Statement für ein starkes Urheberrecht, egal ob Baal oder banal

Spätestens als die Piratenpartei ihre kurzzeitige Aufmerksamkeitsspanne hatte, war bei Urhebern wie Nutzern der Gedanke angekommen, bei den ersten in Panik, bei den letzten zum Teil mit Argumenten auf unterstem Niveau, das bestehende Urheberrecht zu ändern. Das hätte im Extremfall den Wegfall jeglichen Schutzes bedeuten sollen bzw. ein Abrücken von bisherigen Verwertungsmodellen wie im Falle der Musik die Rechtewahrnehmung durch die GEMA. Oder die Beseitigung der 70 Jahre dauernden Schutzfrist. Oder die totale Freigabe des Downloads gegen die Entrichtung einer Flatrate. Blickt man darauf zurück, erscheint dies irgendwie wieder vergessen bzw. vorerst weiter ungelöst. Ehrlich gesagt, für mich selbst erscheint all dies als Teufelszeug. Allein der Gedanke, kleine Nutzer im Internet zu entkriminalisieren finde ich nach wie vor davon bedenkenswert. Allerdings würde dies im Falle dieser unseligen Flatrate nicht bedeuten, dass diese allein selig machend wäre, sondern eine weitere Nutzungsgebühr neben bereits existierenden hinzutreten würde, um Einnahmeausfälle für die Urheber durch Nutzungen in „Graubereichen“ oder schwierig national zu regelnden Ecken abzufedern. Ansonsten hilft nur die Erhöhung des Internettaschengeldes für rebellierende, um kostenlose Angebote gebrachte Jugendliche.

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Aber von wegen Ruhe! Aus einer Ecke, die man bisher zumindest für einigermassen grobe Autorenverbundenheit schätzte, wird zum Generalangriff auf die Schutzfristen aufgerufen als sei es ein Randale-Chatroom der Piratenpartei: Die Vertreter des Deutschen Bühnenvereins wollen das geistige Eigentum entrechten, aus Autorenhand nehmen. Anlass war das Unterliegen des Münchener Residenztheaters gegen die Brecht-Erben im Falle der Frank Castorf-Inszenierung von Brechts „Baal“. So verständlich der Ärger erscheint, wenn man sich wohl auf mündliche Verlagszusagen stützend, Castorf sich am Stück mit neuen Texten sowie das von ihm in Szene gesetzte Ensemble sich abarbeiten lässt und dann per Gerichtsbeschluss die rote Karte für die Produktion erteilt wird. Nüchtern betrachtet hat wohl niemand ernsthaft die Brecht-Erben von den Plänen in Kenntnis setzend auch deren konkrete Zusage abgewartet, hat die Rechtsabteilung des Theaters in den Verhandlungen mit dem Suhrkamp-Verlag geschlafen, hat dieser zu wenig klar auf mögliche Problemlagen hingewiesen. Deshalb ist der Geschrei des Bühnenvereins ziemlich unverständlich, wenn zum rechtlichen Abwracken aufgerufen wird, als von seinen Mitgliedern bessere juristische Vorarbeit einzufordern, was man gerade von einem Staatstheater wie dem Residenztheater eigentlich erwarten sollte, mit all den Staatsbeamten in seiner Verwaltung. Ob da ein ähnliches Zaudern und Zögern offenbar wird, wie im Kulturministerium, an dem man hängt, wie im Falle des Münchner Konzertsaaldesasters?

Natürlich stellt sich mir als Urheber auch die Frage, der immer wieder auch mit Regisseuren zu tun hat, ob es nicht geschickter wäre, wenn all die Regieautoren statt den Eingriffen in bestehende Stücke bei solch einem grossen Ausdrucksbedürfnis nicht gleich lieber selbst ihre Stücke wie z.B. Rene Pollesch verfassen oder mit lebenden Autoren zusammenarbeiten? Natürlich hat Brecht sich selbst auch fleissig bei alten Vorlagen bedient. Doch dann mit eigenen Worten und Taten eine neue, andere Sache daraus gemacht. So taugt auch dieses „Bedienen in der Tradition“ Brechts selbst nicht als Steilvorlage für die Anliegen des Bühnenvereins in letzter Konsequenz Schutzfristen zu beseitigen. Rein persönlich frage ich mich sowieso, was denn an guten Stücken immer so grossartig aktualisiert, vollkommen uminterpretiert werden muss: selbst griechische Göttersagen versteht man heute noch ganz gut ohne aus Herakles z.B. gleich einen kalifornischen Gouverneur machen zu müssen. Damit will ich nicht einer falsch verstandenen Werktreue das Händchen halten. Aber vielmehr denen, die Dinge neu sehen wollen, Mut zusprechen, wie gesagt, neue Stücke zu entwerfen. Aber wie die Theaterrechtsabteilung im Baal-Falle schlief, so verschnarchen Intendanzen neue Stücke produzieren zu lassen.

Was allerdings zu diskutieren wäre, sind die Rechte der Erben: von Einnahmen während der Schutzfrist sollten sie nicht ausgeschlossen werden. Es sei denn, was jeder kluge Urheber tun sollte, die Urheberrechte eines Autors werden gleich einer Stiftung eingeräumt. Das wäre auf alle Fälle ein gangbarer Weg, so dass neutrale Institutionen zum Wahrer der Autoreninteressen werden und nicht verklärende Erben, die sich letztlich doch nur zerstreiten. Ein weiterer Weg wäre ausserdem aus dem Schaffen des Autors heraus im jeden Einzelfall keine oder sehr weitgehende Umdeutungen zuzulassen: wer hermetische, fast vorbildslose Kunst schuf, soll in Ruhe gelassen werden. Wer seine Kunst als Patchwork auffasste, soll ebenfalls zum Ausschlachten bereit gestellt werden wie seine eigenen Quellen, sobald man das Zeitliche gesegnet hat. Und zu guter Letzt nochmals: traut Euch an den Theatern lieber neue Stücke als den Autorentheater verbrämten Neuaufguss des ewig Gleichen. Und wenn Brecht derzeit nicht geht, dann einfach liegen lassen. Denn wenn kein Geld reinkommt, werden es sich dessen Erben schon noch überlegen. Das wäre meiner Meinung nach die einzig richtige Deutung des Urheberrechts als wie Hogesa, Clubs und Piraten das autorenrechtliche Freiwild einzufordern.

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3 Antworten

  1. huflaikhan sagt:

    Lassen wir mal die Piraten beiseite. Zwei Sachen fallen doch auf:

    1. Plötzlich tritt der Bühnenverein auf den Plan und will am Urheberrecht herummäkeln. Ein einziger Anlass! Und husch. Das ist eigenartig. Jeder sieht nur das, was er selbst braucht und sehen will.

    2. Was ist hier das Werk? Der Text ist nicht die Aufführung. Jetzt sind es Texteinfügungen, das nächste mal mäkelt man am Bühnenbild herum, später an Darstellern … Wer bestimmt, was Werktreue ist? Und wie untreu muss/darf man einem Werk gegenüber werden, um ihm treu zu sein. (Wer sprach noch von: „Zur Kenntlichkeit verfremden?“) – und schließlich, wer hat darüber die Macht der Entscheidung schließlich.

    Wer wird denn hier verteidigt? Brecht? Wer maßt sich das an? Als einmal ein Beckett nicht nach dessen Wunsch gemacht wurde, war der wenigstens noch am Leben. Aber selbst dann? Hat der Autor auch das Recht an der Interpretation? Doch eher nicht. Mal ist das zum Leidwesen, gewiss, mal hilft es aber auch! Das ist ein bisschen das Risiko eines Autors.

  2. Finde, man sollte hier ein wenig differenzieren: Es gibt Dinge in einem Werk, die im Ermessen eines Regisseurs/einer Regisseurin liegen und Dinge, die ein Regisseur nicht verändern darf und hierzu gehört der Text. Ansonsten würde eine Sinnentstellung der ursprünglichen Aussage entstehen, welche Idee und Intension des Autors verfremdet und es würde dem Publikum ein gefälschtes Bild des Werkes vermittelt werden. Andernfalls kommen wir in absehbarer Zeit wohl dahin, dass ein Regisseur diktiert: Diese harmonische Wendung in Mozarts Zauberflöte ist nicht mehr zeitgemäss und wird vom jungen Publikum als „zopfig“ empfunden. Wir müssen Mozart verteidigen und die Stelle mit Jazzakkorden modernisieren. Hätte Mozart Ventilhörner gehabt, so hätte er sicher dieses chromatische Thema vom Horn und nicht von der zu leisen Oboe spielen lassen. Es ist also nur im Sinne Mozarts, die Orchestrierung hier zu ändern, um die Oper dem heutigen Publikum besser zu vermitteln. Der Tristan-Akkord zu Beginn des Tristan-Vorspiels hat für unsere modernen Ohren nicht mehr den Schauder, wie für das Publikum im 19. Jahrhundert. Es liegt also nahe, den Akkord zu modernisieren – etwa mit einem Klang aus der 2. Wiener Schule. Wir helfen Wagner ja nur dadurch, in dem wir das Werk in unsere Zeit hinüber „retten“. Wagner braucht uns dringend.

    Viele Regisseure scheinen sich ihrer Rolle nicht bewusst zu sein. Sie sollten in erster Linie einmal mit grösster Achtung und grösstem Respekt vor dem Kunstwerk eines andern Autors oder Komponisten stehen. Mit einer Haltung, die man früher vielleicht mit „Ehrfurcht“ bezeichnet hätte. Das Werk dient nicht als Vorlage zur Selbstverwirklichung und Selbstinszenierung des Regisseurs, denn es sind die Gedanken und Ideen eines anderen, die hier zum Ausdruck kommen sollen und nicht seine eigenen. Der Regisseur darf sich hier nicht wie ein Parasit an diese Ideen hängen und diese verdrängen, nur um seine eigenen Vorstellungen durchzudrücken. Und hier muss ich Alexander Strauch uneingeschränkt Recht geben: es steht jedem frei, der zu viel Phantasie verspürt, eigene, neue Werke zu schaffen, in denen er dann tun und lassen kann, was er will. Die andere Frage ist dann aber, ob er dafür auch ein Publikum findet. Deshalb nimmt man wohl lieber Werke auf denen Brecht, Schiller, Mozart oder Wagner auf der Etikette stehen, denn dann ist man sicher, dass die Leute auch kommen…

    Die Regieanweisungen eines Komponisten oder Autors gehören ebenfalls zur Komposition oder zum Theaterstück. Wenn Wagner im 2. Akt Tristan verlangt, dass sich Isolde und Tristan „auf einer Blumenbank“ näher kommen, so gehört die Blumenbank zum Werk selbst, wie eine Note in der Bassklarinette. Wenn Lohengrin auf einem „Schwan“ einziehen soll, so will der Komponist einen Schwan und kein Moped haben. Wenn Schiller im Tell einen urwüchsigen, naiven Burschen aus den Bergen heben will, so will er dies und keinen drogenabhängigen Jugendlichen aus der Berliner Unterwelt. Wenn Weber einen Wald und Jäger haben will, so will er das und keine Gaskammern. Es steht aber jedem Regisseur frei, eine Oper zu komponieren (sofern er das kann), in der Gaskammern gewünscht werden. Aber der Regisseur denkt: es kann doch nicht sein, dass Schiller einfach nur einen urwüchsigen Naturburschen aus den Schweizer Bergen auf der Bühne haben will; es ist uns peinlich, wir müssen Schiller vor sich selbst schützen und die Sache dem heutigen Publikum schmackhaft machen: ein drogenabhängiger Jugendlicher nahe am Suizid muss her.

    Andererseits gibt es natürlich auch viele Bereiche, in welchen der Regisseur kreativ werden muss, und nichts wäre langweiliger, als eine historisch perfekte Aufführung einer Händler Oper mit original Kostümen und Perücken aus der Zeit Händels.

    Aber mir fehlt heute oft das Feingefühl, der gute Geschmack und das Wissen, wo die Grenzen des Regisseurs liegen und ab wo die Rechte des Komponisten oder des Autors verletzt werden. Wir dürfen nicht wegessen, dass viele im Publikum ein Werk vielleicht zum ersten Mal sehen, und dieses Bild haben sie dann auch von dem entsprechenden Werk. Es geht hier also auch um die moralische Frage der Verantwortung gegenüber kulturellen Werten.

    So haben die Brecht – Erben in ihrem Handeln völlig Recht gehabt. Die alten Autoren und Komponisten können sich leider nicht mehr verteidigen, sie sind auf Gedeih und Verderb ausgeliefert.

  3. Das Korrekturprogramm hat oben aus Händel Oper „Händler Oper“ gemacht…