Der Stand der Dinge und die Zukunft des Urheberrechts – jetzt unterschreiben!

Wir hatten schon lange keine Petition mehr, und da diese wirklich sehr wichtig ist, in drei Sprachen ausführlich erklärt ist und die Unterschriftenabgabe wirklich einfacher nicht sein könnte, möchte ich gerne auf eine Petition zum Thema Urheberrecht hinweisen.

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In diesen Tagen stellen sich ja an mehreren Orten die Weichen für die Zukunft des Internets…und die Frage, wie ein Internet der Zukunft aussehen könnte ist untrennbar mit der Frage nach der Handhabung des Urheberrechts verknüpft. Hierzu habe ich ein paar neue eigene Gedanken, die Thema eines kommenden Artikels sein worden.
Aber…übermorgen, am 5. Dezember, werden Herrn Barroso, dem Präsidenten der Europräischen Kommission, mehrere Initiativen zum Urheberrecht im Internetzeitalter vorgelegt. Das könnte ein kritischer Moment sein, in dem vielleicht Entscheidungen getroffen werden, die uns alle als Autoren in den kommenden Jahren betreffen werden.

Daher hier der deutsche Text der Petition:

(many thanks to Esther Mai and Stefan Herwig @ wecab.info for the translation)

Unterstützt die Urheber in Europa – schützt die Rechte von Autoren!

Über das Urheberrecht ist in letzter Zeit sehr viel gesagt und gestritten worden. Leider
war auch eine ganze Menge Unfug dabei. In den vergangenen Jahren wurde das
Urheberrecht beschuldigt, dafür verantwortlich zu sein, dass Werke nicht verbreitet und verliehen werden konnten. Das Urheberrecht soll Hürden erzeugt
haben, die es Konsumenten schwieriger machen, Zugang zu den voin ihnen gewünschten Werken zu bekommen. Darüber hinaus wird behauptet, dass es dafür
sorgt, dass die Reichen noch reicher werden und dass es der freien Meinungsäußerung (insbesondere in der Kunst) im Weg steht.

Es reicht!

Am 5. Dezember treten die europäischen Kommissare auf Initiative von Josè Manuel Barroso zusammen, um zu beraten, welche Stellung sie zum Thema Urheberrecht beziehen wollen.

Müssen wir das schlimmste befürchten? Dies ist eine berechtigte Frage, besonders wenn man sich die Verbindungen zwischen Anti-Copyright-Lobbyisten und einigen Abteilungen der europäischen Kommission anschaut. Die Nachricht, die auch dort auftaucht ist, dass das Urheberrecht der Feind der Konsumenten und deren Wunsch zur Kultur zu gelangen geworden ist. Dies ist aber nicht die Meinung vieler Personen, die in Europa keine Stimme haben.

Der Kampf gegen das Urheberrecht und gegen das Recht des Autors, von seiner Kunst zu leben und einen fairen Ausgleich zu bekommen, zeigt, wer den Fokus des politischen Bündnisses formt:

-Lobbyisten, die für die führenden Internet-Firmen arbeiten, die sich sowohl aus der
Verpflichtung ziehen in ihrem Heimatland Steuern zu bezahlen, als auch ihrer
Verpflichtung kulturelle Vielfalt zu ermöglichen und erhalten.

-Lobbyisten, die die Konsumenten vertreten und der Meinung sind, dass sie die Bedürfnisse ihrer Anhängerschaft sofort befriedigen müssen ohne an die negativen Folgen für die Kulturindustrie und die Jobs im Kulturbereich zu denken. Es ist diesen Parteien egal, wie zukünftige Kulturprojekte finanziert werden.

-Behörden der EU oder gar Kommissare, die die Rechte der Autoren beschränken wollen und kulturelle Vielfalt auf alte Grenzen beschränken, indem sie sie von der
digitalen Welt ausschließen.

Das Urheberrecht basiert auf einem alten Konzept, das schon über zwei Jahrhunderte alt ist. Dennoch ist es gleichzeitig erstaunlich modern und flexibel. Das aktuelle
Konzept basiert auf einer Idee von Beaumarchais, der zu seiner Zeit mit seinen
Kämpfen für die Freiheit einen bleibenden Eindruck hinterlassen hat. 100 Jahre
lang haben wurden immer wieder und schließlich immer schneller neue
Technologien entwickelt. Das Urheberrecht hat mit diesen Entwicklungen Schritt
gehalten und einen wichtigen Aspekt dabei bewahrt: Die Autoren bekamen immer einen fairen Ausgleich für die Benutzung ihres Werkes in der Öffentlichkeit und trotzdem erleichterte es den Konsumenten den Zugang zu ihren Werken.

Es ist schwer vorstellbar, dass ein Autor sein Werk, seinen Film, sein Buch oder seine Musik davor bewahren möchte, dass es wahrgenommen, empfohlen oder in der
Öffentlichkeit diskutiert wird.

Es ist jedoch einfach, sich vorzustellen, dass die Annehmlichkeit der digitalen Lösung eine Gefahr für den Artikel 27 der Menschenrechte beinhaltet, nämlich dem Recht darauf, dass Autoren einen Ausgleich für die Aufführung ihrer Werke erhalten. Es gibt
Grundrechte, die von keinem Tablet-PC, Smartphone oder einem Online-Service
unterwandert werden sollten. Der prinzipielle Respekt vor dem Urheberrecht ist
eins davon.

Jeden Tag wird in Europa, dem Geburtsort des Urheberrechts, der Einfluss der Autoren infrage gestellt, die Reichweite attackiert und das Prinzip der kollektiven Rechtewahrnehmung kritisiert. Jeden Tag werden neue Maßnahmen oder neue
Versionen von Rechte-Enteignungen vorgeschlagen. Mechanismen, die es ermöglichen Geld für die Kunst einzutreiben, werden Tag für Tag in Frage gestellt – im Namen der freien Wirtschaft.

In der Zusammenfassung: alle Einkommensmöglichkeiten, die Autoren haben, werden laufend attackiert und in Frage gestellt.

Zu wessen Gunsten geschieht dies? Offensichtlich nicht zum Wohl der Urheber selbst, deren generelle Situation in vielen Ländern immer prekärer wird. Auch wird hier sicherlich nicht im Sinne der Konsumenten gehandelt, denen der Zugang zur Kunst nicht erleichtert wird, in dem das Urheberrecht in Frage gestellt wird. Auch
wird es für Konsumenten nicht günstiger werden technisches Equipment zu kaufen,
wenn die Urheber weniger Geld aus der Geräteabgabe beziehen.

Liebe EU-Kommissare, Sie kommen am 5. Dezember zusammen. Die Urheber, die einen Teil der zukünftigen Identität von Europa beisteuern, werden Ihre Positionen und Entscheidungen aufmerksam verfolgen. Für die Autoren und Musiker ist ein starkes Urheberrecht die beste Garantie, dass sie für ihre Arbeit und Mühen auch gerecht entlohnt werden und hoffen können, noch viele weitere Werke erschaffen zu können.

“Europa liebt das Kino”, “Europa liebt die Kultur”? Das sind griffige Slogans – diese müssen aber auch in der Praxis umgesetzt werden. Außerdem muss eine weitere These begründet werden: “Europa liebt das Urheberrecht”.

All das könnt ihr hier unterschreiben (bitte beachten: Der Spendenaufruf nach Abgabe der Stimme ist vollkommen freiwillig und trägt nichts zur Zählung der Stimme bei). Ihr reiht euch dann ein in eine Reihe von Prominenten aus dem Filmbereich, denen die Problematik aber ebenso am Herzen liegt wie uns, und aus den gleichen Gründen.

"Der Stand der Dinge" heißt mein Lieblingsfilm von Wim Wenders. Und der hat auch unterzeichnet.

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8 Antworten

  1. kurze-nachfrage sagt:

    Wie steht’s um das Urheberrecht dieses Fotos, das in dem Artikel zu sehen ist? Müsste nicht ein Nachweis, eine Quelle, der Fotograf oder der Rechteverwerter genannt werden?

  2. Vorweg: Wir selbst – als kleiner aber fleißiger Versorger einiger kostenloser Webangebote – sind durch – teils erfolgreiche und teure Abmahnungen gerade im Bereich der Bildrechte verunsichert. Wir haben noch das Glück (auch Dank unserer Redaktionsfotografin Charlotte Oswald, dank der immer ausgeprägteren Fotokünste unserer Redakteure – auf umfassendes eigenes Fotomaterial zugreifen zu können. Auch nmzMedia produziert mit ihren Filmen nebenbei sehr brauchbare „Stills“.
    Wir (die nmz-Redaktion) hat volles Verständnis für die Bild-Urheber – die Arbeit von Fotografen ist ebenso geldwert wie die von Komponisten und sonstigen Autoren. Ferner stehen wir zu einem Persönlichkeitsrecht an der eigenen Präsentation im Bild, die durch Freigaben in Sachen „öffentliches Interesse“ allerhand offen lässt.
    Insofern, innerhalb dieser Wertvorstellungen – und abschließend – sehe ich überhaupt kein Problem, die von Moritz dankenswerterweise eingestellte – autoren-adäquate – Petition als Verleger und Herausbeber, als presserechtlich Verantwortlicher für alles, was auf unserem Server läuft, zu unterschreiben. Und das werde ich tun. Am ersten Februar-Donnerstag mach ich auf B4-Klassik um 21.00 Uhr ein Live-taktlos zu diesem Thema – natürlich musik-fokussiert. Harald Heker (GEMA), irgend ein(e) Pirat(in) und ein Google-Exponent werden gerade eingeladen – Moritz ist es hiermit.
    Herzlich: Theo
    geissler@nmz.de

  3. Erik Janson sagt:

    Ja, hab schon überschrieben. Sind schon bald doppelt so viele Unterschriften (wie ich sehe) als mit 8.000 als Ziel angegeben. Trotzdem wichtig, da nicht nach zu lassen. Das Thema Urheberrecht und die zukünftige Sicherung desselben bleiben für uns IMMER aktuell. Denn es wird immer wieder voreilige Infragestellungen geben. Daher Danke für diesen Beitrag, Moritz. All have a nive day.

  4. Nordlicht sagt:

    @Theo Geißler – ist das nicht ein bißchen paradox, einerseits durch teure Abmahnungen verunsichert zu sein und andererseits für ein „starkes“ Urheberrecht einzutreten? Die Petition zielt ja nicht auf ein „sinnvolleres“ UrhR, sondern in Richtung „härteres“. Und dann wäre der Filmstill im Beitrag wohl etwas kritischer (schon jetzt: so gar keine Urhebernennung dabei? Das Foto hat nicht die nmz geschossen…), ganz zu schweigen vom Katzenpost davor. Oder hat z.B. Roger MacPhail (anscheinend der Bildautor von „Klaus Schedl: Selbsthenker“) etwa für diese Online-Veröffentlichung Geld gesehen? Eben. Allen ist klar, dass niemand was Böses damit will, aber so schnell ist man auf der falschen Seite des Gesetzes. Einfach nur „mehr Schutz für Urheber“ zu fordern finde ich nicht gerade sinnvoll.

    (Mal ganz abgesehen davon, dass ich noch nirgendwo gelesen habe, dass das UrhR teilweise oder ganz abgeschafft werden soll, ich die Grundthese der Petition also schon für verfehlt halte. Verschiedene Verwerter streiten sich gerade heftig, und mit oft miesen Mitteln, um die Marktbedingungen; um eine Verbesserung der wirtschaftlichen Situation der eigentlichen Urheber geht es dabei den wenigsten. )

  5. Alexander Strauch sagt:

    „starkes/schwaches“ Urheberrecht – wo soll hier der Widerspruch sein? Urheberrecht ist dann stark, wenn es urheber- wie nutzerfreundlich ist. D.h., sollte es Nutzern in Zukunft mehr Rechte einräumen, wird Urhebern eben auf der anderen Seite eine weitere Kompensation zustehen. In Bezug auf Urheberrechtswahrnehmung kann das allerdings sehr wohl heissen, dass aus einer konkreten Nutzung nicht zu 100% eine konkrete Ausschüttung wird. Denn es soll ja immer aukommens-, aber eben auch sozial- wie kulturorientiert verteilt werden. So kann ich mir hier sehr wohl eine Nutzung des Filmstills vorstellen. Zumal dies im Bezug auf den Hinweis zu einem Werk eines der Autoren geschieht, die jene Petition mitanstiessen. Man könnte hier im Sinne Wenders/Eggert-NMZ von einem stillschweigendem Einverständnis ausgehen. Ansonsten: Ab hinter den Polarkreis, Du olles Nordlicht!

  6. Nordlicht sagt:

    (Telegraphisch aus Murmansk:) Alexander, das von Dir beschriebene Szenario ist das, was ich als „sinnvoll“ bezeichnet habe. Nach dem, was ich den öffentlichen Diskussionen entnehme, geht es aber den Hauptakteuren um zwei andere Richtungen, die ich mit „stark/schwach“ bezeichnet habe.

    Sehr stark verkürzend und vereinfacht, würde ich sagen:
    „Stark“: mehr Regulierung & Überwachung, mehr buchstabengetreues Beharren auf den Rechten der Urheber. Interessant für Sicherheitsbehörden weltweit.
    „Schwach“: mehr „fair use“, mehr Legalisierung von copy&paste, Deregulierung. Geht einher mit „freierer“ Nutzung von Userdaten, d.h. weniger Datenschutz.
    Also entweder Pest oder Cholera, aber bei beiden Varianten auch Argumente, die man unterstützenswert finden kann.

    Das erste wird vor v.a. von Urheberrechtsverwertern wie GEMA, Verlagen, Filmstudios etc. gefordert, das zweite v.a. von Internet- und Werbewirtschaft und den meisten Bloggern. Um welche Beträge es geht, konnte man z.B. beim Verkauf der EMI-Rechte sehen; für solches Geld bekommt man schon ein paar UNO-Sitze, würde ich annehmen.

    Wie wenig es bei den aktuellen Kampfpositionen um „sinnvolle“ Lösungen geht, kann man bei der DiskussionMeinungsmache um das geplante Leistungsschutzrecht erkennen – in der FAZ gibt’s dazu eine sehr gute Zusammenfassung von Frank Rieger (CCC): http://tinyurl.com/csnktve

    Meine Kritik an der Bildnutzung bezog sich im Übrigen mehr auf die aktuelle Gesetzeslage und sollte plastisch machen, dass tatsächlich Änderungsbedarf besteht. Nur falls es da Missverständnisse gab.

  7. Alexander Strauch sagt:

    @ N-Licht: Hier ein paar Sonnenstrahlen nach Kola!

    Ich bin und bleibe mit der Terminologie stark/schwach unleidlich. Vorschlag: Ein rigides, nutzerunfreundliches U-Recht würde ich als strikt, sogar bewehrt bezeichnen. Sieht man die momentan gängige Abmahnungspraxis, die oft durch Dritte, eher sogar Vierte vollzogen wird, könnte man von strikt-bewehrt sprechen.

    Ein starkes Recht, hier umgangssprachlich gemeint, wäre ein beidseitig möglichst gerechtes bzw. eher ausgleichendes Recht. Schwach, wie vorher behauptet, ist jedes Recht, das jemanden über Gebühr bevorteilt.

    Persönlich denke ich schon, dass sich ein Recht finden kann, das dann zwar leider noch ausdifferenzierter sein wird, dennoch vereinfachte Nutzungen z.B. im Internet ermöglichen würde und den Urhebern mehr entgegenkommt als die momentanen Pläne. Die Diskussion wird mir noch zu oft von jeder Seite zu einseitig geführt. Das Problem ist, dass letztlich der Nutzer Mustermann wie z.B. GEMA-Mitglied Mustermann, ja die Organisationen von Mustermann und Mustermann gar nicht so weit auseinanderliegen. Also oft ein falsches Problem oder eine vereinfachende Generalisierung vieler anderer Problemlagen in eines hinein – wieder Beispiel GEMA. Der wahre Gegner beider sind nicht Urheberrechtsgesellschaften an sich, sondern konzernartige Unternehmen, die auf Biegen und Brechen ihre Geldvermehrungsstrategien durchsetzen wollen. Man sehe z.B. das Preisdumping für Musik zur Nutzung in TV-Produktionen. Wenn man einigermassen praxisnah und lohngerecht arbeitet, kann sowas eigentlich nur mind. 5-10 TSD € kosten, nach Infos von KollegInnen aus dem TV-FIlmgeschäft. Anscheinend verkaufen gewisse Firmen solche Produktionen „gemafrei“ dann für unter 500 Euro. D.h., ein totaler Ausverkauf, schlecht bezahlte Musiker, etc. Tja, und wie es so wirkt, verbünden sich diese Firmen dann gerne mit jenen Bürgern, die ein schwächeres Recht nach Ihrer Terminologie fordern. Also: Man überträgt die Folgen der westlichen De-Industralisierung mit den sozialen Verwerfungen in Fernost auch hier nun ebenfalls endgültig auf das Kulturleben hier, da die Konsumenten es so fordern. Das verwundert allerdings nicht, wo diese ja z.B. auch bei Produkten von Apple Kinder- und Zwangsarbeit in Kauf nehmen, nur um das hippste Ding in der Tasche mitzuführen. So nun denn auch der Musikkonsument? Wer dies fordert, der möge seine Kinder an die Schergen nach Fernost verkaufen. Wie man hört, scheint man dies in Russland auch hin und wieder in Kauf zu nehmen. Auch in Murmansk?
    LG, Strauch

  8. Nordlicht sagt:

    – Terminologie: inhaltlich gehe ich d’accord; man sollte die beste Lösung als „stark“ bezeichnen. Ich denke allerdings, dass allgemein meist die von mir skizzierte „stark/schwach“-Dichotomie in Verwendung ist, und daher ohne mitgelieferte Erklärung die Forderung nach einem „starken“ UrhR immer mit eben jener Bedeutung assoziiert wird. Man fordert also ggf. in der Wahrnehmung der anderen etwas, was man bewusst nie fordern würde.

    – „nicht Urheberrechtsgesellschaften an sich, sondern konzernartige Unternehmen“:
    Tja… was sind denn Verwertungsgesellschaften im Markt, rein ökonomisch gesehen? Weltweit miteinander verbundene Anbieter eines Riesenkataloges von Kompositionen, mit einem Geschäftsmodell älteren Jahrgangs. Wichtigste Kunden sind in diesem Modell die Hersteller von Tonträgern und Noten, TV und Radio, Veranstalter von Live-Konzerten und -Konservenbeschallung; Lieferanten sind die Komponisten; der hauptsächlich verfolgte Zweck ist (ähnlich wie bei den nicht gewinnorientierten „Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit“, Deutscher Ring, Gothaer, HDI u.v.m.) die Sicherung der eigenen Existenz und der eigenen Gehälter. Letzteres heisst offiziell natürlich anders, wohlklingender, anständiger.

    Komponisten als reine Lieferanten zu bezeichnen klingt natürlich nicht gut. Zur Erinnerung: es geht um rein ökonomische Sicht. Wenn man über sein (hier: geistiges) Eigentum nicht mehr selbst verfügen kann und im Gegenzug dafür Geld bekommt, scheint mir die Bezeichnung im Rahmen dieser Betrachtung angemessen.

    Die Monopolstellung der VGs verhindert ein Preisdumping, das ist ein klarer Vorteil. Allerdings ist auch jeder Komponist an das Geschäftsmodell der VG gebunden, und das ist mittlerweile in vielerlei Hinsicht problematisch.

    Beispielsweise sind für viele Musiker (Instrumentalisten wie Komponisten, in Nichtklassik oft Personalunion) Downloads eigener Werke ein willkommenes Mittel, Bekanntheit zu erlangen. Da es um Verbreitung geht, ist die Bezahlung der Downloads nebensächlich, illegale Downloads stellen also kein Problem dar. Echtes Geld wird ohnehin mittlerweile selbst bei Pop-Größen nicht mehr mit CDs etc., sondern mit Live-Konzerten verdient (wie für die „Kleinen“ schon immer). Viele Downloads = viel Bekanntheit = höhere Gage. Das VG-Modell steht diesem Ansatz entgegen, ohne selbst für ausreichende Einnahmen sorgen zu können. Dass vor diesem Hintergrund also nicht nur kostendrückende Kapitalisten, sondern auch besonnene Urheber auf die VGs schimpfen, hat seinen Grund.