Wir haben hier ja vor einiger Zeit klar gestellt, dass es möglich und auch erwünscht ist, aus unseren Publikationen bei der nmz zu zitieren. Ebenso halten wir es mit den Suchmaschinen. Andere Verlage sehen es aber anders. Und das hat seit einiger Zeit einige Konsequenzen auf die der Medienblogger und -journalist Stefan Niggermeier hingewiesen hat. Das sogenannte Leistungsschutzrecht für Presseverlage sieht nämlich vor, dass für Links durch Suchmaschinen nur kürzeste Schnipsel zur Vorschau gewählt werden dürften, andernfalls wird es kostenpflichtig und müssen Lizenzgebühren abgeführt werden. Niggermeier hat das aktuelle Verhalten in seinem Artikel Leistungsschutz­recht wirkt: Mehrere Suchmaschinen zeigen Verlagsseiten nicht mehr an untersucht.

Die Absurdität der Verlegerträume hat Niggemeier mit den folgenden Worten auf den Punkt gebracht:

Dadurch dass GMX, web.de und T-Online anders als Google nicht den Markt dominieren, haben die Verlage keine Handhabe, gegen die Auslistung vorzugehen. Im Fall von Google würden sie einen solchen Schritt als Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung interpretieren und versuchen, dagegen juristisch vorzugehen. Die Suchmaschine von Google soll die Verlags-Inhalte, die sie nicht anzeigen darf, anzeigen müssen — und dafür zahlen. (Quelle: Stefan Niggemeiers Blog)

So ein Geschäftsmodell muss einem auch erst einmal einfallen. Aber nicht nur das, man muss eine entsprechende Lobby aufbauen, die einem das abkauft. Das ist letztes Jahr geschehen. Der Widerstand der SPD hielt sich in minmalen Grenzen. Die FDP hatte es auch abgekauft. Geholfen hat es denen nicht.

Wir möchten hier noch einmal betonen, es ist uns wichtig, dass das, was wir zu sagen haben, auch unter die Leute kommt und dort gerne seine Kreise zieht. Kann sein, dass wir ja auch nicht hauptsächlich ein Nachrichten sondern eine Nachdenken- und Diskursseite sein wollen. Uns kann es eigentlich nur Recht sein, wenn sich die anderen Seiten aus dem Netz katapultieren.