komponisten nicht aus. Es geht aus der Ausschreibung z.B. nicht hervor, ob Reisekosten getragen werden. Dazu kommen die persönlichen Umstände eines jeden Komponisten, z.B. doppelte Haushaltsführung. Nicht jeder wird es zustande bringen, seine heimische Wohnung dauerhaft zwischen zu vermieten, nicht jeder Job, z.B. eine kleiner Lehrauftrag, kann in der Zeit aufgegeben werden, wobei sich in solch einem Fall wieder die Fahrtkostenfrage stellen würde. Dazu kommt die Frage, ob 500 Euro wirklich so grosszügig sind, bedenkt man, dass der Hartz-IV-Regelsatz nur etwas mehr als 100 Euro für eine alleinstehende Person darunterliegt. Mag auch für Unterbringung und Vollverpflegung gesorgt sein, das erinnert ein wenig an die sogenannten „Aufstocker“, die zu wenig verdienen, um ohne Sozialleistungen zu überleben und trotz einiger Anrechungsboni seitens der Sozialbehörde wieder durch den Einsatz des Restverdienstes um ihrer Hände Arbeit gebracht werden. Der monatliche Betrag von 500 Euro geht also nur gut, wenn man kinderlos ist und Hotel Mama rettend hinter einem steht.

Aber dies nimmt man alles klaglos in Kauf, da es um die Uraufführung eines Orchesterwerks geht, eine verführerische Herausforderung für jeden Berufsanfänger. Wenn das Werk nun vollendet ist, verkündet die Ausschreibung, dass immerhin die GEMA-Kosten durch das Orchester getragen werden. Dies ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit: wer Musik spielt, deren Schöpfer noch nicht länger als siebzig Jahre verstorben sind, muss GEMA-Gebühren zahlen. Punkt. Und klar, wenn der Komponist oder die Komponistin Mitglieder der GEMA ist, wird diese Person auch von dieser ihre Tantiemen für die Stückaufführung erhalten. Auch dies ist ein Muss. Punkt. Und kein Ersatz für nicht mögliche Honorare oder Stipendienhöhen.

Der Hammer verbirgt sich allerdings hinter den Orchestermaterialkosten, die der Komponist selbst zu tragen hat. Das heisst, bekommt er für die Komposition nur 1500 Euro – was nicht einmal die angemessene Hälfte eines Honorars nach der alten 2004er-Honorarrichtlinie des Komponistenverbandes ohne Anpassungen an die heutigen Verhältnisse ist, das Stipendium oder Honorar in der Hinsicht mindestens 3500 Euro betragen sollte – , so muss er die Materialkosten, im günstigsten Falle zwischen 300 bis 400 Euro nach der Besetzung des Lohorchesters, ohne Schreibhonorar obendrein selbst tragen. Nachdem das Stipendium selbst nicht für das Lebenswerk ausgeschrieben ist, sondern eine konkrete Gegenleistung voraussetzt, ist es wohl zudem voll versteuerungspflichtig. Ausserdem nicht die Kosten für die Sozialversicherungen zu vergessen. Um beim Hartz-IV-Aufstocker zu bleiben: da sind Steuern und Versicherungskosten bereits abgeführt! Dazu kommt eine weitere unentgeltliche Einbringung in das Kulturleben der Landesmusikakademie.

Was ist nun zu tun? Das muss jede teilnehmende Person selbst für sich berechnen, ob sie diese Leistungen für den entstehenden Aufwand in Kauf nehmen kann und will. Was die Ausschreiber machen könnten:

  • Die 50 Euro, die zwischen der monatlichen Einzelzimmerbelegung von 3450 Euro und dem Akademieanteil am Stipendium liegen, den Stipendiaten zukommen lassen.
  • Das Stipendium auf 1000 Euro pro Monat erhöhen oder statt zwei Stipendien nur noch eines ausschreiben.
  • Beide Stipendien beibehalten und die Komponisten zuhause komponieren lassen, abgesehen von 1-3 öffentlichkeitswirksamen Terminen im Umfeld der Landesmusikakademie oder des Loh-Orchesters.
  • Auf alle Fälle Reiskosten übernehmen und die Herstellungskosten des Orchestermaterials ordentlich begleichen. Ist der Komponist ohne Verlag, steht ihm die Leihgebühr zu.

Wie immer die Ausschreiber vorgehen mögen: eine Neuausrichtung tut Not! Gerade in Zeiten von „art but fair“ sollten auch Stipendien für Berufsanfänger ordentlich bezahlt sein und nicht als Eintrittskarte in das Reich der permanenten künstlerischen Unterbezahlung ausgestaltet sein.

Liste(n) auswählen:
Unsere Newsletter informieren Sie über Neuigkeiten im Badblog Of Musick. Informationen zum Anmeldeverfahren, Versanddienstleister, statistischer Auswertung und Widerruf finden Sie in unserer Datenschutzbestimmungen.
Komponist*in

Komponist*in

Eine Antwort

  1. Du hast in jeder Hinsicht recht mit dieser Analyse, lieber Alexander, das Schlimme ist nur – egal wie pervers die Umstände dieses „Stipendiums“ sind….irgendwelche Dumme werden sich immer dafür finden, so verzweifelt sind wir alle inzwischen schon geworden…..