Schweiz will 55 Musiker aus Basel ausweisen – Hinweis auf Petition

Basel ist ein Juwel unter den europäischen Musikstädten: mit der Basel Sinfonietta, der Schola Cantorum als Musikhochschule, dem Theater, der Paul-Sacher-Stiftung, den Konzerten des Gare du Nord, vielen weiteren Ensembles und Veranstaltungen Klassisch-Romantischer, Alter und Neuer Musik ist es im Dreiländereck Schweiz-Frankreich-Deutschland eine der umtriebigsten Musikszenen. Damit ist Basel in Kulturmagnet, der mit seinen unzähligen Aktivitäten Musikerinnen und Musiker aus aller Welt anzieht. Für Menschen aus der Schweiz und der EU ist das meist kein Problem, sind die ausländerrechtlichen Bestimmungen sehr gut zu erfüllen. Für Menschen aus sogenannten Drittstaaten, also Ländern, die nicht wie die EU oder wenige andere ähnlich privilegierte mit der Schweiz Abkommen über erleichterte Aufenthalts- und Arbeitsbedingungen unterhalten, sind die Hürden wesentlich höher gelegt: sie können eigentlich nicht freiberuflich tätig sein. Zudem muss der Nachweis erbracht sein, dass die Stelle nicht vorrangig mit Personen aus der Schweiz oder der EU besetzt werden können. Das droht nun laut SRF über 55 Musikerinnen und Musikern, die in Basel tätig sind, zum Verhängnis zu werden. Einerseits benötigt man sie als Aushilfen in grösseren Ensembles, andererseits sind sie auf dem Markt von ad-hoc-Ensembles beliebt, dessen Nachfrage oft kaum mit den Mitgliedern fester Ensembles zu erfüllen ist.

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Dahinter mag sich vielleicht auch das Problem einer ungünstigeren Bezahlung solcher unregelmäßiger veranstalteten Konzerte verbergen, die von ehrenamtlichen oder privaten Initiativen getragen werden. Und somit ein nicht höchstbezahlter aber in der Menge doch lukrativer Markt für Freiberufler sein kann. Wenn das die ansässigen oder aus den beiden Nachbarländern anreisende Grenzgänger nicht abdecken können, freut man sich in einer virilen Musikszene wie der Basler über die Menschen aus den Drittstaaten. Ein Abteilungsleiter im Basler Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA) scheint grosszügig Ausnahmetatbestände geschaffen zu haben: im Falle einer Untersuchung zu widerrechtlich grosszügig ausgestellten Grenzgängerarbeitserlaubnissen kamen die genauso gegen das schweizerische Aufenthaltsrecht verstossenden zahlreichen Daueraufenthaltsgenehmigungen für die Musikerinnen und Musiker aus Drittstaaten ans Licht. Infolgedessen droht den Betroffenen die Ausweisung, sofern sie nicht in Bälde eine 75%-Festanstellung nachweisen können oder unter eine Härtefallklausel gehören wie ungefähr 20 Einzelfälle. Das AWA sucht nun nach weiteren Ausnahmemöglichkeiten, was aber schwierig sein wird: Das Hauptproblem bleibt bestehen, solange Musikerinnen und Musikern aus Drittstaaten eine Aufenthaltsbewilligung für freiberufliche Ausübung ihres Berufes eigentich untersagt werden muss.

Die Petition „Keine Musikwüste Basel!“ möchte genau dessen Vereinfachung erreichen. Zudem soll allen Betroffen ermöglicht werden, nicht sogar schon vor Jahresablauf ausreisen zu müssen. Selbst schweizerischen Politiker aller Lager, bisher abgesehen von der SVP, unterstützen diese Petition, auch ehemalige Leiter der Schola oder aus dem Ausland beiden Prominenten Andreas Scholl oder Dame Emma Kirkby. Also seid so frei, unterstützt ebenfalls diese Petition, macht sie weiter bekannt, damit sich die aufenthaltsrechtliche Situation verbessert, was natürlich nicht eine tiefergehende Betrachtung der Problematik des Gegensatzes von auch finanziell besser gestellten inländischen Festangestellten und andersherum darin schlechtergestellten Drittstaaten-Freiberuflern in allzu weite Ferne rücken sollte.

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16 Antworten

  1. Da ich in Basel Musik studierte, wurde ich aktuell von Kollegen über einen konkreten Fall dort informiert: Die Organistin der St. Peters – Kirche in Basel, Babette Mondry, wurde nach über 15 Jahren Dienst mit sofortiger Wirkung vom Dienst freigestellt und entlassen. Der Orgel – und Kirchenschlüssel wurde ihr abgenommen, was für einen Organisten wohl die grösste Demütigung ist, die man ihm antun kann. Ihr fachliches Können wurde selbst von den Verantwortlichen der Kirche als indiskutabel kompetent gelobt. Als Kündigungsgrund wurden „menschliche Zerwürfnisse“ angegeben, die aber nicht konkret benannt werden…Versuche, die Probleme über Gespräche zu lösen, wurden nicht unternommen. Sie hat nun rechtliche Schritte dagegen eingeleitet.

    Babette Mondry hat in idealistischer Weise weit über das Maß ihres Dienstauftrags hinaus eine renommierte internationale Konzertreihe dort aufgebaut, in welcher Leute wie Ton Koopman, Olivier Latry, Marie Claire Alain, Guy Bovet und viele andere regelmässig konzertierten. Aber auch für die Gemeinde dort hat sie weit über das übliche Pensum hinaus gearbeitet, wie etwa zahlreiche Kinderkonzerte belegen, die man auch auf ihrer Homepage einsehen kann. Zudem ist sie Vorsitzende des von ihr gegründeten Orgelfördervereins in Basel und der Jehan Alain Gesellschaft.

    Doch nun haben die Kirchenleitung und einige intrigante Pfarrer im Verein mit einem wichtigen Politiker der Kunst in dieser Kirche – wohl auch aus Neid über die Erfolge Mondrys – ein abruptes Ende bereitet und sie wird nun ohne Festanstellung als Deutsche wohl die Schweiz verlassen müssen.

    Nun setzen sich viele Künstler der internationalen Musikszene für Mondry ein – unter anderem Ton Koopman, der seine Studenten auffordert, dort nicht mehr zu konzertieren und sich nicht auf die Stelle zu bewerben. Der Organist Thilo Muster http://www.thilomuster.info hat eine Petition gestartet, die schon von hunderten unterschrieben wurde. Die schweizer Zeitung bz berichtete mehrfach über den Fall und man kann die Artikel leicht im Netz finden:

    1. bz Ton Koopman Das Vorgehen gegen Babette Mondry ist unchristlich.

    2. bz Peterskirche schmeisst beliebte Organistin raus.

    3. bz Theologieprofessor wendet sich aus Protest von der Kirche ab.

    (Vielleicht kann die Redaktion die drei Artikel hier verlinken?)

  2. Guntram Erbe sagt:

    Wenn ich nicht irre, ist diese Petition nicht öffentlich, sondern wird unter der Hand weitergereicht. Wie lautet ihr Text? Mir erschließt sich aus den Zeitungsmeldungen nicht, welche rechtliche Problematik tatsächlich hinter der Kündigung der Organistin steckt. Die Betroffenheit nebenbei Betroffener reicht wohl nicht, sich ein Bild zu machen.
    Wie steht denn Babette Mondry selbst dazu? Gibt es von ihr irgendeine Stellungnahme?

  3. Lieber Guntram,

    die Petition wird, wie ich soeben erfahren habe, vorerst an mit dem Fall vertraute Personen weitergereicht – sie wird aber öffentlich gemacht werden, sollte sich von Seiten des Arbeitgebers nichts mehr bewegen.

    In ihr wird beklagt, dass die Entscheidung überstürzt getroffen wurde, ohne vorher ein Mediationsverfahren eingeleitet oder den Versuch unternommen zu haben, die herrschenden Misstimmigkeiten auf intelligentere und übrigens im Arbeitsleben standardisierte Weise zu lösen. Offensichtlich ist, dass man mit dieser Kündigung eine Person auf schnelle Weise beseitigen will, die aus irgendwelchen fadenscheinigen Gründen, die nicht genannt werden, zur persona non grata geworden ist; wie es auch die sofortige Freistellung vom Dienst zeigt. Auf diese Weise behandelt man Menschen, die sich eine Straftat zuschulden haben kommen lassen, nicht aber langjährig verdiente Mitarbeiter. Gegen diese willkürliche und despotische Art, Mitarbeiter zu behandeln, protestieren wir…

    Eine konkrete Tat, die einen solch harten Schritt rechtfertigen würde, liegt aber nicht vor. Es handelt sich lediglich um unterschiedliche Auffassungen oder Misstimmigkeiten in der künstlerischen Ausrichtung der Kirchenmusik dort. Dinge also, die in der Kompetenz der Organistin liegen und nicht in deren von musikalisch ungebildeten Geistlichen oder Politikern.

    Bedenkt man dann noch, dass wirkliche, schlimme Straftaten in der Debatte um Missbrauch von den geistlichen Herren vertuscht wurden und wie viele von diesen im Dienst blieben, die unbedingt hätten entlassen werden müssen, so wird der Fall völlig grotesk…

  4. Verehrter Hr. Klotz,

    Ihr hl. Zorn in Ehren. Ich suche allerdings ein wenig den Konnex zur ausländerrechtlichen Causa der Basler Drittstaaten-Musiker… Droht denn eine Abschiebung aus der Schweiz? Es sollte in den Kommentaren immer der Bezug zum Thema gewahrt bleiben. Der Ort Basel und Musikberufe im Allgemeinen als gemeinsames Kriterium können sich in einem längeren Diskurs durchaus einstellen, Ihr Kommentar, als erster hier überhaupt, in Sachen Mondry ist aber schon ein harter, diskurskurvenloser Schnitt. Dies nur grds. vorab!

    Ansonsten scheint die Story ziemlich heftig zu sein, was nach den Berichten der bz mutmasslich wohl zw. Freundeskreispräsident Tschudi, der wohl bereits in anderen Sachen die Orchester Basels gegeneinander antreten liess, dem Kirchenrat – wohl sowas wie ein Pfarrgemeinderat – und der Kirchenverwaltung selbst so vorfiel. V.a. die Härte des Vorgehens der Kirche, das Fr. Mondry das Gesicht wahren würde, trotz der Interventionen namhafter Musiker, wie Koopman und Holliger, ist mal wieder exemplarisch ähnlich den kirchlichen Verkrampfungen in 1000en ähnlicher Fälle. Allerdings ist der inoffizielle Mitschnitt einer geschlossenen Sitzung auch nicht ohne, sollte man dies auch als Normalbürger wissen, egal ob D, CH o. A – das wird ja überall fast gleichwertig problematisch gesehen. Egal was da dann an Bösartigkeiten aufgenommen ist, solch ein nicht allseitig vorab schriftlich genehmigter Mitschnitt ist dann doch bösartiger, solange das keine geheimdienstlich sanktionierte Massnahme war. Das kann dann zur Steilvorlage für den Bruch eines Vertrauensverhältnisses genügen. Mag dem der Pfarrer verziehen haben, müsste dies auch jede andere mitgeschnittene Person tun. Ist da nur ein kleiner Kreis der Betroffenen nachtragend, kann man sich nicht auf den Dispens eines Chefs berufen, da wohl die Rechte aller berührt sein könnten. Und das könnte dann zum beruflichen Vertragsende führen. Das wird in all den Protesten zu ähnlich gelagerten Fällen unterschätzt: Mitschnitt, NEIN DANKE! Sei’s drum: Augenmass stünde der Kirche dennoch zu Gebote…

    Hier mal die Links zu Ihren bz Artikeln:

    bz Ton Koopman Das Vorgehen gegen Babette Mondry ist unchristlich
    bz Peterskirche schmeisst beliebte Organistin raus
    bz Theologieprofessor wendet sich aus Protest von der Kirche ab

    Kommentar der bz: Die Organistin ist hier das Opfer

    Bitte dort einfach das Geschehen weiterverfolgen…

  5. Lieber Herr Strauch,

    Fr. Mondry muss durchaus mit einer Abschiebung rechnen, sofern sie in der Schweiz kein festes Einkommen (mehr) nachweisen kann, was bei dieser Kündigung der Fall ist. Da kein konkreter Kündigungsgrund genannt wurde, werden bei anderen Arbeitgebern zudem Spekulationen spriessen, was die Lage noch erschwert.

    Insofern hat mein Kommentar durchaus einen Bezug zu Ihrer Vorgabe, wenn auch zugegebener Maßen vorerst in indirekter Form.

    P.S. : Dank für die Links.

  6. Verehrter Herr Klotz,

    als Deutsche fällt Mondry unter die noch gültige Personenfreizügigkeit für EU-Bürger. Zudem ist sie ja schon sehr lange in der Schweiz tätig. Das wird ihr hoffentlich schweizerisches ALG einbringen und sie somit wohl auch kranken- und rentenversichert sein lassen. Somit kann sie als Nicht-Erwerbstätige dort bleiben. Selbst wenn jetzt die Schweiz irgendwann die Personenfreizügigkeit dank SVP für EU-Bürger, auch die bes. Privilegierten wie Deutsche, einschränken muss/wird, wird vorerst ein Bestandsrechtsschutz greifen. Nachdem sich mein Artikel auf Drittstaaten-Angehörige bezieht, liegen Sie rein materiell leider doch daneben. Wie gesagt, ursächlich müssen sich Kommentare erkenntlich auf das Thema beziehen und können dann im weiteren Verlauf auch woanders aufeinander aufbauend hinführen. Also Vorsicht mit Alarm und Kavallerie! Moralisch gebe ich Ihnen natürlich in dieser Sache weitestgehend Recht ;-) Und freue mich über stichhaltige weitere Infos.

  7. Lieber Herr Strauch,

    die Personenfreizügigkeit greift meines Wissens nur sofern in der Schweiz eine gesicherte Arbeit nachgewiesen werden kann, mal abgesehen von den Steinreichen, die gerne aufgrund ihrer hohen Steuerabgaben jederzeit willkommen sind…Wie das nach 15 – jähriger Tätigkeit ist, bei niedrig bezahlten Stellen, da müsste ich mich informieren.

    Zugegeben, der Mitschnitt war problematisch; diesen Fehler hat die Organistin aber auch eingesehen und bereut. „…und wer ohne Schuld ist, werfe den ersten Stein.“

    Man darf sich aber auch frei nach Friedrich Schiller fragen, wie kommt ein friedlicher Mensch, der nur in Liebe und Hingabe seinen Beruf ausüben möchte, dazu? Doch nur, wenn er in ähnlichen Sitzungen zuvor schon die negative Erfahrung gemacht hat, dass dort gelogen wird dass sich die Kirchenbalken biegen und die gefassten Beschlüsse nachher in der Realität mit Füssen getreten werden. Kurz, wenn er das Vertrauen verloren hat…

  8. Lieber Herr Klotz,

    sehen Sie sich mal folgenden Link an, ganz am Ende des Dokuments steht folgender Satz bzgl. Niederlassungserlaubnis nach 5 Jahren Aufenthalt für EU/EFTA-Bürger, was hier ja gut zutreffen könnte:
    „Niederlassungsbewilligung (Bewilligung C EU/EFTA)
    Diese Bewilligung wird vom Abkommen nicht erfasst; sie wird wie bisher auf Grund von Nie- derlassungsvereinbarungen oder Gegenrechtserwägungen erteilt. Sie ist von unbeschränkter Dauer und an keine Bedingungen gebunden und geht weiter als die Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA. Die EU-15/EFTA-Staatsangehörigen erhalten grundsätzlich eine Niederlassungs- bewilligung nach einem Aufenthalt von fünf Jahren in der Schweiz.“

  9. Ja, ja, das sieht auf dem Papier alles nett aus. Die Realität ist aber, dass ein EU-Bürger ohne sicheres Einkommen dort nicht existieren kann. Wer kann, zumal als Künstler, schon fünf Jahre in der teuren Schweiz überleben, ohne dort eine feste Stelle mit gesichertem Einkommen zu haben? De facto heisst dies aber: ohne Anstellung kein Bleiberecht, es sei denn, es handelt sich um Studenten oder um privilegierte Leute, die ihr Geld von sich aus schon in die Schweiz mitbringen. Verliert jemand die Stelle und findet nicht bald wieder eine neue, so verliert er indirekt auch das Bleiberecht oder besser gesagt, die Perspektive zu bleiben… Und ich kann mir nicht vorstellen, dass die Kirche nach einer Kündigung einer Organistin eine saftige Frührente bezahlt, die ihr ein schönes Leben in den Schweizer Bergen ermöglichen würde…

    So gesehen geht die in Ihrem Artikel erwähnte Petition auch an der Realität vorbei, denn selbst wenn die Politik diesen Musikern aus Drittstaaten ein Bleiberecht gewähren würde, hätten sie auf Dauer – ohne feste Stelle – dort keine Perspektive, soviel ist sicher.

  10. Jürg Erni sagt:

    Babette Mondry ist eingebürgerte Schweizerin! Ihr droht also keine Ausweisung, wie Herr Klotz fantasiert!. Sie könnte nach 15jähriger Tätigkeit in Basel die Krise und die verfahrene Situation in der Gemeinde auch als Chance nutzen und sich um eine der regelmässig in der Schweizer Musikzeitung ausgeschriebenen Orgelstellen bewerben. Eine von Vorverurteilungen gefeite Kirchgemeinde würde sicher Gnade vor Recht ergehen lassen und ihre künstlerischen Fähigkeiten höher einzuschätzen wissen!

  11. Lieber Herr Erni,

    vielen Dank für die Infos. So steht zumindest für Frau Mondry keine Abschiebung zur Debatte.

    Durch Ihre Formulierung „Gnade vor Recht ergehen lassen“ implizieren Sie jedoch, dass sich Babette Mondry etwas zuschulden hat kommen lassen, was eine Kündigung rechtfertigen würde. In der französischsprachigen Zeitschrift „La Tribune de l´Orgue“ (Link) wird in einem aktuellen Artikel aber darauf hingewiesen, dass dies nicht der Fall ist. Ich übersetze: „Diese Zeitschrift mag – im Gegensatz zur sonstigen Presse -keine schlechten Nachrichten. Manchmal muss man aber dennoch Ausnahmen machen: Die Basler Affaire wirft ein deutliches Licht auf die Stellung der Organisten gegenüber ihren kirchlichen Arbeitgebern und politischen Autoritäten. Das Schweizer Recht scheint Kündigungen ohne Grund zu ermöglichen oder unter fadenscheinigen, unhaltbaren Vorwürfen, wie etwa Schwierigkeiten in der Kommunikation oder im Arbeitsklima“.
    Im weiteren wird davon gesprochen, dass in diesem System alle Angst um ihre Stelle hätten und sich deshalb nicht einmal der Basler Organisten – Verband einsetzen würde. Die Pfarrer würden ebenfalls ducken – vor kurzem hätte man einen gerade vor Weihnachten fristlos entlassen…Hinter der Sache um Frau Mondry steht ein mächtiger, einflussreicher Basler Politiker, der auch die Macht um die Konzerte im Münster wollte und alle zittern, keiner wagt ein freies Wort. „Muss man sich wundern, wenn dann die Schäfchen und sogar ein Theologieprofessor die Kirche verlassen, wenn diese geführt wird wie eine Bananenrepublik?“ heißt es im Artikel weiter. (Aber nun muss ich selbst aufpassen, sonst bin ich der nächste…)

  12. Einen Teilerfolg können wir hier nun zumindest verbuchen: Die Kirche muss die Organistin bis Juni weiter beschäftigen. Wie es dann weitergeht weiß niemand.

    http://www.tageswoche.ch/de/2015_19/basel/687193/

  13. Zu einem Solidaritätskonzert für die Organistin kamen rund 400 Menschen. (Link unten) Die Konzerte sollen in regelmäßigen Abständen weitergeführt werden – ähnlich den Montagsdemonstrationen – bis zur Rücknahme der Kündigung. Beim nächsten Konzert werden ca. 600 Menschen erwartet, dann vielleicht 1000. Ein Kampf David gegen Goliath:
    http://www.basellandschaftlichezeitung.ch/basel/basel-stadt/babette-mondry-eine-organistin-kaempft-um-ihre-ruekkehr-129143425

  14. Hier ist ein ähnlicher Fall: Ein Kirchenmusiker hatte sich geweigert, das Vater unser auf der Orgel zu begleiten, da es ihm unmöglich sei, aus den Geräuschen die von der Gemeinde und vom Pfarrer kommen, die Tonart zu erkennen, in welcher er das Stück auf der Orgel begleiten solle. Ein Vorwurf an Babette Mondry lautete ebenfalls, sie habe sich geweigert, Dinge von miserabler musikalischer Qualität – etwa eine Kitsch -Version des Hochzeitsmarsches bei einer Hochzeit – zu spielen. (Schlechte Kompositionen mußt du nicht verbreiten, im Gegenteil sie mit aller Kraft unterdrücken helfen. Spiele nie etwas, dessen du dich in deinem Innern zu schämen hättest. Robert Schumann.)

    Im Fall des Organisten hier wurde aber erst einmal eine Abmahnung vorgenommen und nicht gleich ohne Abmahnung und Gespräch die fristlose Kündigung ausgesprochen. https://openjur.de/u/150004.html

  15. Hier wird auch die Rolle Hans Martin Tschudis deutlicher: Nachdem Babette Mondry aus dem von ihr gegründeten Förderkreis Orgelmusik St. Peter hinausgedrängt wurde, hat Herr Tschudi diesen Kreis kurzerhand in einen Verein umgewandelt, ohne die Mitglieder zu fragen, ob sie dies überhaupt möchten. Natürlich ist er nun der alleinige Führer dieses Clubs. Ein hohes fünfstelliges Vermögen, das Babette Mondry in der Konzertkasse angespart hat, ist nun verwaist. Herr Tschudi hat sich aber freundlicherweise „erbarmt“, dieses Vermögen auch zu verwalten. Was mit dem Geld nun geschieht, weiß niemand: http://www.onlinereports.ch/News.109+M5487961efbc.0.html