Es dürfte sich weithin herumgesprochen haben, dass man in aller Regel für Musiknutzungen irgendwelche Lizenzen erwerben muss, denn das Recht ist nicht käuflich; jedenfalls in einer Demokratie. Ausnahmen sind da eher selten. Für bestimmte Nutzungen muss man außerdem eine Erlaubnis bekommen. Das ist alles nichts Neues. Meinetwegen mag das umständlich sein. Aber es ist eine ganz normale Sache. Oder doch nicht?

Dog slips on banana peel

Für eine bestimmte Partei ist das doch ein Problem. Nämlich ein Problem der Demokratie! Für einen Wahlwerbespot der AfD in Berlin hat sich offenbar kein „deutscher“ Verlag gefunden, der Musik lizenzieren wollte. Daher ziert den Spot nun ein Vorspann folgenden Inhalts:

Vorspann zum Berliner Wahlwerbespot der AfD. Screenshot

Vorspann zum Berliner Wahlwerbespot der AfD. Screenshot

Zum Mitlesen:  „Demokratie in Deutschland 2016: Wir werden gezwungen, diesen Wahlspot ohne Musik zu senden. Kein deutscher Verlag ist bereit, der AfD Musikrechte zu verkaufen.“

Es ist einigermaßen unmöglich die Satzpartikel in einen vernünftigen Zusammenhang zu stellen. Denn was hat „Demokratie in Deutschland 2016“ mit Lizenzierungsfragen zu tun? Soll jetzt darüber abgestimmt werden, welche Musik irgendwer zu lizenzieren hat? Bzw. zu verkaufen. Selbst zwischen Lizenzierung und Verkauf wäre ja ein Unterschied zu machen. Kann man überhaupt „Musikrechte verkaufen“. Es geht um den Erwerb von Nutzungsrechten verschiedener Art. Universal Music hat dazu einen ganz instruktiven Text verfasst, den man hier nachlesen kann.

Auch stellt einen die Aussage, man werde „gezwungen“, den Wahlspot ohne Musik zu senden, vor Rätsel. Selbermachen macht kluch. Und ich denke, es gibt bestimmte Musik, die man der AfD sicher zur Verfügung stellen würde – vielleicht helfen ja auch undeutsche Verlage aus. Ich lasse es da mal bei Andeutungen.

Und überhaupt: Was will die AfD denn wirklich. Vor Jahr und Tag hat man sogar eine Anzeige erstattet, weil eine Wahlveranstaltung untermalt wurde mit dem Schlusschor aus Beethovens 9. Sinfonie. Wir haben berichtet. Nachzutragen: Die Anzeige hat auch nichts eingebracht: Beethoven-Protest bleibt ohne Strafverfahren.

Klar: Das Ergebnis ist immer das Gleiche, ob man auf Mäusen ausrutscht, Nachbarn vermeiden will: Man ist im Fokus. Das hat natürlich etwas Lächerliches, aber genügend Trolle finde das toll. Der Troll ist ja unbelehrbar. Deswegen geht der Text auch nicht „gegen“ die AfD und ihre Wählerinnen, sondern an den Rest der Welt. So wie man auch über andere Ausrutscher, zum Beispiel in den Medien, ungerne kenntlich machen muss. Unlustig auch der Fall aus Stade: AfD Stade wirbt mit Fake-Foto für mehr Sicherheit.

Also. Die freiheitlich-demokratische Grundordnung erlaubt ja vieles, aber Diebstahl?

PS: Interessant, „liebe“ AfD in Berlin, für welche Rechte habt ihr denn angefragt und bei wem? „Das Lied der Schlümpfe“, „Polonäse Blankenese“, „Einheitsfrontlied“ oder „4’33″“?