Warnung vor dem Hunde

Internetabmahnungen aller Arten machen ja schon seit einiger Zeit die Runde. Man hat den Eindruck, dass das noch sehr junge Internet eine rechtlich quasi nicht zu kontrollierende Zone ist, in der Methoden wie zu alten Raubritterzeiten herrschen: man nehme sich was man kann, und zwar auf beiden Seiten.
Da gibt es diejenigen, die sich tatsächlich einen Sport daraus machen, illegal Filme und Musik zu verbreiten, andere wiederum nutzen die momentane Rechtsungewissheit, um umgekehrt meistens eher harmlose User zu schröpfen.
So werden die Downloadabmahnungen von etwas dubiosen oder heruntergekommenen Kanzleien en masse verschickt, allerdings durchaus mit der Genehmigung der jeweiligen Rechteinhaber. Die Abmahnsummen selber sind rechtliche Grauzone – wer da welche Summen bestimmt und ob die vor Gericht tatsächlich durchzusetzen sind, ist meistens unklar. Die Abgemahnten werden aber vor scheinbar vollendete Tatsachen gestellt, mit der Pistole auf der Brust sozusagen. Ein Teil der eingemahnten Summe geht an die Rechteinhaber (auch hier ist meistens unklar, nach welchem Schlüssel), vom Rest finanzieren sich die Raubritter der jeweiligen Kanzlei.
So weit so bekannt.

Werbung

Nun machte aber der Sänger Peter Schöne in seinem neuen Newsletter auf eine gänzlich neue Abmahnmethode aufmerksam, nämlich auf das Abmahnen durch große Zeitungen (in diesem Fall FAZ und SZ). Was geschehen war? Peter Schöne hatte auf seiner Webseite positive Kritiken über eigene Konzerte ins Netz gestellt, jeweils mit Hinweis auf Autoren und die Zeitung, in der sie erschienen waren. Das machen quasi alle Musiker, die eine Homepage betreiben, deswegen dachte sich Peter nichts dabei. Um so erstaunter war er, als er im Abstand von nur einer Woche jeweils Abmahnungen durch sowohl die FAZ als auch die SZ bekam, mit Forderungen über eine insgesamt vierstellige Summe für die Verwendung von zusammenhängenden Texten.
Peter informierte sich sofort bei einem Anwalt, der ihm allerdings gleich die Hoffnung nahm, hier schadlos davonzukommen – tatsächlich musste er am Ende insgesamt 1400,-EUR bezahlen und die Artikel aus dem Netz nehmen.

Nun ist bekannt, dass sowohl SZ wie auch FAZ ihren Internetauftritt nur gegen Bezahlung verfügbar machen – das Herunterladen einzelner Artikel kostet sogar zum Teil mehr, als die Zeitung selber einfach zu kaufen. Dagegen kann man nicht grundsätzlich etwas sagen, allerdings stellt sich doch die Frage, ob das Abmahnen von Künstlern hier wirklich notwendig, wenn nicht sogar schädlich ist.

Schließlich ziehen Feuilleton und Künstler letztlich an einem Strang, man kann nicht ohne den jeweils anderen. Ohne Kritiken keine Publicity, ohne Künstler allerdings auch nichts, mit dem man die Seiten der Zeitung füllen kann. Die Künstler schaffen die Inhalte, durch die die Texte überhaupt erst möglich werden.
In dieser Symbiose gibt es gegenseitige Zugeständnisse: so ist es zum Beispiel überall gang und gäbe, Kritikern Freikarten zu besorgen, umsonst bei Premierenfeiern zu beköstigen und generell zuvorkommend und freundlich zu behandeln (was die Opernhäuser und Orchester sich durchaus auch etwas kosten lassen). Wenn jetzt allerdings die Zeitungen beginnen, Künstler zur Kasse zu bitten, nur weil sie Kritiken verwenden (was auch wiederum Werbung für die Zeitung ist), entsteht ein Ungleichgewicht.

Schließlich ist es etwas anderes, wenn der Sänger Peter Schöne die FAZ – weil sie über ihn geschrieben hat, wohlgemerkt! – in seinem Pressespiegel zitiert, als wenn jemand eigenmächtig und vollkommen ohne Bezug zur eigenen Person Inhalte der FAZ ins Netz stellt. In letzter Konsequenz muss man dann auch das Verschicken von Pressespiegeln per Post verbieten, dies wird aber von allen Festivals, Theatern und Opernhäusern ständig gemacht, und zwar sogar in richtiger physischer Kopie und nicht etwas in Einzelzitaten (auf diesen Kopien sind auch oft andere Artikel der Zeitung zu lesen, die mit der eigentlich präsentierten Kritik gar nichts zu tun haben, wenn man es streng nimmt eine Verletzung des Urheberrechts). Muss das ab jetzt auch abgemahnt werden? Auf jeden Fall stellen sich hier viele Fragen, vor allem die, wie dringend die FAZ und die SZ das Geld momentan zu benötigen scheinen. Und dass die Salzburger Festspiele ganz bestimmt noch kein Pressespiegelverbot erhalten haben.

Im Moment also an alle Musiker, die Kritiken auf Ihren Webseiten verwenden: informiert euch hier, was ihr dabei beachten müsst. Sonst klopft auch bei euch der Abmahner an die Tür.

Moritz Eggert

Tausend Mal im Netz als Bild zu finden - illegal?

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66 Antworten

  1. mehrlicht sagt:

    ergänzend zu Deinem wichtigen Artikel sei erwähnt, dass Pressespiegel bei der VG Wort abgabepflichtig sind, eine Rolle spielt dabei der §49 UrHG, Lesetipp: Abgabe für Pressespiegel – jeder muss sich dann wohl selbst fragen, ob und wann er einen Pressespiegel veröffentlicht. Für die eigene Werbung eines Künstlers ist das natürlich Quark, wenn er nicht auf Referenzen und Zitate verweisen darf, das Ungleichgewicht ist auf jeden Fall eine Ungerechtigkeit.

  2. HCB sagt:

    Heute rief mich Bernd Loebe an, Intendant der Oper Frankfurt, nicht die schlechteste Oper in Deutschland: „Herr Brinker, Sie arbeiten doch für die FAZ….Rahbarber Rhabarber….Wissen Sie, was uns jetzt passiert ist? Die FAZ will rückwirkend 7500 Euro und künftig soundsoviel pro Jahr, wenn wir nicht damit aufhörten, die Kritiken zu veröffentlichen!“
    Ich war platt. Seit Robert Schumann gehen alle Journnalisten-Kritiker für umonst ins Konzert und berichten. Und die Einrichtungen veröffentlichen die Kritiken. In Auszügen, mit Heftzwecken im Glaskasten oder jetzt im Internet.

    Plötzlich soll damit Schluss sein. Nur: Die Preise der Pressekarten müsste dann mit den Rechteerlösen verrechnet werden. Am Ende wohl ein schlechtes Geschäft für die FAZ, wo nicht nur die Oberchefkritker und Begleitung in den Aufführungen zu sehen sind. Sondern auch manche opernbegeisterte Sekretöse.

    Meine Meinung: Es gibt für Deutschlands notleidende Tageszeitungen keine bessere Werbung, als von den führenden Kultureinrichtungen als oberste Kritikinstitution zitiert und gepostet zu werden.

    Und auch das ist meine Meinung: Wie soll künftig noch eine Kultureinrichtung eine Anzeige in der FAZ schalten, wenn ihr kurz zuvor ein Betrag x dafür abgeknöpft wurde, dass diese Zeitung zitiert wurde?

    Es tut mir weh, zu sehen, wie deutsche Tageszeitungen aus dem über hundert Jahre alten Kulturverbund ausscheren, dessen Fortbestehen vielleicht für beide Seiten vo essentieller Bedeutung ist. Ohne Kulturmedien keine Kultur, ohne Kultur keine Kulturmedien.

    Hoffentlich hat mein heutiger Alarmanruf bei den FAZ-Kollegen was genutzt.

  3. Bekehrter sagt:

    Sieht ganz so aus, als erfahren die Fälle Perlentaucher und Commentarist (kleine Internetsuche genügt) hier ihre Fortsetzung.

    Nun sind die Rezensenten zwar nur Auftragnehmer oder bestenfalls Angestellte der Zeitungen. Trotzdem ist es natürlich nichts weniger als eine Aufkündigung der Freundschaft, wenn urplötzlich eine Abmahnung ins Haus flattert. Oder glaubt man bei den Zeitungen etwa, die ganzen Vorteile, die Rezensenten (und halt in deren Schlepptau auch andere Mitarbeiter) genießen, stünden ihnen als Selbstverständlichkeit zu?

    Sollten sich nun tatsächlich neben Musikern mit ihren individuellen Internetauftritten auch Opernhäuser damit konfrontiert sehen (die Andeutungen aus Frankfurt lesen sich für mich jedenfalls so), dann dürfte es sicher angemessen sein, wenn diese gegenüber den betreffenden Rezensenten diese Aufkündigung der Freundschaft klar ansprechen und ihnen dringend empfehlen, das Thema ihrer Redaktion nahezubringen. Gerade weil die Redaktion etwas anderes ist als der Verlag. Der Alarmanruf dürfte da schon recht am Platze gewesen sein …

  4. Herbst ’11 rumorte Abmahnwahn schon im Badblog: Ein Münchner sehr umtriebiger Kollege, Experimentator, Komponist und Musiker wurde von der SZ abgemahnt. Damals kommentierte ich zu Moritz‘ „Un reve d’automne“ folgendes „apropos“ in meinem Kommentar vom 17.10.11, 8:16 Uhr:
    „Apropos: so sehr journalistische Leistung anzuerkennen ist, so sehr mancher Verwender von Kritiken seiner Auftritte auch über das Ziel hinausschoß: es ist nahezu unverschämt, wie einerseits die Ober-Brembecks die Münchner Freie Szene kleinmachen, andererseits die Rechtstabteilung der SZ KollegInnen abmahnen lässt, mit mittleren vierstelligen Beträgen, wenn sie Kritiken oder Auszüge daraus (einfache Lückenzitate) abdrucken. Selbst bei umsichtiger Betrachtung: 3 Jahre sind mit 150-300 Euro an die SZ zu berappen, Rabatte dabei miteingerechnet. Denkt man nun an die Freikarten für die Presse, hält man sich für die Ursache überhaupt dieser Kritik, denkt man an die alternativlos gehaltenen Abmahnungen: ich fordere den Ausschluss sämtlicher SZ-Kritiker! Dann kann man ja nix mehr falsch machen… Oder wäre das das Falscheste? Es wird Zeit zu einer Debatte zwischen den Fronten.“

    wechselstrom lieferte eine sehr sinnige Antwort (17. 10.11, 09:15): „Wäre eigentlich ein Fall für die Rechtsabteilungen der Komponistenverbände – Pressezitate sollten aber in einem bestimmten Rahmen möglich sein. Die Funkmedien zahlen ja auch nichts für die Übertragung kurzer Musikausschnitte.“

    Der Verbund von Kultur/Kulturmedien ist somit wohl dahin. Was wäre zu tun?
    1.) Mehr miteinander reden denn je, auch mal über Befindlichkeiten hinweg. Kritiker machen es uns Künstlern oft sehr schwierig, auf sie zu zugehen, egal wie grds. richtig eine Kritik am Rande des Verriss mal gewesen sein mag. Umgekehrt schweigen Kritiker Künstler oft an wie U-Boote bzw. richten ihre Nase noch viel krasser nach den „Wichtigen“ einer Szene aus, man hält sich selbst wohl für das „Wichtigste“ – vox populi – , als dass sie ihre Ohren den in ihren Augen Mediokren, Beschweigenswerten und sonst zu Verreissenden mal ausreichend widmen. So sehr ich meine heimische Musikkultur letzthin lobte, eine wirklich grausig bajuwarische Hauptstadtunsitte! Dennoch gibt es immer wieder gute Ansätze des Austauschs, die man unbedingt fortsetzen sollte. Z.B. die Kritiker der angemahnten, im Web veröffentlichten Artikelauszüge direkt ansprechen. Wie gesagt: Man ist selbst die Ursache der Kritik, man räumt der Presse grosszügig Karten ein, auch wenn sie z.T. gar nicht darüber schreiben wird, sie ist auf Empfängen dabei, etc. Wie wenig der Schreibende selbst an Honorar pro Zeile erhält, ist auch klar. Nur vertritt er in seiner Funktion als Kritiker für Blatt X oder Y auch dieses, dessen gesamte Politik.

    2.) Fruchtet der Austausch nichts, erreichen beide Seiten – Kritiker wie Künstler – zusammen oder alleine nichts, wird es wirklich eine Frage für die Berufsverbände.

    3.) Kritiker erhalten konsequent nur noch eine Karte, müssen einen Schreibnachweis mit Fristsetzung abliefern, sonst wird der Kartenpreis rückwirkend eingefordert oder der Schreiber bzw. sein Blatt bei nächster Gelegenheit ausgesperrt. Keine Empfänge mehr, Pressematerial nur gegen Entrichtung von Gebühren, strengste Mitschnittkontrollen ggf. per Leibesvisitation, Auswahlrecht der Veranstalters, welcher Autor vom Blatt abgeordnet wird. Das ist natürlich ein rechter Schmarren – warum aber im Falle des Falles länger nett sein?!

    Als Nutzer, selbst als Ursache von urheberrechtlich geschützten Zeitungsinhalten, werden wir Künstler uns wohl auch ein wenig bewegen müssen. Sehr kleine Ausschnitte, kurze Zitate sollten dennoch vertretbar bleiben. Ich verstehe selbst nicht, warum KollegInnen gewisse Kritiken komplett bereithielten. Am angenehmsten sind mir überhaupt Seiten mit einer klaren, selbstbewussten Selbstdarstellung, am Besten Viten in Ich-Form – was soll das Geschwafel über sich selbst in der dritten Person, besonders wenn man der Verfasser dieser Elogen ist. Eingestanden, ich verfahre aktuell immer noch so. Pressespiegel nur auf Anorderung sind mir eigentlich auch das Liebste. Oder man verfasst oder lässt einen Künstler- oder Werkbeschreibungstext verfassen, der dann klar und deutlich präzise zitiert, ein eigenes Werk mit relevanten Zitaten aus Fremdquellen, deren Ursache man ist.

    Die jetzige Abmahnpraxis allerdings klingt doch nach einem Verfahren gemäß o.g. Punkten 1.-3.

    Apropos: Man merkt im Ganzen den sehr unterschiedlichen Umgang der Kulturmedien mit ihren Inhalten: Rigides Rechtemanagement selbst bei Off-Off-Lokalberichten aus Hintertupfing wie z.B. bei der SZ, der Morgenpost. Offener Umgang wie bei der FR und dgl., sehr weitgehende, einmonatig spätere freie Verfügbarkeit der Printinhalte wie beim Mutterhaus NMZ. Sprich: Wenn 1.) wie 2.) nichts ergibt, muss man mit 3.) sehr differenziert vorgehen, ein wenig wie Brasilien mit den US-Bürgern: Alle anderen Nationalitäten dürfen relativ frei einreisen, die US-Bürger werden ähnlichen Kontrollen unterzogen, wie die Brasilianer US-seits bei Einreise in die Staaten…

    Möge Brinkers Alaram bei der FAZ auf fruchtbaren Boden fallen!

  5. …ist HCB einer der „bekehrten“ mediterranen Hunzigers unseres dekadenten deutschen Musiklebens? Wuff Wulff…

  6. wechselstrom sagt:

    Der Artikel von Moritz sollte unter KollegInnen bekannt gemacht werden, damit diese nicht auch zur Kasse gebeten werden. (es droht hier eine ähnliche Abmahnungswelle wie vor 10 Jahren; damals wurden Linklisten reihenweise ins Visier bestimmter „Rechtspfleger“ genommen)

    Bei allem Verständnis für die kreativen Leistungen der journalistischen Zunft frage ich mich, ob die Pressekarten zum Null-Tarif in deren Steuererklärung auftauchen. Es handelt sich dabei um einen sog. geldwerten Vorteil, der sowohl der Mehrwertsteuer wie auch der Einkommensteuer unterliegt.

    – wechselstrom –

  7. Mal langsam. Vielleicht geht es doch auch noch einfacher. Die Frage ist, kann der Kritiker als Urheber nicht unter Umständen die Rechte am Text einräumen. Dass es exklusiv-Verträge zwischen Autor und Verlag gibt, ist doch eher unwahrscheinlich – müsste man mal gucken. Wenn man dann einfach einen Pool aufmachte, in dem die Kritiker gelistet werden, die für Zwecke der Künstlerpromotion ihre Texte kostenfrei zur Verfügung stellen (Angabe der Quelle wäre dann der Kritikername, nicht die Zeitung – was für den Inhalt des Textes ja egal sein sollte).

    Ich möchte nur erklären, dass ich es so handhaben würde. Im Zweifel kann man die Texte aus meiner Computerfeder bekommen. Falls das etwas in der nmz stünde, würde ich fragen, ob sie etwas dagegen hätte, in diesem Zusammenhang genannt zu werden (wäre vielleicht ja auch mal Werbung für das Medium, oder?)

    Beste Grüße an alle.

  8. Manfred sagt:

    Dass Künstler Pressestimmen über ihre eigenen Darbietungen veröffentlichen, ist seit Jahren branchenüblich und wurde auch von den Verlagen stillschweigend geduldet. Dass Kritiker sich dafür gerne von Künstlern oder Veranstaltern einladen lassen und zumindest am kalten Buffet schadlos halten, ist auch bekannt. Dass die Verleger keinerlei Veranlassung gesehen haben, zunächst die Berufsverbände der Künstler (VDKD, ZAV Künstler), die Opernkonferenz, den Orchesterverein etc. auf ihre Rechtsauffassung hinzuweisen, bevor sie von Einzelnen Forderungen in vierstelliger Höhe erheben, ist widersprüchliches Verhalten („venire contra factum proprium“) und obendrein unverhältnismässig. Dass Verlage den massenhaften angeblichen Verstoß gegen das Urheberrecht erst jahrelang dulden, um dann Rechnungen für die zurückliegende Nutzungsdauer von Pressezitaten zu präsentieren, zeigt, dass hier das Urheberrecht missbraucht wird, um in Zusammenarbeit mit geschäftstüchtigen Anwaltskanzleien neue Einnahmequellen zu erschliessen. Im Gegenzug sollten nun Künstler ihrerseits den schmarotzenden Kritikern und Zeitungen Rechnungen senden dafür, dass sie ihnen überhaupt gestatten, künstlerische Darbietungen in Form von Kritiken kommerziell zu verwerten.

  9. Erik Janson sagt:

    Ich kann mich dieser Empörung über die neue drohende Abmahnwelle seitens einiger von der Pressezunft nur anschließen.

    [N.B.: ob man beispielsweise mit Taubenzüchter- oder Skat-Vereinen oder mit der Piratenpartei nun im Nachhinein ähnlich verfahren wird wie mit uns Künstlern, wenn man über sie berichtet(e)…? – man darf es bezweifeln].

    Das ist ein sittenwidriges, zudem kulturfeindliches Geschäftsmodell, was hier gerade (wieder) Schule macht. Hier wird wohl (leider!) gerade einiges an gegenseitiger Kooperation und Vertrauen zwischen Kulturschaffenden und denen, die u.a. davon selbst leben, den Kritikern, zerstört. Schade. Wie gut, dass dies wenigstens viele Kritiker auch selbst erkennen und dagegen opponieren.

    Wenn schon in dem Stil,liebe Abmahn-„Profis“, dann wäre nun eine neue Unter-Verwertungsgesellschaft in Ergänzung zur GEMA fällig, bei der zukünftig die gesamte Presse, jeder einzelne frei schaffende Provinzkritiker sich anzumelden hat und jährlich eine Pauschalabgabe für seine potentiellen Artikel über Kulturveranstaltungen zu zahlen hat.

    Daraus können dann die Komponisten zukünftig ihre Pro-Forma-Rechtsschutzversicherung im Falle derartiger Abmahnwahn-Wellen der Zeitungen bezahlen.

    ja, ich finde auch: sämtliche Pressebälle wie auch üppige Buffets am Rande von Neue Musikfestivals sollten ab sofort auf den Prüfstand kommen und abgeschafft werden. Es gibt ab jetzt für verschnupfte, grippal- verpeilte und unter Winterfieber leidende Pressefuzzis und ihre Anwälte keine mit Blattgold überzogene Trüffel und Jakobsmuscheln an Safranfäden mehr, sondern nur noch: aufg´setztes Lakritzwasser mit Zwiebeln und Kandiszucker (altes Hausmittel gegen Winterverschnuftung, bei dem man freiwillig zur Vernunft zurück kehrt ;-))

    Ansonsten: Liebe Rezensenten: wenn das so ist, dann verschont mich gerne weiterhin in Zukunft. Komponisten, werdet nun am besten (ganz)zu Euren eigenen Presselob-Ghostwritern bzw. streicht alle Eure Pseudonyme von vergangenen selbst geschriebenen Kritiken; schreibt ganz offen unter Eurem richtigen Namen eure eigenen Lobeshymnen oder Verrisse! Ja meldet diese am besten sogar noch als Kunstwerke bei der VG Wort an! DAS wär mal eine Aktion…
    Wer macht mit?

    Die Printpresse scheint sowieso – in Zeiten des Internet – mehr und mehr eine aussterbende Spezies, die sich nun (als Ausgleich für ihre rückläufigen Einnahmen) ausgerechnet am schwächsten Glied der freien Kulturszene „schadlos“ zu halten versucht. Und dabei obendrein sicherlich noch an den ohnehin kleinsten Fischen, an den ohnehin weniger Beachteten.

    Denn: z.B. ohnehin bekannte oder medial gehypte Künstlerpersönlichkeiten wird man sich kaum bei den einzelnen betreffenden Zeitungen trauen ab zu mahnen, weil diese über genug Mittel und Wege verfügen, sich dagegen wieder öffentlich lautstärker und beachteter zu wehren.

    In welchem Land leben wir eigentlich? Die Medien werden immer mehr von einer ehemals dritten, vierten (kontrollierenden) Gewalt (was ja richtig war und ist!) in diesem Lande zu einer alles beherrschenden Macht in unserer schönen „Demokratie“.

    Luhan konnte noch formuliern: The Media is the message.
    Heute können (mehr) wir sagen: The media is the power.
    Morgen sollen wir vielleicht am Ende noch beten: Media, our God.

    Beste Grüße an alle, Erik

  10. Alexander Strauch sagt:

    Gibt’s Neue Musik Pressebälle?!? Nimmt man Opernhäuser mit neuen Opern im Programm UND Presseball, dann gäbe es SEHR WOHL Neue Musik-Pressebälle. Aber gemach: das wären dann Opernbälle. Scharf gegrübelt: Treten dort v.a. PraktikantInnen der Verlagshäuser als DebütannTinen auf? Nein, es bleibt die selbsternannte gesellschaftliche Creme de la creme bzw. durch einen Teil der Presse gehypten Part der Society, der dort debütiert, ein Teil des finanzstarken Opernpublikums – wenn dieses sowieso nicht nur in Form des Balls einmal im Jahr das Haus beträte…

    Es zeigt sich eben, dass auch die Presse so vielschichtig ist wie Musik: Hier wie dort von Spezialisten bis hin zu Werbegeneralisten Alles vertreten. Interessant an dem Ganzen: Noch ist es kein Kulturkampf von Kunst- gegen Pressefreiheit. Das wird es erst, würde tatsächlich jemand auf die Idee kommen, meine Leibesvisitationen und Gebühren auf Alles und Jedes für die von den Printmedien abgeordneten KonzertbesprecherInnen einzuführen bzw. für den Teil der Printmedien, die sich ihrerseits als Creme de la creme verstehen und sich entsprechend selbst hypen wie SZ und FAZ. Ganz schnell würde in prominenten Fällen von diesen ein Angriff auf die Pressefreiheit ausposaunt, auch wenn es nur ihre Privilegien wären und die kulanter agierenden Konkurrenzmedien, sofern sowieso nicht einfach nur die Boulevardabteilung aus dem gleichen Verlagshaus (hier: SZ und AZ!), behandelt würden wie gewohnt. So hätte man schon verloren, zumindest im Publicity-Krieg.

    Aber haben die normalen Events gerade Neuer Musik nicht schon längst verloren? Schaffte ein früher besprochenes kleines Konzert z.B. in der SZ noch bis Berlin, endet diese Verbreitung heute in Coburg, es sei denn, der Ex-Münchner in Berlin abonniert das lokale Geschehen online. Somit haben kleinere Veranstaltungen generell schon Potential an Relevanz eingebüsst, wie wichtig sie immer sein möchten. Was gab es einen Bohei das hiesige kleinere Kulturgeschehen doch bundesweit in der Druckausgabe der SZ weiter präsent sein zu lassen – Alles vergeblich! Und somit die erste Schlacht verloren, die zwar redaktionell exekutiert wurde, wohl aber Vorgabe der Geschäftsführung und Eigentümer gewesen sein dürfte. Und jetzt der Abmahnkampf auf dem Terrain einer weitgehend nur noch regional, ja lokal verwurzelten Presse.

    Hier herrschte aber genauso schon länger ein erbitterter Fight, wie und wer was an kritischer Aufmerksamkeit abbekommt. Am besten, man kennt einen der Kritiker, so dass man auf persönlichen Wegen Aufmerksamkeit erheischt, was dann wieder nichts mit der wirklichen Bedeutung der eigenen Veranstaltung zu tun haben dürfte, sofern es nicht ein lokales Reizthema oder generell interessant ist. Kein Wunder, dass selbst Lokalteile v.a. überregional Bedeutsames besprechen, auch wenn es die Region ja gar nicht mehr verlässt – zum totlachen. Im besten Falle bleibt aktuell die Entscheidung Vorbericht oder Kritik? Bedenkt man, dass ein „wichtigeres“ Event dann selbst eine geschriebene Kritik, die Tage später als die letzte Vorstellung der Veranstaltung erst erscheinen würde, verdrängen könnte, dass ein möglicher Verriss werden könnte, beschränkt man sich auf den Vorbericht, der für beide Seiten als am Besten kalkulierbar erscheint. Ist das dann noch objektive Berichterstattung und relevanzbestimmende Einordnung?! Eher nicht.

    Zusammengefasst geht es nicht um Pressefreiheit und nicht um wirklich Bedeutendes. Worum dann? Es geht auf beiden Seiten um Kunst! Sehr wohl sind viele Autoren des Feuilletons urheberrechtlich organisiert: Sie sind Mitglieder der GVL! Ja, ein gewisser Teil von ihnen dürfte gar wie mancher Musiker in der KSK versichert sein. Es geht also um eine kollegiale Angelegenheit!! Denken wir an den dem Kunstwerk vorangestellten Vorbericht oder die der Aufführung folgende Kritik, ist eine Henne-Ei-Diskussion hierum erst recht müssig. Sieht man dann, wie Viele der Künstler selbst mal temporär oder längerfristig Autoren sind oder auch diese umgekehrt ausübende Künstler, wird es ein noch kollegialeres Problem: Wir – Autoren und Künstler, über die diese Autoren berichten – versus die Verlagsgesellschaften bzw. deren Eigentümer und die von diesen beauftragten Abmahnkanzleien.

    Mit den freiberuflichen Autoren könnte man sich fix einigen, wie Martin Hufner das schon skizzierte: Diese veröffentlichen ihre Artikel oft wortgleich in mehreren Printmedien und reinen Onlinemedien. Im konkreten Fall findet und fand man bspw. Autoren im Auftrag des Süddeutschen Verlags neben SZ/AZ bei klassikinfo und Opernwelt (zB. Klaus Kalchschmid), kultur-vollzug (z.B. Volker Boser) und ab und an bei der NMZ, wie früher Reinhard Schulz. Auch diese kämpfen um Verbreitung und sich daraus ergebende neue Möglichkeiten.

    Und zu guter Letzt: Die Musikblogs, auf und in denen für einen Apfel und Ei Autorenprofis, Künstlerprofis oder Musikvermittler oder gar extrem mit Fachwissen ausgestattete Laien schreiben! Dieses Potential wird von den Künstlern und Veranstaltern bisher noch zögerlich abgerufen. Dabei wäre hier unter gewissen Umständen zumindest in Fachkreisen eine Überregionalität, ja sprachraumgebundene Internationalität drin. So ist es doch mal wieder ein Unikum der Zeitläufte, um die Zeit und eine ihrer Rubriken auch noch hier zu verwursten, wie Moritz ausgerechnet höchst erfreuliche und erquickliche Bloggerawards neben Zeitungsunbill direkt nebeneinanderstellen konnte. Da hat er Glück gehabt, dass ich noch nix dazwischengebloggt habe bzw. im Oktober mein o.g. „apropos“ nur als Kommentator abgeben konnte ;-))) Nix für Ungut! Es lebe der Badblog-Gott!!!
    Gruß, Alexander

  11. Alexander Strauch sagt:

    Nachtrag zum letzten Kommentar: Autoren-GEMA: GEMA selbst, VG Wort und GVL, also alle drei!!

  12. Lieber Moritz, danke für Deinen Eintrag über mich!

    Da das Ganze hier wieder in eine grundsätzliche Debatte mündet, die verschiedene Sach- und Themengebiete durcheinander wirft, möchte ich hier die Gelegenheit nutzen und mich als der Betroffene und genannte im Blog äußern. Zuallererst:
    1400,- EUR sind für mich schmerzhaft viel Geld. Und zwar viel schmerzhafter, als 7500,- EUR für die Frankfurter Oper. Zumal die einen Anwalt haben, der sich damit beschäftigt, der mich zusätzlich noch einmal Geld kostete.

    Ich persönlich habe nach diesem Vorgang überhaupt nichts gegen die Kritiker, die sollen meinetwegen gern in Konzerte kommen und darüber schreiben.
    Schade ist, daß sie von meinen 1400,- EUR zuerst überhaupt nicht profitieren.
    Und schade, daß mir in Zukunft Kritiken nochmal mehr egal sind, weil ich sie ja sowieso nicht verwenden darf ohne dafür viel Geld zu bezahlen.

    Profit macht der Verlag damit! Und zwar in HINTERHÄLTIGER WEISE!
    Denn ich muss unterstellen, daß man mich zuerst eine Weile (vielleicht sogar jahrelang) beobachtet hat, um mir dann rückwirkend die Kosten in Rechnung zu stellen.

    Hätte man mir geschrieben, ich solle die Artikel nicht weiter verwenden oder in Zukunft dafür zahlen, dann hätte ich mich sicher nicht für eine Verwendung entschieden.

    Ehrlich gesagt ist es mir auch wirklich nicht wichtig, diese Artikel auf meiner Homepage zu haben. Es war mehr eine sportliche Sache. Aber die seltsame und zeitgleiche Verfahrensweise der beiden Verlage gegen mich ist mir zumindest fremd, wobei die Süddeutsche deutlich milder vorgegangen ist als die FAZ, die mir auch bei Nichtzahlung mit noch höheren Forderungen gedroht hat.

    Die meisten Kollegen, die ich kenne, wären durch eine solche Forderung akut von der Existenz bedroht.

    Zu den Kommentaren möchte ich noch sagen:
    Danke @HCB, jetzt fühle ich mich schon nicht mehr so allein!

    @Martin Hufner: Denken Sie, das war nicht sofort mein erster Gedanke? Ich habe natürlich sofort die betreffenden Kritiker angerufen. Aber die haben zwar nach wie vor das Urheberrecht (das ist auch unveräußerlich), aber sie haben eben keine Nutzungsrechte mehr für die von Ihnen geschriebenen Artikel. Dafür werden sie ja vom Verlag bezahlt (Übrigens würde ich an deren Stelle gleich mal eine Gehaltserhöhung fordern, denn der Verlag macht ja jetzt viel mehr Geld mit den Artikeln)

    @Manfred: Danke, das spricht mir aus der Seele.

    Ach ja, falls jemand vorhat diesen Text zu zitieren, so erlaube ich das gerne. Pro 100 Zeichen und halbes Jahr werden 1000,- EUR plus Mwst. fällig. Aber natürlich werde ich erst mal eine Weile abwarten, bis sich ein hübsches Sümmchen angehäuft hat und dann gegebenfalls zuschlagen.

  13. marko sagt:

    äh, sorry, da gehts ganz einfach um eine rechtliche frage: urheberrecht – schonmal was davon gehört? das gilt bei fotos genauso wie bei texten oder libretti oder kompositionen. kopieren kostet im zweifelsfall strafe. wer nett fragt, darf im übrigen meistens auf kritiken verlinken, ohne dafür zahlen zu müssen.

  14. Und da hamwa wieder das liebste kind. kultur und eigentum. hier gilt dies, da gilt das. alle hamsichlieb und keinermagdenandern.

    Dabei ist die Sache klar. FAZ und SZ jubeln etwas Kohle in die Kassen der abmahnenden Anwälte. Wobei ich nicht einmal weiß, ob zu Recht. Denn eigentlich sammelt da doch die VG Wort ein. Naja, ist doch auch egal.

    Es zeigt nur wieder, dass das existierende Urheberrecht offenbar unbrauchbar ist, da keiner mehr seine Fehleranfälligkeit kalkulieren kann. Was gestern noch von wem geduldet schien, kann morgen schon als Abmahngrund auftauchen. Selbst Urheberfachleute, die ja alle Komponisten sind – sonst würden sie nicht so viele verschiedene Verträge in ihrem Leben unterschreiben – kriegen hier eins ab. Der Zustand ist nicht haltbar, dürfte aber auch leider lehrreich sein.

  15. Da möchte ich zudem einmal darauf hinweisen, dass dies 2004 schon absehbar war. Siehe folgendes Bild.

    http://www.kritische-masse.de/blog/media/1/20040519-SZ-ausschnitt.jpg

  16. marco schrieb

    äh, sorry, da gehts ganz einfach um eine rechtliche frage: urheberrecht – schonmal was davon gehört?

    @marco Es geht nicht um das Urheberrecht, denn das ist unveräußerlich und das habe ich auch geachtet, indem ich den Autor, die Zeitung etc. korrekt zitiert habe.
    Es geht um das sogenannte Nutzungsrecht, das sich die Verlage aus dem Urheberrecht ableiten. Damit machen sie ihr Geld.

    Ist ja auch egal. Hauptsache ist, daß jetzt alle Bescheid wissen und somit eine neuerliche Abzocke seitens der Verlage vereitelt wird. Das war mir sehr wichtig!

  17. Zorro sagt:

    Man hätte natürlich auch einfach mal die jeweilige Zeitung vorher fragen können, ob man die Texte verwenden darf.

  18. Björn Waide sagt:

    Sehr interessanter Artikel! Ich bin nun tatsächlich ebenfalls verunsichert, in wie weit die auf von mir betreuten Webseiten zu findenden Zitate aus Presseerzeugnissen ebenfalls „abmahngefährdet“ sind. Bisher bin ich davon ausgegangen, dass diese unter das Zitatrecht fallen (http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__51.html). Welchen Umfang hatten denn die Zitate auf der Homepage von Herrn Schöne? Handelte es sich um die Komplettwiedergabe ganzer Rezensionen? Gibt es Rechtssprechungen zu dem angeführten Artikel aus dem UrHG über den erlaubten Umfang von Zitaten?

  19. Olaf Blom sagt:

    Vielleicht sollte die Frankfurter Oper z. B. die FAZ-Kritiker ein Jahr lang ausladen…?

    Und danach Freikarten nur noch gegen Nutzungsrecht der entstehende Rezension. Wenn das genügend machen, dürfen die Verlage zwischen leeren Kulturseiten und fairem Benehmen wählen!

  20. Olaf Blom sagt:

    @Martin Hufner:

    man soll ja auch nicht vergessen, dass das Urheberrecht ja nicht nur einseitig von den Rechteinhabern erfunden und oktroyiert wurde, sondern auch von diesen stets so modifiziert wurde, das Rechtssicherheit im Zweifelsfall eher abwesend sein würde, und vor allem stets zu Lasten der Nutzer!

    Eine allfällige Neudefinition sogenannten geistigen Eigentums muss wird von daher nur in revolutionsähnlichen Vorgängen stattfinden… fragt sich nur wann.

  21. Werner Häußner sagt:

    Über alle rechtlichen Fragen hinaus ist dieser Blog für mich als Kritiker schon deswegen interessant, weil er zum Teil ganz skurrile Einstellungen zu meinem Berufsstand offenbart. Zum Ersten: Ich persönlich habe noch nie mit Goldfäden überzogene Trüffel oder ähnliche Leckereien gereicht bekommen – weder bei Pressekonferenzen noch bei Premierenfeiern. Da gab es meist Schnittchen oder Süppchen und basta. Und das war nicht für die anwesenden Kritiker serviert, sondern für alle, also auch die Künstler und die „VIPs“. War ich vielleicht bisher immer in den falschen Opernhäusern und bei den falschen Festivals!?!?

    Zum Zweiten: Ob angestellt oder frei – für einen Journalisten fällt das, was der Verlag betreibt, nicht in seinen Zuständigkeitsbereich. Ich kann nicht zum Verlagsleiter gehen und ihm sagen, Junge, nu ändere mal Dein Geschäftsmodell oder Dein Verhalten den Künstlern gegenüber … Es hat schon seinen Sinn, wenn Verlag und Redaktion strikt getrennt gehalten werden – auch wenn diese wohlbegründete Trennung heute auch immer wackliger wird und sich Journalisten gelegentlich zu Bütteln geschäftstüchtiger Verlagsmanager degradiert fühlen können. Also insofern sind die Kritiker-Kollegen und -Kolleginnen die falsche Adresse für Strafmaßnahmen.

    Zum Dritten: Wenn hier mit den kostenfreien Pressekarten usw. argumentiert wird, muss ich mich schon wundern. Die allermeisten Künstler – zumindest im Bereich der klassischen Musik – würden ohne öffentliche Gelder wohl nicht in ihrem Metier arbeiten. Opernhäuser, Orchester, Festivals und was es noch geben mag werden zum überwiegenden Teil aus öffentlichen Mitteln finanziert. Und aus der Beteiligung der öffentlichen Hand ergibt sich ein Recht auf Berichterstattung. Das muss ein ausschließlich privat finanziertes Unternehmen nicht einräumen. Aber ich möchte mal sehen, was etwa die Theater in Frankfurt oder auch Würzburg tun würden, wenn sie keinen staatlichen und städtischen Finanzierungsbeitrag mehr bekämen. Wenn die Sänger und Orchestermitglieder dann für ein Zehntel ihrer bisherigen Gage auftreten, auf Hotels und Reisespesen verzichten, dann können wir auch über die freien Pressekarten wieder sprechen …

    Zum Vierten: Die meisten meiner Kollegen sind keine wohlbestallten Redakteure der FAZ oder SZ, sondern Freie. Ich habe kein Problem, zu offenbaren, was das in meinem Fall bedeutet: Ich bekomme für eine Kritik zwischen 40 und 80 Euro. Davon zahle ich meine Fahrt, meine Kosten für Arbeitsmaterial, meine Fachlektüre, meinen Theaterdress, mein Pausengetränk … Der Mindestaufwand an Zeit für eine Kritik liegt bei sechs Stunden: Vorbereitung, Anfahrt, Besuch der Veranstaltung, Rückfahrt, Schreiben, Korrigieren, Datenübermittlung. Nicht eingerechnet sind die „Regiekosten“, z.B. Arbeitsplatz, Telefon, Internet, Strom usw. Und gerade in Theatern und auf Festivals, die nur so im Geld schwimmen, darf meine Frau oder eine andere Begleitperson dann noch ihre Karte selber zahlen. Da ist man froh, wenn man für 15 Euro eine Steuerkarte bekommt. Kleine Theater sind immer noch kulant und geben zwei Pressekarten. Also darf ich, wenn überhaupt vom Honorar was bleiben soll, alleine ins Theater trotteln … Toll, nicht? Wenn ich dann hören, was ein ganz normaler Theatergeiger für ne Aushilfe im benachbarten Opernhaus bekommt, dann tränen mir schon manchmal die Augen. So viel zu den Gold-Trüffeln.

    Zum Letzten: Herr Schöne hat wahrscheinlich komplette Artikel bzw. Kritiken auf seine Seite gestellt. Das ist in der Tat urheberrechtlich nicht gestattet. Ich habe aber noch nicht gehört, dass Künstler, die auf ihrer Homepage oder auch in Image-Prospekten Zitate aus Kritiken veröffentlicht haben, abgemahnt worden wären. Dass es im Abmahn-Gewerbe jede Menge übler Haie gibt, die eifrig in der Rechtstrübnis auf Beutefang gehen, hat sich ja inzwischen sogar bis nach Berlin durchgesprochen … Und zum Abschluß: Ich halte die 1400 Euro, die Herr Schöne blechen mußte, für eine Unverschämtheit und für völlig unangemessen. Aber das ist mein ganz persönliches Empfinden, kein rechtliches Statement.

    So, und jetzt bin ich gespannt …. :-)

  22. Alexander Strauch sagt:

    @ Häußner: Danke für Ihre erhellenden Worte! So sehr man als Komponist einzelne Kritiker auch mal gerne mit Voodoo-Zauber piesacken möchte, wenn man sich durch eine Kritik zu harsch rangenommen fühlt – was für eine Kraft können doch schnell hingeworfene Feuilletonworte entfalten, wenn sie monatelanges kompositorisches Schreiben zerplatzen lassen – , so nahe sind sich die Metiers Kritiker und Musiker/Komponist, siehe oben. Kein Wunder, wenn sich die ersten Ideen, dem Problem auf das bekannte Gesicht des Kritikers richtet und nicht an die für den Kunstschaffenden erstmal anonymere Redaktion, Rechtsabteilung, beauftragte Kanzlei. Zugegeben, die Empfänge und Freikarten wurden hier erstmal aus einer mythischen Warte heraus betrachtet. Allerdings schwebt mancher Ihrer Kollegen manchmal ein wenig höher, wenn er nach der Vorstellung die Empfangseinladung aus der Tasche lupft und entflieht der zurückbleibenden Künstlerentourage, sich ein tete-a-tete mit den Wichtigen meiner Zunft zu gönnen. Es sei nicht verschwiegen, dass allerdings mancher dieser Kritiker mich auch mal mitschweben ließ.

    Dennoch kommen Sie nicht ganz so einfach davon! Ja, Sie haben höchstwahrscheinlich kaum Einfluss auf die höheren Weichenstellungen des Sie beauftragenden Verlags. Allerdings werden auch Sie oder Ihre Kollegen durchaus gewisse Grundtendenzen des Hauses kennen, als langjähriger fester Freier in irgendwelchen Gremien auch mitarbeiterfreundlich gestalten wollen und auch mal können, also doch einen gewissen Einfluss ausüben zu können, zumindest widerfahrene Unbill durch den Veranstalter in puncto z.B. jener Abmahnungen näher ans Herz des Hauses zu tragen als jede externe Empörung der Künstlerschaft. Es würde eine Frage der Form sein, wie man seinen Zorn z.B. an Sie herantragen würde: „Mein Freund, Du weisst, dass ich nichts gegen Dich habe, aber die Abmahnpraxis Deines Hauses, die in Rechnung gestellten Summen, veranlassen uns zu diesem oder jenen Schritt des direkten Protests.“ Ein unschönes Ding, aber wohin soll man sich sonst wenden? Anwälte losschicken, Protestnoten verfassen, etc. – hübsch, aber lange nicht so wirkungsvoll. Bzgl. von Freikarten hätte die Frankfurter Oper für die Teamassisstentin eine gewisse Berechtigung, wenn aus den Steuerkarten plötzlich Kaufkarten würden. Zu fragen wäre aber auch, inwiefern vergünstigte Angebote nicht auch im Sinne des Veranstalters zur Füllung seines Hauses sind, da sowieso andere als die Pressekartenschienen gefahren werden.

    Anders sähe es z.B. bei einem Konzert aus, dass ein Sänger, Komponist oder kleiner Trägerverein in anteiliger oder ganzer Verantwortung veranstaltet. Da spielt jede nicht ausgegebene Freikarte, die man dann doch verkaufen konnte, eine kleine, dennoch wichtige Rolle: Man kann die Einnahmenseite dem Geldgeber besser darstellen. Die Relevanz weisst man mit der Vorankündigung, Schulklassenbesuch und kürzeren oder längeren Notizen in Gazetten oder gar Blogs nach. Ein Blogger z.B. überlegt sich erst nach dem Konzert zu schreiben – er musste zuvor aber normal oder zumind. ermäßigt zahlen. Ist seine Seite einigermassen verlinkt, hat das allemal Relevanz, sogar eine gewisse überregionale, weitreichendere als die zwar auflagenstärkeren Lokalteile der ansässigen Printmedien – aber lesen wirklich so Viele Menschen noch deren Kulturnachrichten, wenn es gar um Neue Musik, Experimentalfilm oder Debütkonzerte geht? Da wären mal Zahlen von Interesse…

    Dass darin neues Potential, Bedrohung für Zeitungen liegt, raffen die ja schon länger und versuchen Alles, dem einigermassen entgegenzusteuern. Ein wenig erinnert das fallweise an die Tonträgerindustrie, der so manche Züge im Netz davonfuhren, bis ihnen nichts Anderes blieb, als den Abmahnkrieg – wohl zurecht – zu starten, um nicht ganz unernst genommen zu werden. Damit sass die Narrenkappe mit der Aufschrift „zu spät“ aber fester denn je! Wie gesagt, die Ansprüche mögen objektiv berechtigt sein, werden auch Künstler dem zustimmen, die entsprechend abhängig auftreten. Aber was meint das Volk? Es denkt immer noch an „Kavaliersdelikt“, „den Grosskopferten muss man es nur zeigen“, etc. Das sagt nichts über die Illegalität aus, aber über das Denken angesichts des Verhaltens der Tonträger- und auch Printmedien doch einiges.

    Wo also Künstler und Kritiker bzw. deren Kulturmedien durchaus in personam ähnlich urheberrechtlich unterwegs sind, eine Huhn-Ei-Abhängigkeit besteht, kommt das Agieren der Abmahner ein wenig vor, als würde ein Verlag seinen Komponisten arg angehen, wenn der ein Belegexemplar einfach kopiert und dies verschenkt. Oder was sollen denn die Verlage sagen, derer Komponisten Partituren durch die Dramaturgie kopiert wird, damit die PR-Stelle den Kritikern Einblick in die Noten ermöglichen kann? Das werden nicht immer in der Eile autorisierte Kopien sein. Mahnt da premierenbesuchende Verleger ab?! Schimpfte bisher das Verlagswesen, wenn Opernhäuser Kritiken, besonders die „Guten“, quasi-öffentlich aushängten? An kleinen Theatern konnte ich genügend oft beobachten, wie solche Kritiken aushingen, Besucher wie Künstler noch kurz vor Vorstellungsbeginn loshetzten, um die Zeitung zu kaufen? Oder man eine gutgeschriebene Kritik sah und auf den Autor zuging, ihn zu seinen eigenen Sachen einlud, der so sein Netzwerk ausbauen konnte, zum Redakteur aufstieg, wie z.B. Brembeck oder Tholl bei der SZ so ihre Anfänge nahmen, bevor der erste auf alle Fälle anfing, davon zu schweben?

    Ok, illegal bleibt illegal im Sinne des UrhG, das übrigens nicht die Künstler oder Autoren schrieben – eher sass da die Lobby der Medienkonzerne mit im Boot. Es ist der Verhaltensbruch, zurecht auch von Ihnen als „unangemessen“ oder Anderen als „unverhältnismässig“ gegeisselt. So wären wir mit diesen Emotionalitäten auch schnellst bei der Verhältnismässigkeit? Und was ist dies? V.a. ein juristischer Begriff! Mir steht nicht zu, zu prognostizieren, wie ein Gericht diese auslegen würde – eine Rolle müsste sie im juristischen Gefecht auf alle Fälle einnehmen, wenn es um die Einzelfallbewertung anhand des Generalgebrauchs gehen würde. Durchaus Glatteis, aber zu bedenken!

    Letztlich gibt es kein klares so oder so, abgesehen vom Gesetzesbuchstaben! Wollen die Kulturmedien aber nur noch per Juristen mit den Künstlern umspringen, die allzu leichtfertig das taten, was Orchester, Theater und Festivals taten und dafür nun auch geradestehen sollen? Der Betrag von ca. 250 Euro auf drei Jahre zur Nutzung einer Kritik, die man gerne vollständig abdrucken möchte, wäre für ein Opernhaus mit den nur sechs bis zehn Premieren und Wiederaufnahmen hinnehmbar. Für ein Mehrspartenhaus, für ein wöchentlich ein, zwei spielendes Programme spielendes Orchester? Da läppert sich was zusammen. Für den einzelnen Künstler wird es auch nicht ganz billig, braucht er unbedingt jemand, der diese zuverlässig verwaltet, nicht dass Fristen gesprengt würden, mit den besagten Abmahnfolgen!

    Als bloggender Komponist kann ich nur sagen: Schade, wenn sich die Printmedien mit solch einer grässlichen Fratze in ihrem Dahinsiechen aus unserer Kulturwelt verabschieden und weder Fussabdruck noch blaue Flecken hinterlassen werden wie der abtretende Teufel des Mittelalters: es bliebe nur ein unangenehmer Geruch zurück und keiner vermisst was, ausser der Wissenschaft…

    Guten Morgen,
    Alexander Strauch

  23. Sana sagt:

    Hallo,

    was mich interessieren würde, in wie fern habe ich als Künstlerin Mitspracherecht bei einem Artikel, wo mein Name vorkommt. Bis jetzt hat mich noch keine gefragt. Und die Kritiker äußern eher nur deren sehr subjektive Meinung. Ich bin sehr überrascht über FAZ und SZ und befürchte, dass es zu einem Boykott diesen Zeitungen durch zahlreiche Internetportale kommen könnte. Zu Recht!!

  24. @Björn Waide

    Nein, auch keine Zitate verwenden! Denn das Zitat ist in diesem Fall noch kein Zitat. Das war auch mein Fehler. Ein Zitat darf nur verwendet werden, um eine eigene Aussage zu unterstützen. Außerdem muss man sich inhaltlich mit dem Zitat auseinandersetzen.
    Einfach nur den Textabschnitt zu verwenden ist laut meinem Anwalt ebenfalls nicht erlaubt.
    Am Besten ist es, indirekt zu zitieren. Also etwa:
    „Ich bin am letzten Wochenende in der Stadthalle xy aufgetreten. Als ich am nächsten Tag die Zeitung las, freute ich mich, denn über mich stand dort, ich hätte schöne gesungen“
    Aber mal ganz ehrlich. Das ist ja dann wirklich unbrauchbar und bringt uns gar nichts.

    @Werner Häußner:
    Wie schon geschrieben, halte ich die Kritik am Kritiker hier für völlig fehlgeleitet, denn der hat ja gar keinen Einfluss.
    Aber ich möchte Sie doch darauf aufmerksam machen, daß die öffentliche Förderung von Häusern wie Würzburg nichts anderes ist, als wenn das früher „privat“ ein Fürst bezahlt hat. Sie und wir alle sind davon Nutznießer, nicht nur die Gagen erhaltenden Künstler, und wo wir gerade bei diesen Gagen sind. Ich weiß nicht, welche Vorstellung sie zum Beispiel in Würzburg davon haben. Aber von einem zehntel könnte dort nicht einmal die Leitung des Hauses leben.

    Insofern. Sparen wir uns doch einfach alles:
    Die Kunst und die Kritik an der Kunst. Dann braucht niemand mehr ein Urheberrecht, keiner verschwendet öffentliche Gelder und die Kritiker können sich künftig mit dem Schreiben über Produkte des Alltags beschäftigen und das Geld von Handel treibenden Firmen eintreiben (oder die Verlage tun das eben)

  25. Ich muss noch mal zu mehrlicht Hinweis in Kommentar 1 etwas sagen. Das Gesetz ist wie immer nicht klar. Die Pressespiegel, die du erwähnst und die nur über die VG Wort abgerechnet werden können, betreffen Artikel zu Themen aus der Kultur nicht sondern nur „politische, wirtschaftliche und religiöse“ Berichterstattung von Tagesfragen – warum dies so ist, keine Ahnung. Somit gilt auch leider wohl der Nachsatz

    Für die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe ist dem Urheber eine angemessene Vergütung zu zahlen, es sei denn, daß es sich um eine Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentliche Wiedergabe kurzer Auszüge aus mehreren Kommentaren oder Artikeln in Form einer Übersicht handelt. Der Anspruch kann nur durch eine Verwertungsgesellschaft geltend gemacht werden.

    Und das ist das Malheur hier! Die VG Wort sagt nur:

    Wissenschaftliche oder rein technische bzw. kulturelle Artikel können damit nicht über § 49 UrhG abgerechnet werden.

    Also nicht. Heißt es also, es muss direkt verrechnet werden mit dem entsprechenden Medium? Wahrscheinlich. Die Frage wäre aber, auch wenn die VG Wort als Vertragspartner nicht eintritt, warum sollte der Nachsatz (Wiedergabe kurzer Auszüge aus mehreren Kommentaren oder Artikeln in Form einer Übersicht) nicht trotzdem und prinzipiell gelten, nämlich nach Maßgabe der Gleichbehandlung?

  26. christian sagt:

    Eine kleine faktische Korrektur: Weder die FAZ noch die SZ bieten „ihren Internetauftritt nur gegen Bezahlung“ an. Die Artikel im Internet sind bei beiden gratis. Daß die Artikel im Internet sich nicht mit denen aus der Printausgabe decken, geschenkt. Daß die Printausgabe nur gegen Bezahlung als e-Paper verfügbar ist, ist etwas Anderes.

  27. @Martin Hufner:

    Ganz einfach, weil Pressespiegel nicht online verwendet werden dürfen!

  28. Herr K sagt:

    Als ausgebildeter Musiker, der ab und zu als Journalist arbeitet, kenne ich beide Seiten.

    Würde ein Autor seine Rezension online stellen und zur Erläuterung die Noten oder größere CD-Ausschnitte veröffentlichen, dann wäre darüber auch kein Komponist oder Musiker erfreut. Das Urheberrecht gilt für alle, und bevor man etwas veröffentlicht, bittet man einfach vorher um die Genehmigung. Im Zweifel beim Urheber selbst, der die Genehmigung selten verweigert, und seinen Text geringfügig verändern könnte, um wieder die vollen Nutzungsrechte zu haben. Veröffentlichung ohne Nachfrage halte ich für unverschämt.

    Nachträglich empfindliche hohe Rechnungen zu stellen, ist natürlich auch nicht in Ordnung. Aber genau so natürlich trifft es solche Zeitungen, für die Kulturtexte ein Teil ihrer Marke sein sollen, wenn diese Texte teilweise schon einen Tag später woanders online stehen. Dann ist das Ziel, dadurch Leser zu binden, nicht mehr erreichbar.

    Ein anderes Problem ist das Abschreiben. Da ich mich als Musiker in einigen Bereichen sehr gut auskenne, hat mich auch schon geärgert, wenn ein guter Text für längere Zeit anderen Journalisten inhaltliche Anregungen gegeben hat oder von Musikern und Veranstaltern als kostenfreier PR-Text benutzt wurde.

    Außerdem ist die gedruckte Form selten exakt die Version des Autors, sondern oft gekürzt, manchmal auch erheblich. Daher sind auch die Autoren nicht in allen Fällen einverstanden, wenn ein Text nicht nach einem Tag vergessen ist, sondern auf Dauer abrufbar bleibt, und das auch noch weltweit.

    Und die wichtigste Frage: Braucht man die Rezensionen überhaupt auf der Homepage? Jeder Musiker könnte selbst präzisere Aussagen über seine Musik und seine Arbeit machen, ist aber oft zu bequem, sich um den Inhalt der Homepage zu kümmern.
    Und Klangbeispiele sagen erst recht mehr.

    Die in den Kommentaren erwähnte üppige Betreuung der Kritiker gibt es einfach nicht. Da gibt es höchstens die zweite Karte bei nicht ausgebuchten Veranstaltungen. Die schmerzt den Veranstalter nicht, kann aber einem stark beschäftigten Kritiker helfen, der immerhin dann arbeitet, wenn andere ihre sozialen Kontakte pflegen. Ab einer gewissen Menge von Konzerten, sind die auch für den Kritiker kein Vergnügen mehr.

    Die Gegenleistung der Zeitungen ist die Werbung vorher für den Termin, nicht das Bereitstellen der Texte nachher. Die weisen ja auch auf viele Termine hin, über die sie nicht berichten…. sollten sie jedenfalls.

    Ansonsten hat Werner Häußner hat Recht. Ein Kritiker, der sich vorbereitet und vorher eine Partitur anschaut, arbeitet oft für deutlich weniger als 10 Euro pro Stunde, regional auch für deutlich weniger als 5 Euro. Deswegen gibt es ja auch so viele schlechte Kritiker. FAZ und SZ zahlen sicher besser, zählen aber auch schon lange nicht mehr zu den guten Musikredaktionen.

    Der Grund für die Abmahnungen ist klar: Die Auflagenzahlen sind so gesunken, dass die Zeitungen nicht auf Dauer überleben, wenn es ihnen nicht gelingt, ein Online-Geschäft aufzubauen. Ob fachlich qualifizierte Kultur-Rezensionen in Zukunft überhaupt ein Teil davon sein werden, entscheiden letztlich die Leser. Die fragen aber immer weniger danach, wenn sie online mühelos die Texte finden.

  29. Volker Paulsen sagt:

    Krass, wie hier auf einer Praxis rumgehauen wird, die wir Musiker für uns nur recht und billig finden. Leute, schützt euer geistiges Eigentum, indem ihr das der Anderen respektiert, selbst wenn diese Anderen nur Schreiberlinge einer Allerweltszeitung sind und nicht so tolle Musiker wie ihr in diesem Blog. Wenn wir jetzt komisch finden, dass die FAZ abmahnt, gibt es morgen keine GVL und GEMA mehr und wir schauen in die Röhre. Ich kann nicht nachvollziehen, warum so viele Kommentatoren meinen, sich aus den Urheberrechten rauskaufen zu dürfen mit einer billigen Freikarte. Thumb down.

  30. Hans Stumpf sagt:

    @Volker Paulsen: Im Prinzip einverstanden, aber wie immer ist alles eine Frage des Einzelfalls und der Interessenabwägung. Zunächst einmal stellt sich bei vielen Standard-Kritiken schon die Frage nach dem Werkcharakter und der Schutzwürdigkeit der Autorenleistung. Insofern eine Rezension sich nur aus einem schlichten Ereignisbericht, den üblichen Phrasen und Floskeln zusammensetzt („Der Künstler sang ergreifend, und das Publikum im vollbesetzten Saal dankte ihm mit begeistertem Applaus“), kann sie doch im Ernste kein geistiges Eigentumsrecht beanspruchen. Nur wenn eine Kritik sprachlich wie inhaltlich elaboriert ist, eine eigenständige Handschrift des Rezensenten erkennen lässt, fachliches Spezialwissen offenbart und insoweit einen über die konkrete Konzertbeschreibung hinausgehenden Erkenntniswert besitzt, kann sie ein Urheber- und daran anschließendes, exklusives Nutzungsrecht begründen.

    Im übrigen könnte man in Analogie zur vergütungs- und genehmigungsfreien Nutzung gem. §§ 50, 51 UrhG (die kostenfreien Drei-Minuten-Rechte zum Zwecke der Berichterstattung) auch „Drei-Zeilen-Rechte“ zum Zwecke der Selbstdarstellung des Künstlers herleiten. Dies umso mehr, als die Konzertkritik auf der Vorleistung des Künstlers beruht und nicht eigenständig bestehen kann. Der Vernichtungsmacht der Presse im Wege gnadenloser Verrisse muss dann auch das Recht des Künstlers auf eine positive öffentliche Selbstdarstellung unter Bezugnahme auf ein günstiges Presse-Echo korrespondieren, Grundsatz der „Waffengleichheit“. Das Interesse des Urhebers an einer exklusiven kommerziellen Verwertung seines Werks hat jedenfalls nicht ausnahmslos Vorrang vor anderen schutzwürdigen Interessen an einer Nutzung.

    Und entspricht es der Realität, dass durch die zeitversetzte Veröffentlichung eines Pressezitats auf der Homepage eines Künstlers, die ohnehin nur von einer Handvoll hartnäckiger Fans gelesen wird, tatsächlich die Erwerbschancen der Verleger erheblich beeinträchtigt werden? Als ob andernfalls auch nur ein Zeitungsexemplar mehr verkauft worden wäre! Mit dem Fall des illegalen massenhaften filesharings auf kostenlosen Tauschbörsen ist die ausschnittsweise Publikation von Pressestimmen durch den betroffenen Künstler nun wirklich nicht vergleichbar. Eher erscheint es plausibel, dass Autoren und Verlage von dieser Art der Symbiose profitiert haben, die in den letzten Jahren allseits übliche Praxis war.

  31. Danke Herr Stumpf!
    Das sind gute Vorschläge.
    Und Herr Paulsen: Ist es deshalb trotzdem notwendig, gleich mit Kanonen auf Spatzen zu schießen und von mir 1400,- EUR zu verlangen, so als wäre ich ein Wirtschaftsunternehmen, daß Gewinn aus der Werbung mit den Artikeln zieht?

  32. Herr K sagt:

    @Peter Schöne Nein das ist nicht nötig, zumindest nicht für Medienkonzerne. Im Fall eines gering bezahlten Kritikers mag das anders sein, wenn sein Text auch noch lange zu PR-Zwecken benutzt wird.

    @Hans Stumpf Wir reden hier von Texten, die ein Musiker als Bereicherung seiner Homepage sieht, sonst würde er sie ja nicht dort einstellen. Damit dürfte wohl kaum das unterste Niveau von Lokaljournalismus gemeint sein.

    Davon abgesehen hat die Schöpfungshöhe von Texten nichts mit dem fachlichen Niveau des Inhalts zu tun. Das ist bei komponierter Musik ja auch nicht so. Egal wie schlecht Musik geschrieben oder gespielt ist, wird sie aufgeführt, dann wird es kostenpflichtig.

    Ein Satz wie der des gewählten Beispiels kann zwar so allgemein sein, dass er problemlos in einem anderen Text verwendet werden darf. Trotzdem besteht ein Urheberrecht an dem gesamten Artikel zu dem bestimmten Konzert. Denn natürlich sind auch Erlebnisberichte geschützt.
    Ist die Schöpfungshöhe so niedrig, dürfte auch der Nutzen des Zitats aus der Rezension nicht vorhanden sein.

    Es geht nicht nur um die Seiten von Musikern, sondern auch von Veranstaltern. Natürlich hat es Auswirkungen, wenn man die Texte durch eine Suchmaschine oder beim Veranstalter findet. Es gibt Zeitungen, wo die Kulturrezensionen online verschwunden sind, weil sie zu wenig angeklickt wurden. Die Leser haben aber gar nicht mehr bei der Zeitung gesucht, sondern beim Festival oder dem Opernhaus, weil da auch noch die Rezensionen anderer Zeitungen stehen.

    Nur als Beispiel: Wenn man nach dem hier vertretenen „Werner Häußner“ und „Klavierfestival“ sucht, findet man Konzerte mit allen dazu erschienen Rezensionen. Damit lockt man potentielle Ticketkäufer während des Festivals auf die Homepage.

    Dann braucht man die Zeitung nicht mehr zu kaufen. Zumindest nicht mehr wegen den Musikrezensionen. Das merkt aber irgendwann der Verlag, und sieht für sich keinen Nutzen durch seinen Kulturetat. Es gibt doch schon jetzt immer weniger Rezensionen, und ich kann gut auf den Musikteil der FAZ und der Süddeutschen verzichten, weil es online reichlich gute Texte gibt.

    Ob es wirtschaftliche Auswirkungen hat, ist auch unerheblich. Dann könnte ich ja auch eine Komposition von Moritz Eggert aufführen ohne zu zahlen. Direkte wirtschaftliche Auswirkungen hat das ja nicht. Aber ich hätte einen Nutzen, und den direkten Nutzen versprechen sich auch diejenigen, die einen Text nutzen.

    Die Symbiose besteht darin, dass Zeitungen Konzerte oder Aufführungen ankündigen, und zwar gegebenenfalls auch Jahre nach der Premiere und auch dann, wenn sie gar nicht rezensieren wollen. Sie besteht nicht darin, dass die Autoren kostenlos PR-Texte für Agenturen oder den Inhalt der Homepage liefern. Zumindest privaten Veranstaltern steht es ja völlig frei, Journalisten in Konzerte zu lassen oder nicht.

  33. …Sensorik: Mal Fernsehen und mit einem Funk-Kopfhörer durch den kalten Garten laufen. Es gibt viel zu hören… das macht sogar mich nachhörlich. Einen bildblanken RAP…

  34. Hans Stumpf sagt:

    Im Kern meiner Überlegung – die geltende Gesetzeslage und herrschenden Rechtsauffassungen „transzendierend“ – stand die Frage, ob und in welchem Umfang es ein berechtigtes Interesse des Künstlers an der genehmigungs- und kostenfreien Nutzung von Pressestimmen geben kann, soweit sie ihn selbst betreffen. Dazu nehmen Sie nicht Stellung. Eine schematische Argumentation, die das vom Urheber gewährte Nutzungsrecht rigoros einseitig aus der Verlegerperspektive wie ein gewerbliches Eigentumsrecht unter vorwiegend kommerziellen Gesichtspunkten betrachtet, kann hierauf auch keine vernünftige Antwort geben. Folgt man meiner Begründung für ein „Drei-Zeilen-Recht“ im Dienst der öffentlichen Selbstdarstellung des Betroffenen, so wäre für ihn die Nutzung von kurzen Pressezitaten doch nur für solche Textpassagen genehmigungsfrei, die sich konkret auf seine individuelle „Performance“ und deren Wertschätzung beziehen. Im übrigen will ich nicht den Urheberrechtsschutz für Konzertkritiken relativieren oder von – schwer definierbaren – Qualitätskriterien abhängig machen, aber man darf der Frage nach der Kategorie des geschützten Werkes und dessen wirtschaftlichen Wert bzw. nach dem reellen Schaden für Autoren und Verlage durch unbefugte Drittnutzung nicht ausweichen, will man nicht eine Abmahnindustrie heranzüchten, die geradezu nach Rechtsverstößen lechzt, weil sich durch unverhältnismäßige Schadenersatzforderungen weit höhere Einnahmen mit dem Produkt erzielen lassen als auf herkömmlichem Absatzwege.

  35. Torsten sagt:

    Liebe Pressestellen und PR-Agenturen, dann hört doch auf, den Zeitungsjournalisten verwendungsfertige Texte zu liefern. Und liebe Bühnen und Orchester: keine Frei-Tickets mehr.

  36. Volker Paulsen sagt:

    Herr Stumpf, Herr Schöne: Gesetze sind immer schematisch, sonst hätten wir kein handliches BGB, sondern zu jedem Fall ein eigenes Handbuch. Über Auslegungen entscheiden die Gerichte, und es ist spannend, wie sich gerade eine regelmäßige Rechtssprechung herauskristallisiert zum Thema Raubkopien usw. Die Strafen sind bereits viel kleiner als am Anfang. Was aber gar nicht geht, ist z.B. in Bausch und Bogen Anwälte zu diffamieren, nur weil man ertappt wurde bei einer illegalen(!) Handlung. 1400 Euro sind ein Happen, aber es soll ja auch eine Straffunktion haben, und die ist berechtigt. Kanonen auf Spatzen? Es ist ein Warnschuss und die FAZ kann nicht jedesmal nachfragen, ob der Cyberspatz nicht doch ein größeres Tier ist. Beim nächsten Mal vorher nachfragen und erst einmal akzeptieren, wie die gegenwärtige Rechtslage ist. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Man kann anderer Meinung sein, man kann Initiativen starten und auf eine Änderung der Gesetze hinwirken, aber man darf eben nicht gesetzeswidrig handeln und sich dann über die FAZ/SZ aufregen, die auf dem korrekten Weg ihre Rechte gewahrt hat. Der Schaden entsteht der FAZ/SZ (und dem Rechtsstaat) nicht erst dann, wenn Sie, Herr Schöne, einen wirtschaftlichen Vorteil hatten. Wenn Sie eine Handtasche rauben, wandern Sie in den Knast, auch wenn nichts drin war in Omas Geldbeutel. Zusammengefasst: Ich möchte auch gerne kostenlos an einen Vorteil rankommen, aber ich mache andere nicht runter, wenn sie ihn mir berechtigterweise nicht einfach so geben.

  37. Aber Herr Paulsen, so einfach ist es doch auch wieder nicht. Das ganze Verfahren zwischen SZ/FAZ vs. Perlentaucher zeigt ja, dass die Auslegung der Gesetze offenbar doch nicht so einfach ist. Sonst wäre man nicht bis zum BGH gekommen und von dort wieder zurück. Nur welcher Künstler kann sich einen solchen Rechtsstreit leisten, mit all den Kosten und den Risiken? Oder denken Sie an die Haftung für Links, wo Heise vs. Musikindustrie auch bis zum BGH durchfechten musste – und dort in letzter Instanz erst in vielen Punkten Recht bekam. Es gibt im Recht leider auch ein Missverhältnis der Macht, dass es angeblich ja nicht geben dürfte. Das eine ist Papier – das andere ist die Praxis.

  38. Hans Stumpf sagt:

    @Volker Paulsen: Richtig, um die sachgerechte Auslegung geht es, und wir wollen die Gerichte darüber nicht ohne Branchenkenntnis und Anhörung aller Beteiligten entscheiden lassen, sondern unsere Argumente zu Gehör bringen. Die jahrelang geduldete und absolut branchenübliche Veröffentlichung von Zitaten durch den von einer mächtigen Presse betroffenen Künstler mit dem Überfall einer armen arglosen Oma durch einen kriminellen Handtaschenräuber zu vergleichen, ist absurd.
    @Herr K.: Verstehe ich Ihre Argumentation richtig, dass Sie selbst Ihre Musikkritiken letztlich nur als geldwerte Konsumentenempfehlung oder käufliche PR-Texte betrachten und daraus einen Monetarisierungsanspruch für jede Nutzung durch den Künstler herleiten wollen?

  39. Volker Paulsen sagt:

    Natürlich ist Raub etwas anderes als Diebstahl, aber der Vergleich stimmt ansonsten trotzdem. Die Dame FAZ war arglos, als sie bestohlen wurde, und der Dieb Schöne war kein höfliches Enkelkind. Hätte Herr Schöne die alte Dame um einen Euro gebeten, hätte er ihn bestimmt bekommen. Meine Sympathien sind auf seiner Seite, ich bin auch Sänger wie er und freue mich über gute Kritiken. Ich habe welche im Internet veröffentlicht und vorher gefragt. Aber Herr Schöne hat nicht gefragt, hat sich den Euro ohne Wissen der Dame genommen und jetzt appelliert Herr Eggert an den Reichtum der Dame und die Armut des Künstlers an und für sich und dass die Welt (außer ihm) ungerecht ist. Ich benutze Vergleiche, um die wichtigen Dinge auf den Punkt zu bringen, ich glaube, dazu war dieser Vergleich auch gut.
    Und was die Gerichte betrifft: Ich habe Herrn Schöne via Eggert so verstanden, dass er nicht zum Gericht gegangen ist. Hätte er mal tun sollen, vielleicht wäre die Mahnung dann moderater ausgefallen. Vielleicht hat er einen schlechten Anwalt, der ihn darauf nicht hingewiesen hat. Unser Rechtssystem steht allen offen, auch denen, die kein Geld haben. „Missverhältnis der Macht“, Herr Hufner, ist ein bisschen polemisch und ein bisschen blind, denn wo stünden wir ach so armen, selbstausbeutenden Künstler ohne die Gewaltenteilung und unseren Rechtsstaat heute? Es ist nicht so, dass man sich gleich wie Robin Hood verhalten müsste. (Herr Schöne, nichts für ungut, das geht nicht gegen Sie).

  40. Manfred sagt:

    @Volker Paulsen: Sie schreiben zu Recht, Unwissenheit schütze vor Strafe nicht. Aber das Einverständnis des angeblich arglosen Opfers schließt bereits den Straftatbestand aus. Die Künstler kamen bislang nicht auf die Idee, Erlaubnis für die Anfertigung eines Pressespiegels einzuholen, weil ihr Zitierrecht von den Verlegern stillschweigend geduldet, als ungeschriebene Erlaubnis in Analogie zu §51 gewohnheitsrechtlich verfestigt war, und die Künstler auf die Beibehaltung dieser Rechtspraxis vertrauen durften. Mehr noch, das Nutzungsrecht des durch ein Pressezitat Betroffenen ist als Ausfluss seines allgemeinen Persönlichkeitsrechts sogar verfassungsrechtlich geboten, da der Künstler andernfalls seinen sozialen und beruflichen Geltungsanspruch nicht mehr selbst definieren könnte, sondern schutzlos der Willkür der veröffentlichten Meinung mächtiger Kritiker ausgeliefert wäre. Wenn der Künstler die kostenfreie Berichterstattung über seine Person dulden und die Veröffentlichung sogenannter Totalverrisse an der Grenze zur Schmähkritik fürchten muss, dann soll er im Gegenzug auch zur Selbstdarstellung durch die Veröffentlichung positiver Pressezitate berechtigt sein, was ihm nicht durch unangemessene Entgelte oder Genehmigungsprozeduren erschwert werden darf. Es ist also nicht so, dass der arme Künstler vom reichen Verleger etwas erbetteln wollte, worauf er keinen Anspruch hätte, sondern es geht um Herstellung der Waffengleichheit. Etwas anderes ist es, wenn Pressespiegel durch nicht betroffene Dritte veröffentlicht werden oder wenn Künstler Textpassagen veröffentlichen, die nicht sie angehen… Also, das steht so womöglich noch in keinem Urheberrechtskommentar oder höchstrichterlichem Urteil – aber die Zeit wäre reif, der einseitigen Überspannung des Urheberrechtsschutzes zugunsten der Verlegerinteressen entgegenzuwirken ;)

  41. Alexander Strauch sagt:

    Die Relationen werden hier hier arg durcheinander gewirbelt. Begriffe wie „Raub“ und „Diebstahl“ sind fehl am Platz. Solche Verurteilungen stehen hier nicht zur Debatte und dürfen nur durch ein Gericht ausgesprochen werden. Punkt. Wie einfach man sich die Welt zurechtlegt liefert allein schon das Beispiel „Handtaschenraub“. JA, im Mittelalter wäre man dafür gehängt worden, später an den Pranger gestellt worden, im 19. Jhd. ggf. deportiert worden. Und für einen Handtaschenraub heute? Wird man in der Regel eine Bewährungsstrafe erhalten, vielleicht bei einer Erstverurteilung sogar nur einen richterlichen Verweis – je nach Lage des Einzelfalls. Schlichtweg gesagt: Da hinken die Beispiele. Mag auch einem die Galle hochkommen, dass man selbst für wenige online gestellte Kritiken nachfragte, der andere dies aber nicht tat. Zudem befinden wir uns hier generell im Zivil- und nicht im Strafrecht. Die 1400 Euro würde jeder als Strafe auffassen, der sie zahlen muss – das schmerzt eine normale Privatperson. Der Betrag dient aber nicht als Sühne, sondern er soll nur den Verlust an Einnahmen aus entgangenen Nutzungsgebühren ersetzen und erhält als saftigen Aufschlag noch die Gebühren der Kanzlei draufgesetzt. Natürlich hätte Herr Schöne dagegen klagen können. Das tat er nicht, auch gut, jeder kennt die damit verbundenen Anstrengungen. Alles andere ist Tamtam aus dem Reich der Fantasie.

    So sei noch mal aufs Tomtom geschlagen: Just die Tage fragte die PR-Stelle eines Veranstalters bei mir nach einem „Pressefoto“ nach. Natürlich hat dies im Copyright honorarfrei zu sein. Wenn ich Glück habe, wird dies an die Öffentlichkeit gelangen, ein Printmedium druckt es. Ist es eine nackte Vorankündigung mit einem Mini-Hinweistext darunter – reinste Werbung. Windet sich allerdings ein längerer Kritiktext drum herum, wird dies mir bei viel Glück (positive Kritik, rechtzeitiges Erscheinen, etc.) noch weiteren Zustrom bescheren. Und die Zeitung verdient mit mir wiederum Geld, spart sich mit diesem für sie kostenfreien Bild ihrem Autor zu honorierende Zeilen. Zugegeben etwas schräg gedacht. Auch hätte ich – wie gesagt – Werbung bekommen, und natürlich immer noch kein Nutzungsrecht des Artikels erworben. Aber hat die Zeitung nun das Bild so verändert, dass es durch den Text allein das Ihre geworden wäre, wie ich es, und das ist heikel genug, mit Zitaten aus ihrem Text in einer eigenen Abhandlung über die Abendresonanz hätte machen dürfen? Konstruiert, leicht daneben mag das sein. Und was soll dieses Aufrechnen meinerseits!

    Es zeigt sich allerdings, dass der gesamte Komplex Kulturschaffender/Kulturmedium nicht so simpel zu durchdringen ist. Auch stehe ich nicht wirklich auf diese Pressespiegelselbstbeweihräucherungen. Dennoch sollt es sich ein Printmedium nicht so leicht mit der Grundlage ihrer Kritiken verscherzen. Einerseits ist dies die Öffentlichkeit, dann aber auch wieder der Kulturschaffende, der in dieser Hinsicht mehr Respekt verdient, als den Schrieb einer Anwaltskanzlei, so rechtlich erlaubt dies auch sein mag, so sehr man sich als Hompagehalter zuvor informieren hätte sollen, die Erlaubnis einholen sollen. Aber es geht v.a. um Vertrauen: Man überlässt der normalen Kulturpresse doch einiges kostenlos, was subsummiert für den singenden Eigenveranstelter, das mittlere Festival auch wieder ein nettes Sümmchen sein mag – grössere Veranstalter stecken das natürlich besser weg – , so wenig es für den einzelnen Kritiker wiederum ist. Man vertraut auf sauberes Arbeiten seitens der Presse, rein technisch werbewirksames rechtzeitiges Erscheinen – im kleinen Bereich einer großstädtischen Veranstaltung ein Vabanquespiel. Taugte der Artikel darin subjektiv dem Künstler, wandert der vielleicht auf die Homepage, ist Eigenwerbung, aber auch für das Feuilleton der entspr. Postille. Jetzt passiert an dieser Naht der hier diskutierte erste Vertrauensbruch. Dumm, blöd – aber noch nicht so gross, als dass man den nicht durch einen Hinweis der Zeitung, ihrer Kanzlei hätte kitten können, so nachträglich die Erlaubnis bekommen. Und hier wird’s dann spannend: Kleine Blätter, wie z.B. die Märkische Allgemeine – so klein auch wieder nicht – mögen da eher eine kostenfreie Erlaubnis aussprechen, als Verlagskonzerne. Die verlangen nun Cash – nicht jetzt unbedingt entgangene Gebühren, die sie jetzt, beim Hinweis auf den ersten Vertrauensbruch, auch noch stunden könnten. Wie gesagt, pro Artikel ggf. 200 bis 300 Euro auf drei Jahre, macht bei drei Artikeln immerhin 900 Steine aus. Das mögen nur 300 Euro sein. Rechnet man dies nun seinerseits mit den direkten entgangenen Einnahmen und angefallenen Ausgaben für PR des Abends auf, werden aus den 300 Euro Nutzungsgebühr final bis zu 500-600 Euro. Eigentlich müsste man da einen schönen Rabatt bekommen, allein schon fürs kostenlose Bild, seine direkten Kosten einigermassen gegengerechnet bekommen. Wenn die Abendgage natürlich richtig gut war, man sowieso eine Turbo-PR fährt, dann kann man sich das Jammern sparen. Schaltet man dies mal auf Neue Musik hinüber mit honorarfreien Komponist (da verdient der Kritiker dann mehr!!), knappest zweistelligen Eintritt, vielleicht sogar kostenfrei, ist das Maß voll. Und der wirkliche Skandal, meine lieben Sänger – es trifft auch Kollegen aus der Komponistenzunft, die genau zu diesen wahrlich unguten Bedingungen ihre Kunst veranstalten und blöderweise wie Peter Schöne bewarben.

    Man wird wohl nun vorsichtiger sein müssen, wie man generell mit den Kulturmedien verfährt. Das soll nicht die Kritiker treffen, wie gesagt, „Leibesvisitationen“, das sind dann mal so kurze „Visionen“! Wenn aber sofort das Inkasso losgeschickt wird, ohne Vorwarnung, dann reicht es. Die mögen nur objektiv handeln. Wie man aus dem Downloadbereich weiss, überzogen die es da gewaltig, so dass man dort durchaus von gegenseitigen Raubrittertum reden konnte. Hier bei uns mag tatsächlich der Künstler seinen Vertrauensbruch begangen haben – dies aber im Zuge eines weitläufigen Usus. So kann man hier die Künstler ein wenig auf die gleiche Berechtigungsstufe wie die letztjährig aufschreienden Kindergarteneltern gegen die VG Musikedition stellen: Man fand dort immerhin eine Lösung. Wo ist hier eine zu sehen? Berufsverbände vor!!

    Apropos: Googelt mal die grösseren Verlage mit Urhebernrechtsverletzung gepaart. Da knallt es immer wieder zwischen den Autoren und den Verlagen – die tatsächlich die hier behandelten Nutzungsrechte mit dem Mini-Honorar an ihre Schreiber voll und ganz abgelten wollen. Und wie oft verletzen anscheinend die Premiumpintmedien selbst wohl das Urheberrecht, wird dies zumindest reklamiert. Und da soll man sich anprangern und vierteilen lassen?

  42. Sana sagt:

    Ach, ja, wir haben in Deutschland sowieso viel zu viele Anwählte, .
    Ja, das sind vielleicht hitzige Diskussionen….

    Ich hätte da mal paar praktische Fragen an Herrn Schöne.

    – Als Sie dann die Summe bezahlt haben hat man Ihnen diese in einer Rechnung/Quittung gestellt?
    – Ist diese Summe dann als „Be- oder Werbungskosten steuerlich absetzbar?

    @Herr Paulsen:

    – erstens, damit man nachfragen kann, muss man erst mal wissen bei wem und wo? Ich habe selbst einmal wegen einer Kritik bei einer großen Zeitung nachgefragt, zuerst per Email (kam keine Antwort), dann versuchte ich es in zahlreichen Telefonaten zum Info kommen. Auch Ergebnislos, denn keiner wusste, wie man mit meiner damaligen Frage umgehen sollte. So habe ich es dann auch gelassen. Somit wäre ich Ihnen für einen Kontakt Tipp/Hinweis dankbar.

    – ich weiß nicht wie es bei anderen Theatersparten ist, aber in der Beschreibung einer Opernaufführung, kommt es so oft zu persönlichen (die/der üpigeR SängerIn) und inhaltlichen Fehlern, Unterstellungen und teilweise Beleidigungen (ein Sopran wird als Alt bezeichnet oder ein Tenor als Bass und umgekehrt; bei einem meiner männlichen Kollegen, der wunderschön gesungen hat, beurteilte nicht seine Stimme, sondern seine Größe und seine Statur ) sind öfters gefüllt mit verwirrend komplizierten musikwissenschaftlichen Aussagen der kein normale Mensch versteht, so dass man sich als Künstler fragen möchte: was soll das?

    Ich habe neulich eine Kritik (ich glaube sogar es war SZ) über eine Aufführung in Oslo gelesen, und dort stand 0+ über Sänger !!!!???? Ich frage mich dann: warum musste der Kritiker dahin nach Oslo fahren? Meiner Meinung nach, geht es im Artikel nicht um eine Aufführung Kritik, sondern um eine Beschreibung seiner Reise, eine Art Blogg Eintrag. Ach, ja, und wer hat ihm die Reise bezahlt?

    @Manfred: Bin mit Ihrer folgender Aussage voll einverstanden:
    …Im Gegenzug sollten nun Künstler ihrerseits den schmarotzenden Kritikern und Zeitungen Rechnungen senden dafür, dass sie ihnen überhaupt gestatten, künstlerische Darbietungen in Form von Kritiken kommerziell zu verwerten.
    Und noch eine Frage an Herrn Schöne: gab es einen Grund warum Sie nicht vor gerricht gegangen sind?

    Danke

  43. Annette sagt:

    Bedenkenswert ist in dem Zusammenhang, dass eine große Zahl von Rezensenten sich bei den „Kritiken“ schamlos im Programmheft zu bedienen pflegt – ohne zu zahlen oder auch nur zu fragen!

  44. Volker Paulsen sagt:

    Sana, dass es Kritikern erlaubt ist zu kritisieren ergibt sich wohl daraus, dass Künstler sich erlauben zu künsteln. Genauso wie künstlerische Darbietungen manchmal eine Zumutung und ihr Geld nicht wert sind, sind auch Kritiker nicht vor Niveaulosigkeit gefeit. Beides ist Wesen der Kunst. Wo allerdings Beleidigungen anfangen, auf beiden Seiten, da ist Schluss mit Kunst und Beginn von Rechtsstreitigkeiten. (Auslegungssache bleibt es trotzdem in vielen Fällen, ein dickes Fell ist immer gut, wenn man Künstler sein will. Ich halte es für nicht witzig, aber auch nicht gleich für beleidigend, wenn man mich absichtlich Sopran nennt, denn wenn das beleidigend wäre, kämen die Soprane an und würden fragen, was denn an einem Sopran bitte beleidigend sei.)
    Wenn Sie eine Kritik veröffentlichen wollen und den Rechteinhaber nicht ermitteln können, dann dokumentieren Sie Ihre erfolglosen Recherchen und veröffentlichen trotzdem. Dann dürfte (ich bin kein Rechtsberater) schlimmstenfalls eine übliche Rechnung herauskommen, nicht aber 1400 €.
    Herr Strauch, genau, man sollte sich nicht an Vergleichen aufhängen. Und danke für den Hinweis, gemeinsam sind wir stark! Die DOV oder der DTKV oder Verdi z.B. helfen ihren Mitgliedern. Wir sind nicht mehr im Mittelalter, wir können uns gegenseitig helfen und es gibt auch den rechtlichen Rahmen dafür.

  45. @Volker Paulsen:

    1. Sie haben Recht, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
    2. Ich für meinen Teil bin niemandem Gram und ich fühle mich auch nicht als geprügelter Knabe (solche Unterstellungen, ebenso wie die Diebesvergleiche verbitte ich mir)

    Ich hätte da auch noch einen schönen, bestimmt hinkenden, aber doch lustigen Vergleich:
    Wenn ich zum Bäcker gehe und mir für eine öffentliche Feier Brötchen hole, dann zahle ich (ähnlich wie beim Erwerb der Zeitung) auch für die Brötchen (wie auch der Besucher des Konzertes für eine Karte zahlt). Wenn ich von dieser Feier Bilder mache und im Internet veröffentliche (öffentliche Wiedergabe), dann möchte ich mal den Bäcker (Verleger) sehen, der seine (Urheber-)Rechte an den kunstvoll gebackenen Brötchen abmahnt.
    Will heißen, ich bin davon ausgegangen, daß die Artikel ja veröffentlicht waren und ich dafür Geld bezahlt habe (durch den Erwerb der Zeitung) und diesen Artikel dann auch so verwenden darf, wie es mir gefällt. Falsch gedacht!

    @Sana
    3. Ja, ich habe Rechnungen erhalten, die ich natürlich auch absetzen kann, denn diese Rechnungen sind nicht irgendeine Strafe, sondern die regulären Sätze für die Verwendung der Kritiken, die sich aus den letzten drei Jahren ergeben.

    Insofern Lieber Herr Paulsen, möchte ich mal sehen, wo Sie von der FAZ/SZ die Genehmigung bekommen, die Artikel lediglich für ein paar Euro zu verwenden. Es sind die normalen Sätze, die bei mir Anwendung fanden. Ich wurde (zumindest teilweise) behandelt wie ein großes Wirtschaftsunternehmen.
    Daß sich Siemens oder die Bayerische Staatsoper das leisten können, ist mir klar. Für mich kommt das nicht in Frage.

    Und nochmal (ich habe es ja schon vorne geschrieben):

    Es geht mir hier, wie auch woanders niemals um eine Abrechnung mit den Zeitungen, sondern um eine möglichst flächenwirksame Warnung an alle Künstlerkollegen, die sich (vielleicht aus Unwissenheit, wie ich) so verhalten haben wie ich.

    Ich kann Ihnen auch schon sagen, daß sogar die gut 200,- EUR, die ich noch für den Rechtsanwalt zahlen musste, mein Familienbudget belasten. Eine Klage wäre aussichtslos gewesen (zumal ich im Nachhinein einsehen musste, daß die Rechtslage eindeutig auf Seiten der Verlage ist).

  46. Michael Kolbe sagt:

    Jetzt werden überall Pressestimmen panisch von Künstlerwebseiten gelöscht; das wirkt wie ein Schuldeingeständnis und nützt obendrein nicht viel, weil sich die zurückliegende Nutzungsdauer aus Webarchiven leicht rekonstruieren lässt und die alten Inhalte z.B. über Google Cache immer noch abrufbar sind. Wäre schön, wenn man entsprechende Schadenersatzforderungen dann gleich an Google weiterleiten könnte…
    Ich denke immer noch, dass ein kreativer Jurist bald Entwarnung gibt und dem Abmahnungsspuk ein Ende bereitet. Zumindest die Veröffentlichung von kurzen Zitaten durch die betroffenen Künstler dürfte schon durch einen „besonderen Zweck“ gedeckt oder sonst irgendwie gerechtfertigt sein, die Aufzählung der Zitiererlaubnisse in §51 UrhG ist ja nicht abschließend („insbesondere“). Und ob die Art und Weise der Abmahnungen angesichts der bisherigen Praxis nicht gegen Treu und Glauben verstößt, ob die Höhe der geforderten Beträge wirklich koscher ist, das wird von Juristen auch noch zu klären sein… Also warten wir mal ab, ob FAZ und SZ uns da nur ein bisschen erschrecken wollten, die Überraschung ist ihnen auf jeden Fall gelungen.

  47. Volker Paulsen sagt:

    Herr Schöne, das tut mir leid, wenn ich mich Ihnen gegenüber nicht angemessen geäußert habe. Ich danke Ihnen, dass Sie vor der neuen Praxis der Zeitungen gewarnt haben. Meine Kritik richtet sich auch nicht gegen Sie, sondern gegen Herrn Eggert und andere Kommentatoren und Voter, die suggerieren, dass man irgendwem einen moralischen Vorwurf machen könnte. Es gab Konstanten, die sind heute nicht mehr konstant. Schade, aber ist eben so. Der Bruch mit den Künstlern ist neu und das ist vielleicht für den einen oder anderen Künstler der Untergang einer Solidargemeinschaft, aber die Anwälte der FAZ sind deshalb nicht gleich windig oder zweifelhaft. Wir sollten als Musiker uns pragmatisch darauf einstellen: Keine Kritik der FAZ mehr auf unserer Webseite, wenn der Rechtekauf zu teuer ist, oder eben nur zwei Zeilen (ist vielleicht billiger). Kollegen auf teure Zeitungen hinweisen (wie Sie es getan haben), teure Zeitungen boykottieren, ihnen Freikarten und Lachsschnittchen verweigern :) Wenn es wirklich große Probleme gibt: In einen Berufsverband eintreten, sich engagieren. In diesem Sinne wünsche ich alles Gute!

  48. @Michael Kolbe:

    Ich denke immer noch, dass ein kreativer Jurist bald Entwarnung gibt und dem Abmahnungsspuk ein Ende bereitet. Zumindest die Veröffentlichung von kurzen Zitaten durch die betroffenen Künstler dürfte schon durch einen “besonderen Zweck” gedeckt oder sonst irgendwie gerechtfertigt sein, die Aufzählung der Zitiererlaubnisse in §51 UrhG ist ja nicht abschließend (“insbesondere”).

    Das klang seitens der Zeitungen in den Briefen aber nicht so, als ob da auch nur zwei zusammenhängende Worte aus einer Kritik abgabefrei zitiert werden dürfen.

    Und es nutzt sehr wohl etwas, wenn man die Kritiken jetzt zurückzieht, denn dann ist man ab dem jetzigen Zeitpunkt zumindest nicht mehr abgabepflichtig.

    Und bis jetzt betraf es ja auch nur FAZ und SZ.

  49. Herr K sagt:

    @Peter Schöne Ich glaube, das hat jeder als Warnung aufgefasst, und es tut allen leid, wenn jemand für einen kleinen Fehler viel zahlen musste.

    Bei den Summen orientieren sich Gerichte an Honorartabellen der Mittelstandsgemeinschaften. Die sind höher als die in der Praxis bei vielen Zeitungen gezahlten Honorare, und auch bei der weit zurück reichenden Nutzungsdauer wäre vielleicht noch Verhandlungsspielraum gewesen.

    Wenn der Bäcker Rechte und Patente an dem Brötchenrezept hätte, dürften Sie die übrigens auch nicht gewerblich kopieren.

    @torsten Ein Freikarten-Boykott wird nicht funktionieren. Dann würden die Zeitungen für Terminankündigungen eben die Anzeigen-Preisliste schicken. Generell werden Rezensionen bei den Zeitungen längst als viel unwichtiger eingeschätzt, als allen Musikern lieb sein kann. Da die meisten Musiker eher zu wenige Rezensionen bekommen, lachen die Verlage über so einen Boykott.
    Die erwähnten Lachsschnittchen für Kritiker gibt es ohnehin nicht.

    @Sana Hier ist eine Honorartabelle, die erklärt, warum so viele Texte nicht von Laien verfasst werden. http://www.journalismus.com/job/honorare/print.php?s=a
    Da gibt es auch Honorare unter 10 Cent pro Zeile. Dafür schreibt keine Fachkraft.

    @Hans Stumpf Wo soll ich etwas von Käuflichkeit geschrieben haben?
    Ich habe nur sowohl als Musiker wie als Autor etwas dagegen, wenn meine Arbeit von jemandem benutzt wird, der sich davon einen geschäftlichen Nutzen verspricht.

    Als Musiker kassiere ich dann ja auch über Gema und GVL, und als Autor möchte ich eben nicht ungefragt und kostenlos Teile der Öffentlichkeitsarbeit der Agentur des Musikers übernehmen, und ich möchte auch nicht, dass meine Leistung vom Musiker anderen Journalisten oder Programmheftautoren zur Verfügung gestellt wird. Trotzdem habe ich natürlich auf Anfrage schon Genehmigungen erteilt, übrigens kostenlos, und andere Texte entfernen lassen, auch kostenlos.

    Noch zum angeblichem Recht auf Kurzberichterstattung.
    Das 3-Minuten-Recht mit Bezug auf Fernsehen existiert so nicht. Im Gesetz steht auch nichts von kostenlos. Im Gegenteil, es ist ausdrücklich ein angemessenes Honorar für den Kurzbericht (übrigens beim Fußball bis 90 Sekunden) zu zahlen, auch die Aufwendungen des Veranstalters müssen bezahlt werden. Wenn gar keine Rechte vergeben werden, oder die Berichterstattung generell untersagt ist, besteht auch kein Recht auf Kurzberichterstattung.

    Zusätzlich darf die Sendung nicht den Hauptnutzungsvertrag stören, also der Kurzbericht nicht vor der Sendung des eigentlichen Rechteinhabers ausgestrahlt werden.

    In unserem Fall stört aber ein dauerhaft online verbreiteter Text die weitere Vermarktung des Autors oder der Zeitung.

  50. Alexander Strauch sagt:

    Hier DIE Preisliste der SZ für Nachnutzung im Netz: Bis zu 50 TSD Seitenaufrufen für ein Jahr z.B. 214, 20 Euro, wobei man schnell bei drei Jahre ankäme mit 285, 60 Euro. Verwendet man nur kleine Zitate, dann werden 30% Rabatt eingeräumt. Veröffentlicht man also als Einzelperson z.B. zehn solcher Ausschnitte langfristig, zahlt man für drei Jahre leicht mehr als 1500 Euro. Sammeln sich in einigen Jahre mehr Kritiken an, werden neben den immer wieder fälligen 1500 Euro innert 12 Jahren entspr. mehr fällig: das wären für die ersten 10 Artikel allein 10000 Euro, nehmen wir noch 5 weitere dazu sind wir bald bei 12000 Euro, etc. Man kann da Vieles garantiert steuerlich absetzen, dennoch muss es erstmal gezahlt werden können, PR würde richtig gigantisch. Jetzt weiss man auch die Notwendigkeit von Agenturen! Gibt es auch welche für Komponisten, ausser den ganz Grossen, die auch Interpreten vermitteln bzw. ihre Komponisten dort auch als bspw. Dirigenten?

  51. Volker Paulsen sagt:

    Wie wärs damit:

    „Aus rechtlichen Gründen ist es mir nicht möglich, die Kritiken der FAZ vollständig auf meiner Seite zu zitieren. Die Zeitung lobt mein „ausdruckstarkes Spiel“ und meine „nuancierte Tongebung“ in der Aufführung des Don Toni vom 24.11. am Stadttheater Buckelwuz. Die vollständige, lesenswerte Kritik finden Sie bitte unter „Der Don in der Provinz“ in der Online-Ausgabe der FAZ vom 26.11.“

    Ist das die Zukunft? Vielleicht einigen sich die Künstler irgendwann auf die Kurzformel: „Zu Lob und Tadel lesen Sie bitte die FAZ oder fragen Sie ihren Arzt oder Apotheker.“

  52. Hans Stumpf sagt:

    @Peter Schöne: Zu den Rechtserkenntnisquellen zählen in unserer Rechtsordnung aber nicht die Einschüchterungsbriefe von Verlagsjuristen. Die Zeitungsverleger und Autoren schreiben sich ihr Urheberrecht noch nicht selber. Das Urheberrechtsgesetz lässt nun verschiedene Auslegungen zu, und wer diverse Juristen und Medienrechtsexperten befragt, erhält ganz unterschiedliche Rechtsauskünfte. Dass bei Künstlern und Agenturen in den letzten Jahren keinerlei Unrechtsbewußtsein vorhanden war und die überwiegende Mehrheit der Autoren auch keinen Handlungsbedarf sah, ist womöglich ein Indiz dafür, dass gar kein Unrecht geschehen ist. Es kommt immer auf die Umstände des Einzelfalls an, und ich meine, es muss doch einen Unterschied machen, ob nur kurze Textauszüge oder die vollständigen Kritiken genutzt werden, ob sie durch Dritte sofort im Moment ihres Erscheinens oder erst zeitversetzt verbreitet werden. Die zeitversetzte und nicht gewerbsmäßige Verbreitung kurzer Ausschnitte aus einer Kritik verursacht keinen messbaren ökonomischen oder ideellen Nutzen oder Schaden, macht weder den Erwerb des kompletten Artikels oder gar der ganzen Zeitung entbehrlich, noch hindert sie den Autor an einer angemessenen Vergütung und Weiterverwertung.

    @Herr K.: Was mich an der Debatte stört, ist die einseitig kommerzielle Betrachtungsweise. Als ob Künstler oder ihre Agenten gute Pressestimmen auf die Webseite stellen, um mit der Kopie literarischer Werke auf Kosten der Autoren Geld zu verdienen. Schon einmal auf die Idee gekommen, dass dies nicht aus Bereicherungsabsicht geschieht, sondern aus Stolz und Freude über die Anerkennung, vor allem aber auch zum Nachweis der künstlerischen Exzellenz durch die Urteile unabhängiger und unbestechlicher Experten? Wie soll beispielsweise ein guter, aber noch unbekannter Künstler auf sich aufmerksam machen, wenn er dies nicht auch durch Kritiken belegen kann? Wie und warum eigentlich soll er für die Nutzung von drei Zeilen aus zwei Besprechungen, die seine eigene Leistung betreffen, plötzlich ein paar hundert Euro im Jahr aufbringen? Und wie soll sich ein etablierter Spitzenkünstler in seinem Internetauftritt von den André Rieuxs und David Garretts abgrenzen, wenn nicht auch durch Zitate des seriösen und eben nicht rein kommerziell denkenden Feuilletons? Muss er sich jetzt auch in den Markt einkaufen, indem er für Kritiken bezahlt, als ob sie bloße PR-Texte wären? Das leistet nur der totalen Kommerzialisierung des Kulturbetriebs weiter Vorschub. Davon abgesehen besteht auch ein kulturpädagogisches Interesse der Allgemeinheit, bei dem großen Konzertangebot zwischen guten und schlechten Künstlern unterscheiden zu lernen. Joachim Kaiser betonte immer, er schreibe seine Kritiken nicht für die Künstler, sondern fürs Publikum. Ein Kritiker will seine Leser zu gutem Geschmack und Urteilsfähigkeit erziehen, das ist doch der primäre Sinn der Kritik. Wenn sein „geistiges Eigentum“ rasch Allgemeingut wird, sollte er sich über diesen kulturellen Fortschritt freuen; das Urheberrecht ist nicht dazu da, ihn zu verhindern. Es dient zwar auch „der Sicherung einer angemessenen Vergütung für die Nutzung des Werkes“ (§11 UrhG), das heißt aber im Umkehrschluß, es garantiert nicht die maximale Ausbeutung aller denkbaren Erwerbschancen. Es ist auch nicht schrankenlos gewährt. Und kleine Textbausteine von geringer Schöpfungshöhe sind vom Urheberrechtsschutz erst gar nicht erfasst. Der Versuch der Autoren und Verlage, jeden Textschnipsel auf Ewigkeit zu monetarisieren, ist absurd. Auch der Künstler wird nicht für jeden einzelnen Ton bezahlt, den er produziert.

  53. @Volker Paulsen: Ja, das wäre sicher vorübergehend eine Lösung, wobei sich die FAZ genau über diese Verfahrensweise, die ich auch als Alternative auf meiner Homepage versucht habe, aufgeregt hat und mir vorgeworfen hat, daß der Artikel ja immer noch drauf stünde. Ich zitiere mich hier einmal selbst, auch wenn dann quasi dieser Blog Gefahr läuft, abgabepflichtig zu werden:

    Am 2. und 3. Juli 2011 sang Peter Schöne beim Kissinger Sommer Uraufführungen von Phillipp Maintz und Wolfgang Rihm, sowie Lieder von Mahler, Brahms, Thiessen, Schönberg.

    Die Konzerte waren sehr erfolgreich, und so konnte man sogar noch einige Wochen später in der FAZ darüber lesen.
    Unter der Überschrift
    „Beim Kissinger Sommer lauscht man den Stars von morgen“ schrieb Christian Wildhagen: „In dieser Saison […] konnte namentlich der schon mehrfach preisgekrönte Bariton Peter Schöne auf sich aufmerksam machen.“1

    1 Wildhagen, Christian, Frankfurter Allgemeine Zeitung, Ressort: Feuilleton, 22.07.2011, Nr. 168, S. 34

    Selbst dieses in einem eigenen Kontext genannte Zitat, hätte weiter Forderungen seitens der FAZ ausgelöst.

    Übrigens würde ich gerne wissen, ganz unpolemisch:
    Müssen Buchverlage etwas zahlen, wenn sie auf der Rückseite ihrer Bücher Buchkritiken zitieren?

    Und jetzt noch ein wenig polemisch:
    Müsste die FAZ als Unternehmen mir nicht auch etwas zahlen, weil ich quasi Product-Placement auf meiner Seite betreibe und damit für die Zeitung werbe?

  54. Herr K sagt:

    Ich würde Christian Wildhagen selbst fragen. Der kennt die Problematik auch von allen Seiten, und war zumindest früher ein freundlicher Mensch. Vielleicht schreibt er ja ein paar Zeilen um.

    Für mich zeigt das Vorgehen, dass bei den Verlagen über die relativ hohen Ausgaben für das Feuilleton nachgedacht worden ist. Also versucht man zumindest zu erreichen, dass alle interessierten Leser sich auch die Zeitung kaufen müssen.

    @Hans Stumpf Sie sagen ja selbst, dass der Künstler damit auf sich aufmerksam machen will. Das bedeutet für ihn nun mal Geld verdienen. So lange das nicht den Inhalt von Kunst, Musik und Texten bestimmt, finde ich es auch nicht verwerflich, darüber nachzudenken, wie man sein Leben bezahlt. Das war auch schon zu Beethovens Zeit nicht anders.

    Abgrenzen von anderen sollte er sich durch seine Arbeit, die Musik. Wenn er die präsentiert und selbst beschreibt, auf einer gut gemachten Homepage, braucht er niemanden, der darüber schreibt.

    In dem Moment, wo er sich mit seiner Homepage Mühe gegeben hat, bekommt er den Text vielleicht vom Autor, wenn er fragt. Eine Agentur oder Pressestelle, die zu faul für eigene Pressetexte ist, und stattdessen die Kritiken als Information verschickt, bekommt ihn vermutlich nicht. Das meinte ich mit geschäftlich.

    Nur weil jahrelang nichts unternommen wurde, bedeutet das nicht, dass es kein Unrecht ist. Es haben sich schon immer Journalisten darüber geärgert. Aber die scheuen genau so die Prozesskosten, müssten das außerdem mit dem Verlag klären, weil sie die Nutzungsrechte abgetreten haben. Und Veranstalter wie Festivals oder Opernhäuser finden häufig eine Regelung, dass die Autoren zusätzlich in Konzerte mit freien Plätzen dürfen, auch wenn sie nicht schreiben.

    Übrigens gibt es auch Komponisten, die Auftragskompositionen nach Takten und Notensystemen bezahlen lassen. Auch die Gema rechnet so ab. Da zählt tatsächlich jede Note.

    Im Urheberrecht sprechen jedenfalls alle aufgezählten Beispiele für das Zitierrecht vom Rahmen einer eigenständigen Arbeit. Da wäre als Musiker ein Prozess riskant.

  55. wechselstrom sagt:

    Lese hier grundsätzlich viele nachvollziehbare Argumente; was bleibt ist eine gewisse Rechtsunsicherheit.
    Geht es nach dem Erfahrungsbericht von Peter Schöne, dann darf man nicht einmal einen Halbsatz zitieren.

    Meiner Meinung nach stehen hier zwei Rechtsgüter im Widerspruch:
    a: das Recht auf Berichterstattung mit gewissem unentgeldlichem Zitatrecht – das die Journalisten und Zeitungsverlage mit Hinweis auf Demokratie, Meinungsbildungsprozess, Recht der Bevölkerung auf Informiertheit etc. gerne in Anspruch nehmen
    und
    b: das Urheberrecht.

    Das Recht auf Berichterstattung muss aber auch einem Künstler zustehen, und das schließt auch ein, über die Berichte (zu seinem Wirken) zu berichten.
    Auch in Zeitungen gibt es Berichte der Berichte von anderen Zeitungen.
    Notfalls müssten die Künstler einen eigenen Verlag gründen, um dort ihre gesammelten Zeitungsberichte (natürlich nur in Auszügen, ähnlich , wie das P. Schöne vorschlägt) online stellen zu können. Jeder Künstler könnte dann in der Rubrik „Presse“ einen Link dorthin setzen.

    Rechtsauskunft von der VG Wort oder von den Zeitungsverlagen zu erhalten führt zu nichts. Das sind Interessensvertreter der Gegenseite.

    Ich würde mir dringendst wünschen dass sich die Künstlerverbände zusammenschließen (Bildende Künstler sind ja auch betroffen) und versuchen, beispw. auch in Form eines Musterprozesses, die nötige Rechtssicherheit für ihre Mitglieder wiederherzustellen.
    Das wäre bereits seit Jahren nötig – geschieht etwas —? habe außer Schnarchgeräuschen da nichts gehört….

    – wechselstrom –

  56. Tobias Wundert sagt:

    Herr K., wenn es wahr ist, dass solch geniale Formulierungen wie „In dieser Saison machte Peter Schöne auf sich aufmerksam“ urheberrechtlich schutzfähig und hunderte von Euro Wert sind, dann sollten sich die Künstler ihre Kritiken in der Tat besser gleich selber schreiben anstatt sie für teures Geld den Zeitungen abzukaufen, die eh keiner mehr liest. Danke für die Anregung!

  57. Sana sagt:

    Oh, Gott,

    ohne Alkohol begreift man das alles nicht -:)))!

    Könnte mir bitte jemand, der es genau weist, erklären, was ich darf oder nicht darf? Und zwar Punkt per Punkt?

    @Herr Schöne: könnten Sie vielleicht tatsächlich die genannten Zeitungen fürs Product-Placement zur Kasse bitten? Was sagt Ihr Anwalt dazu?

  58. Manfred sagt:

    @Sana: Das „Product Placement“ dürfte hier wohl den Fall einer aufgedrängten Bereicherung darstellen, die grundsätzlich nicht ersatzpflichtig ist. Es sei denn, Autor und Zeitung gestatten die Veröffentlichung gegen eine Vergütung. Dann wäre das urheberrechtliche Nutzungsentgelt anspruchsmindernd mit dem Prestigegewinn für Autor und Zeitung zu verrechnen, der in der Teilhabe am Renommee des Künstlers, der gesteigerten Zitierhäufigkeit und der Erweiterung des Verbreitungsgrads der Rezension über die realistischerweise erreichbaren Zielgruppen hinaus liegt. So könnte man vielleicht argumentieren. Man kann’s aber auch einfach bleiben lassen und das Feuilleton wunschgemäß totschweigen, wenn es glaubt, die Auflagenzahlen würden davon profitieren ;)

  59. Durch das Versenden meines Newsletters #22 mit dem Thema Urheberrechtsverletzung und diesen Blog habe ich eine große Anzahl von Künstlern sehr betroffen gemacht. Weil ich weiß, daß die meisten jetzt verunsichert sind und lieber alle Zeitungs-Artikel von ihren Homepages entfernt haben, möchte ich an dieser Stelle auf einen Beitrag in 3Sat hinweisen, der heute in der Sendung Kulturzeit um 19:20 Uhr zu diesem Thema ausgestrahlt wird.

    Ich selbst bin sehr gespannt auf diese Sendung.

    Wer es online sehen will, muss hier klicken, es gibt einen Live-Stream zur Sendung

    3Sat – Kulturzeit

  60. Sana sagt:

    Sehr geehrter Herr Schöne,
    vielen Dank für Ihren Hinweis auf den 3Sat-Bericht!
    Laut den Aussagen des Anwaltes im Bericht dürfte man Zitate verwenden, wenn man ein solches Zitat verwendet, „um seine eigene Auffassung zu belegen.“ Wenn das aber kommentarlos geschieht, muss man mit den Geldforderungen rechnen.
    In Ihrem Blog vom 27.1. geben Sie ein Beispiel eines kommentierten Zitates, welches trotz der Aussage des Anwaltes im Beitrag (er meinte, dass diese kommentierten Zitate rechtlich erlaubt sind) zu weiteren Forderungen seitens der FAZ führte.
    Mussten Sie Ihre kommentierten Zitate letztlich auch entfernen? Wie ist der letzte Stand, könnten Sie ein Beispiel geben, wie man jetzt zitieren darf?
    Vielen Dank!

  61. Bekehrter sagt:

    Wieder ein Zwischenruf aus dem vierten Rang …

    Disclosure, vielleicht doch noch am Platz: Ich publiziere selbst in kleinem Rahmen. Noch jedenfalls, denn langsam, aber sicher habe ich die Nase voll davon, wie die auf teils stundenlangen Recherchen fußenden Texte dann für Kreti und Pleti ein Steinbruch sind – pardon, natürlich „als Anregung dienen“. Die Profis machen das ganz geschickt; so, daß es noch am Plagiat vorbeischrammt. Und wegen dieser branchenüblichen Praxis sehe ich mich auch nicht in der Lage, mich über die Verwendung von Zitaten in einem Rahmen zu empören, der nach manchen Auffassungen nicht als „eigenständiges Sprachwerk“ durchgeht.

    Ein für mich sehr wesentlicher Punkt ist dabei die Frage, welchen Umgang miteinander die Gesellschaft insgesamt pflegt. Soweit ich das überblicken kann, geht es hier um eine seit langem gängige Praxis. Wenn man mit so etwas nicht mehr einverstanden ist, dann wäre eine normale Art und Weise die, sich zunächst einmal mit den Betreibern der betreffenden Internetauftritte in Verbindung zu setzen. Stattdessen wurde gleich der Hund von der Leine gelassen.

    Für mich wäre die unmittelbare Konsequenz daraus ganz klar: Kontaktabbruch. Jetzt sollte noch etwas deutlicher sein, warum ich überhaupt angemerkt habe, daß Verlag und Redaktion nicht identisch sind. Völlig entkoppelt von der Politik des Verlages sind für mich Redakteure und Autoren damit trotzdem nicht. Und das nicht trotz, sondern gerade auch angesichts der Frage, ob es sich überhaupt lohnt, für eine Zeitung als Rezensent tätig zu sein (die branchenüblichen Trinkgelder für Autoren, die dafür noch ihre Kinder zu vermachen haben, sind ja nun genannt worden).

    Und jetzt aus dem Blickwinkel des Operngängers: Als der frage ich mich schon, ob Rezensionen und Terminankündigungen der Tageszeitungen nicht überbewertet sind. Letztere spielen für mich jedenfalls keine Rolle (das dürfte vor den Zeiten des Internets anders gewesen sein, aber da werden die Verleger das Rad nicht mehr zurückdrehen können).

    Mit den Rezensionen ist es auch so eine Sache. Den kritischen Worten aus Sängersicht, die hier zu lesen waren, möchte ich da beispringen: Was manche Kritiker so vom Stapel lassen, sind für mein Empfinden schlichtweg Unverschämtheiten, und ich habe schon mit dem Gedanken gespielt, mal den Spieß umzudrehen und die Rezensionen zu rezensieren. Scheiterte bislang nur am nicht vorhandenen und aus Zeitgründen auch nicht gleich kommenden eigenen Blog. (Es sollte nicht unerwähnt bleiben: Die Besprechungen auf nmz.de sind davon weitgehend auszunehmen.)

    Fazit: Dem Wunsch bestimmter Zeitungsverleger, doch bitte ihre Produkte nicht mehr durch Heranziehung als Referenz zu adeln, sollte man doch ganz einfach entsprechen. So traurig das Ende dieser Freundschaft auch sein mag.

  62. Alexander Strauch sagt:

    @ Bekehrter: vollkommen d’accord, bes. letzter Absatz! Warum sind jene grossen Verlage plötzlich so abmahnversessen: Deren Feuilletons bröckelt das Hochkulturpublikum weg, die „jugendkulturellen“ Themen oder schlichtweg „massentauglichen“, die es immer stärker prägen (wie wenig E-Musik findet man auf dem kostenfreien Seiten des SZ-Online-Auftritts) helfen auch nicht weiter. So bleibt das inkontinente Contentgeschäft, Lizenzenvertrieb, von denen meist nur der Verlag, nie der Autor profitiert, im Gegensatz zum Komponisten-Urheberrecht. Und: Das Bloggen wird interessanter, zumal wenn es um eine eigene breite Meinungsbildung geht, zieht man of erst Blogs heran, die neben der eigenen Erfahrungsberichterstattung dann auf die Zeitungs-Internetseiten verweisen. Genauso wird für Publikum wie Opernhaus die direkte Kommunikation in sozialen Netzwerken wichtiger. Etcpp.

    @ Sana: Ich könnte mir vorstellen, dass Zitieren erlaubt wäre wie hier im Wikipedia-Eintrag zum neuen Film Shame: Eine Zusammenfassung der Pressestimmen als neuer Text im weiteren Zusammenhang mit Hintergrundinfos zum Werk in den oberen Abschnitten, etc. Und das wohl noch dichter zusammengeführt als in diesem Eintrag. Letztlich: ein eigenes Essay zu Person, Werk und Rezeption samt eigenem Fazit. Ihr habt doch Alle „Grundlagen wissenschaftlichen Arbeitens“ für Eure musikpädagogische schriftliche Arbeit nicht geschwänzt?! Das wäre die simple Antwort. Sonst gilt neben all der berechtigten Empörung: Nachsitzen oder Musikwissenschaftler anstellen – die würden sich garantiert freuen, oder einen Journalisten beauftragen. Oder eben mal selbst den Schreibtisch bemühen. Dann hat man mal eine Ahnung, wie’s dem Komponisten erging, der gespielt, gesungen, besprochen wird ;-))

  63. Lutz Bürger sagt:

    Warum die Aufregung?!
    Es gibt ein ganz einfaches Mittel, dieser bereits von den Nazis (!) absichtsvoll(!) juristisch etablierten, zynisch-perversen, überaus engstirnigen, jegliche menschliche Kultur absichtlich verkennenden und auf krankhafte (weil selbstzerstörerische – die vorliegenden Beispiele beweisen es!) kurzsichtige Habsuchtsmotive herunterbrechenden Idee des „Geistigen Eigentums“ und seiner gesetzlichen Ausprägung „Urheberrecht“ die Spitze zu nehmen (ja, diesbezüglich ist unsere Kultur auch heute noch „Opfer des Faschismus“ – kein Wunder, ist dieser doch nachweislich aus unserem Rechtswesen noch nie wirklich konsequent herausgefegt worden – „der Schoß ist fruchtbar noch …“ (Brecht)) – das Mittel heißt:

    Konsequentes Hausverbot für Journalisten bei allen öffentlichen Veranstaltungen.
    (Ist zwar Wahnsinn, aber das gute Recht jedes Hasusherrn – wie eben das der Zeitungen: Urheberrecht vs. Hausrecht – eine juristisch überaus anspruchsvolle Materie:

    „Nöö, du darfst nicht mehr auf unsern Hof!“ „Darf ich doch!“ „Nöö!“ Doch!“ „Nöö! „Doch!“ …

    Wie es in den Wald hineinruft, so liegt man und wie man sich bettet, so schallt es wieder heraus. Wenn Medien (und deren zweifellos wahnsinnig gewordene Berufsjuristen) Krieg wollen – voila – Künstler waren schon immer Kreativ!
    Auf in den Kampf Theatro! – Oder so …

    Für mich besteht kein Zweifel, wer den Siegerkranz davontragen wird:
    Wer seit Sophokles Zeiten ganze Werke schreibt, sich so ausdrück, daß man ihn auch in Jahrhuinderten noch versteht (hier haben die Juristen schon jetzt verloren, denn sie werden schonin ihrer eigenen Zeit nicht mehr verstanden – nichtmal von ihresgleichen …) und aufführt, kann auch begleitende Texte für die Öffentlichkeit schreiben – ich habe allerdings schon lange meine Zweifel, ob umgekehrt Schreiberlinge in der Lage wären, das künstlerisch zu leisten, worüber sie sich bei anderen die Mäuler wetzen.

    Also, Künstler, frisch ans Werk, laßt uns den Löwen auch spielen(!) (jaja, nur seit langem Tote sind frei zitierfähig – so stellt „Recht“ die Weichen auf Untergang!) – in Zeiten derartig selbstmörderischer Unverfrorenheit von Medien (und Juristen!) ist es auch legitim, die Öffentlichkeitsarbeit in die eigenen Hände zu nehmen und offensichtlich neurotisch übertreibende und krankhaft feindselige, machtneurotische Zeitgenossen mit ihren eigenen Argumenten schachmatt zu setzen!

    Die Medien sind WIR, die Künstler! Uns gab es schon, da war an Zeitungen noch nicht zu denken UND UNS WIRD ES AUCH NOCH GEBEN, WENN SICH NIEMAND MEHR AN ZEITUNGEN ERINNERN WIRD!
    Wenn eine Branche (hier sind ja nur die „Spitzen des Eisberges“ beschrieben …), die von unseren Brosamen lebt, derart Roß und Reiter verkennt, dann ist es Zeit, dem Haushund zu bedeuten, daß er UNTER den Tisch und nicht an die Tafel gehört.
    Eine Sinfonie, eine Oper, ein Gemälde, ein Roman – selbst der schlechteste – sind nun mal langlebiger, als ein Presseartikel – was also störts den Mond, wenn ihn die Hunde anbellen. Laßt Euch nicht einschüchtern! Und haltet Neurotiker und Paranoide aus Entscheidungspositionen fern! (seien sie Redakteure,Verlagschefs, justiziare,richter oder Abgeordnete: Jeder kleine Taxifahrer muß regelmäßig seinekörperliche und geistige Gesundheit nachweisen – so sei es mit JEDEM Entscheidungsträger im öffentlichen Bereich: Richter, Staatsanwälte, Advokaten,Parlamentarier, Staatssekretäre, Polizisten, Ärzte usw … Machen wir endlich Schluß mit der heimlichen „Diktatur der Hütchenspieler“, die jedes politisch System zu einer Hölle pervertiert – selbst das beste!)

    Der eigentliche Skandal ist:
    Irregeleitete Zeitungen würden nicht so dummfrech und gegen die eigenen Interessen (und die der Allgemeinheit!) handeln, wenn sie nicht von durchgeknallten „Juristen“ dazu aufgestachelt worden wären – Fachjuristen, die offenbar einer völlig verzogenen Generation von Fachidioten ohne Gesamtschau und Weitblick angehören, weil man ihnen im Studium einen seit der Römerzeit überholten Unsinn beigebracht hat, die fatalerweise ihren Lehrern vertrauten und denen man im Studium offfensichtlich nur eines vermittelt hat: Zynischstes Winkeladvokaten- und Ganoventum, das innerhalb einer Generation zerstören, was Jahrtausende mühselig und unter unsäglichen Leiden .an Rechtsethzik hervorbrachten.

    Es gibt nicht ein einziges Rechtsgebiet (übrigens WELTEWEIT!) wo dieser, alles zum Schaden kehrernde, Zynismus nicht zu beklagen wäre! Beispiele gefällig??
    (Sie sind Legion!)

    Und wo waren, WO SIND da die Künstler?!

    Sie haben weggeschaut, wie Otto Normalverbraucher!
    (einige wenige Ausnahmen bestätigen natürlich immer und auf allen Seiten die Regel – aber es sind nach wie vor eben nur Ausnahmen. – Die paar Schwalben machen noch keinen Sommer und eine handvoll kluger, aber kaltgestellter Köpfe eben noch keinen demokratischen Rechtsstaat! btw: Vernunft war noch nie Mehrheitsfähig! vor diesem Hintergrunde von Demokratie zu reden ist schon fast tollkühn, oder?)

    Jedenfalls:
    Unser aller „Dr. honoris copy“ von und zu, mit oder ohne, Maria-Ehrenpreis, Schlechtenthal-Gensfleischle (oder wie er immer geheißen haben mag – sie wissen schon: Der mit der Pomade über und unter der Schädeldecke …) ist doch im Grunde nichts anderes als der arme Max aus dem Freischütz: Er macht den „Max“ für inhumane, überfordernde Erwartungshaltungen seines sozialen Umfeldes, wird schwach und gießt – statt die Notbremse zu ziehen (wer macht das schon, wenn Karriere winkt, ohne grundlegend suizidal veranlagt zu sein?!) – Freikugeln!
    Juristische, sozusagen.
    Nicht wirklich verurteilenswert – eine typische Versagensreaktion eines Unbegabten, Verunsicherten, Überforderten – was immer.

    Ganz anders aber der Fokus auf die Prüfer:

    Die hatten zu PRÜFEN! Das war ihre (öffentliche!) Aufgabe und nur das! Und versagten (ich urteile wohlwollend, wennich von „Versagen“ ausgehe, wer widerlegt eigentlich den naheliegenden Vorwurf des Vorsatzes??) komplett, kläglich und aus wesentlich größerer Fallhöhe: Das waren – im Gegensatz zu „Gutti“ eben alles andere als Anfänger!

    Es ist schon deshalb(!!) GRÖBLICHSTE Fahrlässigkeit, wenn nicht Vorsatz zu vermuten, wenn ein Prüfer nicht (zumindest icht genügend! – stellen siesichmal vor, das wäre an einer medizinische Fakultät passiert, oder der Herr G. wäre „Verteidigungsminister“ geblieben und hätte maßgeblich über Krieg, oder Frieden zu entscheiden gehabt – hmmm,hatte er ja sogar …) prüft – ja offensichtlich nichteinmal das Fachgebiet, das er prüft und dessen Publikationen, geschwigedenn die modernen Prüfungs und vergleichsmethoden des Quellenabgleiches kennt! (Und sowas läßt man auf gebeutelte Studenten los?! – Schon Scheiße!)

    Und so stellt sich die Frage: Sind es wirklich die Zeitungen, die Medien, die hier verrückt geworden sind, oder sind diese nicht vielmehr Opfer eines jegliche Rechtsstaatlichkeit hinter sich lassenden, an den juristischen Fakultäten systematischund von langer Hand herangebrüteten Unrechtssystems? Ist es nicht vielmehr die von der Öffentlichkeit bisher unbeachtete juristische Ausbildung, die seit Langem und dadurch massenhaft, statt Hüter und Vermittler der Gerechtigkeit und der Rechtsstaatidee, eher Winkeladvokaten, größenwahnsinnige Richter und menschenverachtend zynische Berufsjuristen aller Art hervorbringt, die seither nichts anderes zu tun haben, als den Rechtsstaatsgedanken in zynischster und hinterhältigser Weise zu pervertieren – auf ALLEN Rechtsgebieten (ich weiß nur zu gut, wovon ich hier schreibe – wohl kaum 20% der gefällten Urteile dürften einer näheren Prüfung an den Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit (Gerechtigkeit, Rechtssicherheit, Angemessenheit, Milde und Konstruktivität)standhalten (kein Wunder wenn selbst schon die Gesetze, ja, selbst die zugrundeliegenden Rechtstheorien, statt demokratischer und humanistischer Freiheitlichkeit verpflichtet zu sein, heute noch(!) den zynischen Muff römischen Imperialrechtes fortschreiben) und dadurch jegliche Rechtsidee für die Menschheit ein für allemal besudeln und damit für immer unbrauchbar zu machen.

    Mein kryptischer Schreibstil, die hanebüchene Verschachtelung der worte und Gedanken stört Sie?
    Ich kann sie beruhigen und Ihnen eine Übung vorschlagen:
    Sie werden meinen Schreibstil geradezu „literarisch“ finden, haben Sie erst – sagen wir – unsere 12 (in Worten: zwölf) Sozialgesetzbücher, das Zollrecht,oder die Steuergesetze gelesen …)
    Haben Sie? Wirklich? Alles? (Auch das Kleingedruckte?)
    Haben sie nicht, sonst wären sie längst auf den Mond emigriert …

    Abmahnungen gegen künstlerische Tätigkeit?
    (Ja, auch Pinsel auswaschen, Trompete polieren und die Arbeit mit Kritiken gehören zur Kunst,liebe Richter und übrige Fachjuristen!)
    (Was, ich könne das nicht beurteilen, schließlich sei ich nicht „vom Fach“? Welchen Sinn sollte ein Rechtssystem denn haben (außer dem, faschistoide Unterdrückung der Nichtfachleute zu organisieren (und damit dem Grundgesetz den Todesstoß zu versetzen), das nur noch von Fachjuristen verstanden und erklärt werden kann.
    Kommen sie runter vonihrem allzu hohen Roß wolkenkuckucksherimer Fsachdünkel, ehe Sie von den zeitläuften runterholt werden …)

    Zurück zur eigenen Tür:
    Ja, liebe Künstler, selber schuld!
    Denn: Es wäre in den letzten sechzig Jahren EURE-UNSERE Aufgabe gewesen, statt gebetsmühlenartig Bruckner,Brahms und Beethoven, Ibsen, Shakespeare und Lessing aufzuführen, sich mal mit den Zeichen der EIGENEN Zeit, mit den, sich öffentlicher Kontrolle in selbstherrlicher Weise mehr und mehr entziehenden Bereichen wie dem des Berufsjuristentums (über Richter urteilen immer nur deren Kollegen -das ist schlichtweg kybernetischer Blödsinn(!) und muß(!) mit mathematischer Präzision schiefgehen …) kritisch und öffentlichkeitswirksam auseinanderzusetzen.

    Stattdessen sind die Künste zu Pausenclowns von (offenen oder geheimen) Despoten in spe verkommmen (und werden ja gottseidank auch so „entlohnt“: Als Subalterne und Arschkriecher mit einem mehr und mehr zur menschenverachtenden Farce schrumpfenden (oder vielleicht angesichts Jahrzehntelangen Versagens doch angemessenen?) Sklavenlohn ).

    Wo bleiben denn die großen Menschheitsthemen, oh ihr Kreativen?!

    Angesichts steigender Obdachlosenzahlen und wachsenden Unrechtes genüpgtesnun mal nicht, nur auf die Bühne des Staatstheaters zu pinkeln – da muß auch schonmal das Gehirn dran!

    Aber es ist natürlich peinlich, wenn man selber plötzlich Opfer eines „Urheberrechtes“ wird, das man bei anderer Gelegenheit selber gern als Neanderthaler-Keule gebraucht.
    „Wer andern eine Gräbe grubt …“

    Ist es nicht makaber, wenn schon manche Richter selbst (wie in Süddeutschland) auf die Kabarettbühne steigen, um endlich das zu leisten, wovor sich Künstler seit Jahrzehnten „erfolgreich“ drücken: Alarm zu schlagen und vor der Pervertierung des Rechtsstaatsgedankens zu warnen?!

    (Jadoch – wie gesagt – es gibt gottseidank (seltene!) Ausnahmen, die sich dem allgemeinen ethischen und juristischen wie künstlerischen – JEDENFALLS ETHISCHEN(!) Niedergang in den Weg zu stellen suchen – sie sollten geehrt und befördert – statt strafversertzt,oder in den vorzeitigen Ruhestand abgeschoben zu werden!)

    Was ist also los mit den Künstlern? Zu ängstlich? Zu feige? Zu karrieregeil? Oder schon wieder: Zu abhängig? (Trotz grundgesetzlichem Schutz?! – Mal wieder lesen, das Büchlein!!! (Ja, das IST ernstgemeint!))

    Frei nach Hegel:
    Jede Kunst hat die Rechtsprechung, die sie verdient …

    Also:

    “ …, da sehet IHR zu …“, oder wie der Volksmund sagt:

    „Vom Unglück erst zieh ab die Schuld – was übrig ist, trag mit Geduld.“ ( – „oder auch nicht …“ möchte ich anfügen …

    Liebe Künstler – werden Sie sich der ethischen Dimension von Kunst wieder bewußt und – retten sie den Rechtsstaat(!) – dann retten sie auch sich selbst, die Kunst und: Unsere – derzeit allerorten im freien Fall befindliche – rechtsstaatliche Gesellschaft.

    Unterlassen Sie dies (auch das wäre „Ihr gutes Recht“) – dann gute Nacht! – Zu Recht! Womitsich der Kreis Schließt – s.o. …

    Lutz Bürger
    (Dipl. Dirigent, Spielmann, Satiriker)

  64. Es ist m.E. eine unglaublich Frechheit, vonseiten der Verlage hier wegen mutmaßlicher(!) Verletzung von Urheberrechten die Künstler/Musiker abzumahnen.

    Die Verlage, vor allem die benannten wie FAZ und SZ partizipieren ungemein von kultureller Berichterstattung. Für die Recherche erhalten die schreibenden Autoren in der Regel gerne und immer freien Eintritt zu entsprechenden Veranstaltungen. Aber dies ist dem Verlag relativ egal, da es für die (meist freien) Autoren einfach mal als gegeben hingenommen wird.

    Ich denke, an dieser Stelle sollten Lobby-Verbände unbedingt aktiv werden und das Thema dramtisieren, denn solche Abmahnwellen können für den ein oder anderen Künstler existenzgefährdend sein.

    Über die letzten Jahrzehnte hat sich niemand an der Tatsache gestört. Künstler haben immer Quotes – natürlich unter Angabe der Quelle – veröffentlicht, warum auch nicht. Und das sollte einfach als gegeben hingenommen werden.

    Argumente von FAZ und SZ bezüglich google, Ranking, Verweis auf Artikel etc. sind doch völliger Schwachsinn. Suche ich über google und über den Namen einen Künstler interssiert mich doch bestimmt nicht ein Artikel von 2005 in der FAZ oder gar in der SZ – ich möchte vielmehr die Website des Künstlers finden, möglicherweise einen qulifizierten Wikipedia-Eintrag oder aber Konzerttermine.

    M.E. partizipieren hier im Hinblick auf das von den Zeitungen kommunizierte Thema „google“ ausschließlich eben diese, da hier mittels der Quellenangaben in Quotes enormer Traffic generiert wird und daraus resultierend einzelne Artikel im Ranking nach oben verschoben werden.

    Also Frankfurter Allgemeine Zeitung und Süddeutsche Zeitung [ausgeschrieben nur für das Screening der Abschluss-„4“-Juristen] – haltet den Ball flach, denn die Künstler liefern in vielen Sparten euren Content!

    CvR/Düsseldorf, 11.02.2011

  65. nebenbei sagt:

    Wie große Vorbehalte gegen „unabhängige“ Einschätzungen im Rahmen dieser Problematik angebracht sind, zeigt übrigens bereits der ursprüngliche Eintrag von Herrn Eggert. Der von ihm unter „informiert euch hier (…)“ verlinkte Artikel stammt aus der Feder von Dr. Sibylle Gierschmann, einer Anwältin, die mehrmals die Mediengruppe Süddeutscher Verlag (zu der ja die SZ gehört) vor Gericht vertreten hat und dabei keineswegs immer erfolgreich war – das relativiert die Selbstständigkeit des verlinkten Artikels doch erheblich. Siehe dazu etwa hier den Artikel Pressefreiheit.

  66. bonton sagt:

    Jetzt ist aber Schluss !!!!!!!

    1. Dem Winkeladvokaten, der mir für das Zitat aus einem Zeitungsbericht über eines meiner eigenen Konzerte eine Abmahnung schicke, dem würde ich bei nächster Gelegenheit nicht sprichwörtlich sondern höchst persönlich in den Arsch treten !

    2. Mit dieser Abmahnung würde ich jeden Sender, jedes Konkurrenzblatt, jedes mir bekannte Anzeigenblatt, jede mir bekannte social media-Plattform und jeden Internetblog beschicken und jeden Künstler den ich kenne auffordern, das Gleiche zu tun.
    Ich würde alles einsetzen, um den Schaden für diese Zeitung im Verhältnis zu einer möglicherweise tatsächlich fälligen Abmahnungssumme zu vervielfachen, damit die Redakteure einmal wieder vernünftig werden und verstehen, wer hier wem den Inhalt liefert. Ich bin dankbar für jeden Artikel, aber erwarte auch im Gegenzug, dass ich ihn kostenlos verwerten darf. Schließlich habe ich die Grundlage für den Artikel geliefert und diese ist das Ergebnis jahrzehntelanger Arbeit ! Presse und Kunst muss zusammenarbeiten, sonst funktioniert es nicht ! Sagt das gefälligst euren bescheuerten Anwälten !!!

    3. Ich würde diese Zeitung selbstverständlich niemals mehr kaufen

    4. Ich würde jedem Journalisten, der für diese Zeitung schreibt, ausdrückliches Hausverbot für jedes meiner Konzerte erteilen. Nie wieder würde ein Vertreter dieser Zeitung auch nur einen Fuß in eines meiner Konzerte setzen!