Die jetzige Reform der GEMA geht so weder für U noch E! Stand, Kritik, Zurück auf Null, Lösungsansatz

Wisst Ihr, was mich am meisten am GEMA-Reformvorhaben beunruhigt? Dass Vieles für die Sparte E Musik wie aber auch die Sparte U-Musik gar nicht einschätzbar ist, was an Verlusten eintreten wird. Dass diese eintreten werden, das ist keine Frage und würde jede Reform mit sich bringen. Fürwahr kann man das bisherige System der kollektiven, solidarischen Verteilung und Förderung verbessern und erneuern. Aber wenn man den Eindruck hat, dass zukünftig in der Verteilung klassischer und zeitgenössischer Musik das Geld nur noch Richtung Tote fließen wird, ist man wirklich beunruhigt. Das wird passieren, wenn nicht mehr das Werk für jede Aufführung, egal an welchem Ort es gespielt wird, die bisher in E übliche gleiche Tantieme erhält und ein Ausgleich in einem inkassoorientierten System aufbleibt.
Wenn ich mich richtig erinnere, gab es früher, so vor zehn bis fünfzehn Jahren, schon einmal Gedanken zur Inkasso-Orientierung. Aber es gab sogar Ideen, bei sehr hohen Inkassi einen mittleren zweistelligen Prozentsatz abzuziehen und das nach unten als Zuschlag auf geringere Inkassi zu verteilen. Selbst wenn man weniger Prozente ansetzen würde, würden hohe Inkassi selbst mit dem o.g. Prozentsatz immer noch mehrinkassieren als heute. Hohe Inkassi meint hier: Großes Orchester, teure Hochpreisfestivals, etc. Aber: Gibt’s nicht, ist nicht angedacht. Es liegen zudem noch gar keine Berechnungen vor, was das an Verlusten für Otto und Maria Normalkomponist:in in der Sparte E bedeuten wird. Wenn das bisherige System fällt und ein neues ohne Ausgleich kommt, kann man je nach Streuung des Repertoires nach Besetzungsarten mit mutmasslich 70%-90% Verlusten in der Verteilung rechnen.
Man fragt sich: Warum muss ausgerechnet die Verteilung denn komplett inkassoorientiert, ohne Zuschlag sein? Man bekommt darauf keine Antwort. Doch, eine kleine schon. Jetzt gibt es Aufschlüsselungen dazu. In einem Konzert werden nach dem neuen KUK-Tarif, der E ersetzen soll, Kunstmusik Konzert, daher KUK, geschützte Werke nur noch nach dem Anteil des Abendkassen-Inkassos, der an die GEMA geht, abgerechnet. Gibt es nur ein geschütztes Werk, geht das ganze Geld, nach Abzug des Kostensatzes und des für soziale-kulturelle Zwecke, an die Rechteinhaber. Bisher ging davon ein Teil in den großen kollektiven Topf. Davon wurde ein Teil umverteilt, damit jedes Werk an jedem Ort dieselbe Tantieme erhält. Nun gilt das US-Prinzip, das eigentlich derzeit als Ausbund des Trumpismus in Europa gilt: the winner takes all. Selbst wenn das geschützte Werk nur eine Bearbeitung ist, dürfte roh auf die neuen Regeln geblickt, dann der Rechteinhaber der Bearbeitung alles mitnehmen, falls das bearbeitete Werk selbst nicht mehr geschützt ist, wenn das nicht noch anders geregelt wird.
Gibt es mehr geschützte Werke an dem Abend, bekommt das am meisten Tantieme, das am längsten dauert. Ist z.B. ein kurzes, neues Werk für Orchester einer jungen komponierenden Person im Programm von fünf Minuten Dauer, spielt der Solist des Instrumentalkonzertes dann eine als Werk geschützte Zugabe von sieben Minuten für Violine solo, erhält das Solowerk mehr als das Orchesterwerk. Erst in der Förderung, soll nun die Besetzung, dann nochmals der Kulturkontext, also Spielort, Veranstalter, Aufführende, bepunktet werden. Glücklich, wer jung ist: hier sollen bis wohl 30 oder 35 Jahre die Punkte doppelt gewichtet werden. Wenn man genau hinsieht, ist das aber mit dem Besetzungsanteil und dem Punktsystem für die Bedeutung des Aufführungskontextes keine Förderung mehr, wie die derzeitige Wertung. Nein, das ist ein Zuschlag, ein NPA-Zuschlag nach GEMA-Sprech. Mehr nicht. Und eigentlich hiermit nur ein zweiter Teil zur Berechnung des vollständigen Inkassos. Nach Darstellung der GEMA soll dieses Zuschlagssystem aufkommensunabhängig sein. Mit dem konkreten Bezug auf Besetzung, Spielort, etc. ist es dies natürlich schon.
Fragwürdig ist dann die Sache mit der Beteiligung an der Wertung U, die nun zu einer allgemeinen Wertung für Alle werden soll. Die Beteiligung für KUK, Ex-E, okay. Doch damit wird dann Ex-E noch direkter am U-System beteiligt als es bisher durch die Zuweisung der Mittel für die Wertung E aus dem 10%-Abzug für soziale-kulturelle Zwecke erfolgte, den vor allem U aufgrund seiner Größe leistet, aber eben auch alle in E ihn abführen müssen.
Zudem ist mit dem KUK-Tarif vollkommen offen, was mit all den U-Werken passiert, die durch den Werkausschuss nach E eingeordnet wurden oder in den Zwischenbereich zwischen U und E, der aber am Mindestpunktsystem von E teilhaben läßt? Das betrifft vor allem den Jazz, der sich bisher ziemlich bedeckt hält. Das betrifft die elektroakustische Musik genauso.
Sehr wohl kann man natürlich den Streit um die Einwertung eines Werkes beenden, wenn man sagt, was unter dem E Tarif gespielt wird, ist E, was nicht, eben U. Das Problem ist allerdings, dass man als Veranstalter, wie es mir als Komponist wie als solcher passierte, zwar sogar den Tarif E angibt, die GEMA das aber als U abrechnet. Kommt jetzt ein neuer Tarif KuK, wer garantiert mir, dass GEMA-seitig nicht diese Abrechnungsfehler passieren? Dass andere Veranstalter ihrerseits bei der Eingabe an einer Stelle falsch abbiegen und statt den E Tarif den U Tarif befüttern oder statt dem neuen Tarif dann doch bei U landen? Jetzt kann man hier protestieren und zur Not das Werk dem Werkausschuss vorlegen. In Zukunft soll der dann noch existieren, aber bisherige Werke aus E, die dann in U genutzt werden, richtig bepunkten. Dazu muss man wissen: in E sind die Punkte starr an Besetzung und Dauer gebunden. Ist man sich uneins, ob ein Werk E oder U angehört, gibt es immerhin Mindestpunkte. Gibt es dann E nicht mehr, kann man in U heute schon maximale Punkte vergeben. Doch geht es dann noch nach Besetzung und Dauer oder dann erst Recht nach ästhetischen Kriterien, ob man die maximal möglichen Punkte erhält? Würde man nur die Sicht auf die Nutzung im „richtigen“ Tarif beschränken und dazu Widerspruchswege minimieren, würde man sich den zukünftigen Streit, wie ein ehemaliges Werk aus E dann U zu sehen ist, ersparen.
Man könnte das auch lösen, indem man das leicht KI-basiert bereits bei der Werkanmeldung durch ein Online-Tool mit den Meta-Daten vornimmt und mit einer automatisierten Plausibilitätsprüfung checkt und somit der Werkausschuss nur in automatischen Zweifelsfällen tätig werden muss, wenn es der Musikdienst nicht bereits erledigen kann.
Doch was uns nun inkassoorientiert, ausgleichsbefreit blüht: die bisherige Wertung E, die wie der Tarif E die Realität ausglich, dass ein Werk aus E in der Regel maximal ein- bis dreimal aufgeführt wird, dass seine Produktion auch heute immer noch Zeit und Aufwand erfordert, dem eine Abrechnung in U nicht gerecht würde. Man tut jetzt so, als würden E-Komponierende durch Verteilung und Wertung unglaublich „reich“. Doch hört man genau in die Kollegenschaft hinein, ist das eben nicht der Fall. Das System schafft Zuverlässigkeit und bildet passgenau die Arbeitsrealität von E-Komponierenden der zeitgenössischen Musik ab.
Die neue KuK-Förderung wird zudem am Ende so eng ausfallen, dass sie eben keine Förderung ist, auch wenn sie so heißt, sondern sie ist dann wohl das Ausgleichssystem für die dann wegfallende heutige Verteilungssystematik. Nachdem in der KuK-Verteilung nur noch Dauern, aber keine Besetzung mehr berücksichtigt werden, nach dem Motto, Solowerke finden im niedrigen Inkasso statt, große Besetzungen im hohen Inkasso, kann die Besetzung nur noch dort Eingang finden. Der Nachwuchs wird hier Förderpunkte bekommen. Doch nach z.B. fünf Nutzungen eines Werkes wird es gar keine weiteren Förderpunkte geben. Jetzt werden zudem das Aufkommen der letzten drei Jahre, die Mitgliedschaft und das Schaffen nach objektiven Kriterien an sich berücksichtigt. Das wird entfallen. Man beginnt immer wieder bei Null, hat bis 35 Jahre vielleicht einen kleinen Flow. Doch nachdem man im Durchschnitt erst mit 50 Jahren heute sogar erst ordentliches Mitglied wird, wird das in Zukunft noch mehr Jahre im Schnitt dauern.
Zudem soll der überhaupt für die KuK-Förderung mögliche Gesamtbetrag so niedrig ausfallen, so dass er mit heutigen Beträgen oder Zahlen vor 2020 oder gar 2010 überhaupt nicht mehr in seiner „neuen“ Niedrigkeit vergleichbar sein wird. Er wird im Gewande der Förderung nur noch ein Ausgleich für die Verteilung sein.
Natürlich ist die Förderung eine bisher zuverlässiges Gabe aller Sparten an die E-Musik, wobei das auch soziale Zwecke fördert, an denen v.a. U-Komponierende wie in der Sozialkasse partizipieren und U-Komponierende auch eine Wertung U als Zuschlag erhalten. Diese Wertung soll in Zukunft zu einer „allgemeinen Wertung“ umgebaut werden. An dieser sollen dann auch ehemalige E-, dann in Teilen wohl KuK-Komponierende beteiligt werden. Das Problem ist aber der Zugang: kommt man in die E-Wertung mit niedrigen Beträgen in der Verteilung rein, muss man für diese Wertung einen unteren vierstelligen Betrag von etwas mehr als tausend Euro in der Verteilung erreichen. Mit der neuen inkassoorientierten Verteilung werden das aber viel weniger aus dann Ex-E in Zukunft wie heute eben in E noch schaffen.
Interessant war auch: es sollten Stipendien kommen, doch für E-Komponierende ist klar, eine solidarische Verteilung und Wertung ist besser. Nun kommen Stipendien, aber quasi wie zur Bestrafung nur für andere Sparten.
Doch das bringt eben auch für U-Komponierende ganz viel Ungewissheiten: E-Komponierende nehmen an U-Verteilung teil. E-Komponierende nehmen an U-Wertung teil. U-Komponierende kommen nicht zwangsläufig in den KuK-Tarif mit Zwischenwerken. Kommt dann eine K-Förderung auch in U, werden Veranstalter überhaupt bereit sein, höhere Förder-Tarife zu entrichten, damit ihre Komponierenden dann GEMA-Förderung erhalten? Was ist mit dem Jazz, der Elektronischen Musik? Bisher kam man auf Antrag in die Sparte E. Entrichtet der Veranstalter nach wie vor aber nur U-Tarife, fliegt man aus der Förderung vollends heraus.
Der größere Bereich an Förderung ist zudem die derzeitige Wertung U mit mehr als dem doppelten der Wertung E an Mitteln. Diese soll letztlich der Zuschlag bleiben, der es bisher ist. Aber auch hier schleppt man Alterspunkte wie Dauer Mitgliedschaft und Gesamtschaffenspunkte mit, die man der Wertung E so vorwirft. Wie gesagt, die Hürden zur Wertung U sind zudem höher als die zur Wertung E im Spartenaufkommen. Daher stellt sich schon die Frage, warum man das nicht für das schwächere U-Repertoire geöffnet hat? Warum nimmt man hier nicht einen gewissen Teil der Mittel für spartengenaue Förderung z.B. durch eine gewisse Umverteilung von oben nach unten? Wer 1 Mio. € Inkasso hat, benötigt nicht noch 10% Zuschlag mit 100.000 €. Dagegen wer nur 1000 € Inkasso hat, dem könnte in der Werung U dann ein Zuschlag von 500 €, also 50% statt 10% wirklich helfen.
Ich hätte überhaupt kein Problem, wenn man in Verteilung und Wertung mit einer Reform auf Zahlen wie vor 2020 käme. Reformen können Verluste mit sich bringen. Doch was hier kommen soll, jetzt noch ohne Berechnungen der Verluste, aber mit der Ahnung um die Höhe dieser: Man kann das leider nur ablehnen. Und verschieben und von Null anfangen.
Aber wie?
Hier ein paar Gedanken dazu. Zentral ist hierfür am Ende nicht E und U, sondern die Aufwändigkeit von Werk an eigener Komplexität sowie die Aufwändigkeit der Interpretation und Produktion, wobei das dann auch höher gewichtet, wenn ein Werk aufgrund seiner Produktion nicht beliebig oft reproduziert werden kann, sondern immer wieder eine Neu-Produktion durch Interpretation benötigt, das ggf. bei hohen Aufwand es Werkes selbst in seiner Komplexität nur ganz selten erfolgt.
Nur nach dem Tarif und dem Spielort für eine Förderung zu gehen, ist zu wenig. Am gleichen Ort wie einer Philharmonie oder einem Club können einmal dezidiert U-Musik-Künstler auftreten, ein anderes Mal ein Quartett oder die Philharmoniker der Stadt im Konzertsaal wie im Club. Nur nach Ort und Tarif zu entscheiden mag Verfahren vereinfachen, ist aber nicht immer sachgerecht, weil die Werke selbst unterschiedlich aufwändig sind, unabhängig vom Ort oder Ensemble.
Verschiebt man die Kriterien wie die Besetzung in die Förderung, hat man die Frage, wer entscheidet, was förderwürdig ist, wie stellt man sicher, dass die Mittel gerecht verteilt werden und wer definiert, was „kulturell wertvoll“ ist?
Daher sollte das Tarifsystem bleiben, wie man es seitens der Nutzenden kennt. Die Förderung selbst erfolgt dann nach Fragen höherer Komplexität. Dafür spielen Instrumentierung, Dauer, Arrangement-Aufwand die entscheidende Rolle. Ein Werk für Violine solo bekommt weniger Punkte als ein Orchesterwerk – egal, ob Jazz, Neue Musik, Soundart, etc. Der Ort kann nur ein Faktor sein, aber nicht das Hauptkriterium. Eine Aufführung in einer Philharmonie wird nicht automatisch besser bezahlt als eine in einem Club, sondern das Werk selbst zählt. Merke, GEMA: Der Tarif allein reicht nicht aus – man muss wie bisher, das Werk selbst bewerten, evtl. gepaart mit Online-Tools zu einer Erleichterung der Einwertung, mit Plausibilitätskontrollmechanismen, das geht sogar ohne KI! Die faire Lösung wäre eine Mischung aus, Tarif, Nutzung und Werkanalyse, kombiniert mit einer transparenten Förderung für besonders aufwändige Werke.
Um die Aufwändigkeit des Werkes und seiner Interpretation und Produktion zu messen, könnte man so vorgehen:
Ganz oben steht die Frage der Besetzung. Denn eine Orchester- oder Ensemblekomposition ist in der Regel aufwändiger als ein Song für Gitarre und Gesang. Und Elektronische Musik kann hochkomplexe Sounddesign-Prozesse beinhalten. Daher wären hier die Anzahl der Instrumente bzw. Stimmen in der Partitur, die Notenbild-Komplexität und die Notwendigkeit einer speziellen Aufführungspraxis (z. B. Live-Ensemble, Dirigent, Größe des Ensembles, notwendige Vorbildung der Ausführenden, Live-Elektronik) miteinzubeziehen.
Auch auf die Dauer und Aufführungsform ist zu achten. Komplexere und/oder längere Werke erfordern oft mehr Probenzeit, mehr Materialkosten und höhere Produktionsaufwendungen. Hier wären die Kriterien Werkdauer, Anzahl der Sätze oder Abschnitte und die Aufführungsart, wie auch bisher: Solowerk findet weniger Punkte als Kammermusik, diese weniger als Ensemble und Orchester.
Hinzu träte das Kriterium der Notwendigkeit von Spezialisten und hoher Produktionsaufwand für die Aufführung. Denn manche Werke erfordern (hoch)spezialisierte Musiker, Einstudierende, gut ausgebildete Amateure, Techniker oder Dirigenten, was höhere Kosten verursacht. Messen kann man das z.B. durch die Verwendung experimenteller oder ungewöhnlicher Instrumente, die Notwendigkeit eines Dirigenten, von einer professionellen, semi-professionellen Bildung oder Leistungsgrad von Amateuren, der Einsatz von Sounddesign, Live-Elektronik oder interaktiver Technologie.
Und die große Wegscheide am Ende dieser Schiene: Die Unverwertbarkeit im kommerziellen Kontext. Manche Werke sind kulturell wertvoll, aber haben keinen großen kommerziellen Markt und könnten ohne Förderung nicht entstehen. Das trifft z.B. auf das weite Feld der Klassik und Neuen, zeitgenössischen Musik zu. Deren Förderung geht von der Musikschule bis zum Opernhaus und zur Musikhochschule. Das sind aber auch genau die Bereiche, die das Personal und die Ideen für den kommerziellen Bereich, der ohne Förderung auskommt, mitausbilden, den Humus dafür bilden. Natürlich wird nun auch z.B. Filmmusik gefördert, die ohne Förderung überhaupt gar keinen kommerziellen Erfolg erzielen würde. Genauso wird Popmusik analog zu ihrer Besetzung meist aus Band oder Jazz-Ensemble inzwischen kommunal, staatlich und durch den Bund sehr gut gefördert, im Kontrast zur Klassik/Neuen Musik werden sogar dezidiert Aufnahme-Produktionen gefördert, derweil Förderer der Klassik/Neuen Musik das oft ausdrücklich untersagen.
Unabhängig von der Sparte wären hier folgende Kriterien denkbar: Keine oder nur sehr geringe kommerzielle Verwertungschancen (z. B. Nischenwerke), Uraufführung im Rahmen eines innovativen oder experimentellen Festivals, Unabhängigkeit von Major-Labels und großen Produktionsfirmen. Eine zeitgenössische Kammeroper mit sog. atonaler Musik oder eine interaktive Klanginstallation im öffentlichen Raum könnte mehr Förderung bekommen als ein radiotauglicher Popsong.
Wenn man also den „kulturellen Mehrwert“ fördern will, was die bisherigen GEMA-Pläne nicht tun, sondern eher die Förderung beseitigen, sie in den Tarif und das Inkasso de facto integrieren anstatt richtig erblühen zu lassen, sollte man so vorgehen: klare und objektive Maßstäbe entscheiden allein. Und das könnten sein Instrumentierung und Komplexität, Länge und Aufführungsform, Notwendigkeit von Spezialisten und technischer Aufwand und v.a. geringe kommerzielle Verwertbarkeit.
Komponist*in
Danke für die sehr gute und klare Darstellung! Sehr hilfreich.