Die andere Form des Machtmissbrauchs – Wie künstlerische Arbeit im Theater unsichtbar gemacht wird
In diesem Gastbeitrag spricht die Dramaturgin Vanessa Zuber ein Themenfeld an, das bisher noch nicht beim Stichwort „Machtmissbrauch“ im Fokus war. Es geht um die Vereinnahmung von Urheber:innenschaft im Theaterbetrieb.
Theater und Opernhäuser sind zwar ortsgebundene Institutionen, doch die künstlerischen Entscheidungsträger kommen und gehen wie in einem Wanderzirkus. Intendant:innen wechseln ihre Positionen sehr häufig, sehr oft nehmen sie dabei ihr bewährtes Team mit, das die vorherigen Mitarbeiter ersetzt oder neue Hierarchien erzeugt bzw. verdrängt. Das ist Teil des Betriebs, wenn auch oft unerfreulich für diejenigen, die an diesem Haus unter anderer Leitung mit viel Herzblut Projekte entwickelt und vorangetrieben haben.
Wie geht man in dieser tatsächlich sehr typischen Situation mit der „stillen“ Arbeit der Vorgänger:innen um? Wird sie vielleicht manchmal einfach vereinnahmt? Darum geht es im folgenden Artikel mit realen Fallbeispielen. (Moritz Eggert)
Die andere Form des Machtmissbrauchs – Wie künstlerische Arbeit im Theater unsichtbar gemacht wird
Ich war Initiatorin und künstlerische Leiterin eines geförderten Jugendopernprojekts – bis die neue Operndirektion entschied, dass ich darin nicht mehr vorkommen soll. Ein Einzelfall? Leider nein. Viele Künstlerinnen kennen diese Erfahrung. Die meisten sprechen nicht darüber – aus Angst, als „schwierig“ oder „rebellisch“ zu gelten. Kommt das jemandem bekannt vor?
Fall 1: Die unsichtbare Initiatorin
In der Spielzeit 2023/24 entwickelte ich mit einem Komponisten und einer Librettistin die Idee, eine Jugendoper an einem kleinen Stadttheater, wo ich damals gearbeitet habe, zur Aufführung zu bringen. Ich schrieb einen Antrag bei der Ernst von Siemens Musikstiftung, erstellte ohne Unterstützung von der Verwaltung des Theaters den Finanzplan und konzipierte gemeinsam mit dem Team das künstlerische und pädagogische Fundament des Projekts. Das Besondere: Schon am Entstehungsprozess der Oper sollten Jugendliche partizipieren.
Der damalige Operndirektor bedankte sich für die Zeit und Mühe, die ich in die Antragstellung gesteckt hatte. Trotz meiner Arbeit galt er formal als Antragsteller; das empfand er selbst als paradox. Der Antrag wurde bewilligt: Das Haus bekam zum ersten Mal eine Uraufführung von der Stiftung gefördert. Ich war als Vermittlerin und Regisseurin für Junges Publikum am Haus tätig und sollte die künstlerische Leitung übernehmen. Die bisherige Zusammenarbeit war wertschätzend und vertrauensvoll.
Dann kam der Leitungswechsel.
Die neue Operndirektion rief bei mir an, stellte Fragen zum Projekt, ließ sich meine Texte schicken, verhandelte mein Honorar – ohne mich kennenlernen zu wollen. Ich erklärte mir das mit Zeitdruck. Parallel wechselte auch ich das Haus, organisierte eine Beurlaubung für die Probenzeit und verhandelte erneut mein Honorar. Alles schien geregelt.
Bis ich erfuhr: Die neue Direktion suchte längst eine Regie aus ihrem Bekanntenkreis. Für mein eigenes Projekt. Aber damit nicht genug: Sie ernannte sich selbst zur künstlerischen Leitung – ohne ein Gespräch mit dem künstlerischen Team, ohne Evaluierung, ohne jemals mit mir gearbeitet zu haben – und strich mich erst aus der Regie, dann aus dem gesamten Vermittlungsprogramm. Ich erfuhr dies erst auf Nachfrage.
Die Stiftung nickte alles ab. Der Antrag war ja formal über den ehemaligen Operndirektor gelaufen.
Kurzfassung: Ein künstlerisches Team wurde zerschlagen. Eine Künstlerin unsichtbar gemacht. Völlig legal.
Fall 2: Die gelöschte Dramaturgin
Die Dramaturgin Katrin entwickelte zwei Jahre lang ein partizipatives Projekt mit Kindern, schrieb Anträge, führte Interviews, begleitete Workshops. Zwei Förderzusagen folgten.
Kurz vor der Premiere trat ein neuer Chefdramaturg an. Er ersetzte Katrin durch eine interne Kollegin – nicht nur für die Premiere, sondern rückwirkend. In allen Materialien stand nun die Kollegin mit „Konzept & Dramaturgie“. Katrin tauchte nur noch im Impressum unter „Mitarbeit“ auf. Ihr Projekt gewann später einen Preis. Nicht für sie.
Sie schweigt aus Angst vor Auftragsverlusten. Ihren Familiennamen will sie nicht genannt wissen.
Fall 3: Die enteignete Theaterpädagogin
Marie entwickelte ein hybrides Format für junges Publikum – ein Mix aus digitalem Spiel und Live-Performance. Ihr Konzept überzeugte ein großes Landesförderprogramm, das Theater feierte es als „Pionierarbeit“.
Dann kam ein Intendanzwechsel. Die neue Intendanz holte einen Regisseur aus seinem Netzwerk. Marie wurde telefonisch informiert, dass „für dieses Format ein anderes ästhetisches Profil nötig“ sei. Ihr Name blieb weiterhin im Antrag und diente dazu, die Förderung zu rechtfertigen. In der tatsächlichen Realisierung tauchte er nicht mehr auf. Marie erfuhr später, dass der neue Regisseur das Konzept nahezu unverändert übernommen hatte. Sogar der Titel blieb.
Sie erwog eine Klage – aber gegen wen? Gegen das Haus? Gegen die Stiftung? Gegen ein System, das niemandem gehört und doch alle schützt, die davon profitieren? Marie schweigt bis heute. Sie arbeitet immer noch am selben Theater und will ihren Job nicht verlieren. Sogar ihren Vornamen sollte ich ändern.
Das strukturelle Muster
Alle drei Fälle folgen derselben Logik:
- Die kreative Initiationsphase wird als „Vorphase“ entwertet.
- „Künstlerische“ oder „Hausinteressen“ werden als Vorwand genutzt, damit neue Leitungen ihre eigenen Netzwerke ans Haus holen können.
- Förderinstitutionen prüfen Veränderungen nicht.
- Konzept- und Vorarbeit gilt nicht als schutzwürdige Urheberschaft.
- Besonders betroffen: Frauen in dramaturgischen und vermittelnden Rollen – also in Tätigkeitsfeldern, in denen Projekte ermöglicht werden können, die aber nicht auf Leitungsebene sind.
Wir sprechen viel über Machtmissbrauch im Probenraum (#metoo), aber kaum über die stille, legale Variante: das Vereinnahmen und Unsichtbarmachen künstlerischer Arbeit.
Aus juristischer Sicht ist vieles davon zulässig. Im besten Fall könnte man auf culpa in contrahendo pochen – die Pflicht zur Rücksichtnahme vor Vertragsabschluss. Aber wer klagt schon, wenn man gleichzeitig um zukünftige Jobs fürchtet?
Was fehlt?
- Klare Regeln zur Urheberschaft bei Konzept und Entwicklung
- Schutz der Antragsautor:innen
- Transparenzpflichten bei Umbesetzungen
- Mitspracherechte der Fördergeber bei strukturellen Änderungen
- Mitspracherecht des künstlerischen Teams, d. h. demokratische Entscheidungen in Projekten, die nicht durch das hierarchisch organisierte Theater, sondern aus Drittmitteln finanziert werden
- Anerkennung dramaturgischer, vermittelnder und kuratorischer Arbeit als künstlerische Leistung
Solange diese Lücken bestehen, bleibt der Kulturbetrieb anfällig für die Ausbeutung vieler Künstler:innen unterhalb der Leitungsebene.
Warum wir darüber sprechen müssen
Die beschriebenen Fälle stehen nicht isoliert nebeneinander. Sie zeigen ein Muster, das im Theaterbetrieb kaum benannt, aber regelmäßig praktiziert wird. Solange Konzept-, Vermittlungs- und Entwicklungsarbeit nicht als künstlerische Leistung geschützt sind, bleiben jene verwundbar, die Projekte initiieren.
Das Problem ist nicht individueller Fehltritt, sondern strukturelle Ermöglichung: fehlende Transparenz, fehlende Regeln, fehlende institutionelle Verantwortung. Und wie in der #metoo-Debatte gibt es nicht nur Handelnde und Betroffene, sondern auch die Schweigenden: Leitungspersonen oder Kolleg:innen des Teams. Solange alle drei Gruppen schweigen, wird sich das Muster weiter reproduzieren.
Machtmissbrauch beginnt nicht erst im Probenraum. Er beginnt dort, wo Arbeit verschwindet, bevor sie sichtbar werden kann. Wenn Theater Fairness, Transparenz und Diversität ernst meinen, müssen sie auch jene Formen von Macht adressieren, die ohne Skandal funktionieren – und trotzdem Schaden verursachen.
Vanessa Zuber
