Vorschlag für eine Reform der deutschen Sprache
„Hierbei ist es die Zuständigkeit von e Bezirksbürgermeistere, Hilfestellung zu leisten und de Bittstellere bei den jeweiligen Anfragen zu unterstützen. E Bittstellere kann sich jederzeit bei de zuständige Pförtnere über den Verlauf dieser Anfrage informieren.“ Geht doch, oder?