Coronavirus – Tipps & Hilfestellung Hilfestellungen für mit Musik und Kultur befasste Menschen in dieser Zeit.

Wir versuchen an dieser Stelle, Ihnen nach Möglichkeit ein paar Informationen zu kulturunstützenden Aktionen im (Musik-)Bereich zu dokumentieren. Grundsätzlich gilt jedoch:„Wenden Sie sich in jedem Fall immer zuerst an den Verband, den Verein, die Interessenvertretung, deren Mitglied Sie sind.“

Wir wählen die einzelnen Initiativen sorgfältig aus. Bitte haben Sie Verständnis dafür, wenn die Aufzählung nicht vollständig sein sollte. Aktuell informiert Sie auch der Ticker unten auf dieser Seite und unser unter der Woche tägliche Newsletter der neuen musikzeitung, der gewöhnlich nach 11 Uhr ausgesendet wird.

Auch unabhängig von der Pandemie-Lage:
Ein Kalender mit Terminen für Fristen in Sachen Förderung der initiative neue musik berlin

Aktuelle Einträge:

Wollen Sie uns über weitere Intiativen informieren, schreiben Sie eine Mail an m.hufner@nmz.de.


Perspektiven



Hintergrund


Maßnahmen der Bundesregierung



Maßnahmen der Bundesländer



(Finanzielle) Soforthilfen


Meistens handelt es sich hierbei um kurfristige, einmalige finanzielle Hilfsangebote spezieller Nothilfefonds.

Soforthilfepakete in Bund und Land:

Forderungen (alt)

Veränderung der Voraussetzungen zum Bezug von Soforthilfen

Bedingungsloses Grundeinkommen (befristet)


Spendenaufrufe


Wenn Sie selbst Geld spenden wollen oder auf Gegenleistungen verzichten wollen, dann finden Sie hier ein paar Anregungen.

Spenden sammeln


Tipps


Grundsicherung

Gesundheit

Initiativen

Künstlersozialkasse (Änderung des des gemeldeten voraussichtlichen Jahresarbeitseinkommens):

  • Aufgrund der Corona-Pandemie kommt es bei Versicherten und Abgabepflichtigen in der Künstlersozialversicherung zu Einnahmeausfällen u.a. durch abgesagte Veranstaltungen, zurückgegebene Tickets etc. Dies kann für die Betroffenen ganz erhebliche und bedrohliche Auswirkungen haben. Das Künstlersozialversicherungsgesetz bietet hierfür einige Maßnahmen, über die wir Sie informieren möchten. Lässt sich die Schätzung des gemeldeten voraussichtlichen Jahresarbeitseinkommens im laufenden Jahr nicht verwirklichen, weil zum Beispiel Aufträge storniert werden, besteht jederzeit die Möglichkeit, der KSK die geänderte Einkommenserwartung zu melden. Die Beiträge werden auf Antrag den geänderten Verhältnissen angepasst. [Link]

Organisationen:


Corona-News-Ticker aus der nmz


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