Das Landespolizeiorchester Baden-Württemberg soll aufgelöst werden – warum eigentlich nicht

Es gibt Menüleisten zeitgenössischer Homepages, die einen selbst ein wenig das Gruseln lehren wie die museale Zurschaustellung von Gerätschaften der mittelalterlichen Halsgerichtsbarkeit: (…) Revierdienst, Reviere, Polizeihundeführerstaffel, (…) Einsatzhundertschaft, Polizeigewahrsam/Zentrale Ausnüchterungsenheit, (…) Polizeihundeführerschule, Polizeireiter, Landespolizeiorchester, Kriminalpolizei, Sexualdelikte/Prostitution, Kriminaldauerdienst (…). Dies scheinen alles notwendige Einrichtungen zu sein, um das Land, hier im speziellen Falle das Ländle, auch als Baden-Württemberg bekannt, vor Anarchie zu bewahren. Eines scheint aber unpassend: wer hat schon einmal ein SEK/USK mit Pauken und Trompeten ausgestattet gesehen, um randalierende Extremisten zu beruhigen oder auseinanderzutreiben? Wer die letzten Jahre die Berichterstattung zur Bekämpfung der Piraterie auf den Weltmeeren verfolgte, stiess immer wieder auf eine Lärmwaffe, die entsprechend auf potentielle Angreifer zielgerichtet eingesetzt Überfälle auf hoher See vermeiden soll. In den USA sollen angeblich in grösseren Städten bereits Polizeieinheiten solche Geräte angeschafft haben. Soll nun im sparsamen Baden-Württemberg das Landespolizeiorchester auf ähnliche Art und Weise verwendet werden? Aktuell moniert der Landesrechnungshof nicht nur die Musikhochschulen des Südweststaates, er möchte auch bei der Landespolizei Einsparungen durchsetzen. Doch nicht in Form von Aufgabenumwidmungen. Ganz banal fordert er die Abschaffung des Landespolizeiorchesters.

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Das Landespolizeiorchester selbst proklamiert sich als „der gute Ton der Polizei“. Sieht man nochmals auf die besagte Menüleiste wird sofort klar, dass man sehr weit ausholen müsste, um einen Polizeiklangkörper als unbedingt notwendig zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu erachten. Der Anblick von Hundestaffeln und Polizeireitern mit ihren Tieren mögen bei tiervernarrten Jugendlichen die Herzen höher schlagen lassen und somit die Bürgernähe und Sympathiewerte der Polizei befördern. Zugleich lassen sich diese Einheiten aber knallhart in der Aufklärungsarbeit und Repression von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten einsetzen, was wiederum gerne Tierschützer auf den Plan ruft. Das Landespolizeiorchester (LPO) hingegen lässt sich konkret eigentlich nur für Präventionsarbeit einsetzen oder als musikalische Umrahmung von Festakten des Landes, wofür allerdings auch Ensembles taugen würden, die ihre Förderung aus Kulturetats beziehen. Es mag so zwar eine schöne Idee sein, eine Aufklärungs- und Sympathiekampagne der Polizei für Jugendliche mit einem eigenem Musikensemble auszustaffieren. Besser ist allemal, die Betroffenen selbst konkret zum Musizieren anzuregen. So wäre ein Auftritt der lokalen Musikschule allemal vertretbar. Oder wie sinnvoll und nachhaltig sind dagegen die schulischen Massnahmen der Kulturorchester, gefördert durch die Kultur- und Bildungsstellen.

Im Gegensatz zu jenen Musikern erhalten die Polizei-Musiker, organisatorisch beim Polizeipräsidium Stuttgart angesiedelt, ihre Mittel aus dem Etat des Innenministeriums wie man auf seiner Homepage unter „Historie“ bekanntgibt: „Für die künstlerische Ausrichtung des Landespolzeiorchesters (sic!) ist das Innenministerium Baden-Württemberg (Landespolizeipräsidium) zuständig.“ Man fragt sich angesichts des Schreibfehlers leicht zerstreut, was ein Polz-Ei des Landes wäre. Doch klärt die Geschichte des Orchesters umfassend auf und wäre auch der einzige Grund für einen Erhalt dieses Traditionsensembles. Gab es ursprünglich nur ein Musikkorps mit hervorragenden Laien, gründete sich 1920 die „Polizeimusik Stuttgart“ als Profiorchester. Zur gleichen Zeit gab es in der freien Wirtschaft ebenfalls „Werksorchester“, in grösseren Konzernen auch mit Profis besetzt. So gab es allerdings auch Werkswohnungen und vieles mehr, womit die Firma nicht nur das Berufsleben sondern auch das Privatleben seiner Beschäftigten förderte und vielleicht sogar ein wenig kontrollierte. Sehnt man sich angesichts der unerschwinglichen Wohnungen in Ballungsräumen heutzutage wieder mancherorts nach Werkswohnungen, so verwundert einen die Existenz der Landespolizeiorchester doch erheblich. Mit Baden-Württemberg leisten sich noch unter anderem mit Bayern, Brandenburg, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Saarland insgesamt 13 Bundesländer Polizeiorchester. Das sieht in seiner Tradition beeindruckend aus.

Doch sprach nicht der Komponist und Dirigent Gustav Mahler davon, dass Tradition nichts anders als Schlamperei sei? Das bezieht sich jetzt nicht auf die zugegeben hohe spielerische Qualität der Orchestermusiker. Das bezieht sich darauf, ob ein demokratischer und bürgernaher Staat die wohl oder übel auch notwendigen Instrumente seines Gewaltmonopols, wie hier die Polizei, mit einem musikalischen Feigenblatt versehen muss. Würde hier nicht eine saubere Arbeit der Amtsträger der Exekutive oder der amtseigenen PR genügen? Sollten nicht lieber z.B. Jugendbeamte oder auch andere Verbindungsbeamte mit mehr Mitteln und einer besseren Ausbildung gefördert werden? Man hat den Eindruck, dass hier ein unnötiger Wettstreit der staatlichen Repräsentation gepflegt wird: Innenminister gegen Kulturminister. Wenn der letztere zu intellektuell ist, will der erstere mit Musikkrawall gewinnen? Denn nichts anderes ist der kulturelle Wert des Repertoires des baden-württembergischen Landespolizeiorchesters.

Mögen Medleys, Märsche und Transkriptionen ein Wesensmerkmal der blasmusikalischen Laienkultur sein, so bedarf diese nicht der Sanktionierung durch einen Seitenarm des staatlichen Gewaltmonopols. Somit wird die lustige und leichte Muse erst zum Musikkrawall. Warum muss ein professionelles Polizeiorchester überhaupt Aufträge für Werke wie „Nihil sine deo“ von Fabian Schmidt vergeben, was jedem kirchlichen Ensemble des ehemaligen Hohenzollern gut zu Gebote stünde? Was will man mit einem bauchtanzaffinen Stück wie „Viva El Litro“ des Holländers Hardy Mertens, was als Auftrag eine schöne Geste einer italienischen Banda oder spanischen Stadtkapelle wäre? Was will ein Polizeiorchester ausdrücken, wenn es bei Conny Conrads „Europeana“, der europäischen Hymne der Herzen mitwirkt: oh, Welt komm‘ an Europas Gestade wie Deine Namensgeberin und lass Dich von Frontex herzen? Viel simpler: jener Komponist ist ja selbst mal Polizist gewesen! Was nicht ehrenrührig ist, aber den Lichtpegel verstärkt, den der Landesrechnungshof Baden-Württembergs auf das Landespolizeiorchester wirft: „Das Landespolizeiorchester (…) ist bei weitem nicht ausgelastet. 70 Auftritte in 2010 und 55 in 2011 machen dies deutlich. (…) Nur ein geringer Teil der Auftritte lässt überhaupt einen polizeilichen Bezug erkennen. Weit überwiegend stehen Benefizkonzerte auf dem Konzertplan. Hier unterstützt die Polizei – vertreten durch ihr professionelles Orchester – nicht selten Vereine bei Spendensammlungen für vereinseigene Zwecke. Oft kamen nur wenige Zuhörer und es wurden nur geringe Spendenerlöse erzielt. Würde auf diese Benefizkonzerte verzichtet, blieben einige wenige Auftritte mit engem polizeilichem Bezug. Für diese könnten auch die zahlreichen Freizeitmusikkorps der Polizei eingesetzt werden, die ohnehin erfolgreich Öffentlichkeitsarbeit leisten.“

Ein Blick auf den Kalender des Orchesters am heutigem Tage (12.07.13) bestätigt dies: von 21 Terminen sind 19 als „Benefizkonzert“ deklariert, eines als Freiluftkonzert und ein einziges als Gemeinschaftsprojekt mit anderen Landespolizeiorchestern. Die Benefizkonzerte fördern so z.B. Jugendblasorchester, Kleinbusse für Rollstuhlfahrer, Feuerwehrjubiläen, Kindersportschulen, Orgelreparaturen, Telefonseelsorge, etc. Im einzelnen wohl äusserst berechtigte soziale und kulturelle Anliegen. Muss dies aber durch Steuergelder des Gewaltmonopols finanziert werden? Wäre es nicht sinnvoller, auf Dauer dieses Landespolizeiorchester in ein profanes Landesblasorchester umzuwidmen? Dem Staat und seinem Repräsentationsbedürfnis unter freiem Himmel wäre damit allemal gedient. Oder sollte man all dies nicht den bereits bestehenden professionellen Kulturorchestern und den überall auffindbaren Laienensembles überlassen? Denn eines ist klar: dieses durch und durch kommerzielle Repertoire muss eigentlich nicht staatlich gefördert werden, wird es sich von Fall zu Fall über die tausenden Stadtkapellen doch ganz von allein verbreiten. Lieber sollte man diese Ensembles ebenfalls von Fall zu Fall mit genügend Mitteln ausstatten, um Kompositionsaufträge welcher Natur auch immer vergeben zu können. Die Vision: nach Auflösung aller deutschen Polizeiorchester all das Geld in eine verbesserte musikalische Jugend- und Erwachsenenbildung stecken und die Einrichtung eines Fonds für die Komposition zeitgenössischer Blasorchestermusik! Oder ein kulturell offeneres Engagement wie das Polizeiorchester München, welches zuletzt bei Moritz Eggerts „Wagner vs. Verdi“-Performance mitwirkte? Allerdings würde hierzu auch ein Landesblasorchester genügen.

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3 Antworten

  1. Nachdem ich gerade „Wagner versus Verdi“ mit u.a. dem großartigen bayerischen Polizeiorchester (Leitung: Johann Mösenbichler) realisiert habe, bin ich ehrlich gesagt tatsächlich gegen die Auflösung jeglicher Polizeiorchester – denn wir brauchen die!

  2. Sind sie so gut, weil es dezidiert Polizeiorchester sind o. weil es Profis sind? Wohl Letzteres. Da genügte es allerdings sehr wohl, wenn sie nur ein Landesblasorchester wären. Jetzt setzt man sie deshalb bevorzugt ein, da sie kaum Honorare kosten durch die Finanzierung seitens der Innenministerien. Mir wäre es charmanter, wäre es nicht mehr die verstaubte Dschinderassabummrepräsentationder Exekutive, sondern schlichtweg ein staatsuniformfreies Profiorchester. Sicherheit ist Sicherheit u. Kultur ist Kultur. Das sollte getrennt sein wie Kirche u. Staat. Dahingehend argumentierte ich ja. Wenn allerdings die neuen Werke sind wie die des LPO BaWü, dann hat hier auch die Kunst verloren. Der Dirigent des bay. LPO hat das eine bessere Hand. Ohne polizeilichen Hintergrund wäre es dann richtig ernst zu nehmen.

  1. 25. Juli 2013

    […] hochschulischen Bildungsstätten – im Gegensatz z.B. zu seinen vernichtenden Urteilen zum dortigen Landespolizeiorchester – vom Kunst- und Hochschulministerium wie den nach dessen Plänen einigermassen zu […]