Enteignung der Urheber, ungesund und Abschied von Trimedialität: BR-Klassik UKW-Abschaltung 2018

Die Entscheidung des Rundfunkrats des Bayerischen Rundfunks (BR) zur Verdrängung von BR Klassik aus dem UKW-Empfang ist hoffentlich noch nicht vergessen. Was den Komponisten noch nicht so bewusst ist: wenn BR Klassik nur noch digital per DAB-Plus, Kabel, Satellit oder Internet hörbar ist, profitiert man nicht mehr von den Kulturfaktoren der brandneuen Rundfunkverteilung. Statt des vollen Betrages könnte es analog zum jetzigen Verfahren für Digitalangebote nur noch ein Zehntel geben dessen geben, was man heute für eine Hörfunksendung auf BR Klassik erhält. Aktuell sollen dies nach der neuen Rundfunkverteilung für 3 Minuten auf BR Klassik 24,56 € sein (s. „Perspektiven für eine Reform der Rundfunkverteilung der GEMA: Fragen und Antworten“ vom 27.03.2014, S. 26). In den Fussnoten und Nebensätzen der „Information zur Verteilung im Hörfunk“, S. 6-8 findet man: „Die Verrechnung von Minuten in digitalen öffentlich-rechtlichen Hörfunkwellen erfolgt unter Anwendung eines Faktors, der der wirtschaftlichen und strukturellen Bedeutung des digitalen Hörfunks innerhalb des öffentlich-rechtlichen Hörfunks Rechnung trägt. Dieser Faktor beträgt für das Geschäftsjahr 2013 einheitlich ein Zehntel.“ Das bezieht sich auf die aktuellen Sender, die man nur digital per DAB-Plus, Kabel, Satellit oder Internet empfangen kann, wie eben die Jugendwelle PLUS des BR. Geht die wie geplant 2018 auf UKW, wird sich die Vergütung bei zeitgleicher digitaler Ausstrahlung die Ausschüttungssituation für dort gespielte Musik verbessern. Bei BR Klassik wird diese zeitgleiche UKW-Ausstrahlung fehlen und, sofern nicht generell Änderungen im Verteilungsplan und den Verträgen mit dem BR erfolgen sollten, damit nur noch nach dem o.g. Modus für 3 Minuten 2,46 € statt dem vorigen Zehnfachen, wenn man die Zahlen aus 2013 zu Grunde legt.

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Wie bei allen Änderungen im Rundfunkbereich wurden Übergangsregelungen durch die Sender und die GEMA ermöglicht, genauso im Falle des neuen Rundfunkverteilungsplans. Ab dem 1.1.2018 wird aber ein bedeutender Teil der E-Musik Komponistinnen und Komponisten in Bayern ohne Ausgleich gleichsam von heute auf morgen vor neue Tatsachen gestellt, gegenüber den anderen Sendern und Bundesländern schlechter gestellt, ja, in gewisser Art und Weise annähernd von ihren bisherigen Möglichkeiten und Ansprüchen enteignet. Zwar ist es schön und gut, dass PULS andere Verbreitungswege erhalten soll. Beschloss allerdings die Ministerpräsidentenkonferenz nicht erst im Sommer 2014, dass man sich von der „Trimedialität“ im Jugendbereich verabschieden sollte und die Betroffenen einfach dort abhole, wo man sie heute fände: im rein digitalen Bereich? Das würde bedeuten, dass man demnach nichts ändern müsste. Diese Haltung spiegelt eigentlich die aktuelle Gesetzessituation wieder, die der BR anders sieht: neue und digitale Angebote dürfen laut Rundfunkstaatsvertrag gar nicht urplötzlich auf UKW-Ausstrahlung wechseln. Im bayerischen Rundfunkgesetz ist dies nur erlaubt, wenn keine Mehrkosten entstünden. Nun ist die Frage, ob der Staatsvertrag oder das Rundfunkgesetz Vorrang hat. Man sollte doch eine bayerische Popularklage erwägen.

Abgesehen davon wird den Äusserungen der BR-Intendanz zum Trotz in jedem Fall PULS auf UKW Mehrkosten verursachen: mit all seinen Hörfunkprogrammen hat der BR in Bayern auf UKW unter 50% der Lufthoheit, wurde er von den privaten Anbietern überboten. BR Klassik macht darin nur ca. 2% Anteil aus. Allerdings haben die Verantwortlichen von PULS wohl versprochen, auf der dann 2018 ihnen gehörenden UWK-Welle aus dem Stand 6% zu erreichen, womit man wieder über 50% Lufthoheit auf diesem Medium in Bayern für den BR erreichen könnte. Und das soll ohne Mehrkosten möglich sein? Am Tage der Entscheidung des Rundfunkrats für das BR-Klassik-Malheur butterte man rein zufällig angeblich 2 Mio. Euro hin zu PULS. Wenn der BR-Klassik einmal aus dem UWK-Bereich abgeschaltet sein sollte, hilft dann aber auch eine spätere Feststeluung über Rechtswidrigkeit und Mehrkosten nicht mehr: weg ist weg! Es bleibt gerade nur zu hoffen, dass die Bevölkerung sich gegen die Zwangs-DAB-Plus-Beglückung verweigert, kaum Empfänger und Adapter erwerben wird, die Verschlechterung der Qualität der bit-Zahlen der Übertragungsraten, BR Klassik wäre dann im schlechteren mp3-Bereich zu geniessen. Nicht zu vergessen die für DAB+ nötigen Verstärkungen der Sendesignale, die dann von extern in WLAN-Stärke ungebremst in jeden Haushalt funken werden, was gesundheitlich einige interessante Probleme an Elektrosmog bewirken könnte. Wie auch immer: Komponisten werden um ihre Einnahmen gebracht, das Publikum um Empfangsmöglichkeiten und der BR verabschiedet sich von seinem Kulturauftrag, der statt im laufendem Programm zu ertönen in den Tiefen des Internetangebotes verschwindet. Dabei würde es sich für den öffentlich-rechtlichen Hörfunk mal lohnen, die Kulturfaktoren des jetzt gültigen GEMA-Verteilungsplanes anzusehen: BR Klassik erhält mitunter darin die höchsten Werte für kulturelle Bedeutung, Einsatz für Experimentelles, hohe redaktionelle Qualität und Einsatz eigener hochwertig erstellter Produktionen. Das Alles wird für den Quotenhunger der BR-Intendanz geopfert, aber damit letztlich hinter neuen politischen Entscheidungen hinterhinkt.

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2 Antworten

  1. Sebastian Gabler sagt:

    Lieber Alexander,

    ich bin mir nicht sicher ob Du den Sachverhalt wirklich richtig darstellst. Die Anlage zu https://www.gema.de/fileadmin/user_upload/Musikurheber/Informationen/information_verteilung_hoerfunk.pdf weist für etliche ÖR Digitalsender Koeffizienten >> 0,1 aus. Daher liegt nahe dass es beim Verbreitungsweg nur um eine von mehreren Einflussgrößen geht. Die Arithmetik des Senderkoeffizienten insgesamt geht aus dem Dokument gar nicht hervor. Zudem gilt ja offenbar der Grundsatz dass die wirtschaftliche und strukturelle Bedeutung des Senders diesen Koeffizienten bestimmt.
    Da die grundsätzliche Bedeutung sich für B4 ausweislich der Pläne des BR ja gerade nicht ändern soll, wäre es weit hergeholt aufgrund der technischen Änderung des Verbreitungswegs die Ausschüttungen an die Rechteinhaber zu kürzen.
    Aus der Tatsache dass der Koeffizient für 2013 einheitlich 0,1 betragen hat kann man nicht folgern dass dies auch künftig so sein muss.
    Mein Vertrauen dass sich die GEMA so einfach die Butter nicht vom Brot nehmen lassen wird ist relativ groß.
    Man sollte auch nicht vergessen dass im Großen und Ganzen, abgesehen vom speziellen Fall B4, digitale Verbreitungswege erst mal zusätzliche Einnahmequellen für Rechteinhaber darstellen, obwohl der eigentliche Markt, nämlich die Aufmerksamkeit der Zuhörer, dabei nicht wächst.

    Lg,

    Sebastian

  2. Lieber Sebastian, danke für Deine Kritik! Du schriebst: „Da die grundsätzliche Bedeutung sich für B4 ausweislich der Pläne des BR ja gerade nicht ändern soll, wäre es weit hergeholt aufgrund der technischen Änderung des Verbreitungswegs die Ausschüttungen an die Rechteinhaber zu kürzen.“ Ich meine: die aktuell mit UKW-Übertragung verbundenen üblichen Bewertungen sind auch die Basis für die Bemessung der normalen, hohen Ausschüttungen. Gibt es nur um digitale Verbreitung, fehlt die UKW-Basis, sind wir bei diesen Zehntelwerten. Klar, dass sich das in 4 Jahren in Teilen für die rein digitale Sendung verbessern kann, Kulturfaktoren wie Senderkoeffizient, davon ist schon auszugehen. Richtig super, wenn das rein Digitale auch zeitgleich mit UKW gesendet würde. Fehlt UKW, wie dann 2018 bei BR Klassik, wird es auf jeden Fall eine Schlechterstellung geben, solange nicht dezidiert DAB-Plus-Ausstrahlung der UKW-Sendung gleichgestellt wird. Das bedeutet aber eine umfassende Neuverhandlung für alle Sender. Ob die aber allein wegen BR Klassik stattfinden wird, wo nicht einmal alle ARD-Sender die gleiche Einstellung zur Entwicklung von DAB-Plus haben, bleibt die Sache mit BR Klassik im Argen. Da wurde kurzsichtig zwecks Lufthoheit vorgeprescht, wird mit DAB-Radioweckern geworben, wo es um störungsfreier UKW-Empfang der Mini-Kompression von DAB-Plus auf den engst besetzen bayerischen Reagional-DAB-Kanäle schon eng ist. Das sind keine Argumente, ausgerechnet BR Klassik aus qualitativen Gründen aus UKW abzuschieben. Es sind quantitative und nebulöse: 2% BR Klassik Ist-Quote auf UKW gegen 6%-Versprechungsquote PULS, mit reduzierter Werbung für die Welle und minimaler Bedeutung der BR Klassik Redaktion, durch finanzielle Aufrüstung und moralische Aufwertung von Puls. Allen Bekundungen zum Trotz, Digital Concerthall und Co.: wenn v.a. nur noch gestreamt wird, wird eingespart, hat der Aufführungsrechteinhaber so oder so verloren. Da hilft die ganze höhere E-Wertung nichts mehr, wenn E-Musik nicht mehr auf allen Verbreitungswegen auffindbar ist: solange andere nicht folgen, ist es ein bayerischer Dekultivierungsvorgang im Alleingang. Nur wenn alle auf DAB umschwenken, dann…