Offizielle Statements der GEMA (Harald Heker) und der VG Musikedition zum Thema GEMA im Kindergarten

Patrick Hahn machte auf die Thematik „GEMA in Kindergärten“ aufmerksam, hier eine juristische Diskussion darüber. Natürlich wollen wir der GEMA nur Gutes, dennoch entsteht der Eindruck, dass man sich hier ein bißchen ein Kuckucksei der VG Musikedition zuschieben hat lassen (deren Motivation allerdings auch wieder verständlich ist). Wie auch immer: Tatsache ist, dass die Öffentlichkeitswirkung nicht ideal ist und die Angelegenheit bei den meisten falsch ankommt, auch wenn die Hintergründe nicht so dubios sind, wie es gerne dargestellt wird, sondern eher ein logisches Resultat der notwendigen Verflechtungen von Urheberrecht und Verlagswesen. Lassen wir daher die Beteiligten selber aber auch zu Wort kommen:

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Dies schreibt Harald Heker, Vorstandsvorsitzender der GEMA:

Die VG Musikedition verfügt über keine ausreichende Inkassoorganisation, um in Deutschland eine flächendeckende Betreuung der Kunden zu gewährleisten. Im Jahre 2009 hat sie daher mit der GEMA Verhandlungen über deren Mandatierung aufgenommen. Die GEMA hat den Inkassoauftrag übernommen und mit dessen Umsetzung Anfang 2010 begonnen. Im Vorfeld haben die VG Musikedition und die GEMA die maßgeblichen Trägerorganisationen von Kindergärten und ähnlichen Einrichtungen, die Kommunalen Spitzenverbände und die beiden großen Kirchen, umfassend informiert. Die Pressestelle hatte dafür in Zusammenarbeit mit der VG Musikedition und der Direktion Außendienst ein Kommunikationskonzept entwickelt, zu dem PR-begleitende Maßnahmen sowie ansprechende und leicht verständliche Informationsmaterialien (Flyer) gehören, die an die Kindergärten verschickt wurden.

Das Inkasso beruht auf den von der VG Musikedition für den Nutzungsbereich veröffentlichten Vergütungssätzen. Diese stellen auf die Einrichtung ab und beginnen mit der Stufe für 500 Kopien im Jahr. Der Preis hierfür beträgt EUR 56,- (ohne Umsatzsteuer). Da die Träger der Einrichtungen ganz überwiegend in Organisationen Mitglied sind, die einen Gesamtvertrag mit der GEMA unterhalten (wie vor allem die Kommunalen Spitzenverbände und die großen Kirchen), reduziert sich der Betrag um den Gesamtvertragsnachlass von 20 %, so dass sich eine Vergütung von EUR 44,80 (ohne Umsatzsteuer) ergibt. Ein Beispiel, das diese Tarifhöhe in Relation setzt: Das Liederbuch „Rolfs Vogelhochzeit (eine Geschichte in 12 Liedern zum Singen, Spielen…)“ z.B. kostet (bei Amazon) EUR 14,95, d.h. bereits der Kauf von 4 Exemplaren des Buches (EUR 59,80) übersteigt die Vergütung für 500 Kopien, wenn der Gesamtvertragsnachlass berücksichtigt wird: Diese beträgt EUR 47,94 inkl. 7 % Umsatzsteuer.

Und dies ist die offizielle Verlautbarung über den Vorgang von der VG Musikedition selber

Moritz Eggert

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