Das muss ich jetzt mal kurz einschieben:
Schaut euch mal diese Nachricht an
Was das heißt? NUR MIT EINWILLIGUNG DER AUTOREN BZW. RECHTEINHABERN DÜRFEN TEILE VON GRÖSSER ANGELEGTEN STÜCKEN AUS DEM ZUSAMMENHANG GERISSEN WERDEN UND SO VERTRIEBEN WERDEN….
Das heißt wir dürfen uns darauf freuen, dass bald in “Klassik Radio” oder ähnlichen Musikvergewaltigern, die uns ständig aus dem Zusammenhang gerissene Sätze aus Sonaten, Symphonien oder längeren Stücken präsentieren (weil die halt besser zum “chillen”, “relaxen”, oder welches Wort auch immer diese Flegel dafür gebrauchen, geeignet sind), genau dieses verboten ist. Zumindest bei Stücken, die noch geschützt sind, und das betrifft immerhin Komponisten wie Strauss, Sibelius und Schostakowitsch, die da sehr oft gesendet werden. Jetzt dürfen also nicht mehr nur die “taaataaataaa” Anfangstöne von “Also sprach Zarathustra” gesendet werden, sondern man muß gleich den ganzen Rest nachsenden, denn so hat es Strauss ja intendiert!
Die Filmmusik von “2001″ darf also fortan nicht mehr übers Internet vertrieben werden, die Strausserben können mit dem englischen Gerichtsurteil sofort einen Prozess anstreben.
Und beim Starten des Notationsprogrammes “Sibelius” darf nicht mehr nur ein kurzer Ausschnitt einer Sibeliussymphonie kommen, sondern DAS GANZE STÜCK muss erklingen. Jawoll!
Moritz Eggert
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26. March 2010 um 10:33 Uhr
…und immer den ganzen “Einstein on the Beach”…ufff. Webern wird sicherlich eine neue Blüte im (Klassik) Radio erleben.
Grüsse aus Berlin!