Was mir gehört, was dir gehört, was allen gehört

Das Urheberrecht zieht sich als Thema schon seit einiger Zeit durch den Blog. Die Liste der Probleme mit dem heutigen Urheberrecht wird länger und länger, und auch im Internet scheint das Urheberrecht das einzige Thema zu sein, spätestens seit der Diskussion um ACTA.

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Wenn heute viele das Ende des Urheberrechts einfordern, vergessen sie gerne, dass das Ganze ja irgendwann einmal aus gutem Grund erfunden wurde. Als z.B. der geniale französische Filmpionier Meliés seinen Film „Die Reise zum Mond“ anfangs des letzten Jahrhunderts in den USA verkaufen wollte, war ihm der geschäftstüchtige Edison mit seinen eigenen illegalen Kopien schon zuvorgekommen, begünstigt durch die damals noch undurchsichtige Rechtelage. Für Meliés‘ Filmproduktion war das ein finanzielles Desaster – sie wurde kurz darauf eingestellt.

Dieses oft zitierte Beispiel zeigt, dass sich spätestens seit der sich Anfang des letzten Jahrhunderts rapide ausbreitenden mechanischen Reproduktion eine Notwendigkeit ergab, die Urheberrechtsgesetze fest im Bewusstsein der Gesellschaft zu verankern – erst seitdem gibt es den Begriff „geistiges Eigentum“, der vorher quasi nicht durchsetzbar war, er ist eng verwoben mit der mechanischen Reproduktion (und schon zu Gutenbergs Zeiten gab es Raubkopien und Verluste deswegen, nur dauerte es mehrere hundert Jahre, bis sich das Problem massierte und zum Handeln zwang).
Heute leben wir dagegen in einer Zeit des hochdifferenzierten, wahrscheinlich sogar ZU differenzierten Urheberrechts – ganze Generationen von Juristen arbeiten nun schon ziemlich lange daran, das Feld zu bestellen, das sieht man an der inzwischen schon unübersichtlichen Zahl von Verwertungsgesellschaften. JEDE Form von menschlicher Gedankenarbeit – auch Alltägliches, Banales, Unambitioniertes – gilt als geistiges Eigentum und kann – zumindest theoretisch – zu Geld gemacht werden, sollte jemand anderes diese Arbeit in irgendeiner Form „verwenden“, wobei die Form der „Verwendung“ genau die Grauzone ist, auf die ich gleich zu sprechen komme.

Wie dieses Urheberrecht so komplex werden konnte, und dass es trotzdem sinnvoll ist, beschreibt dieses Interview mit dem Rechtswissenschaftler Karl Peifer (Danke an Arne Wagner für den Tipp). Interessant sind diese Zitate:

„Der Haken ist, dass das im Prinzip in seinen ursprünglichen Motiven sehr reine und gute Ansinnen des Rechts, die Urheber von Werken der kleinen Münze zu schützen, nunmehr durch den übersteigerten Schutz auch banaler Erzeugnisse übertrieben und damit missbraucht wird. Die Inhaber solcher Schutzrechte reklamieren in exzessiver Weise Urheberrechtsverletzungen und überziehen jeden mit Abmahnungen, Unterlassungs- und Schadenersatzansprüchen, der die Erzeugnisse nutzt.“

Und

„Die Menschen sehen prinzipiell ein, dass der Künstler, dessen Werke sie herunterladen, von irgendetwas leben muss. Die Menschen sehen aber andererseits nicht, dass das Geld tatsächlich den Künstlern zugute kommt (sic!). Ich verstehe die Rechteinhaber, aber sie pokern zu hoch. Sie hoffen, dass die Abschreckungswirkung so stark ist, dass die Nutzer Angst bekommen und deswegen wieder in die Legalität kommen. Aber auch ängstliche Nutzer, die nur deswegen legal handeln, weil sie Angst vor Strafe haben, sind eigentlich nicht das, was wir mit einem verträglichen Rechtssystem erzeugen wollen.“

Sehr kluge und richtige Worte!
Wie komplex die Lage ist, mag folgendes Beispiel verdeutlichen: Gehe ich auf die Straße und singe ein selbstkomponiertes Lied, so ist der Text durch die VG Wort geschützt, die Melodie durch die GEMA und meine Performance durch die GVL. Wenn jetzt jemand dies filmt, so besitze ich theoretisch durch alle drei Verwertungsgesellschaften die Rechte an meinem Vortrag, sogar wenn ich nicht Mitglied dieser Verwertungsgesellschaften bin. Solange ich es aber auf der Straße – unaufgefordert – mache, schreie ich es quasi in den rechtsfreien Raum hinaus und ich bekomme höchstens mit der Ordnungspolizei Probleme, die von mir eine Straßenmusikerlizenz fordert. Die Straßenszene ist: Leben, Alltag. Niemand würde auf den Gedanken kommen, den Alltag zum Besitz zu erklären.
Wenn nun aber derjenige, der mich – vielleicht auch nur zufällig – gefilmt hat, die Filmaufnahmen ans Fernsehen verkauft, so ist er plötzlich ebenfalls Autor, der sich der Arbeit eines anderen Autors bedient, im Auftrag eines dritten Rechteinhabers, nämlich des Fernsehsenders. Sieht nun ein Kritiker diesen Film im Fernsehen, wird er darüber schreiben – ohne mich, ohne den Filmemacher, ohne den Fernsehsender und dessen Sendung hätte es das nicht gegeben, was er darüber schreiben wird, aber das, was er schreiben wird, ist nun wiederum eine eigene „künstlerische“ Leistung, deren Rechte aber wiederum der Zeitung gehören, für die der Kritiker schreibt. Nun kann ich wieder hingehen und diese Kritik vertonen, und der ganze Kreislauf beginnt wieder von Neuem, bis jeder sich irgendwann der Rechte eines anderen unendlich oft bedient hat und es vollkommen unklar ist, wer eigentlich diesen Kreislauf in Bewegung gesetzt hat, ein Spiegel im Spiegel sozusagen, entstanden aus etwas, das eigentlich nur durch eine theoretische Notkonstruktion existiert: dem geistigen Eigentum. Letztlich habe ich aber – als Mann mit der Gitarre auf der Straße, nur Töne dem Wind geschenkt, und letztlich ist auch Besitz selber nur eine Notkonstruktion, ob physisches oder geistiges Eigentum. War es wirklich Kunst, was wir alle da gemacht haben? Oder war es Alltag?

Auf der Notkonstruktion des „Besitzes“ basiert aber unsere ganze Kultur seit Anbeginn, wir saugen sie quasi mit der Muttermilch auf. Nur deswegen funktioniert überhaupt die Vermittlung des Konzeptes „geistiger Eigentum“, weil wir es sofort im Geiste in die Vorstellung von einem konkreten Besitz umwandeln, und der muss spätestens seit der Steinzeit bis aufs Blut verteidigt werden.
Um den „Besitz“ sind komplexe und auch sinnvolle Regeln des menschlichen Zusammenlebens entstanden. Es ist nicht gut, anderen Besitz gegen ihren Willen zu entwenden (Diebstahl). Es ist nicht gut, andere in die Irre zu führen, um an ihren Besitz zu kommen (Betrug), es ist nicht gut, Besitz dazu zu verwenden, sich über die Regeln des Zusammenlebens hinwegzusetzen (Korruption), es ist nicht gut, andere um den ultimativen Besitz, den Besitz ihres Lebens zu bringen (Mord).

Nun aber mein Gedankenspiel: Wenn es gelänge (was natürlich nie der Fall ist), die obigen Regeln bis in die letzte Konsequenz durchzusetzen, also Diebstahl, Betrug, Korruption und Mord komplett auszurotten, so wäre eine Gesellschaft dadurch nicht geschädigt, sondern sie würde erstarken – eine Welt ohne diese Verbrechen ist für niemanden eine Horrorvision.

Nun aber zum Urheberrecht, also dem „Diebstahl“ geistigen Eigentums. Das ungelöste Rätsel, das uns das Internet nämlich als Medium stellt, ist, dass es gleichzeitig öffentlicher Raum, ja zunehmend „Alltag“ ist (inzwischen eigentlich als Sammelsurium aus interessanten bis vollkommen uninteressanten, größtenteils vollkommen banalen und unbewahrungswürdigen menschlichen Äußerungen und Aktionen von einer Straßenszene kaum noch zu unterscheiden) wie aber auch das quasi endlose Archiv und Gedächtnis dieser Äußerungen (die alle in der Theorie sowohl „copyright“ als auch Persönlichkeitsrecht besitzen), eine unendliche Bibliothek von Babel die sich auch ein Jorge Luis Borges nicht unübersichtlicher hätte erträumen können.

Archive wurden erfunden, um Informationen zu besitzen, und genau hier kommt natürlich der Besitzanspruch des Urheberrechts zum Tragen.
Phsyischer Besitz gehört meistens nur einer oder wenigen Personen, geistiger Besitz aber kann von unendlich vielen Menschen „besessen“ werden, einfach indem sie sich diese Idee auf die eine oder andere Weise aneignen. Erfinde ich eine Melodie, so können theoretisch unendlich viele Menschen diese Melodie auswendig lernen und nachpfeifen, erfunden habe sie zwar ich, aber dem geistigen Besitz dieser Melodie kann ich letztlich keine Grenzen setzen ab dem Moment an dem ich sie der Öffentlichkeit preisgebe. Aber nach unserem Urheberrecht sind auch Zweit-, Dritt, und Viertverwertungen dieser Melodie plötzlich wieder eigene Entitäten und erzeugen einen ganzen Rattenschwanz an Rechten und Besitzansprüchen. Das Urheberrecht ist zudem noch eng verwandt mit dem Persönlichkeitsrecht – macht jemand ein Foto von mir und verwendet dies in einer Zeitungsreklame für ein Produkt, so kann ich dagegen vorgehen (es verbieten) und auch Geld dafür verlangen, ohne das jetzt meine Existenz an sich irgendeine Form von künstlerischer Leistung darstellt (oder zumindest nur die eines „Überkünstlers“, dem Schöpfer).

Alles was heute irgendjemand irgendwo von sich gibt ist durch irgendein Recht komplex geschützt – den meisten Menschen ist das aber egal und sie fordern es nicht ein, und das ist das Entscheidende, denn nur so kann unser Leben funktionieren, ohne dass es vollkommen zum Stillstand kommt. Nur so kann es überhaupt ein Internet geben, in dem z.B. auch dieser Text frei zur Verfügung gestellt wird. Denn vor dem Gesetz sind alle Künstler, alle Erfinder, nicht nur seit Beuys. Aber wenn plötzlich alle anfangen würden, auf entweder Schutz ihres geistigen Eigentums oder ihrer Privatsphäre zu pochen, und zwar in jedem gegebenen Moment (diese Vorstellung ist nicht übertrieben, sind wir doch inzwischen alle quasi beständig Teil irgendeines Prozesses, der theoretisch dem geistigen Eigentum unterworfen ist: wir werden gefilmt, fotografiert, wir schreiben Dinge ins Internet, wir werden aufgenommen, etc.), wäre dies im Gegensatz zur Ausrottung von Mord, Diebstahl, Korruption und Betrug eine wahre Horrorvision, und zwar deswegen, weil eines der Grundprinzipien des menschlichen Glücks verletzt wird, nämlich das von der Freiheit der Gedanken. Und umgesetzte Ideen, Erfindungen, auch Kunstwerke sind letztlich nichts anderes als real gewordene Gedanken.

Das Urheberrecht funktioniert also nur deswegen (leidlich), weil keiner es bis in alle Lebensbereiche durchexerziert, es gibt zahllose Freiräume und stille Abmachungen, Dissidenten, „man nimmt es nicht so genau“, sonst könnten Facebook, Twitter, youtube mit ihren Zweit-, Dritt-, Viertverwertungen von geistigem Eigentum nie existieren. Ja, diese Dienste existieren sogar nur, weil sich die meisten Menschen freiwillig von ihrem Gedankengut trennen, aus den verschiedensten Gründen, aber letztlich vor allem aus der archaischen Sehnsucht, von irgendjemandem geliebt oder bewundert zu werden. Und da es den meisten Menschen vor allem darum geht und die meisten Menschen auch ihren Lebensunterhalt nicht mit Erfindungen sondern mit Durchführung von Erfindungen oder der Verwaltung der Durchführungen von Erfindungen verdienen, kann man diesen Menschen auch so schwer vermitteln, warum sie sorgsam mit dem geistigen Eigentum anderer umgehen sollen. D.h. aber auch nicht, dass alle diese Menschen Verbrecher sind – denn sie schlagen aus der Sorglosigkeit im Umgang nur in den seltensten Fällen irgendein Kapital, die wahren Gewinnler sind (und da hat ACTA Recht) diejenigen, die aus dieser Sorglosigkeit Kapital schlagen, also eben youtube, Facebook, etc.

Eine Reform des Urheberrechts muss sich also zuallererst über eine neue Definition des öffentlichen Raumes Gedanken machen – es muss klarer definieren, wo etwas „Alltag“ ist (der wie oben beschrieben, unmöglich zu reglementieren ist), oder wo etwas zum Verkauf ansteht, also wirklich gestohlen werden kann. Es muss die Dinge vereinfachen, nicht verkomplizieren. Dass wir das Urheberrecht und auch das Persönlichkeitsrecht brauchen, steht außer Frage, denn letztlich definiert beides den Freiraum eines Individuums, den es dringend braucht, will es nicht von übergeordneten Mächten versklavt werden. Aber wir müssen dafür sorgen, dass die Durchsetzung dieser Freiheit nicht zu einem Gefängnis wird, dass uns einer schlimmeren Form von Sklaverei aussetzt.

Wir müssen die komplexen Verflechtungsfäden entwirren und möglichst vereinfachen. Und wir müssen das Internet selber immer mehr als „öffentlichen Raum“ akzeptieren – d.h. auch, dass alles, was ich in dieses Internet gebe: Texte, Musik, Filme – letztlich zum Fundstück (Flotsam und Jetsam) werden, an dem man keine Rechte mehr bis in die letzte Konsequenz verfolgen kann, außer man schafft ein künstliches zweites Internet, das ohne Anonymität funktioniert und bei dem alles nachzuverfolgen ist, was ein User unternimmt.

Wir befinden uns in einer Testphase, am Beginn des Internets. Wir lernen noch. Vielleicht überschätzen wir seine Archivqualitäten, denn ein unendliches Archiv ist letztlich auch ein unendlich unübersichtliches Archiv.
Aber machen wir es nicht unnötig noch unübersichtlicher.

Moritz Eggert

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11 Antworten

  1. Max Nyffeler sagt:

    „Das Urheberrecht funktioniert also nur deswegen (leidlich), weil keiner es bis in alle Lebensbereiche durchexerziert.“
    So ist es vermutlich, bzw. so wird es vermutlich gewesen sein, denn es ändert sich, und wir stehen als Beobachter mittendrin.

    Die großen Konflikte sind ökonomische Konflikte und werden von großen Kapitalinteressen ausgetragen, und da gibt es zwei Parteien, die sich um die künftigen Milliarden-Einnahmen zanken: Kollektive Rechteinhaber (Eigentümer) gegen globale Netzverteiler (Verwerter). Konkret, und stellvertretend für andere genannt: Google gegen Hollywood, oder chinesische Staatsagenturen gegen westliche Medienkonzerne.

    Dazwischen stehen die traditionellen Verwertungsgesellschaften wie Gema etc., die als Feuerwehr fungieren und versuchen, vom Status quo zu retten, was noch zu retten ist.

    Alles andere ist Begleitmusik. Die großen Aufreger in Blogs und Feuilletons haben nur reaktiven Charakter und stehen ungewollt im Dienst der einen oder der anderen Seite. Die Aktivisten der „Netzgemeinde“, die gegen Beschränkung der Internetfreiheit lärmen, oder die „Fans“, die „ihre“ Songs gratis haben wollen, sind letztlich die nützlichen Idioten von Google bzw. staatlichen Copyright-Räubern wie in China; auf ihr subjektives Bedürfnis, alles und jedes zu teilen, kommt es in diesem Zusammenhang überhaupt nicht an. Ebenso wenig, auf der anderen Seite, auf die Autoren als Eigentümer, die sich ehrlich für einen gerechten Lohn stark machen.

    Wir alle, die sich in diesen Fragen engagieren, sind Hilfstruppen und Manövriermassen für eine der beiden Seiten. Ob wir wollen oder nicht: Unser subjektives Engagement ist den mächtigen Kontrahenten hoch willkommen im weltweiten Kampf um die öffentliche Meinung.

    Die Politik (Washington, Brüssel) muss sich inmitten der Lobbyisten aller Sorten eine Meinung bilden. Vorerst laviert sie noch und sammelt Informationen. Doch wird sie schrittweise irgendein Regulativ finden müssen, das ein neues Gleichgewicht in diesem Kampf der Systeme, zwischen Eigentümern und Verwertern, garantiert. Indirekt werden dann auch die legitimen Rechte des einzelnen Autors mitverhandelt, aber das interessiert letztlich niemanden in diesem Dreieck Netzindustrie-Copyrightindustrie-Politik.

    Wie wenig es auf den „kleinen Mann“, d.h. den einzelnen Autor, ankommt, zeigen die Zahlen der Verwertungsgesellschaften, was das Einkommen aus dem Internet (Download, Streaming) angeht. Sie tendieren noch immer gegen Null. Moritz hat ja vor einiger Zeit seine persönlichen Minieinkünfte aus dem Netz hier aufgelistet. Neueste Zahlen, die nun gerade am SFMusicTech Summit in San Francisco veröffentlich wurden, bestätigen das:
    http://www.musikmarkt.de/Aktuell/News/News/Spotify-CEO-Daniel-Ek-verteidigt-Streaming-Dienste
    (siehe zweite Hälfte der Meldung).

    Mein persönliches Fazit: Man kann sich zwar aufregen, wenn man will, sollte sich aber keinen Illusionen hingeben. Die Entscheidungen können wir nicht beeinflussen. Sie fallen weder in den Diskussionsforen der „Netzgemeinde“ noch in den Redaktionen, sondern in den Zirkeln und Institutionen der global Mächtigen (Google, Facebook, Film-, Software- und Musikindustrie, Piratenstaaten, westliche Regierungen).

  2. Max Nyffeler sagt:

    Soll man dem Vorschlag des Grünen Hamburger Justizsenators folgen und erlauben, „was an Verletzungen im Alltag üblich ist“? Da Recht nicht teilbar ist, fielen darunter neben Urheberrechtsverletzungen im Internet dann aber auch Tempoüberschreitungen, Handtaschenraub, Schwarzarbeit etc. Hier ist ein Kommentar, der die Rechtslage klarstellt:
    http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/urheberrecht-schoepfung-hat-ihren-preis-11649183.html

  3. J.Branca sagt:

    @ Moritz Eggert
    „Wie komplex die Lage ist, mag folgendes Beispiel verdeutlichen: Gehe ich auf die Straße und singe ein selbstkomponiertes Lied, so ist der Text durch die VG Wort geschützt, die Melodie durch die GEMA und meine Performance durch die GVL. Wenn jetzt jemand dies filmt, so besitze ich theoretisch durch alle drei Verwertungsgesellschaften die Rechte an meinem Vortrag, sogar wenn ich nicht Mitglied dieser Verwertungsgesellschaften bin.“

    Das selbst komponierte Lied wird durch das Urheberrecht geschützt, die Verwertungsgesellschaften kommen erst ins Spiel, wenn der Urheber mit seinem Werk Geld verdienen will und deshalb dort Mitglied wird / seine Werke anmeldet. Im obigen Beispiel nur die GEMA, die auch für die Songtexte zuständig ist. Die „Performance“, der Straßengesang, ist erst mal nicht geschützt. Die GVL kommt später ins Spiel, nachdem der Straßengesang aufgenommen wurde: Erst durch die Aufnahme entstehen Leistungsschutzrechte des Sängers (an der Aufnahme/Performance), die dieser mit dem Produzenten der Aufnahme teilen muss. Die Verwertung dieser Leistungsschutzrechte übernimmt dann die GVL.

    @ Max Nyffeler
    „Wie wenig es auf den “kleinen Mann”, d.h. den einzelnen Autor, ankommt, zeigen die Zahlen der Verwertungsgesellschaften, was das Einkommen aus dem Internet (Download, Streaming) angeht. Sie tendieren noch immer gegen Null. Moritz hat ja vor einiger Zeit seine persönlichen Minieinkünfte aus dem Netz hier aufgelistet. Neueste Zahlen, die nun gerade am SFMusicTech Summit in San Francisco veröffentlich wurden, bestätigen das:“

    Für diejenigen Komponisten und Interpreten, die bereits offline gut verdienen, tendieren die Online-Einnahmen schon lange nicht mehr „gegen Null“. Dies ist zu einem kleinen Teil ein Effekt der (ungerechten) Verteilung der Online-Einnahmen auf Basis von Schätzungen. Aber wichtiger ist, dass es (noch?) keine gravierenden Unterschiede zwischen Online- und Offline-Nutzung gibt. Der Long-Tail-Effekt bedeutet nicht, dass der Kreis der Musiker, die von ihrer Musik (gut) leben können, heute (und in Zukunft) wesentlich größer wird. Was wesentlich größer als früher ist, ist der Kreis der Musiker, die glauben, einen Anspruch auf (hohe) Einnahmen zu haben, nur weil sie Garage Band, Pro-Tool oder ähnliches auf ihren Computern installiert haben und weil sie die technologischen Möglichkeiten zur Erzeugung von Aufmerksamkeit und zur globalen Verbreitung ihrer Werke nutzen. Genau hier liegt das Problem der „neuesten Zahlen“ aus der Studie der Future Of Music Coalition: Wer wurde befragt? Professionelle und semi-professionelle Musiker und/oder „Amateure“?

  4. Dave sagt:

    Guter Artikel! Eine Kleinigkeit ist sachlich falsch: Die Performance des selbstkomponierten Liedes auf der Straße ist natürlich so noch nicht durch die GVL geschützt, selbst wenn sie jemand filmt. Klar entsteht durch die Aufnahme theoretisch ein Rechtsanspruch gemäß § 54 UrhG. Praktisch kann der anfallende Betrag zur Verteilung durch die GVL erst dann ermittelt und verteilt werden, wenn irgendeine Art der Veröffentlichung stattfindet, anhand der die GVL über einen Verteilungsschlüssel ermitteln kann, welchen Bruchteil ihrer Einnahmen aus der ZPÜ sie an Dich ausschütten wird.

    Auch für eine Live-Übertragung Deiner Performance müsste ein Rundfunk bzw. Fernehsender nichts an die GVL abführen, denn es handelt sich hierbei um eine sog. Erstverwertung. Die GVL ist aber ausschließlich für die Zweitverwertung zuständig. Ein Vergütungsanspruch durch eine Zweitverwertung erwächst sich in diesem Fall auch wieder nur aufgrund § 54 UrhG, also deshalb, weil die Live-Übertragung jemand zu Hause mitschneiden kann. Das Recht auf Privatkopie wird hierbei durch die Geräte- und Leermedienabgabe kompensiert.

    Anhand eines Schlüssels, wie lange bzw. wie oft die Performance gesendet wird, kann die GVL dann eine Vergütung ermitteln und ausschütten.

    Dies nur zur Klarstellung, da sich leider zum Thma GVL auch zu viele Mythen ranken und ich zumindest dort in letzter Zeit ein wenig mehr Einsicht gewinnen konnte.

    Ansonsten vielen Dank für die guten Überlegungen und Hinweise zum Thema!

  5. wechselstrom sagt:

    Ich komme nocheinmal auf den Fall von Herrn P. Schöne zurück (er wurde von FAZ un SZ abgemahnt, weil er Kritiken über sich auf seiner eigenen Homepage veröffentlichte – Kostenpunkt für ihn: schlappe 1.400,– Euro)

    Meiner Meinung nach stehen hier zwei Rechtsgüter im Widerspruch:
    a: das Recht auf Berichterstattung mit gewissem unentgeltlichem Zitatrecht – das die Journalisten und Zeitungsverleger mit Hinweis auf Demokratie, Meinungsbildungsprozess, Recht der Bevölkerung auf Informiertsein etc. gerne in Anspruch nehmen
    und
    b: das Urheberrecht.

    Das Recht auf Berichterstattung muss aber auch einem Künstler zustehen, und das schließt auch ein, über die Berichte (zu seinem Wirken) zu berichten.

    Notfalls müssten die Künstler einen eigenen Verlag gründen, um dort ihre gesammelten Zeitungsberichte (natürlich nur in Auszügen, ähnlich , wie das P. Schöne vorschlägt) online stellen zu können. Jeder Künstler könnte dann einen Link dorthin setzen.

    Rechtsauskunft von der VG Wort oder von den Zeitungsverlagen zu erhalten führt zu nichts. Das sind Interessensvertreter der „Gegenseite“.

    Ich würde mir dringendst wünschen dass sich die Künstlerverbände zusammenschließen (Bildende Künstler sind ja auch betroffen) und versuchen, beispw. auch in Form eines Musterprozesses, die nötige Rechtssicherheit für ihre Mitglieder wiederherzustellen.
    Das wäre bereits seit Jahren nötig – geschieht etwas —? habe außer Schnarchgeräuschen da nichts gehört….

    – wechselstrom –

  6. @Dave und J. Branca: Natürlich war mein Straßenbeispiel viel zu simplifiziert und ihr habt natürlich Recht mit euren Einwänden – aber was wiederum stimmt: Was vielen nicht bewusst ist, ist dass selbst wenn Sie nicht Teil einer Verwertungsgesellschaft sind, die Verwertungsgesellschaft theoretisch Geld einziehen kann. Sie schüttet es nur dann nicht an sie aus.
    Das geschieht ja schon im Alltag, beim Kopieren, beim CD-Kauf, etc., überall dort sind Verwertungsgesellschaften beteiligt. Auch die meisten Konzertsäle haben GEMA-Pauschalen – dann ist es vollkommen unerheblich, ob in diesem Saal GEMA-geschützte Musik erklingt oder nicht, die GEMA mischt immer mit.
    Was bei meinem Beispiel nur fehlt: Jemand der meinen Straßengesang notiert und aufschreibt und diesen dann veröffentlicht: dann hat die VG Wort selbstverständlich auch ein Wörtchen mitzureden.
    Aber wie gesagt, das war alles eher symbolisch gemeint und nicht sprichwörtlich zu verstehen, ich wollte nur satirisch überspitzen, wie komplex das Ganze inzwischen ist!

    Moritz Eggert

  7. wechselstrom sagt:

    Wollt ihr es noch komplizierter? Schaut mal hierher (Österreich):
    Vor kurzem hat Gerhard Ruis, Vorsitzender der IG Autoren die Initiative Kunst hat Recht ins Leben gerufen. Gleichzeitig entstehen, von der IG Kultur (!) unterstützte und argumentativ mitgetragene Gegeninitiativen, die unter verschiedenen Titeln wie Kunst gegen Überwachung oder „Mehr Rechte gegen die Kunst“ laufen.

    Um das Bild noch komplexer zu machen: Konrad Becker, der Autor von „Mehr Rechte gegen die Kunst“ hat bis 2006 einen Server betrieben und dann alle KünstlerInnen, die durch seinen Verein einen Internetzugang nebst Mailadresse hatten, hinausgeworfen und den Zugang gesperrt.

    Was hatten die Künstler getan? Gar nichts; Konrad Becker hatte nicht die gewünschte Subvention von der Stadt erhalten, und deshalb die Künstler als Verschubmasse zur Durchsetzung seiner Eigeninteressen benutzt. ACTA lässt grüßen.

    Juliane Alton von der IG Kultur meint:
    „Das Urheberrecht ist einerseits ein Kind des emanzipatorischen Geistes der französischen Revolution, andererseits auch Abkömmling eines Druckerprivilegs, das königliche Zensurwünsche erst realisierbar machte.“
    Der volle Artikel ist hier nachzulesen
    und Monika Mokre antwortet auf Gerhard Ruis hier

    Alles klar?

    – wechselstrom –

  8. t0admin sagt:

    @wechselstrom: Bezüglich Konrad Becker und Public Netbase – das mit den KünstlerInnen als „Verschubmasse“ ist einfach ein Blödsinn. Ich war damals Admin bei Public Netbase. Kannst du mir bitte erklären, wie du ohne ausreichende Ressourcen/Budget Email, Webhosting und so weiter für 1500 UserInnen betreiben willst? Und die damit verbundenen Support-Anrufe bewältigen willst? Ich hab teilweise den ganzen lieben Tag irgendwelche KünstlerInnen telefonisch betreut, denen man manchmal erst stundenlang und mühevoll erklären musste, was ein Web Browser und was der Email Client ist, bevor das eigentliche Problem besprochen werden konnte.

    Die Netbase ist infolge Förder-Entzugs inzwischen lange tot, so ein Nachtreten/Dissing muss echt nicht sein.

    Ansonsten: guter Artikel!

  9. Alexander Strauch sagt:

    @ Moritz: Internet als „öffentlicher Raum“: schwere Frage, denn das Internet ist weder ein Platz noch eine Strasse einer Gemeinde und dazu ebeneerdig, wie die klassische Definition es verlangt. Im Gegenteil: Das Internet entstand durch Kommerzialisierung des militärischen wie wissenschaftlichen Internets, also einer bewussten Privatisierung. Ein wenig gleicht das Netz am ehesten einer „Öffentlichen Einrichtung“, wie ein Bad oder ein Bahnhof: In Privatbesitz/-eigentum, durchaus des Staates, aber unterschiedlich verkauft/vermietet an Läden, die die Öffentlichkeit wiederum stärker ausschliessen als eine Passage oder der eigentliche Bahnsteigbereich. Gemeingebrauch könnte das Stichwort dazu sein.

    Weiters wird doch gerade nichts stärker überwacht als der öffentliche Raum mit seinen Verkehrsschildern und Allgemeinverfügungen bis hin zu Videoüberwachung. So wäre das wieder ein Argument für strengste, bis ins Kleinste verfolgte Urheberrechtsverletzungen.

    Das Problem ist wirklich die Abgrenzung: Häuser ragen in den öffentlichen Raum qua Sondernutzung, die genehmigt werden muss, private Grundstücke geben Raum der Öffentlichkeit oder werden sogar vergemeinschaftet ohne enteignet zu werden, um zB das Spaziervolk an den Strand zu lassen. Aber dennoch lässt sich sagen, dass für den Normalbürger die Privatheit im öffentlichen Raum sehr schnell an den Grenzen des Körpers endet. Eher ragt dieses komische Internet in den öffentlichen Raum hinein, wenn jemand zB sein iPhone als Netzzugang dort nutzt

    Im Netz des Gemeingebrauchs sind wir dann aber auch wieder am heimischen Rechner, also ganz privat und sagen: „my home is my castle, so does my homecomputer.“ Und sind verschieden unterwegs. Allerdings nicht auf Flur und Weide oder Wald des Netzes, sondern immer ganz im Sinne des alten zoon politikon in Kontakt mit Anderen, von einfachen Mails, über Foren wie den Badblog, bis hin zu hochkomplexen vernetzten Games. Aber das ist ja mehr als klar! So ist es alles Andere als ein öffentlicher Platz, es ist wie eine Wolke von unterschiedlichen Privatheiten, die allerdings rein technisch noch stärker überwachbarer sind als so ein öffentlicher Platz. Zudem ist das Netz in der Regel nur gegen Entrichtung von Geld betretbar, wie eine Mautstrasse. So stellt sich wirklich die Frage, was es ist: im Zweifelsfall eine eigene Räumlichkeit, die zugleich privat wie öffentlich ist, da Privates in vielen Abstufungen als Gemeingebrauch genutzt wird, wie eben so ein Bahnhof. Und darin bewegen wir uns quasi instrumental: höchstpersönlich mit elektronischen Prothesen wie Instrumente als Verlängerung des Körpers wirken.

    Und so ist dann Dein Nachpfeifbeispiel wieder sehr interessant: Ist demnach ein hochgeladenes Video auf Youtube nichts Anderes als ein virtuelles Nachpfeifen? Oder wäre dies nur ein Ausschnitt desselbigen? Dann wäre das Netz aber nur noch gnadenlos zweckorientiert denn informativ: das Nachpfeifkurzobjekt soll unbedingt in seiner Länge gekauft werden bzw. erzeugt selbst das Ansehen eines ganzen Nachpfeifobjekts qua Werbung anderweitig Einnahmen. Nichts als Kommerz? Dann gelten tatsächlich die harten Bandagen des alten BGB und StGB. Ist es dennoch weitgehend ein Info-Haus, dann müssen neue Lösungen herbei, dann stellt sich die Flatratefrage oder symbolisches Spenden in Form all dieser micropayments, etc. Oder soll jeder selbst entscheiden, ob er sein Werk freigibt? Jetzt ist es ja genau so, dass der Content-Provider Youtube zB das Nachpfeifen kassiert, obwohl der eigentliche Urheberrechtsinhaber gar nicht dies direkt verlangte – wie war das mit den nur knapp 10 wirklich durch die GEMA gelöschten Videos?!

  10. Max Nyffeler sagt:

    Hier ist eine informative Zusammenstellung wichtiger Streitpunkte zwischen YouTube und GEMA. Der Streit hat ja irgendwie Modellcharakter. Das Ganze ist eine ziemlich komplizierte Angelegenheit, und da es um hohe Millionenbeträge geht, wird entsprechend hart gekämpft:
    http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,815723,00.html

  11. wechselstrom sagt:

    @ t0admin,

    lieber H.G.
    Du weißt selbst, dass ich zusammen mit St.L. und vielen anderen (z.B. Jo.Gr.) der Initiator jenes offenen Briefs an die Stadt Wien war, in welchem das Abdrehen der Netbase auf das schärfste kritisierte wurde. In jener denkwürdigen Sitzung bei der Netbase warst aber du nicht mehr dabei, denn Du hast das sinkende Schiff bereits vorher verlassen und hast dich flugs dem Okto-TV ans Bein geschmiert.

    Btw.: Wir 1500 UserInnen des Netbase-Servers zahlten im Jahr zwischen 20-30 Euro Gebühr (hab ich gerne gemacht)
    1.500 x 20,– =
    Na ja, wenn du mit 30.000 Euro keinen Server aufrecht halten kannst, dann liegen deine Fähigkeiten wohl eher im BlaBla, als im Fach.

    Gruß aus dem 16.

    – wechselstrom –