Upload-Filter, unheilige Allianzen und falsche Samariter

Upload kaputt? Foto: Hufner
Upload kaputt? Foto: Hufner

Die Geschichte des Urheberrechts ist eine Geschichte von Missverständnissen. So möchte man einen Werbespruch aus dem letzten Jahrhundert für Binden paraphrasieren, wenn man sich die Entscheidung über einen Richtlinienentwurf zur Modernisierung des Urheberrechts, der letzte Woche im EU-Parlament keine Mehrheit gefunden hat, anschaut.

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Im Kern geht es dabei nur darum, dass gewährleistet werden soll, dass solche Plattformen, bei denen Nutzerinnen Daten hochladen können (ich verkürze mal auf den Fall YouTube), wo also zum Beispiel Musikdaten von Benutzerinnen bereitgestellt werden können, dafür Sorge tragen müssen, dass dies urheberrechtlich gesichert funktioniert. Das kann man gewährleisten, wenn man zum Beispiel diese bereitgestellten Daten lizenziert. Es wäre aber auch möglich, wenn man verhindert, dass solche Daten überhaupt bereitgestellt werden – wie man das garantiert, ist Sache des Betreibers. Die AGBs von YouTube sehen jetzt bereits ja vor, dass die Nutzerinnen nur Material bereitstellen dürfen, für das sie entsprechende Rechte besitzen. YouTube überprüft dies nur selten. Im Einsatz sind aber bereits bestimmte Filter, die mal besser, mal schlechter funktionieren. Über deren Funktionsfähigkeit und deren Bedarf entscheidet aber YouTube, nicht die Nutzerinnen, nicht die Urheberinnen. Eine letzte Möglichkeit des Betreibers wäre es sicher auch, den Service einfach einzustellen.

Die Richtlinie will also nur erreichen, dass die Betreiber solcher User-Upload-Plattformen, sich nicht einfach aus der Verantwortung für die Haftung bei Verstößen ziehen können. Die einfachste Form, die alle zufriedenstellen würde, wäre, dass man eben Lizenzverträge mit entsprechenden Verwertungsgesellschaft schlösse. Urheberinnen wären einigermaßen glücklich, die Nutzerinnen wären glücklich. Und das Geschäftsmodell solcher Plattformen müsste das einfach ertragen und einkalkulieren oder den Service ggf. beschränken oder einstellen, sollte das nicht der Fall sein.

Aber die Diskussion der letzten Tage hat sich allein auf den Aspekt Upload-Filter verkürzt. Gewürzt wurde das mit dem Begriff einer Internetzensur. Es ist zwar absurd, das miteinander in Verbindung zu bringen, aber es hatte Wucht. Selbst Institutionen wie der Börsenverein des deutschen Buchhandels wie auch der Deutsche Musikrat sind auf diesen Zug aufgesprungen.

Der Börsenverein versteht auch leider gar nichts:

„Die Gegner des Entwurfs, die sich unter anderem um die Abgeordnete Julia Reda (Piraten) geschart hatten, wandten sich in erster Linie gegen Artikel 13, in dem eine Plattform-Regulierung vorgesehen war. Große Internet-Plattformen wie YouTube (Google) sollten darin verpflichtet werden, Inhalte beim Hochladen auf ihre Urheberrechts-Konformität zu prüfen. Darin sahen die Gegner den ‚Einstieg in die Zensur‘, der die Freiheit des Internets gefährden könnte.“ (boersenblatt.net – Hervorhebung von mir).

Und auch der Deutsche Musikrat fällt auf die Kampagne der Gegner des Gesetzes herein, wenn er in einer Pressemeldung behauptet:

„Der aktuelle Entwurf sieht vor, die Betreiberinnen und Betreiber digitaler Plattformen weit mehr als bisher in die Verantwortung dafür zu nehmen, dass Urheberinnen, Urheber und Kreative bei der Nutzung und Verwertung ihrer Werke nicht leer ausgehen. So sollen Online-Anbieter künftig bereits während des Hochladens von Inhalten prüfen müssen, ob diese urheberrechtlich geschützt sind. Damit könnte die illegale Nutzung kreativer Werke wirksam eingedämmt werden.“ (Pressemeldung des Deutschen Musikrats – Hervorhebung von mir)

Wenn schon die Vertreterinnen von Kreativen den Sinn der Richtlinienidee nicht verstehen, muss man sich da wundern, wenn links und rechts ebenso die Upload-Filter-Zensur-Story durchgekaut wird?

Unheilige Allianzen

Julia Reda von den Piraten im Bundestag befürchtet: „Verletzt die Bundesregierung den Koalitionsvertrag, auf dem die Tinte noch kaum trocken ist, und gibt auf EU-Ebene grünes Licht für Zensurmaschinen, die unsere Meinungsfreiheit im Netz massiv einschränken? Derzeit weist leider alles darauf hin.“ (Quelle: Fraktionsübergreifend gegen Zensurmaschinen im Internet) Statt aber irgendwie die entsprechende Textpassage auszumachen, was sie nicht kann, weil es sie nicht gibt, verweist sie auf den Koalitionsvertrag zwischen SPD/CDU und CSU, wo man den Einsatz von Uploadfiltern als unverhältnismäßig ablehne. Reine argumentative Zauberei in Vollendung.

Auf der rechtspopulistischen Website der „Achse des Guten“ ängstigt sich von rechts Peter Grimm vor Upload-Filtern als dem Aufbau von (Vor)Zensurmitteln, zunächst ein Statement des GEMA-Vorstandsvorsitzenden Harald Heker zitierend: „‚Das kulturelle Wertegerüst zum Einsturz gebracht‘? Nur weil keine Netz-Vorzensur-Pflicht für Plattformbetreiber eingeführt wurde? Nur weil Rechteverwerter immer noch erst nach der Tat eines Urheberrechtsverstoßes aktiv werden können? Nur weil weiterhin nach den im heimischen Recht verankerten Regeln zitiert werden darf, also online wie offline?“ (Peter Grimm bei achgut.com)

Und er versteigt sich in einen wirren Blick in die Geschichte, wenn er den Faden von Joseph Goebbels zur GEMA zieht:„Beispielsweise verdankt die GEMA ihre marktbeherrschende Stellung immer noch dem Reichsminister für Volksaufklärung und Propaganda, Joseph Goebbels.“ (Peter Grimm bei achgut.com)

Womit sich der „Beitrag“ Grimms natürlich komplett als „nicht ernstzunehmend“ disqualifiziert. Auch wenn er nachträglich sogar die korrekteren „Fakten“ vorträgt. Mit „de facto“-Formeln gegen Fakten. Eine beliebte Technik einer Propaganda. Und das Niveau hier ist definitiv nach unten geöffnet. Es hat nichts mit den Analysen von Hans G Helms gemein, der in seinem Text zu Geschichte der Gema ähnliche Argumente immerhin diskussionswürdig beschrieb (Musik nach dem Gesetz der Ware [1973/1975] in: Hans G Helms: Musik zwischen Geschäft und Unwahrheit, München 2001) – ich zitiere nur, damit man sehen kann, wie chaotisch Blüten scheinbarer Argumentation blühen können:

„Am 28. September 1933 bekam die Staatlich genehmigte Gesellschaft zur Verwertung musikalischer Aufführungsrechte (STAGMA) das Monopol zur Wahrnehmung von Musikaufführungsrechten erteilt. Nach dem Zweiten Weltkrieg führte die STAGMA ihre Arbeit fort, ab dem 24. August 1947 allerdings als Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA). Zwar gab es nun kein gesetzlich vorgeschriebenes Monopol mehr, doch de facto lief fast der gesamte musikalische Rechteverwertungsbetrieb über die Gesellschaft.“ (Peter Grimm bei achgut.com)

Und nachts ist es eben auch kälter als draußen. Interessant ist dennoch, dass sowohl von „linker“ wie „rechter“ Seite diese eigenartige Blindheit vor dem Text der Gesetzesvorlage vorherrscht.

Ein Beispiel für die Absurdität der Diskussion findet sich in einem Gespräch, das unser Bad Blog-Autor Arno Lücker für das Van-Magazin mit Micki Meuser (Komponist) und Lilli Iliev (Wikimedia Deutschland) geführt hatte:

„(…)

Iliev: Es geht um geeignete Maßnahmen zum Erkennen und Löschen von unliebsamen oder urheberrechtlich geschütztem Material. Mitarbeitende von Plattformen können es rein zahlenmäßig überhaupt nicht leisten, alle Uploads zu sichten, geschweige denn auf Rechtmäßigkeit zu prüfen. Es ist ganz klar eine Filter-Software gemeint…

Meuser: …die es schon gibt!

Iliev: Richtig. Bei YouTube heißt die ›Content ID‹. (…) Es gibt schon jetzt viele Fälle, anhand derer klar wird, dass diese Filter-Software nicht so funktioniert, wie sie funktionieren soll.

Meuser: Das ist ein Software-Problem!

Iliev: Die Technik kann es bisher gar nicht leisten, die Inhalte richtig zu erkennen!

Meuser: Auf einmal! Erst heißt es, die Konzerne hätten Filtersysteme – und jetzt soll die Technik es nicht leisten können! (…)

(Pro und Contra »Upload-Filter«: Rechtsgrundlage für Urheber*innen oder Verschiebung der Machtverhältnisse? Versuch einer Diskussion. In: Van-Magazin)

Ein ganz kurioses Gespräch, das an das Werk Samuel Becketts vage erinnert.

Eine der wenigen wirklich guten Darstellungen der Problemlage findet man dagegen bei dem Komponisten Matthias Hornschuh (gerne auch sein prima Blog „musikvollzugsbeamter“). Er dröselt alles präzise auf, deckt die Begriffstransformationen auf:

Vielmehr muss man dazu nicht sagen. Man kann – was die Sache mit der Lizenzierung der Inhalte angeht – eher vorsichtig sein. Denn es nähme schon Wunder, wenn jetzt – gerade, weil der GEMA-YouTube-Streit sich über viele Jahre hinzog – die Sache sich einfach erledigen würde.

Konsequenzen

Eher ist anzunehmen, dass genau das passiert, was gerade passiert, man das Gesetz schleifen wird durch den großen öffentlichen Druck, dem nun die Kreativen ausgesetzt sind. Für YouTube sicher nämlich die billigste Lösung. Aber es bedeutet dann eben auch, das Internet ist eben nicht kaputt, es funktioniert sogar sehr gut. Es würde damit zeigen, dass aber offensichtlich Geschäftsmodelle wie dasjenige von YouTube in Wirklichkeit nicht funktionieren, wenn sie nur auf dem Rücken der Kreativen entworfen werden.

Aber leider zeigt der Verlauf auch, dass in manchen Dingen angebliche Freies-Internet-Vertreterinnen und rechtspopulistische Positionen zur Deckung gelangen, wenn man nur das Wort „Zensur“ in den Hut hineinzaubert.

Nicht hilfreich: Deutscher Musikrat / Börsenverein des deutschen Buchhandels

Letzter Punkt: Es wäre sicher auch sehr hilfreich, wenn sich die Vertreterinnen der Kreativen ein bisschen besser untereinander absprechen würden. Solche Fehlleistungen wie vom Börsenverein des deutschen Buchhandels und des Deutschen Musikrates sind der Sache ganz sicher nicht dienlich. Das sollte den Befürworterinnen der EU-Richtlinie schon zu denken geben. Auch in diesem Fall ist es eben so, dass ggf. jeder sein eigenes Süppchen kocht. Weil ja auch unterschiedliche Interessen vertreten werden. Während hinter der GEMA Musikautorinnen, Textdichterinnen und Musikverlegerinnen stehen, stehen wiederum hinter dem Bundesverband der Musikindustrie Plattenfirmen; erinnert sich da noch jemand daran, die diese im YouTube-GEMA-Streit durchaus auch Sympathien für YouTube entwickelten? Man muss sich da wirklich nichts vormachen. Man sollte sich aber auch nicht im Wege stehen.

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seit 1997 chefökonom der kritischen masse und netzbabysitter der nmz.

Eine Antwort

  1. Volker Rieck sagt:

    Gratulation Herr Hufner, der bisher beste Artikel zu dem Thema meiner Meinung nach.
    Wenn schon Verbände sich nicht die Mühe machen Vorlagen zu lesen und zu verstehen, wieso sollten das die Gegner machen?
    Es wäre deutlich mehr Aufklärungsarbeit notwendig gewesen. Natürlich hat die Kampagne der Reda Seite ihren Beitrag geleistet und es auf wenige Buzzwords reduziert. Und die waren dann auch noch sämtlichst falsch.
    Mir stellen sich die Nackenhaare auf, wenn ich Statements lese, dass das die Ablehnung auch gut für Start Ups sei.
    Die Richtlinie ist mehr oder weniger auf Facebook und Youtube zugeschnitten gewesen. Start-Ups hatte es nicht betroffen, es sei denn die wären so reichenweitenstark wie Youtube oder Facebook.
    Verbände wie der Bitkom haben sich ebenfalls in die Reihe der Falschinformationen eingereiht indem man Begriffe wie Provider einführt. Und da denkt Otto-Normal-User berechtigterweise an seinen Internetzugangsprovider.
    Da würde also reichlich gezündelt. Am Ende hat es gewirkt, ob auch die Mord- oder Gewaltandrohungen einen Beitrag geleitet haben kann man nicht mit Bestimmtheit sagen. Aber allein, dass sie etwas gegen gewählte Abgeordnete ausgesprochen wird, zeigt in welcher Verfassung Teile der Bevölkerung sind.

    Nochmal Danke für den Artikel.

    Viele Grüße

    Volker Rieck