GEMA MV 2017 – ein paar E Emotionen zu Abrechnung und mehr Zeit für Antrag 32

Cover der Tagesordnung zur GEMA Mitgliederversammlung 2017

Liebe GEMA, eigentlich muss ich Dich für die E-Musik Tantiemen, die ich am 1.5.17 von Dir ausgeschüttet bekam, loben. So viel Geld, ich kam mir ein wenig wie Dagobert Duck vor. Doch ehrlich gesagt, bin ich zugleich über diese Ausschüttung enttäuscht. Es fehlen immer noch Aufführungen aus Zeiten um 2013/14. Es fehlen noch Aufführungen aus 2015, obwohl jenes Jahr relativ gut verrechnet wurde, was eben zu meiner eingangs genannten Freude führte. 2016 aber… Was rede ich von mir! Höre ich in die Fachgruppe E-Musik des DKV hinein, rede ich mit verbandsfernen KollegInnen, man hört es von Flensburg bis Mittenwald hallen: so schlecht wie diese Ausschüttung und Abrechnung im Mai 2017 ist lange keine mehr für die E-Musik gewesen. Das liegt natürlich auch immer an verspätet abrechnenden Veranstaltern. Nur geben die bei Nachfrage eigentlich ein akzeptables Feedback. Da liegt also der Schwarze Peter eindeutig bei der GEMA selbst. Es ist zudem vollkommen egal, ob man mit Verlegten, Unverlegten, Ordentlichen oder Ausserordentlichen über die eben erfolgte Ausschüttung spricht. Die grosse Unzufriedenheit zieht sich in allen Bereiche als roter Faden durch. Liebe GEMA – das kannst Du besser! Kannst Du das uns nächste Woche auf der GEMA MV irgendwie kommunizieren?

Werbung

Cover der Tagesordnung zur GEMA Mitgliederversammlung 2017

Denn es geht noch um eine weitere E Emotion: Antrag 32! Nachzulesen auf den Seiten 93 ff. der Tagesordnung der MV 2017. Uns Allen ist klar, dass ein grösserer Inkassobezug auch in der E-Musik als all die Jahre zuvor auf Dauer wünschenswert ist. Allerdings fragt man sich, was das eigentliche Ziel ist, denn man weiß nur, was jetzt kommt. Aber was später? Ein kurzer Erkärungsversuch dieses Antrags 32: es sollen Nutzungen gewisser Pauschalverträge, wie z.B. mit Chorverbänden, Blasmusikverbänden, Kirchen, etc. (Segment 1) realitätsnäher abgebildet werden. D.h., dass Einnahmen aus diesen Verträgen nicht mehr mit einem einheitlichen Punktwert für E abgerechnet werden sollen, sondern einen niedrigeren bekommen. Das ist durchaus nachvollziehbar. D.h., dass z.B. Veranstalter motiviert werden könnten, gut verkaufte und Konzerte mit hohen Eintrittspreisen im Bereich dieser Pauschalverträge dann doch lieber ausserhalb dieser Pauschalverträge abzurechnen, weil dann die KomponistInnen dieses Konzerts mehr davon haben. Wäre ja sehr fein! Denn der bisherige Punktwert für alle anderen Live-Aufführungen (Segment 2) würde steigen.

Das Problem: gerade kleine, sehr spezialisierte Verlage und Komponisten könnten enorme Einbussen erleiden. Zwar würde die Absenkung des Punktwerts in Segment 1 über einige Jahre gestreckt, doch Komponisten z.B. mit einem ausgeprägten Chorwerk, das bei Spezialverlagen verlegt ist, hätten grosse Nachteile. Natürlich profitierten diese Verlage und Komponisten auch in den letzten Jahren unverhältnismäßig vom einheitlichen Punktwert: denn egal ob ein Stück vor einem Minipublikum zu Minipreisen oder vor einem Riesenpublikum zu Höchstpreisen aufgeführt wurde, es gab für die Berechtigten immer das gleiche Geld, obwohl der eine Veranstalter quasi nichts, der andere horrende Gebühren dafür zahlte. So ist es eben gerecht, wenn das verändert wird, wenn sich die Verleger und Veranstalter da bewegen und besser kooperieren müssen. Da nach der momentanen Planung aber einige Verlage und vielleicht auch Komponisten als solche einfach aus dem Berufsleben verschwinden würden, wäre es eine noble Sache, diesen Antrag nochmals zu verschieben und zu überarbeiten, mit weiteren geplanten Reformen in eine überschaubare Abfolge von Veränderungen zu bringen.

Denn die Sparte E-Musik soll weitergehend reformiert werden, wie man der Antragsbegründung auf S. 97 entnehmen kann: „Längerfristig beabsichtigen Aufsichtsrat und Vorstand, ein Modell für die Verteilung in der Sparte E zu entwickeln, das auf der Direktverteilung basiert und durch eine Kulturförderung in Verteilung und/oder Wertung ergänzt wird.“ Viele KollegInnen wie ich sind da aber doch noch (sehr) skeptisch gestimmt. Denn es wäre für alle wünschenswert, wenn das nicht häppchenweise erfolgt, sondern eine Art Roadmap vorgelegt wird, was wie wann auf uns zukommen wird, damit möglichst breit darüber nachgedacht werden kann. Denn wie wir derzeit feststellen können, sorgt einerseits die schlechte Abrechnungslage seitens der GEMA und andererseits die Ungewissheit über weitere Veränderungen für große Unruhe, die man als für die GEMA und Verbände Engagierter nur sehr schwierig ausräumen kann, wozu es mehr Zeit benötigt. Also lasst uns einen Schritt zurückgehen und für mehr Klarheit sorgen, was noch zu passieren hat, um diese Reform(en) im Sinne der E-Musik-Solidarität so ausgewogen, oder zumindest abgefedert, als möglich hinzubekommen.

Liste(n) auswählen:
Unsere Newsletter informieren Sie über Neuigkeiten im Badblog Of Musick. Informationen zum Anmeldeverfahren, Versanddienstleister, statistischer Auswertung und Widerruf finden Sie in unserer Datenschutzbestimmungen.
Komponist*in

Komponist*in