Altersgrenze 65 für Künstler? Echte und Satirische Fehlanalogien
Die Bayreuther Festspiele sind endlich wieder Avantgarde! Mehr als 20 Mitarbeiter wurden nach Ende der 2013er-Ausgabe wegen Erreichens der Altersgrenze von 65 Jahren in den Ruhestand verabschiedet. Bisher wandte man diese Regelung fürsorglich nur auf festangestellte Bühnenarbeiter an, dehnte sie zuletzt auf freiberufliche aus. (Als Außenstehender fragt man sich, warum für diese Berufsgruppe nicht noch großzügigere Ruhestandsregelungen für ein weit frühzeitigeres Ausscheiden gelten, ist dieser Knochenjob doch den Aufgaben von Mitarbeitern der Feuerwehr vergleichbar.) Die Altersgrenze von 65 nur auf das technische Personal anzuwenden empfand der Betriebsrat als ungerecht. So müssen nun alle Mitarbeiter der Festspiele mit 65 aufhören, einzig für Solisten und Dirigenten könnten Ausnahmen gemacht werden. (Nun Satire:)
Dies rief weitere Proteste auf den Plan. Die Altersgrenze solle auch auf Komponisten bzw. auf Werke angewendet werden, die nach Überschreiten dieser Altersgrenze entstanden seien. Für Bayreuth würde diese die Verabschiedung von Parsifal aus dem Aufführungskanon bedeuten, ein Werk, das sowieso z.B. Regisseure immer wieder vor unlösbare Glaubensfragen stellt und somit nun elegant gelöst sei. Neben Wagner sind nun z.B. auch die Spätwerke von Richard Strauss betroffen, wie Arabella, Schweigsame Frau, Daphne, Liebe der Danae, Friedenstag und Capriccio. Weil die Mehrzahl dieser Stücke auch ein Nachlassen der Kreativität auszeichnen würde, wäre dies hinnehmbar. Weiter muss man sich daran gewöhnen auch Elliott Carters späte Erfolgsoper „What’s Next“ nicht mehr auf den Spielplänen der Opernhäuser zu finden. Auch Stockhausen überschritt bereits 1993 die Altersgrenze 65, was seine umstrittenen Äußerungen zu 9/11 als größtes Kunstwerk aller Zeiten wieder in einem milderen Licht erscheinen ließe. Das schwache Helikopterquartett, die Teile Mittwoch und Sonntag seines Opernzyklus Licht und noch später entstandenes könnte man somit ebenfalls aus den Spielplänen entfernen, was letztlich kaum auffallen dürfte. Sollte Pierre Boulez doch noch eine Oper aus seinen Schubladen veröffentlichen, müsse man diese auch nicht mehr uraufführen. Hans Werner Henze war bereits 1991 65. Alles nach Venus und Adonis müsse nun ebenfalls nicht mehr an den Opernbühnen des Landes produziert werden. Zudem würde es auch Werke wie Das verratene Meer, die Bassariden und weiteres in ihren Neufassungen von den Bühnen verbannen. Außerdem seien die Neufassungen alternder Komponisten generell eine Glättung interessanter Härten und Kanten ihrer in jüngeren Jahren komponierter Werke, wie man es im Falle Sergej Prokofjew vorliegen habe, der schon lange vor seinem 60. Geburtstag mit der ästhetischen Altersselbstzensurarbeit loslegte.
Wirkliches Bedauern macht sich nur im Falle Giuseppe Verdis breit: die letzten Fassungen des Simone Boccanegra und Don Carlos ließen sich noch verkraften. Im Falle von Otello und Falstaff wurden bereits unzählige Petitionen gestartet. Es zeichnet sich ein Kompromiss ab, der zeigt, wie klug Verdi in die Zukunft plante: seine Stiftung eines Altersheimes für alte, verarmte Musiker und Sänger, die Casa Verdi, wird nun in einem noch festzulegenden Turnus Klavierreduktionen der beiden späten Opern als demütige Freizeitmaßnahme der Heimbewohner aufführen. Angesichts des demografischen Wandels auch eine Variante für deutsche Altersheime und ihre musisch aktiven Beohner.
UPDATE: Die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte weist darauf hin, dass die Altersgrenze in der analogen Übertragung auf Sänger, Dirigenten und Komponisten sowie deren Werke jetzt bereits zu modifizieren sei: die Jahrgänge ab 1947 würden je Jahrgang einen Monat später als mit 65 die Altersgrenze überschreiten, bis der Jahrgang 1965 mit 67 Jahren die Grenze überschreite. Dies würde im Falle z.B. Henzes nichts ändern, aber für die Betroffenen doch eine hübsche, kleine Möglichkeit einer Alterskarriere eröffnen. Im Falle Wagner und Verdis hätte sich die Vertreter der Altersgrenzenanalogie allerdings geirrt: erstens sei die Altergrenze für die Jahrgänge von 1819 bis 1851 bei 70 Jahren gewesen, was Parsifal wieder auf die Bühnen zurückbrächte. Und zweitens habe es für den Jahrgang 1813 noch keine Rentenregelung mit Altersgrenze gegeben, womit man Verdi doch bitte ebenfalls mit unzulässigen Analogieschlüssen in Frieden ruhen lassen möge. Sollten zeitgenössische Opernkomponisten des 21. Jahrhunderts jemals wieder die soziokulturelle Breitenrelevanz wie Wagner und Verdi erreichen, wären sie dann allerdings ein vorzügliches Argument, um die Altersgrenze für das zu beendende Arbeitsleben auf beispielsweise 90 Jahre anzuheben oder überhaupt davon Abstand zu nehmen. Denn was wäre nicht schöner als gelungene Alterswerke? Oder mit dem Schlussakkord des Tristans sterbende Dirigenten? Insgeheim hofften doch etliche Vertreter dieser Sparte darauf den Erdkreis wie Felix Mottl und Joseph Keilberth hinter sich zu lassen.
Komponist*in